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Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

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    Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

    Hallo Forum,

    Mein Problem grob umrissen: 2007 machte ich einen Windenschein (kostete ca. 360 EUR). Wegen Wetter und Veranstaltungen dauerte die Ausbildung (theoretische Prüfung) bis Ende 2007.

    Nach einigen Monaten Mailen und telefonieren mit der betreffenden Flugschule erhielt ich vor drei Monaten (per Mail) die Aussage, dass mein Windenschein beim DHV per FAX beantragt sei.

    Seitdem kriege ich keine Information mehr darüber, obwohl ich nochmals per Mail nachgefragt und beim DHV angerufen habe.

    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen? Eigentlich ist mir die Flugschule von den Personen her sympathisch und ich mag Anwälte nicht besonders. Das Office ist allerdings unter aller Kanone, was Organisation betrifft.

    Gibt es einen anderen Weg als den Juristischen? Gibt es (beim DHV?) einen Vermittler, der mal schreiben oder anrufen könnte?

    Der persönliche Weg, öfter mal vorbeizugucken, geht leider nicht, da ich inzwischen umgezogen bin.

    Auf Antworten bin ich gespannt, denn ich würde gerne mal mit meinem Windenschein fliegen gehen!!
    --
    Fliegen mit Spaß!

    #2
    AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

    Ich kenne das Problem wenn man die Leute bei der Flugschule !eigentlich!
    gerne mag, sie allerdings für das ein oder andere gerne zum Teufel schicken würde.
    Da ich selbst in einer sehr serviceorientierten Branche arbeite, tu ich mir sehr
    schwer ein solches Verhalten zu tolerieren - wobei der Aufwand für die Flugschulen
    der selbe ist und der Ruf unnötig leidet.

    Grundsätzlich würde ich an Deiner Stelle nochmals telefonisch oder per Mail versuchen
    mich mit der Flugschule in Verbindung zu setzen. Sollte dies ebenfalls fehlschlagen
    und die Flugschule meldet sich nicht oder gibt Dir Versprechen die sie nicht einhalten,
    dann bleibt Dir der Weg direkt zum DHV oder zum Anwalt leider nicht erspart.
    Eine Betrugsanzeige bei der örtlichen Polizei wäre dann ebenfalls noch eine
    Alternative.

    Alles harter Tobak, doch Du forderst ja nur das ein, was Du bezahlt hast.

    Kommentar


      #3
      AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

      Hallo Michael,

      hast Du mal bei der Caro beim DHV nachgefragt, ob das Fax angekommen ist und vielleicht nur aus irgendeinem Grund liegengeblieben ist? Die Caro könnte das dann ja auf kurzem Wege direkt mit der Flugschule klären und Du kommst ohne Jurakrams direkt zu Deinem Schein?

      Nur meine 5 Cent...

      Kommentar


        #4
        AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

        Zitat von rasmol Beitrag anzeigen
        Hallo Forum,

        ...Mein Problem grob umrissen: 2007 machte ich einen Windenschein (kostete ca. 360 EUR). Wegen Wetter und Veranstaltungen dauerte die Ausbildung (theoretische Prüfung) bis Ende 2007....
        Hallo,

        hast Du Dich jetzt verschrieben und hast eigentlich 2008 gemeint oder wirklich 2007 ?

        Gruß
        Sabine

        Kommentar


          #5
          AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

          ich würde der flugschule per brief ne frist setzen und androhen, dass du sonst deine probleme unter nennung von namen und flugschule auch im forum postest; neben den sonst schon erwähnten rechtlichen schritten.

          das dürfte den schon interessieren, denn schliesslich lesen hier viele interessierte nichtflieger mit!

          viel erfolg

          Jürgen

          Kommentar


            #6
            AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

            Hallo rasmol,

            was ist den zwecks dem Anruf beim DHV herausgekommen. Würde mich interessieren, wie hier die Reaktion war und vor allem, wenn Du die Antwort hier posten könntest.

            MfG Harry

            Kommentar


              #7
              AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

              Falls Du die Möglichkeit hast bei der Flugschule vorbei zu fahren, dann lass Dir einfach die Unterlagen aushändigen und schicke sie selbst zu Caroline Fürst. Caro ist super nett und super hilfsbereit und sagt Dir vorher sicherlich auch gerne, was genau Du alles abliefern musst.
              ----
              Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
              100% biologisch abbaubar.

              Kommentar


                #8
                AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

                Danke für die Antworten, auch per PM. Wie immer in so einem Fall ist der Sachverhalt komplexer als sich in wenigen Sätzen schreiben läßt.

                Zitat von Atoemchen Beitrag anzeigen
                ... hast Du Dich jetzt verschrieben und hast eigentlich 2008 gemeint oder wirklich 2007...
                Es war wirklich im mai 2007. Wegen Wetter, Job (meinem), Reisen und Wettbewerben (der Flugschule) ging die Ausbildung bis 11/2007. Weil dann meine Familie wuchs (mein zweiter Sohn) und ich in eine andere Stadt zog, konnte ich mich nicht gleich um den Schein kümmern. Vielleicht wäre alles anders verlaufen, hätte ich gleich und nachdrücklich nachgefragt?

                So kam es, dass ich erst ab ca. Februar/März 2008 wieder bei der Flugschule nachfragte. Ich wurde vertröstet, weil der Chef längere Zeit weg war (Wettbewerb). Die erreichbare Bürokraft hatte leider gar keine Ahnung. Ich fragte noch direkt vor Ort den Windenfahrer, aber der wußte auch nichts von Unterlagen und durfte nichts unterschreiben.

                Dann mailte ich ca. 10 Male (90% unbeantwortet), rief noch einmal an, erreichte den Chef und der versprach Besserung. Nach ein paar Wochen mailte ich wieder, der Chef war wieder auf Wettbewerb. Ich ersparte mir diesmal Anrufe und rief gleich beim DHV an (Ressort Ausbildung). Ich wollte wissen, ob mein Windenschein beantragt ist und mir bald zugeschickt würde. Die Dame am Telefon (Name weiß ich nicht mehr) fragte ihre Kollegin am Nachbartisch und sagte mir, dass nichts bekannt sei. Sie riet mir, der Flugschule ordentlich Druck zu machen.

                Innerhalb der nächsten Wochen und Monate mailte ich noch einige Male, bis schließlich eine Antwort vom Chef kam in der er schrieb, dass der Antrag meines Windenscheines per FAX an den DHV geschickt wurde und dass meine Flugschulakte nicht aufzufinden gewesen sei.

                Ich verließ mich darauf und wartete erst einmal ca. 4 Wochen, bis ich wieder per Mail nachfragte. Und noch einmal. Ohne Antwort.

                Dafür verlangte die Bürokraft der Flugschule plötzlich noch 80 Euro wegen Flügen an der Winde, die ich noch nicht bezahlt hätte. Ich schrieb zurück dass ich bestimmt nicht so oft geflogen sei und fragte nach den Aufzeichnungen des Windenfahrers. Darauf schrieb die Bürokraft, das sei eine Verwechslung gewesen und ich solle den Vorgang vergessen.

                Dann schrieb ich wieder und fragte nach meinem Windenschein. Usw.

                Zuletzt mailte ich vor zwei Wochen, verlangte meinen Schein oder eine zufriedenstellende Auskunft und kündigte weitere Maßnahmen an. Bisher keine Antwort, darum hier meine Erkundigungen im Forum.


                Da ich ausser dem Ausbildungsvertrag und dem EMailverkehr (den ich archiviere) nichts Schriftliches habe, kann der oben beschriebene Hergang leicht anders verlaufen sein (verkehrter Monat o.Ä.). Aber im Wesentlichen stimmt das Beschriebene.

                Nächste Woche werde ich noch einmal (wie empfohlen), den DHV anrufen und fragen, ob der Antrag wirklich per FAX ankam, so wie in der Mail des Flugschulchefs angekündigt. Dann werde ich weiter sehen...
                --
                Fliegen mit Spaß!

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                  #9
                  AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

                  Servus,

                  wenn sich das so zugetragen hat, dann sollte vielleicht das Referat Ausbildung einmal Kontakt mit besagter Flugschule aufnehmen.

                  Sollten die Unterlagen wirklich verschwunden sein, sollte das ein Grund für das Referat sein, einmal nachzuhaken. Soetwas ist natürlich auch für einen Mitarbeiter des DHV etwas unangenehm, einer Flugschule am Telefon näher zu treten, aber in diesem Fall wäre das sicher ein guter Fall von Mitgliederbetreuung. Schließlich lässt der DHV die Flugschule zu.
                  Klar kann mal etwas Papier wegkommen, aber wenn man soetwas nachträgt, ist das ja noch lange keine Urkundenfälschung, wenn die Ausbildung stattgefunden hat. Vielleicht sind da beide Parteien mal flexibel und die Flugschule bestätigt 20 Flüge und der DHV besteht nicht auf die genauen Daten. Ich weiß ja nicht, ob das in Deutschland geht, oder ob das gegen eine Regel verstößt, die eine bestimmte Art der Aufzeichnung vorsieht.

                  So long
                  Stefan
                  --
                  http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

                  Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

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                    #10
                    AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

                    Zitat von rasmol Beitrag anzeigen

                    und fragte nach den Aufzeichnungen des Windenfahrers..
                    Hallo,

                    hast du denn Aufzeihnungen von deinen Flügen. Normalerweise wird sowas ja im Ausbildungsheft mitnotiert und vom Fluglehrer unterschrieben. Ohne diesen wird sich die Flugschule 1,5 Jahre später mit dem Fall schwer tun. Und wie ist es mit der Prüfung. Normalerweise zahlt man ja die DHV Prüfgebühr auch dirket an den Prüfer, Rechnung hierzu? Mit den Unterlagen nochmals zum DHV und hier mal nachfragen...

                    Viele Glück!

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                      #11
                      AW: Erfahrung mit nicht erbrachter Leistung einer Flugschule?

                      Hallo Zusammen,
                      nein für den Windenschein gibts keine DHV-Prüfgebühr und damit keine Quittung vom Prüfer, weil diese Prüfung flugschulintern ohne DHV-Prüfer gemacht wird. Eigentlich hätte rasmol die Windenschlepps und die Theorieprüfung in seinen Ausbildungsnachweis (Seiten 16 bis 19) schreiben und sich die Schlepps und die Prüfung vom Fluglehrer bestätigen lassen müssen. An seiner Stelle würde ich jetzt sofort mit meinem Ausbildungsnachweis zur Flugschule gehen, mir dort den Ausbildungsleiter greifen und mir von ihm die Windenschlepps im Ausbildungsnachweis eintragen und die Prüfung bestätigen lassen. Dann alles kopieren und zum DHV schicken. Wann die Schulung stattfand, wird sich schon nachvollziehen lassen und wenns aus der Schleppkladde, die ein gewerbliche Flugschule zu führen hat, ausgegraben werden muss.

                      By the way: 360 € für eine Windenausbildung sind ohnehin ziemlich happig, da würd ich der Flugschule schon Dampf machen und falls sie Schwierigkeiten machen sollten hier im Forum namentlich benennen.

                      Grüße
                      Erich
                      Zuletzt geändert von Maiswalker; 22.04.2009, 21:59.

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