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K-Prüfung, rechtliches

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    K-Prüfung, rechtliches

    Hallo Flieger,

    wenn ein neus Rettungsgerät montiert wird ist offensichtlich auch eine K-Prüfung fällig, als ich meinen GS-Schein gemacht habe, es war 1994, da war das noch nicht so. (Mein Wissen ist also alt, nicht mehr aktuell und nach heutigen Erkenntnissen ggf. sogar gefährlich.)

    Weis jemand in welchem Gesetz etwas zur K-Prüfung geschrieben steht?

    Wer ist befähigt K-Prüfungen durchzuführen? Der Hersteller des Gurtzeuges? Eine sachkundige Person die durch den Hersteller sachkundig gemacht wurde? Oder eine Prüfstelle, die nach kurzer Inaugenscheinnahme des Gurtzeuges sachkundiger ist als der Hersteller des Gurtzeuges? Wie geht das mit der K-Prüfung wenn es den Gurtzeughersteller nicht mehr gibt? Wer haftet, wenn die K-Prüfung unsachgemäß durchgeführt wurde? Der K-Prüfer? Die Prüfstelle der K-Prüfer?

    Oder sogar der verantwortliche Luftfahrzeugführer ganz alleine? Selber schuld, Pilotenfehler, oder so.

    MfG
    Alp -Traum
    Zuletzt geändert von Alptraum; 03.05.2009, 14:58. Grund: sowas von egal

    #2
    AW: K-Prüfung, rechtliches



    Zuletzt geändert von ekke; 04.05.2009, 00:26.
    .
    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl Valentin

    Kommentar


      #3
      AW: K-Prüfung, rechtliches

      Hallo,
      noch eine Bemerkung zu der Karabinerverbindung.
      So wie in dem Video gezeigt, ist die Verdrehsicherung der Gurte in dem Karabiner unwirksam.
      (Wird trotzdem leider oft praktiziert). Wer im Video bei dem Einpacken auf den Karabiner achtet, kann beobachten, das die Gurte sich hierbei schon verschieben.
      Wesentlich besser:
      1. Gummi über Kreuz
      2 .Neoprenschlauch
      (siehe Foto)
      Grüße
      Jürgen
      Angehängte Dateien

      Kommentar


        #4
        AW: K-Prüfung, rechtliches

        Hallo,

        vielen Dank für die Informationen, Links, Video und Bild!

        Sicher, wenn man ein Kettenschaubglied verwendet, so wie in dem Video, sollte die Kraft nur in Längsrichtung wirken, eine Verdrehsicherung macht Sinn. Bei entsprechend großer Auslegung z.B. Kettenschraubglied 8mm, ist es dann auch wieder egal, auch eine komplett seitliche Belastung wäre von der Festigkeit gedeckt. Aber 8mm Schraubglieder packt sich ja wegen des Gewichts niemand freiwillig rein. In Bootskatalogen gibt es oft auch Kettenschraubglieder aus Chinesischer Produktion, mit dem Hinweis sie nicht für tragende Konstruktionen zu verwenden. Ob unsere Gleitschirmhersteller die guten geprüften Schraubglieder verwenden entzieht sich meiner Kenntniss.

        In dem Video wird erklärt, daß die K-Prüfung nach Luftrecht vorgeschrieben ist. Aber im Luftrecht nix zu K-Prüfungen geschrieben steht, auch nicht in den Bauforderungen. Gab es eine LTA im Rundumschalg für alle Hersteller, auf das sich die K-Prüfungen mit ihren K-Prüfern beziehen? Bei einem Motorschirm gab es auch mal eine LTA, diese wird aber als rechtlich völlig unbedeutend vom DMSV eingestuft.

        Also wenn eine LTA im Luftrecht für K-Prüfungen Bedeutung findet, dann ist es klar. Es muss doch eine Rechtsverbindlichkeit für K-Prüfungen, LTA's usw. geben.

        MfG
        Alp -Traum

        Kommentar


          #5
          AW: K-Prüfung, rechtliches

          Zitat von Alptraum Beitrag anzeigen
          (...) Bei einem Motorschirm gab es auch mal eine LTA, diese wird aber als rechtlich völlig unbedeutend vom DMSV eingestuft. (...)
          OT zum eigentlichen Thema, aber direkte Stellungnahme zu vorstehender Annahme:

          Das ist so nicht korrekt. Die LTA, auf die Du Dich beziehst, ist u.a. sachlich unbegründet sowie anmaßend, schon weil es ganz grundlegend an der Zuständigkeit fehlt. Sie ist u.E. nach letztlich rechtswidrig. Mir würden auch noch ganz andere Attribute einfallen, aber das entscheidende der vorstehenden ist rechtswidrig. Dies ist allerdings leider nicht gleichbedeutend mit "rechtlich unbedeutend".

          mfg
          DMSV-Vorstand
          Zuletzt geändert von Weißwange; 05.05.2009, 07:56.
          15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
          (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

          http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

          Kommentar


            #6
            AW: K-Prüfung, rechtliches

            Zitat von Alptraum Beitrag anzeigen
            Hallo,

            vielen Dank für die Informationen, Links, Video und Bild!

            Sicher, wenn man ein Kettenschaubglied verwendet, so wie in dem Video, sollte die Kraft nur in Längsrichtung wirken, eine Verdrehsicherung macht Sinn. Bei entsprechend großer Auslegung z.B. Kettenschraubglied 8mm, ist es dann auch wieder egal, auch eine komplett seitliche Belastung wäre von der Festigkeit gedeckt. Aber 8mm Schraubglieder packt sich ja wegen des Gewichts niemand freiwillig rein. In Bootskatalogen gibt es oft auch Kettenschraubglieder aus Chinesischer Produktion, mit dem Hinweis sie nicht für tragende Konstruktionen zu verwenden. Ob unsere Gleitschirmhersteller die guten geprüften Schraubglieder verwenden entzieht sich meiner Kenntniss.

            In dem Video wird erklärt, daß die K-Prüfung nach Luftrecht vorgeschrieben ist. Aber im Luftrecht nix zu K-Prüfungen geschrieben steht, auch nicht in den Bauforderungen. Gab es eine LTA im Rundumschalg für alle Hersteller, auf das sich die K-Prüfungen mit ihren K-Prüfern beziehen? Bei einem Motorschirm gab es auch mal eine LTA, diese wird aber als rechtlich völlig unbedeutend vom DMSV eingestuft.

            Also wenn eine LTA im Luftrecht für K-Prüfungen Bedeutung findet, dann ist es klar. Es muss doch eine Rechtsverbindlichkeit für K-Prüfungen, LTA's usw. geben.

            MfG
            Alp -Traum
            Bevor hier wieder eine stille einseitige Kompetenzausweitung durch häufige Benutzung von Begriffen "gewohnheitsrechtlich" manifestiert wird, ist Weißwangesche Eigenverantwortung anempfohlen:

            In der Allgemeinen Luftfahrt - General Aviation - kann man solche geprüften Schraub-Schäkel in V2A (nichtrostend) oder auch V4A (säure-und salzwasserresistent) kaufen. Auf ihnen ist direkt die max. Belastung eingeprägt und garantiert. Es gibt dazu auf Anforderung Kennblätter, welche die Festigkeit und die Prüfbedingungen - auch in Querrichtung - dokumentieren.

            Hauptvertreiber sind u.a. Siebert, Münster/Westf. und Friebe, Mannheim-Neuostheim, Flugplatz.

            Daß der einschlägige Gleitschirm- und Drachenhandel dies auch vorrätig hält, ist mir bekannt, die Dokumentation allerdings nicht.

            Gruß hob

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              #7
              AW: K-Prüfung, rechtliches

              Hallo,

              mein Fazit, K-Prüfungen sind grundsätzlich eine gute Sache, sind aber nicht vorgeschrieben, es handelt sich dabei lediglich um interne "Hausordungen" der verschiedenen Verbände, Prüfstellen und sind NICHT im Luftrecht verankert. Niemand verstößt also gegen geltendes Recht, wenn er OHNE eine K-Prüfung fliegt.

              Zur rechtlich unbedeutenden LTA des DULV, wenn "Geschäft" mit "Sicherheit" vermischt wird, kommt immer komisches heraus, ist aber offensichtlich eine "Verbandskrankheit". An dieser Stelle herzlichen Glückwunsch an den Kläger, der es geschafft hat, die "DULV-LTA-08-01" der sogannten "Killwings", vorläufig ausser Kraft zu setzten. Der DULV wird die nun folgende Schadensersatzklage mit "Mitgliedergeldern" sicher begleichen.

              Naja, "Zensursula" hat ja offensichtlich auch nicht im Interesse ihrer Wähler gehandelt.

              MfG
              Alp -Traum
              Zuletzt geändert von Alptraum; 10.05.2009, 12:42.

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