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K-Prüfung nicht bestanden

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    K-Prüfung nicht bestanden

    Hallo liebe Fliegerkollegen,

    ich bitte euch im Folgenden nach Schilderung der Situation kurz um Euere Meinung.

    Letztes Jahr habe ich mich bei Flugschule A (ziemlich groß und bekannt) bzgl. einer Rettung beraten lassen, diese anschließend gekauft und gleich in mein Gurtzeug, welches ich zur Beratung mitgenommen habe, einbauen lassen.

    Kürzlich ließ ich mir von Flugschule B die Rettung neu packen, worauf diese mich entsetzt angerufen hat, wo ich denn die Rettung habe einbauen lassen, da sie mir so für Gurtzeug + Rettung keine K-Prüfung geben können. Laut Inhaber übersteigt die Auslösekraft auf Grund eines zu kurzen Bandes den zulässigen Wert, weshalb es ihrer Meinung nach nicht gewährleistet ist, dass ich im Notfall die Rettung ziehen könnte. Sprich sie haben mir verboten, solange ich kein längeres Band an der Rettung habe, damit fliegen zu gehen.

    Jetzt bin ich ein wenig sprachlos. Ich habe mich bewußt an eine angesehene Flugschule gewendet, damit diese mir die Rettung korrekt einbauen und ich nichts falsch mache. Ich muss doch als Kunde davon ausgehen können, dass wenn mir die Rettung montiert wird, die Flugschule A auch darauf achtet, dass eine 100-Prozentige Auslösung im Notfall gewährleistet ist. Das (K-Prüfung) muß doch Teil des Verkaufs sein! Die spielen mit meinem Leben!!! Ich bin schockiert.

    Dafür muss eine Flugschule als Fachbetrieb doch gerade stehen und für die Sicherheit des Kunden sorgen und nicht einfach nur etwas verkaufen. Natürlich lasse ich den Fehler umgehend korrigieren, aber es hätte böse ausgehen können.

    Wie schätzt ihr da die rechliche Lage ein? Danke für euere Antwort

    #2
    AW: K-Prüfung nicht bestanden

    Wende Dich UMGEHEND an das Sicherheitsreferat im DHV.

    Karl wird Dir die richtigen Wege weisen.

    Gross weiterdiskutieren dürfen wir das hier wahrscheinlich sowieso nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: K-Prüfung nicht bestanden

      Zitat von KaJo Beitrag anzeigen
      Wie schätzt ihr da die rechliche Lage ein? Danke für euere Antwort
      Rechtliche Lage hin oder her, wenn Du abschmierst hilft Dir das ganz wenig. Tot/verletzt sein und recht haben ist halt doof.
      Was hälst Du davon einfach mal selber zu probieren ob Du die Rettung rauskriegst? Scheinbar hast Du Dich noch nie mit dem Gedanken befaßt...

      Genausowenig wie ich irgendeinem KFZ-Fuzzi trau, so schon gar nicht jemandem der an meiner Ausrüstung herumspielt.

      Kommentar


        #4
        AW: K-Prüfung nicht bestanden

        Natürlich ist die Frage nach der rechtlichen Lage nur theoretisch. Wäre was passiert, wäre es zu spät gewesen.

        Nachtrag:
        Nachfrage der Flugschule B, wo ich die K-Prüfung nach erstem Einbau habe?
        Ich habe keine Prüfbescheinigung nach dem ersten Einbau von Flugschule A bekommen! Ich wußte bisher gar nicht, dass es das gibt. Ist das zulässig? Darf eine Rettung ohne Prüfung eingebaut werden?

        Kommentar


          #5
          AW: K-Prüfung nicht bestanden

          Hallo!

          Natürlich ist das nicht gerade ein Kompliment für die Flugschule und falls die K-Prüfung wirklich nicht bestanden ist würde ich einen Umtausch einer der beiden Komponenten verlangen (Retter oder Gurtzeug) so daß die Kompatibilität gegeben ist. Ich denke daß das die Flugschule leisten muss.

          Nichtsdestotrotz würde ich als "mündiger" Pilot auch mal selber probieren, ob sich denn die Rettung auch wirklich unproblematisch ziehen lässt und mich nicht 100% auf irgendjemand anderen verlassen, daß das schon "passt", aber das wurde in diesem Forum auch schon zu genüge an anderer Stelle diskutiert.

          M. E. gehört es halt auch einfach dazu, daß man mal selber den Innencontainer in sein Gurtzeug einbaut um die Logik des "Einbauens" zu verstehen und daß man sich als Flieger halbwegs mit seiner Ausrüstung auskennt. Wenn irgendwann bei irgendeinem Check herausgefunden wird, daß sich die Rettung gar nicht ziehen lässt hat der Pilot in meinen Augen schon vorher einen gravierenden Fehler gemacht.

          Beim Gurtzeugkauf gibt es für den Piloten eine ganze Menge an Dingen, die man vorher testen kann/sollte, nicht nur einfach vom Verkäufer "beraten" lassen - selber ausprobieren! Später fliegt nicht der Verkäufer sondern Du die Gurtzeug/Rettung-Kombination.

          Dazu gibt es übrigens ein sehr informatives Kapitel in dem Buch "Nestflucht", daß ich nur jedem Flieger empfehlen kann.

          Gruß,

          Sommerflieger

          Kommentar


            #6
            AW: K-Prüfung nicht bestanden

            Zitat von KaJo Beitrag anzeigen
            Hallo liebe Fliegerkollegen,

            ich bitte euch im Folgenden nach Schilderung der Situation kurz um Euere Meinung.

            Letztes Jahr habe ich mich bei Flugschule A (ziemlich groß und bekannt) bzgl. einer Rettung beraten lassen, diese anschließend gekauft und gleich in mein Gurtzeug, welches ich zur Beratung mitgenommen habe, einbauen lassen.

            Kürzlich ließ ich mir von Flugschule B die Rettung neu packen, worauf diese mich entsetzt angerufen hat, wo ich denn die Rettung habe einbauen lassen, da sie mir so für Gurtzeug + Rettung keine K-Prüfung geben können. Laut Inhaber übersteigt die Auslösekraft auf Grund eines zu kurzen Bandes den zulässigen Wert, weshalb es ihrer Meinung nach nicht gewährleistet ist, dass ich im Notfall die Rettung ziehen könnte. Sprich sie haben mir verboten, solange ich kein längeres Band an der Rettung habe, damit fliegen zu gehen.

            Jetzt bin ich ein wenig sprachlos. Ich habe mich bewußt an eine angesehene Flugschule gewendet, damit diese mir die Rettung korrekt einbauen und ich nichts falsch mache. Ich muss doch als Kunde davon ausgehen können, dass wenn mir die Rettung montiert wird, die Flugschule A auch darauf achtet, dass eine 100-Prozentige Auslösung im Notfall gewährleistet ist. Das (K-Prüfung) muß doch Teil des Verkaufs sein! Die spielen mit meinem Leben!!! Ich bin schockiert.

            Dafür muss eine Flugschule als Fachbetrieb doch gerade stehen und für die Sicherheit des Kunden sorgen und nicht einfach nur etwas verkaufen. Natürlich lasse ich den Fehler umgehend korrigieren, aber es hätte böse ausgehen können.

            Wie schätzt ihr da die rechliche Lage ein? Danke für euere Antwort
            hallo kajo,

            vielleicht beantwortet das hier ein paar deiner fragen: http://www.dhv.de/typo/Kompatibilit_tspr_fu.5229.0.html

            persoenlich denke ich, dass du voellig unabhaengig von der vorgeschichte einen dhv packerkurs besuchen kannst, siehe hier: http://www.dhv.de/typo/Fortbildungen_DHV.508.0.html

            dann kannst du deine rettung selber lueften, packen, einbauen, aus spass mal ausloesen und wieder einbauen. zu sehen wie sie sache funktioniert kann auch die scheu vor der materie nehmen und fuer deine unabhaengigkeit und eigenverantwortlichkeit gut sein. ich denke das ist, was sommerflieger dir in anderen worten sagen wollte. natuerlich nur, wenn dir das spass macht und zu deinem wohlfuehlgefuehl beim fliegen beitraegt!

            gruss, obi

            p.s. schon rené descartes sagte: "sarcinas colligo, ergo sum!" odr?
            Zuletzt geändert von obi; 28.05.2009, 12:58.
            wenn dir das was du tust spaß macht stimmt schon mal die größenordnung,
            wenn du dabei niemandem schadest auch das vorzeichen,
            und wenn sich andere mit dir freuen sogar der betrag.

            Kommentar


              #7
              AW: K-Prüfung nicht bestanden

              Danke für den Link. Den habe ich auch schon gefunden.

              Natürlich erfordert dieser Sport eine gewisse Eigenverantwortung meinerseits. Das streite ich nicht ab. Aber darum geht es jetzt nicht.

              Es bleibt jedoch noch die zentrale Fragestellung, ob die Flugschule einen Fehler gemacht hat. Hätte sie bei Einbau prüfen müssen, ob die Ausrüstung so freigegeben werden kann, bzw. wäre es ihre Pflicht gewesen mich im Verkaufs/Beratungsgespräch auf die Notwendigkeit einer K-Prüfung hinzuweisen?

              Kommentar


                #8
                AW: K-Prüfung nicht bestanden

                Zitat von KaJo Beitrag anzeigen
                Es bleibt jedoch noch die zentrale Fragestellung, ob die Flugschule einen Fehler gemacht hat. Hätte sie bei Einbau prüfen müssen, ob die Ausrüstung so freigegeben werden kann, bzw. wäre es ihre Pflicht gewesen mich im Verkaufs/Beratungsgespräch auf die Notwendigkeit einer K-Prüfung hinzuweisen?
                Ganz klar JA!
                Zum Einbau eines Retters in ein Gurtzeug gehört auch dazu sicherzustellen, das der Retter ausgelöst werden kann. Nichts anderes ist die K-Prüfung.

                Deshalb ruf mal den Karl an und besprich mit ihm, was am besten zu tun ist.
                Viele Grüße
                Herbert

                Kommentar


                  #9
                  AW: K-Prüfung nicht bestanden

                  Daß die Flugschule einen Fehler gemacht hat ist doch klar, aber was versprichst Du Dir jetzt von dieser (naheliegenden) Erkenntnis? Ich würde wie gesagt eine der Komponenten umtauschen oder von der Flugschule - natürlich gratis - das Problem beheben lassen. Was hat die Schule denn bis jetzt dazu gesagt?

                  Gruß,

                  Sommerflieger

                  Kommentar


                    #10
                    AW: K-Prüfung nicht bestanden

                    Ich bekomme meine Ausrüstung in den nächsten Tagen zurückgeschickt und fahre dann mal zur Flugschule und kläre das mit denen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: K-Prüfung nicht bestanden

                      Ach so, ich dachte ein Gespräch hätte schon stattgefunden....

                      Naja, dann ist der erste Schritt wohl erstmal, daß Du mit denen darüber sprichst. Das wird sich schon alles regeln.

                      Viel Glück und Gruß,

                      Sommerflieger

                      Kommentar


                        #12
                        AW: K-Prüfung nicht bestanden

                        Zitat von KaJo Beitrag anzeigen
                        Ich bekomme meine Ausrüstung in den nächsten Tagen zurückgeschickt und fahre dann mal zur Flugschule und kläre das mit denen.
                        Du hast also allen Ernstes zuerst hier im Forum geschrieben noch bevor Du Dich mit der Flugschule, die Dir das Zeug vertickt hat, in Verbindung gesetzt hast?????

                        Jetzt bin ich komplett sprachlos........

                        Kommentar


                          #13
                          AW: K-Prüfung nicht bestanden

                          machen das hier ned alle so?!?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: K-Prüfung nicht bestanden

                            Die Erfahrung mußte ich leider auch machen, zum Glück nicht bei mir selbst.

                            Dabei ging es oft um neue, kleine Leichtrettungen, die in den herkömmlich dimensionierten Containern verrutschten, bis die Auslösung blockiert war.

                            Da hilft nur zwei Haken in die Decke schrauben und Auslösekontrolle selbst machen. Und natürlich selbst packen können.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: K-Prüfung nicht bestanden

                              Ja, ich habe vorher gefragt, damit die mir nicht sonst was erzählen á la "wir ändern es, aber zahlen musst du es schon selbst". Dafür ist dieses Forum doch da. Euch hinterher zu erzählen was mir in meinem Leben passiert ist, macht doch keinen Sinn...
                              Trotzdem danke.

                              Gruß

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