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besoffen fliegen

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    besoffen fliegen

    Das es ungesund sein kann, unter Einfluß von Alkohol zu fliegen dürfte unter verantwortungsbewussten Piloten unstrittig sein. Wie aber sieht die Rechtslage in der BRD aus? Was ist wo genau geregelt?

    #2
    AW: besoffen fliegen

    Diese Frage ist sicher mehrdeutig zu verstehen und zu beantworten.
    Muss denn in Deutschland jedes Kinkerlitz geregelt sein, ist alles geregelt ist es doch auch wieder nicht recht !
    Was nun ? ...

    pedro

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      #3
      AW: besoffen fliegen

      ist geregelt.



      --> >§1

      einfach googeln "Luftrecht Alkohol"
      Zuletzt geändert von hartmut_k; 26.06.2009, 08:27.
      https://vimeo.com/49892438

      Kommentar


        #4
        AW: besoffen fliegen

        Unfallstatistik 2008 für den Landkreis Marburg- Biedenkopf:
        Von 4196 Verkehrsunfällen passierten 144 unter dem
        Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.

        Quelle: Polizei Hessen

        Nur 12 % aller Autounfälle sind durch den Konsum von Alkohol entstanden. Somit sind 88 % aller Autounfälle durch stocknüchterne Verkehrsteilnehmer entstanden. Daraus ergibt sich, dass die nüchternen Autofahrer eine Gefahr für die Menschheit darstellen! Derzeit wird über eine Gesetzesänderung spekuliert, die jeden Autofahrer dazu verpflichten soll, während der Fahrt einen Blutalkoholspiegel von mindestens 1,0 Promille zu haben.
        Quelle: Stupideda

        Na, wenn man das auf Marburgs Autofahrer umlegt und das Ergebnis wiederum auf Piloten.........

        Kommentar


          #5
          AW: besoffen fliegen

          ..... ist sogar eine Straftat gemäß § 315a Absatz 1 Nr. 1, 4. Alternative StGB.

          Gefährdung reicht. Könnte sogar den Führerschein in Gefahr bringen !

          vgl. Gesetzestext:

          (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
          2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt

          und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

          (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

          (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
          2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

          wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


          Gruß
          Jörg

          PS:Sicher muss nicht alles geregelt sein - das ist aber eine sinnvolle Vorschrift.

          Kommentar


            #6
            AW: besoffen fliegen

            Da Bier in Bayern das älteste Lebensmittel ist,
            fliegst Du halt leicht überernährt!!!!!!!

            Bier ist so alt wie die menschliche Kultur. Vergorener Brotteig war mit großer Wahrscheinlichkeit der Ausgangspunkt...


            EX-IR
            T-3

            Nur in Bayern fliegen,und keine Schnäpse! :-)))))))))))
            EX-IR
            PHI Maestro 23 + Carrera M+

            Kommentar


              #7
              AW: besoffen fliegen

              Gleiches Recht für alle.

              Besoffener Pilot

              A.W.
              www.freiflieger-niederrhein.de

              Kommentar


                #8
                AW: besoffen fliegen

                Zitat von JörgE Beitrag anzeigen

                (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,...
                Gruß
                Jörg

                PS:Sicher muss nicht alles geregelt sein - das ist aber eine sinnvolle Vorschrift.
                Analog zu dieser Bestimmung des Strafgesetzbuchs gibt es ja sie Strassenverkehrsordnung mal für die Autofahrer. Hier ist geregelt ab wieviel Promille Blutalkoholgehalt der Tatbestand des "nicht in der Lage seins" erfüllt ist. Nach so einer Regel habe ich im § 1 Abs. 3 der LuftVO gesucht. Dieser bleibt hier aber ungenau. Oder kennt da jemand eine Promillegrenze???

                Kommentar


                  #9
                  AW: besoffen fliegen

                  Oder kennt da jemand eine Promillegrenze
                  Antwort : 0,00 ! Also nix!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: besoffen fliegen

                    Zitat von Cowboy Beitrag anzeigen
                    Antwort : 0,00 ! Also nix!
                    Außer man traut sich "ohne" nicht:
                    http://www.gleitschirmdrachenforum.d...1&postcount=21
                    http://www.vimeo.com/SaschaN
                    https://www.facebook.com/saschan.hg
                    https://www.youtube.com/channel/UC7lgX90a3BVgwoYzNZLRMIg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: besoffen fliegen

                      Zitat von Cowboy Beitrag anzeigen
                      Antwort : 0,00 ! Also nix!
                      Sagt wer???

                      Wo kann ich das nachlesen?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: besoffen fliegen

                        Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
                        ..... ist sogar eine Straftat gemäß § 315a Absatz 1 Nr. 1, 4. Alternative StGB.

                        (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt,

                        Luftfahrzeug ??? sind wir nicht Luftsportgeräteführer ???

                        Sind mit Luftfahrzeuge unter Umständen Ballone gemeint, immerhin fahren die, wohingegen doch alles andere fliegt...

                        Verwirrend....
                        http://www.xccup.net - der grösste Streckenflugwettbewerb im deutschen Flachland

                        Kommentar


                          #13
                          AW: besoffen fliegen

                          Gute Geister gibts im Netz!



                          EX-IR
                          T-3

                          BESOFFEN FIND ICH HART!!!!
                          EX-IR
                          PHI Maestro 23 + Carrera M+

                          Kommentar


                            #14
                            Landebier ade ! AW: besoffen fliegen

                            Nur um das mal klarzustellen: Genau,
                            Zitat von Cowboy Beitrag anzeigen
                            Antwort : 0,00 ! Also nix!
                            ... und noch strenger !

                            "Durch Alkohol eingeschränkt ist, wer 24 Stunden (nicht meter oder Schritte) vor dem Start Alkohol zu sich genommen hat. "

                            Kommentare und Ausführungsbestimmungen zur Luftfahrt-VO, selber suchen.

                            Und: Wir, also Luftsportgeräte sind Luftfahrzeugen gleichgestellt.

                            Bleibt das Problem des Nachweises.
                            Das hat zur Konsequenz, dass bei JEDEM positiven Nachweis von Blutalkohol am Landeplatz der vorausgegangene Flug eine Ordnungswidrigkeit, bei Gefährdung (auch anzunehmender) sogar eine Straftat ist.

                            Liebe Freunde des Landplatzbesäufnisses. Lest erst den Wetterbericht für den nächsten Tag
                            Übrigens steht da auch was von "anderen berauschenden Mitteln". Das gleiche gilt also für die Qualmtüte am Lande- oder Startplatz!

                            Mit klaren Worten grüßt W., der Wassertrinker.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: besoffen fliegen

                              .....0,00! Also nix!



                              Sagt wer???

                              Wo kann ich das nachlesen?
                              Hier bitteschön





                              Siehe Frage 71,
                              Antwort A ist richtig:
                              [A] Piloten dürfen bei Ausübung ihrer Tätigkeit in keiner Weise durch Alkoholkonsum beeinträchtigt
                              sein

                              Also mit anderen Worten auch Antwort D, denn wie kannst du deine Nichtbeinträchtigung nach einem Ereignis beweisen? ZBsp 3 Bier und immer noch klar im Kopf deutet auf eine Gewöhnung hin..............aber die Defintion ist halt A.
                              Und nirgendwo steht zulesen, daß Alkohol NICHT beeinträchtigt
                              Lösungen am Ende des Fragenkataloges

                              Kommentar

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