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Halterhaftpflicht

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    Halterhaftpflicht

    mal wieder ne doofe Anfängerfrage,

    gemäß Antragsformular versichert man sich als Halter von "einem oder mehreren Gleitsegeln sowie für die berechtigten Nutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb".

    Wenn ich also nun 2 Gleitsegel kaufe und einen permanent meinem Sohn zur Verfügung stelle - brauchen wir dann nur eine Versicherung?

    Oder auf die Spitze getrieben - kauft ein Verein für seine Mittglieder 100 Schirme reicht auch nur eine Versicherung?

    #2
    AW: Halterhaftpflicht

    Bei einer halter orientierten Versicherung ist eben der Halter versichert. Bist Du der Halter des Schirmschwarms, dann bist zwar Du versichert, Dein Sohn aber nicht.

    Sind Vereine eine "juristische Person"? Ich meine ja. Dann könnte man theoretisch bestimmt so einen Unsinn machen wie den Verein als Halter versichern. Macht nur keinen Sinn, denn diese imaginäre juristische Person Verein fliegt nicht. Wer immer aber mit einem Schirm des Vereins fliegt, ist nicht selbst der personifizierte Verein und somit nicht versichert. (Obwohl ... es gibt in manchen Vereinen so einzelne die glauben sie seien der Verein ...)
    Für Vereine ist daher die Möglichkeit einer Schirm- oder ein Gurtzeugbezogen Versicherungen interessant. Dabei fallen für 100 Vereinschirme natürlich 100 Versicherungen an.

    Wenn Du und Sohn abwechselnd mit dem selben Schirm flögt, wäre so eine Schirm- oder gurtzeugbezogene Versicherung für Dich interessant. Mit 2 Schirmen ist das jedoch Humbug.
    Langes Gefasel kurzer Sinn: Du & Sohn brauchen 2 Versicherungen.

    Phil
    ------------------------
    http://www.youtube.com/user/philflieger

    Kommentar


      #3
      AW: Halterhaftpflicht

      Hallo !

      Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen.
      Es gibt beim versichern 2 Varianten:
      Entweder jeweils auf den Piloten bezogen,dann ist egal welchen Schirm
      der Pilot fliegt.(geprüfte Geräte natürlich).
      Die ander Möglichkeit ist den einzelnen Schirm zu versichern,
      dann ist egel wer damit fliegt.
      2 Schirme und 2 Piloten erfordern jedoch auch 2 Versicherungen !

      Kommentar


        #4
        AW: Halterhaftpflicht

        Ich würde dir raten, die Frage gegebenenfalls ganz offen bei der Versicherung zu stellen. Stand nämlich mal vor dem gleichen Problem (hab auch einen fliegenden Sohn) und es sah gar nicht so schlecht aus. Die Sache (eine Versicherung für alle "meine" Schirme) scheiterte letztendlich daran, dass wir nicht die gleiche Gewichtsklasse fliegen und es daher nicht darstellbar sei, dass der Schirm, den mein Sohn fliegt, tatsächlich meiner ist. Andernfalls schien es aber möglich zu sein. So haben wir jetzt jeder seine eigene Versicherung.

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          #5
          AW: Halterhaftpflicht

          Zitat von chpw Beitrag anzeigen
          Die Sache (eine Versicherung für alle "meine" Schirme) scheiterte letztendlich daran, dass wir nicht die gleiche Gewichtsklasse fliegen und es daher nicht darstellbar sei, dass der Schirm, den mein Sohn fliegt, tatsächlich meiner ist. Andernfalls schien es aber möglich zu sein.
          Whoa! Das hätte ich nicht gedacht. Wieder was gelernt!

          Phil
          ------------------------
          http://www.youtube.com/user/philflieger

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            #6
            AW: Halterhaftpflicht

            Ich fand das ehrlich gesagt auch seltsam. Aber hier steht ja auch:

            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb.
            Und fragen kostet ja nix. Nicht mal bei einer Versicherung. ;-)

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              #7
              AW: Halterhaftpflicht

              Hier mal die rechtliche Definition der Halterhaftung:

              Der Halter eines Luftfahrzeugs haftet für Unfallschäden, die durch den Betrieb seines Gerätes entstehen. Das gilt unabhängig davon, ob er selbst geflogen ist und ob ihn oder den Piloten ein Verschulden trifft Man spricht daher auch von Gefährdungshaftung. Die Ersatzpflicht ist nur ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden ist.

              Halter ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt. Ob dies noch gegeben ist, wenn der Schirm dauerhaft dem Sohn überlassen wird erscheint fraglich und wird im Einzelfall sicher zu Streitigkeiten mit der Versicherung führen. Hat man nur einen Schirm und verleiht diesen hin und wieder an den Sohn besteht allerdings Versicherungschutz.

              Wenn Ihr schon das Geld für zwei Schirme habt, solltet ihr auch das Geld für zwei Policen haben. So teuer sind die ja nun wirklich nicht.

              Zur Frage mit dem Verein und hundert Schirmen. Es ist theoretisch möglich eine Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet für Unfallschäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Das gilt unabhängig davon, ob er selbst gefahren ist und ob ihn oder den Fahrer ein Verschulden trifft (§ 7 Abs. 1 StVG). Man spricht daher auch von Gefährdungshaftung. Die Ersatzpflicht ist nur ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden ist.

              Es ist grundsätzlich möglich für 100 Schirme eine Halterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Aber: im Normalfall wird die Halterhaftpflichtversicherung durch eine Anzahl von Schirmen vertraglich eingegrenzt Wenn etwa 100 Piloten gleichzeitig fliegen, besteht ja auch ein hundertmal höheres Risiko.Faktisch kann eine solche Versicherung durch einen Verein (der durchaus Halter sein kann) also nicht abgeschlossen werden.

              Dirk
              Zuletzt geändert von Dirk; 25.02.2009, 12:53.

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                #8
                AW: Halterhaftpflicht

                Hab grad mal meinen alten Faden zum Thema gesucht und gefunden, dass mir Richard Brandl damals diese Telefonnummer mitteilte: 08022/9675-0
                Da wurde ich geholfen.

                Zitat von Dirk
                Wenn Ihr schon das Geld für zwei Schirme habt, solltet ihr auch das Geld für zwei Policen haben.
                Das ist ja das Problem, das Geld für die 2 Schirme hat jetzt der Verkäufer.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Halterhaftpflicht

                  Das mit den Haltern kenn ich auch von anderen Luftfahrzeugen so. Da gibt es auch Halterhaftpflicht aber - da gibt es Unterschiede in den Verträgen und Beiträgen je nachdem wieviele Nutzer auf das Flugzeug zugreifen können.

                  Und überhaupt: solange mein Sohn seine Füsse unter meinen Tisch steckt bestimme ich wie und wann er mit dem von mir bezahlten Schirm rumfliegt

                  Geo

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