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Biete Zimmer gegen B-Schein

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    Biete Zimmer gegen B-Schein

    Servus,

    ich schaffe es einfach nicht, diesen B-Schein zu machen. Im Sommer ist gerade kein Fluglehrer da, wenn ich mal 10 Kilometer fliegen könnte, und wenn ein Fluglehrer da ist, dann geht es nicht nach oben.
    Nicht dass ich in Deutschland Strecke fliegen wollte, aber A-Scheininhaber dürfen in Deutschland leider nicht überall starten, insbesondere nicht direkt vor meiner Haustüre. Mein Problem nennt sich B-Scheingelände.

    Mein Angebot:
    Biete Zimmer mit Verpflegung in Indien (am besten zwischen Januar und April) für einen Fluglehrer, der mir die Ausbildung und den 10 km-Flug bestätigt.

    Dafür zeige ich ihm dann während meiner B-Scheinausbildung auch, wann und wie man hier am besten Strecke fliegen kann, welche Vorbereitungen man treffen sollte, und worauf man bei der Landung in Indien achten muss. (Ist eigentlich schnell erklärt, weit weg von Stromleitungen und Schulen mit Kindern landen, dann schnell einpacken, damit nicht alle Leinen einem Kinderknicktest unterzogen werden ... .)

    Nun, wenn gerade ein Fluglehrer unter dem deutschen Nichtflugwetter leidet, und ein wenig Zeit hat, hier geht was. ;-)

    Bis neulich
    Stefan
    --
    http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

    Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

    #2
    AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

    hi,

    nette idee.
    so wie ich das verstanden habe brauchst du für den streckenflug aber kein fluglehrer, nur einen flugauftrag (können sogar verschiedene von verschiedenen startplätzen sein).

    Kommentar


      #3
      AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

      Hallo Stefan,

      wenn du alle anderen erforderlichen Teile des B-Scheins schon hast sollte der Streckenflug kein Hinderniss mehr sein. Eine/deine Flugschule deines Vertrauens erteilt dir den Flugauftrag, du machst die 10 km und dokumentierst das mit GPS.
      Flugs das ganze Zeugs zur FS, die machen das fertig, schickens zum DHV und bald bist du B-Schein´ler.


      cu

      Kommentar


        #4
        AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

        Hi Ronni,

        ich habe noch nichts für den B-Schein. Das ist ja mein Problem.
        Ich bin 2003 vom Segelfliegen zum Gleitschirmfliegen gewechselt.

        Mit dem Segelflieger durfte ich auf fremden Ackern landen und ich sehe es einfach nicht ein, für eine Berechtigung, die von den Anforderungen weit unter denen des Segelfliegens liegt, auch noch Geld rauszuschmeißen. Klar, einen Hunderter für eine Bestätigung, dass ich alles erfülle, nachdem mir ein Fluglehrer beim Fliegen zugesehen hat, und die Scheinausstellungsgebühr würde ich ja noch akzeptieren, aber dann muss auch gut sein.

        Wenn das alles nichts wird, werde ich demnächst wohl mal einen Motorschirmschein machen müssen, da ist der B-Schein ja mit drin.

        @lemma
        Ja, man braucht nur einen Flugauftrag, aber für einen Flugauftrag braucht man auch einen Fluglehrer, der ihn unterschreibt. Zeig mir mal einen Fluglehrer, der mir einen Flugauftrag für ein Gebiet ausstellt, das 6000 Kilometer von seiner Flugschule entfernt liegt (wenn er nicht gerade mal dorthin kommt).

        Ich lasse das ja jetzt schon seit Jahren ruhig angehen, in Indien braucht man schließlich keinen B-Schein zum Streckenfliegen, aber nett wäre es schon, wenn ich auch in meinen Deutschlandmonaten mal auf meinen Nachbarberg könnte.

        Bis neulich
        Stefan
        --
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          #5
          AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

          Zitat von Stefan_Schumacher Beitrag anzeigen

          @lemma
          Ja, man braucht nur einen Flugauftrag, aber für einen Flugauftrag braucht man auch einen Fluglehrer, der ihn unterschreibt. Zeig mir mal einen Fluglehrer, der mir einen Flugauftrag für ein Gebiet ausstellt, das 6000 Kilometer von seiner Flugschule entfernt liegt (wenn er nicht gerade mal dorthin kommt).
          mein fluglehrer darf mir selbst für die schweiz kein flugauftrag geben, ich denke für inden brauchst du ein lokalen fluglehrer wenn das rechtlich i.o. sein soll

          Kommentar


            #6
            AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

            Hallo Stefan,

            ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das geht so nicht.

            Ich hatte mal den Gedanken so etwas in Chile umzusetzen und irgendwie bekam ich damals die Info, dass der Flug in einem zugelassenen Fluggebiet des DHV sein muss (oder so ähnlich).
            Vielleicht weiß ja noch jemand was Genaues, denn falls so etwas doch möglich ist -ich fliege zufälligerweise in 3 Tagen nach Chile

            Gruß
            Sabine

            Kommentar


              #7
              AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

              Zitat von lemma Beitrag anzeigen
              mein fluglehrer darf mir selbst für die schweiz kein flugauftrag geben, ich denke für inden brauchst du ein lokalen fluglehrer wenn das rechtlich i.o. sein soll
              Der Flugauftrag muss von einem deutschen oder österreichischen (ob Ö noch gilt, weiß ich nicht) Fluglehrer stammen. Meine Frage, ob mir ein schweizer oder französicher Fluglehrer einen Flug bestätigen darf, wurde leider verneint.

              Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV sagt nichts vom Gebiet, in dem geflogen werden darf, wenn ich da nicht etwas überlesen habe. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass ein deutscher Fluglehrer in Indien einen Auftrag geben kann, wenn er selbst dort ist.
              Wenn Du in der Schweiz keinen Auftrag vom deutschen Fluglehrer bekommst, liegt das vielleicht am Fluglehrer und nicht an den Vorschriften des DHV!?
              Ich muss wohl mal direkt dort fragen.

              Bis neulich
              Stefan
              --
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                #8
                AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

                Kamshet, gleich hinter Lonawala auf dem Weg nach Pune????

                Einfach ausserirdische Berge

                PS: gibts da evtl. auch Drachenflieger?

                Grüsse, Manfred

                Kommentar


                  #9
                  AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

                  Hallo Manfred,

                  ja, genau das Kamshet, bist Du schon mal hier gewesen?
                  Letztes Jahr habe ich genau einen Drachenflieger gesehen, allerdings auf dem Wagendach.
                  Drachenfliegen wäre hier aber eine perfekte Sache, weil man damit die windigen Mittagsstunden aus der luftigen Perspektive lächelnd betrachten könnte.
                  Wenn ich die nötige Zeit hätte, hätte ich ja auch schon lange mal einen Kurs dafür gemacht.

                  Die Berge sind wirklich außerirdisch flach, besonders wenn man an der Basis klebt, sind die fast nicht als Berge zu erkennen. Das macht aber der vertikale Abstand. ;-)

                  Bis neulich in Kamshet
                  Stefan
                  --
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                    #10
                    AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

                    Zitat von Stefan_Schumacher Beitrag anzeigen
                    Der Flugauftrag muss von einem deutschen oder österreichischen (ob Ö noch gilt, weiß ich nicht) Fluglehrer stammen.
                    Das reicht nicht ganz aus. Der Fluglehrer muß auch noch im Auftrag einer Flugschule handeln. Es muß also ein Ausbildungsbetrieb vorliegen. Ein "freier Fluglehrer" ohne Ausbildungsbetrieb, kann Dir gar nichts bestätigen (ausser einen Checkflug vielleicht).

                    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV sagt nichts vom Gebiet,
                    Falsch: es muß ein zugelassenes Ausbildungsgelände der Flugschule/des Ausbildungsbetriebes sein, für den Dein Fluglehrer arbeitet.
                    Im Ausland sind das die Gelände der ausländischen Flugschulen, mit denen Deine Flugschule einen Kooperationsvertrag hat. In der Regel muß der DHV diese auch als "ausbildungstauglich" bestätigen.
                    Ob das mittels Fotos oder sonstwie geht, ohne das da jemand vom DHV das Gelände inspiziert, muß Deine Flugschule mit dem DHV klären.
                    Alles natürlich nur, wenn es Dir um Flüge für den deutschen Luftfahrerschein geht.
                    Wenn Du ein ausländisches Brevet machst, gelten andere Regeln. Evtl. kannst Du auch diesen Weg gehen, und versuchen Dein ausländisches Brevet teilweise anerkennen zu lassen.
                    Zuletzt geändert von cooly; 22.12.2008, 21:46.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

                      Hi Stefan,

                      habs bisher nur 2 mal bis Lonawala geschafft. ( am Wochenende dem Mumbai Mief entflohen, leider ohne Fluggerät ).

                      Also diese z.T. senkrechten Basaltklippen (4-500m wenn ich mich recht erinner) über etliche Kilometer, ehrlich, beeindruckend. Sowas hätt ich auch gern vor der Haustüre.

                      Zurück zum Thema: ich würd (mir) ganz einfach für 50 Rupees einen indischen "B-Schein" machen (lassen).

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

                        Zitat von cooly Beitrag anzeigen
                        Das reicht nicht ganz aus. Der Fluglehrer muß auch noch im Auftrag einer Flugschule handeln.

                        Falsch: es muß ein zugelassenes Ausbildungsgelände der Flugschule/des Ausbildungsbetriebes sein, für den Dein Fluglehrer arbeitet.

                        versuchen Dein ausländisches Brevet teilweise anerkennen zu lassen.
                        Hallo Thomas,

                        danke für Deine Infos, ehrlich gesagt, bringt mich das jetzt weiter, es gibt also doch zugelassene Übungsgelände im Ausland, ich muss Tower Hill nur als in Deutschland anerkanntes Übungsgelände zulassen. Dazu wird es ja sicher Verfahren geben. am Tower Hill schulen mindestens drei Schulen regelmäßig, das könnte als Argument mit entsprechenden Fotos untermauert ausreichen, ich frag mal beim Geländereferat nach.

                        Mit dem indischen Flugschein ist so eine Sache, siehe die 50-Rupies-Wahrheit von Manfred.

                        @Manfred
                        Lonavala ist ja eine schöne Bombaytouristenattraktion, aber als Pilot gehörst Du auf den Tower Hill. ;-)
                        Falls Du Dich überwinden kannst, für Indien vom HG zu lassen, dann komm doch einfach am Wochenende mal vorbei, besser mit dem GS in der Luft als in Mumbai ans HG-Fliegen denken, oder? Oder bring einen HG mit, ich kaufe Dir den später auch ab, wenn er anfängertauglich ist.

                        Wenn Du in der Gegend bist, kannst Du gerne anklingeln:
                        +919923670737

                        Den B-Schein in Indien für 50 Rupies einfach machen zu lassen, ist eine gute Idee, aber dafür muss man dann ein paar Tage herumlaufen und Formulare ausfüllen und so viele Leute bestech... ähh begünstigen.

                        So ähnlich wie mit der Bootlizenz für den See 40.000 Kaution, 6.000 jährlich und noch 40.000 Schmiermittel. Wobei ich mir nicht sicher bin, wo die Kaution landet.

                        Wenn Du mal in der Gegend bist, kann ich mir auch mein altes gutes Tandem zurückleihen ... .

                        So long
                        Stefan
                        --
                        http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

                        Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

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                          #13
                          AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

                          Zitat von silencio
                          Oder willst Du Dich mit dem ganzen Thread etwa nur wichtig machen, weil Du es irgendwie cool findest in Indien zu leben und zu fliegen?
                          Hallo?! der Ton macht die Musik!

                          anstatt über die Beweggründe zu vermuten, einfach was konstruktives schreiben oder xxxx halten
                          Zuletzt geändert von cooly; 23.12.2008, 16:39.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

                            Zitat von cooly Beitrag anzeigen
                            Hallo?! der Ton macht die Musik!

                            anstatt über die Beweggründe zu vermuten, einfach was konstruktives schreiben oder xxxx halten
                            Hi

                            Genau, und da muss ich schmunzeln...

                            Aber vielleicht schlafen die Fluglehrer ja alle...

                            Ändere den Titel: Wer stellt mir für € 100 den B-Schein aus...

                            LG Martin
                            Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                            Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Biete Zimmer gegen B-Schein

                              Biete Zimmer gegen B-Schein !!!!

                              ...wie hört sich denn das an Stefan?

                              Version WA:

                              "Für den Fluglehrer, der mir in meiner Heimat Indien zum B-Schein verhilft, habe ich einen Rückflugticket geordert, (Foto/Text) nur der Name muß noch eingetragen werden.

                              Selbstverständlich wirst Du standesgemäß untergebracht, für die täglichen Bedürfnisse wird auch gesorgt, keine Frage und so werden wir sicher eine Schöne Zeit haben........ usw. usw".

                              Bin sicher das funzt!

                              Dein PR Manager WA
                              Grüßle,
                              Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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