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Umzug in die Schweiz - A-Schein, B-Schein, Brevet,...?

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    Umzug in die Schweiz - A-Schein, B-Schein, Brevet,...?

    ich habe vor einem halben Jahr meinen A-Schein in Deutschland absolviert und bin nun in die Schweiz gezogen.

    Das ist wie ich inzwischen weiss ziemlich ungeschickt, da ich nun das schweizer Brevet brauche um in der Schweiz fliegen zu können.

    Für mich stellt sich nun die Frage ob es sinnvoller ist möglichst schnell zu versuchen in deutschland den B-Schein zu erlangen und damit nur noch den Luftrechtteil des schweizer Brevets zu absolvieren (1),
    oder umgekehrt die restlichen nötigen Flüge in einer schweizer Flugschule zu absolvieren, die Praxis- und die Theorieprüfung zu machen und so das schweizer Brevet zu haben und bei Rückzug nach Deutschland dann den B-schein zu bekommen (2).
    Seit meiner A-Schein-Prüfung habe ich bereits einige weitere Flüge absolviert und werde in den nächsten Wochen auf Teneriffa eine Woche mit Fluglehrer fliegen, um Thermikfliegen zu lernen.
    damit könnte ich für den B-Schein sicherlich einige der benötigten Höhenflüge abdecken und dann im Frühjahr in Deutschland den B-Schein machen. im Moment tendiere ich eher zu dieser Variante (1), allerdings übersehe ich vielleicht bei dem ganzen Vorhaben etwas?!

    War jemand in einer ähnlichen Situation und hat Erfahrung mit dem Umzug in die Schweiz?

    Über Eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

    viele Grüsse!

    #2
    AW: Umzug in die Schweiz - A-Schein, B-Schein, Brevet,...?

    Hallo

    Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.


    ist alles erklärt,
    Wenn Du in der Schweiz wohnst brauchst du das CH Brevet.

    Mit Deinem A-Schein wird, so wie ich das verstehe, die ganze Prüfung fällig.
    Wenn Du noch keine Thermik Erfahrung hast, macht das sowieso Sinn.

    Gruss Mario

    Kommentar


      #3
      AW: Umzug in die Schweiz - A-Schein, B-Schein, Brevet,...?

      Zitat:
      "Mario Tejon
      Wenn Du in der Schweiz wohnst brauchst du das CH Brevet."





      Bedeutet das, dass ich als deutscher Gastflieger mit der IPPI-Card auskomme?

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        #4
        AW: Umzug in die Schweiz - A-Schein, B-Schein, Brevet,...?

        Zitat von fliegerrudi Beitrag anzeigen
        Bedeutet das, dass ich als deutscher Gastflieger mit der IPPI-Card auskomme?
        ja mit ppi mit parapro stage 4

        Kommentar


          #5
          AW: Umzug in die Schweiz - A-Schein, B-Schein, Brevet,...?

          Am besten mit dem Nationalen Verband klären , also SHV oder DHV können Dir das sicherlich beantworten.

          Beim SHV steht:

          Zitat von SHV website
          Diese Ausführungen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit und Übersicht und sind nicht verbindlich. Gültig sind in jedem Falle die Gesetzgebung und die Weisungen.

          Berechtigung ausländischer Piloten zum Fliegen in der Schweiz

          Wohnsitz im Ausland
          Solange der Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, ist gelegentliches Fliegen in der Schweiz als Pilot mit dem internationalen Pilotenausweis (IPPI) Level IV oder V erlaubt. Dieser Ausweis ist über den entsprechenden Landesverband zu beziehen.
          Tandemfliegen und die Tätigkeit als Fluglehrer sind nicht erlaubt.
          Eine Haftpflichtversicherung von mind. 1 Mio CHF ist immer obligatorisch.
          Die Kennzeichenpflicht entfällt.
          Mario

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            #6
            AW: Umzug in die Schweiz - A-Schein, B-Schein, Brevet,...?

            Danke für eure schnelle Antwort!!

            Gruß Fliegerrudi

            Kommentar


              #7
              AW: Umzug in die Schweiz - A-Schein, B-Schein, Brevet,...?

              Zitat:
              "Mario Tejon
              Wenn Du in der Schweiz wohnst brauchst du das CH Brevet."

              Bedeutet das, dass ich als deutscher Gastflieger mit der IPPI-Card auskomme?
              Kanckpunkt ist der WOHNsitz. Du darfst keinen Wohnsitz in der Schweiz unterhalten, sonst gilt die Gastflugregelung nicht mehr.

              Und ja, die Regelung in D ist auch nicht anders. Wer seinen Wohnsitz nach D verlegt, muß auch nen deutschen Schein haben oder machen. Gastflugregelung gilt dann nicht mehr. Ausnahme wohl Ösi und CH.

              Ein Hoch auf die Kleinstaaterei, kann ich dazu nur sagen. Es geht in einigen anderen EU-Ländern auch anders!
              Wenn es piept - eindrehen...

              Kommentar


                #8
                AW: Umzug in die Schweiz - A-Schein, B-Schein, Brevet,...?

                Hallo,

                ich hatte das Problem vor einigen Jahren auch, habe damals einfach mit dem SHV gesprochen und musste lediglich die theoretische Prüfung nachholen (was durchaus sinnvoll ist), auf die praktische Prüfung wurde verzichtet. Ich hatte allerdings auch den B-Schein, beim A-Schein könnte das schwieriger werden.

                Gruss,
                Guido

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