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Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

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    Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

    Hallo,

    wahrscheinlich eine etwas blöde Frage, aber warum darf man in Naturschutzgebieten (und da gibts ja sogar noch ne strengere Einstufung PPL oder sowas) nicht fliegen? Vor Allem aufs Ausland bezogen.
    Also jetzt nicht aus ökölogischer sondern aus rechtlicher Sicht!

    Begehen darf ich ein NaSchuGe ja schon, oder? Wo liegt in Ländern, in denen ich mit dem Schirm überall starten darf, der Unterschied zwischen einer reinen Begehung und einem Abheben mit einem Gleitschirm?
    Wird mit einem Start/einer Landung diese Stelle damit automatisch zu einem Start-/Landeplatz und dieser darf eben nicht im NaSchuGe angelegt werden, oder wie ist das rechtlich geregelt?

    Wie siehts aus, wenn ich in Deutschland beim Streckenfliegen (Außenlandeerlaubnis gilt als erteilt) in so ein Gebiet einfliege (bis in welche Höhe gilt so ein Gebiet?) oder sogar drin lande?

    Wie erfahre ich, in welchen Gebieten ich (außer den in der ICAO-Karte eingezeichnetet Gebieten) NICHT fliegen/landen/starten darf?

    Wer kann mir das überhaupt verbieten, das hat ja dann nichts mehr mit dem Luftrecht zu tun, oder?

    Ich denke ihr wisst um was es mir geht, also verzichte ich mal auf noch mehr Fragezeichen


    Ähnliche Fragestellung hat mich übrigens auch schon mal beim Klettern interessiert (wer und auf welcher Grundlage kann es mir verbieten, an bestimmten Felsen zu klettern, z.B. wegen Vogelbrut?)

    Nachtrag:
    Ich will damit NICHT andeuten, dass ich solche Bestimmungen für überflüssig oder nicht gerechtfertigt halte und auch nicht, dass ich vorhabe in geschützten Räumen zu fliegen. Mich interessieren lediglich die rechtlichen Grundlagen.
    Zuletzt geändert von tobidö; 06.03.2009, 02:24. Grund: Nachtrag

    #2
    AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

    Evtl. hilft das weiter:



    Gruß Andreas
    Angehängte Dateien
    www.freiflieger-niederrhein.de

    Kommentar


      #3
      AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

      In der Regel ist in solchen Gebieten das Überfliegen natürlich erlaubt (denke nur an das Karwendel) aber nicht gestattet zu starten.

      Hintergrund ist sicher auch der das damit viele Flieger abgehalten werden sollen dort zu starten. Sonst würde auf gute Startplätze, die evtl. mit Bahn oder mit Auto zu erreichen sind die Hölle losbrechen. Was dann passiert wenn Hinz und Kunz zum Startplatz schaukeln können das sieht man am Brennkopf...


      Im Wilden Kaiser, an der Gruttenhütte ist das Starten mittlerweile wieder augenzudrückend und zähneknirschend geduldet, wohl weil es im Endeffekt an absoluten Zahlen nicht so viele sind (gegenüber Wanderern/Kletterern). Außerdem kaum kontrollierbar.


      Ganz ehrlich - es gibt solche und solche Naturschutzgebiete. Komm ich am Wallberg -> Bodenschneid unter dem Grat dort an, hab ich ein schlechtes Gewissen (wegen der Adler).
      Latsch ich jedoch im Karwendel auf einen Berg wo wochen- monate- oder gar jahrelang kein Flieger gestartet ist, dann scheiß ich mir nix. Ganz sicher war dort am Landeplatz auch schon ein Jäger mit seinem Quad.
      Wer viel fragt, dem wird viel verboten.
      Zuletzt geändert von Robi; 06.03.2009, 12:04.

      Kommentar


        #4
        AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

        Danke Andi für den Link zum Text.
        Meine Frage ist allerdings, wer da überhaupt etwas Verbindliches für mich als Flieger festlegen darf und was mehr als "Verhaltensempfehlung" anzusehen ist.
        Am Neuerköpfle z.B. steht ja ein Schild, dass ein Einfliegen ins Tal zum Vilsalpsee streng verboten und mit ein paar Hundert Euro (weiß nimmer wie viel genau) bestraft wird.
        Und hier wieder die Frage: Wer und auf welchen rechtlichen Grundlagen kann solche Bestimmungen treffen? Der Grundstückseigentümer, mit dem ich mit meinem Start einen stillschweigenden Vertrag eingehe? Wohl eher nicht! Aber wer dann?

        Kommentar


          #5
          AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

          Hi

          Bei uns in Ö wäre das der Landeshauptmann....
          Berufen kann er sich darauf auf mehrere Gesetze, bzw. er macht das nicht, da steckt ja immer eine natürliche oder juristische Person dahinter, meistens auf Bedacht der eigenen Interessen... Das wird dann geprüft und ggf umgesetzt.

          LG Martin

          PS: Wenn du bei uns wo startest gehst du keinen Stillschweigenden Vertrag ein, sondern du brauchst die Bewilligung des Verfügungsberchtigten.
          Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
          Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

          Kommentar


            #6
            AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

            Weiß jemand wie die regelung in D ist:

            - darf ein Naturschutzgebiet überflogen werden?
            - gibt es evtl eine Mindesthöhe?
            - und darf man im NSG eine Außenlandung machen?

            Oder hat ein NSG überhaupt keine rechtlich verbindliche Auswirkung auf das GS-Fliegen solange es nicht auch in der ICAO Karte als Luftraumbeschränkungsgebiet ausgewiesen ist?
            ______________________________________
            Grüße aus 0m GND,

            Flynix

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              #7
              AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

              Hallo Flynix,
              schau mal den Link an:



              Grüße
              Erich
              PS: Im Zusammenleben GS-Fliegen/Naturschutz gehts also nicht nur um Verbote, sondern um ein durch Rücksichtnahme prägtes Miteineinander.
              Zuletzt geändert von Maiswalker; 06.03.2009, 14:56.

              Kommentar


                #8
                AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

                Hi Norskog

                Staatlicher Besitz/Bundesforst, Kirche, lang nix... Privatbesitz *g*

                Aber zum Staatlichen Besitz...

                Die Landeshauptmänner sind dazu angehalten eine "Generelle Außenabfluggenehmigung" zu geben... Also auf staatlichen Gründen dürfen wir starten.
                Bist du OB, schauts dann bei den Kirchengründen schon schlecht aus.. Ich hoffe zumindest dass ich mit dem Kirchenbeitrag neben meiner Jahreskarte für die Kirche auch meine Startgebühren begleiche....
                Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

                  Zitat von Robi Beitrag anzeigen
                  .
                  Ganz ehrlich - es gibt solche und solche Naturschutzgebiete. Komm ich am Wallberg -> Bodenschneid unter dem Grat dort an, hab ich ein schlechtes Gewissen (wegen der Adler).
                  Latsch ich jedoch im Karwendel auf einen Berg wo wochen- monate- oder gar jahrelang kein Flieger gestartet ist, dann scheiß ich mir nix. Ganz sicher war dort am Landeplatz auch schon ein Jäger mit seinem Quad.
                  Wer viel fragt, dem wird viel verboten.
                  Dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen. Bin nur ein einziges Mal darauf angesprochen worden als ich im Karwendel (Engtal) außenlanden musste. Na ja, ich war halt auf einem Streckenflug mit Startplatz Rofan.

                  Gruss

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

                    Zitat von Maiswalker Beitrag anzeigen
                    Hallo Flynix,
                    schau mal den Link an:



                    Grüße
                    Erich
                    PS: Im Zusammenleben GS-Fliegen/Naturschutz gehts also nicht um Verbote, sondern um ein durch Rücksichtnahme prägtes Miteineinander.
                    Danke für das pdf. Das ist eine sehr gute Informationsquelle.

                    Ich würde aber dein P.S. aber etwas abändern und sagen: Es geht nicht nur um Verbote, aber auch.

                    Jeder sollte sich rücksichtsvoll benehmen und sich informieren.
                    Dazu gehört für mich in jedem Fall zumindest mal die Gesetzeslage zu kennen, d.h. auch, zu wissen, was verboten ist.
                    Dass man darüber hinaus durchaus auch noch sein Hirn einschalten kann, ist klar.
                    ______________________________________
                    Grüße aus 0m GND,

                    Flynix

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

                      Zitat von Norskog
                      Zumindest für Österreich wäre eine Karte gut, auf der Privatgrund und Staatlicher Besitz/Bundesforste sowie NS-Gebiete und Sperrzonen verzeichnet sind. Das Ganze auf ein GPS geladen und los geht es.
                      Denk dran, Dein GPS wird mit jeder Information schwerer ;-)

                      Kannst ja erstmal die Karte der Nationalparks ausdrucken:


                      Naturparke:

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

                        Da wir, zumindest in Deutschland, dem Luftrecht unterliegen ist einzig und allein die ICAO Karte verbindlich. Da der Startplatz zugelassen sein muss und dies in einem Naturschutzgebiet schwierig sein wird, vielleicht gibt es aber auch schon welche(?), hat sich die Frage nach dem Start bereits erledigt. Gegen eine Aussenlandung auf einem Streckenflug, wenn die Thermik versagt, kann Niemand was machen.

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                          #13
                          AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

                          Servus beinander,
                          das Thema fliegen in Schutzgebieten oder Schutzgebiete allgemein ist außerordentlich komplex. Man muss bedenken, dass es unzählige Schutzgebiete in den Alpen gibt. Allein in Tirol (Nord und Ost) sind es 74 an der Zahl und jedes hat eine eigene Verordnung. Auch die Verordnungen innerhalb der Schutzgebiete sind nicht immer gleich. Beispiel Alpenpark Karwendel. www.karwendel.org Der Alpenpark Karwendel umfasst insgesamt 11 Schutzgebiete mit verschiedenen Schutzkriterien: Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Ruhegebiete. Die einzelnen Verordnungen sind zwar aneinander angelehnt jedoch nicht gleich. Mehr Infos dazu gibt es hier. Die neue Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 20. Dezember 1988 findet man allerdings nicht im Internet sondern kann hier angefordert werden.
                          Der Nationalpark hohe Tauern ist der größte der 6 NP´s in A und erstreckt sich mit einer Größe von 1800 km“ über drei Bundesländer (Osttirol, Salzburg und Kärnten) Auch hier gibt es eine Gliederung von Außen und Kernzonen und dazu hat noch jedes Bundesland eine eigene Verordnung. Im Forum von www.streckenflug.at gab es schon 2002 eine Diskussion über ein Flugverbot im Nationalpark hohe Tauern.
                          Im Stilfserjoch Nationalpark, mit 1346 km² auch einer der großen im Alpenraum sind Starts mit dem Gleitschirm geduldet. Es ist mir bis heute nicht bekannt, dass es dort ein Startverbot gäbe.
                          Neben den großen Schutzgebieten, die ja jedermann bekannt sind, gibt es wie eingangs schon erwähnt, eine Vielzahl an kleinen und winzigen Schutzgebieten wie z.B. das Naturschutzgebiet Valsertal ein Seitental des oberen Wipptales wenige Kilometer nördlich des Brenners.
                          Ich denke, dass Piloten die nur mit der Bahn fahren und an offiziellen Startplätzen starten von dem Problem wenig betroffen sind. Ich kenne jedenfalls keine Schutzgebiete die man nicht überfliegen darf. Der Paraalpinist hat da schon eher mal ein Problem besonders im Karwendel wenn er den homo jagus beim herumballern stört. Man kann sich in der heutigen Zeit über alles schlau machen. Am besten geht das über den örtlichen GS Verein und Provokationen müssen nicht unbedingt sein.

                          VG
                          Sepp
                          Tests für leichte Gleitschirmausrüstung sowie Leichtgurtzeuge oder leichte Gleitschirme, Paragleiter, Wandern und Bergsteigen mit dem Gleitschirm, Hochtouren mit dem Gleitschirm bzw. Paragleiter

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                            #14
                            AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

                            Zitat von hstro Beitrag anzeigen
                            ... ist einzig und allein die ICAO Karte verbindlich. Da der Startplatz zugelassen sein muss ...
                            Da hab ich gleich die nächste Frage, wahrsch. leichter und eindeutiger zu beantworten als die andere: Sind ALLE zugelassenen Startplätze in D in der ICAO-Karte eingetragen?
                            Mir selber ist z.B. eine Flugschule bekannt, deren Übungshang für die Grundschulung ich noch in keiner Karte oder Geländedatenbank wiederfinden konnte.

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                              #15
                              AW: Kein Fliegen im Naturschutzgebiet?

                              Alle zugelassenen Fluggelände für GS und Drachen in Deutschland findest du in der Geländedatenbank des DHV.
                              VG
                              Sepp
                              Tests für leichte Gleitschirmausrüstung sowie Leichtgurtzeuge oder leichte Gleitschirme, Paragleiter, Wandern und Bergsteigen mit dem Gleitschirm, Hochtouren mit dem Gleitschirm bzw. Paragleiter

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