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Haftung bei Vereinsausflügen

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    Haftung bei Vereinsausflügen

    Wie sieht es mit der Haftung bei Vereinsausflügen aus ?
    Skizziertes Szenario: Der Vorstand oder ein Mitglied des Vereines organisiert einen Vereinsausflug mit Bus, Übernachtung etc. Der Ausflug ist rein auf Selbstkostenbasis und nicht gewinnorientiert. Vor Ort gibt es Fluggebieteinweisung etc. Ein Teilnehmer verunglückt. Haftet nun der Vorstand oder der Organisator im Unglücksfall bzw. wie kann man sich dagegen absichern? Genügt ein Haftungsausschluß ? Wenn ja, wie muß man ihn gestalten, daß er "wasserdicht" ist ?

    #2
    AW: Haftung bei Vereinsausflügen

    Das war bereit's schon mal ein Tema,ich hab mal gekramt,und hab was gefunden.
    DHV Vereinsrundschreiben 1/2007.

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Lieber Vereinsvorstand,

    wir wünschen Euch einen guten Start in ein erfolgreiches Neues Jahr!

    Zu einer Frage, die schon einmal an die DHV-Geschäftsführung herangetragen worden war, können wir nun weitere Hilfestellung geben.

    Ein Verein, der Reisen für seine Mitglieder veranstaltet, läuft Gefahr, dass er rechtlich als Reiseveranstalter eingestuft wird. Dies bewirkt entsprechende Haftungsfolgen, auch bei unentgeltlichen Reisen. Zu den Haftungsrisiken zählen Reisemängel, aber auch Sach- und Körperschäden, die während der Reise entstehen.

    Wenn aber der Verein nicht als Reiseveranstalter sondern nur als Reisevermittler auftritt, kann er nicht in dem Maße haftbar gemacht werden.

    Um dies sicherzustellen, empfiehlt der Ratgeber "Handbuch für den Vereinsvorsitzenden", (www.vereinswelt.de), die nachfolgende Vereinbarung zwischen Verein und Reiseteilnehmern abzuschließen.

    Mit herzlichen Grüßen

    Klaus Tänzler
    DHV-Geschäftsführer



    Mustervereinbarung Reisevermittler


    Name, Vorname
    Straße, Hausnummer
    PLZ, Ort


    Hiermit bevollmächtige ich, __________________________ (Name des Reisenden),
    Frau/Herrn/Verein _____________________________(Organisator) namens und in Vollmacht meiner Person für mich und auf meine Rechnung Verträge über eine Tourführung
    mit der Firma ____________________________, das Quartier ________________________________ mit der Firma ____________________________, die Busfahrt ________________________________ von ______________ bis __________________ mit der Firma ________________________________ rechtsverbindlich zu meinen Lasten abzuschließen.

    Ich stelle den Bevollmächtigten von jeglicher Haftung hinsichtlich der Buchung und den damit verbundenen Leistungen frei, so weit dies rechtlich möglich ist.





    ______________________________ _________________________________
    Ort und Datum Unterschrift des Vollmachtgebers


    ich denke das wird dir weiterhelfen
    Gruß womi
    » Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen «* [Immanuel Kant, 1724-1804]

    Kommentar


      #3
      AW: Haftung bei Vereinsausflügen

      Hallo Fritz!
      Wir als sehr aktiver Verein (Gsc Colibri freiburg) mit vielen Vereins-Ausfahrten,hatten das gleiche Problem...
      Haben uns dann zu einer zusätzlichen Absicherung ,,eine Art Veranstalterhaftpflicht ,über Gerling Versicherung entschieden...
      Die beraten sehr freundlich und es ist auch nicht teuer...

      Einfach mal dort anfragen...

      Und nein ich arbeite nicht für gerling ;-)

      CU U

      Kommentar


        #4
        AW: Haftung bei Vereinsausflügen

        Wir handhaben das immer so, dass der Verein nur die Rahmendaten abspricht;
        Wann findet die Sache statt und Wo treffen wir uns.
        Wir liefern dann noch Infos zum Fluggebiet und ev. Unterkunftsmöglichkeiten.
        Die Anreise und Unterkunft liegt in der Eigenverantwortung der Teilnehmer.

        Als Verein nehmen wir natürlich auch Kontakt mit den "ortsansässigen" auf und sprechen notfalls die Modalitäten ab.

        Es ist also "nicht mehr als die Verabredung" zum fliegen an einen besimmten Startplatz.

        Bei Veranstaltungen, wie z.B. Clubmeisterschaften geben die Teilnehmer gegenüber dem Verein schriftlich eine "Haftungs-Auschlusserklärung" ab.

        Kommentar


          #5
          AW: Haftung bei Vereinsausflügen

          Einige Vereine sind (indirekt) Mitglied im Landessportbund und können über diesen, ggf. auch Versicherungsschutz für vereinssportausübende Mitglieder nutzen.

          Ich frag mich, ob die hier vorgeschlagene "Haftungsausschluß"geschichte, dann auch den möglichen Versicherungsschutz aushebelt?

          Kennt sich jemand aus mit den Versicherungsleistungen der Landessportbunde?
          Wenn z.B. jemand beim Volleyballtraining umknickt und der Notarzt kommt, ist sowas normalerweise versichert.
          Es ist die Frage in wieweit diese Versicherung hier greift/greifen könnte?

          Kommentar

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