Hallo,
wahrscheinlich eine etwas blöde Frage, aber warum darf man in Naturschutzgebieten (und da gibts ja sogar noch ne strengere Einstufung PPL oder sowas) nicht fliegen? Vor Allem aufs Ausland bezogen.
Also jetzt nicht aus ökölogischer sondern aus rechtlicher Sicht!
Begehen darf ich ein NaSchuGe ja schon, oder? Wo liegt in Ländern, in denen ich mit dem Schirm überall starten darf, der Unterschied zwischen einer reinen Begehung und einem Abheben mit einem Gleitschirm?
Wird mit einem Start/einer Landung diese Stelle damit automatisch zu einem Start-/Landeplatz und dieser darf eben nicht im NaSchuGe angelegt werden, oder wie ist das rechtlich geregelt?
Wie siehts aus, wenn ich in Deutschland beim Streckenfliegen (Außenlandeerlaubnis gilt als erteilt) in so ein Gebiet einfliege (bis in welche Höhe gilt so ein Gebiet?) oder sogar drin lande?
Wie erfahre ich, in welchen Gebieten ich (außer den in der ICAO-Karte eingezeichnetet Gebieten) NICHT fliegen/landen/starten darf?
Wer kann mir das überhaupt verbieten, das hat ja dann nichts mehr mit dem Luftrecht zu tun, oder?
Ich denke ihr wisst um was es mir geht, also verzichte ich mal auf noch mehr Fragezeichen
Ähnliche Fragestellung hat mich übrigens auch schon mal beim Klettern interessiert (wer und auf welcher Grundlage kann es mir verbieten, an bestimmten Felsen zu klettern, z.B. wegen Vogelbrut?)
Nachtrag:
Ich will damit NICHT andeuten, dass ich solche Bestimmungen für überflüssig oder nicht gerechtfertigt halte und auch nicht, dass ich vorhabe in geschützten Räumen zu fliegen. Mich interessieren lediglich die rechtlichen Grundlagen.
wahrscheinlich eine etwas blöde Frage, aber warum darf man in Naturschutzgebieten (und da gibts ja sogar noch ne strengere Einstufung PPL oder sowas) nicht fliegen? Vor Allem aufs Ausland bezogen.
Also jetzt nicht aus ökölogischer sondern aus rechtlicher Sicht!
Begehen darf ich ein NaSchuGe ja schon, oder? Wo liegt in Ländern, in denen ich mit dem Schirm überall starten darf, der Unterschied zwischen einer reinen Begehung und einem Abheben mit einem Gleitschirm?
Wird mit einem Start/einer Landung diese Stelle damit automatisch zu einem Start-/Landeplatz und dieser darf eben nicht im NaSchuGe angelegt werden, oder wie ist das rechtlich geregelt?
Wie siehts aus, wenn ich in Deutschland beim Streckenfliegen (Außenlandeerlaubnis gilt als erteilt) in so ein Gebiet einfliege (bis in welche Höhe gilt so ein Gebiet?) oder sogar drin lande?
Wie erfahre ich, in welchen Gebieten ich (außer den in der ICAO-Karte eingezeichnetet Gebieten) NICHT fliegen/landen/starten darf?
Wer kann mir das überhaupt verbieten, das hat ja dann nichts mehr mit dem Luftrecht zu tun, oder?
Ich denke ihr wisst um was es mir geht, also verzichte ich mal auf noch mehr Fragezeichen
Ähnliche Fragestellung hat mich übrigens auch schon mal beim Klettern interessiert (wer und auf welcher Grundlage kann es mir verbieten, an bestimmten Felsen zu klettern, z.B. wegen Vogelbrut?)
Nachtrag:
Ich will damit NICHT andeuten, dass ich solche Bestimmungen für überflüssig oder nicht gerechtfertigt halte und auch nicht, dass ich vorhabe in geschützten Räumen zu fliegen. Mich interessieren lediglich die rechtlichen Grundlagen.
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