Das es ungesund sein kann, unter Einfluß von Alkohol zu fliegen dürfte unter verantwortungsbewussten Piloten unstrittig sein. Wie aber sieht die Rechtslage in der BRD aus? Was ist wo genau geregelt?
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Keine Ankündigung bisher.
besoffen fliegen
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AW: besoffen fliegen
ist geregelt.
--> >§1
einfach googeln "Luftrecht Alkohol"Zuletzt geändert von hartmut_k; 26.06.2009, 08:27.https://vimeo.com/49892438
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AW: besoffen fliegen
Unfallstatistik 2008 für den Landkreis Marburg- Biedenkopf:
Von 4196 Verkehrsunfällen passierten 144 unter dem
Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
Quelle: Polizei Hessen
Nur 12 % aller Autounfälle sind durch den Konsum von Alkohol entstanden. Somit sind 88 % aller Autounfälle durch stocknüchterne Verkehrsteilnehmer entstanden. Daraus ergibt sich, dass die nüchternen Autofahrer eine Gefahr für die Menschheit darstellen! Derzeit wird über eine Gesetzesänderung spekuliert, die jeden Autofahrer dazu verpflichten soll, während der Fahrt einen Blutalkoholspiegel von mindestens 1,0 Promille zu haben.
Quelle: Stupideda
Na, wenn man das auf Marburgs Autofahrer umlegt und das Ergebnis wiederum auf Piloten.........
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AW: besoffen fliegen
..... ist sogar eine Straftat gemäß § 315a Absatz 1 Nr. 1, 4. Alternative StGB.
Gefährdung reicht. Könnte sogar den Führerschein in Gefahr bringen !
vgl. Gesetzestext:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gruß
Jörg
PS:Sicher muss nicht alles geregelt sein - das ist aber eine sinnvolle Vorschrift.
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EX-IR
PHI Maestro 23 + Carrera M+
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AW: besoffen fliegen
Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,...
Gruß
Jörg
PS:Sicher muss nicht alles geregelt sein - das ist aber eine sinnvolle Vorschrift.
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AW: besoffen fliegen
Zitat von Cowboy Beitrag anzeigenAntwort : 0,00 ! Also nix!
http://www.gleitschirmdrachenforum.d...1&postcount=21http://www.vimeo.com/SaschaN
https://www.facebook.com/saschan.hg
https://www.youtube.com/channel/UC7lgX90a3BVgwoYzNZLRMIg
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AW: besoffen fliegen
Zitat von Cowboy Beitrag anzeigenAntwort : 0,00 ! Also nix!
Wo kann ich das nachlesen?
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AW: besoffen fliegen
Zitat von JörgE Beitrag anzeigen..... ist sogar eine Straftat gemäß § 315a Absatz 1 Nr. 1, 4. Alternative StGB.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt,
Luftfahrzeug ??? sind wir nicht Luftsportgeräteführer ???
Sind mit Luftfahrzeuge unter Umständen Ballone gemeint, immerhin fahren die, wohingegen doch alles andere fliegt...
Verwirrend....http://www.xccup.net - der grösste Streckenflugwettbewerb im deutschen Flachland
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Landebier ade ! AW: besoffen fliegen
Nur um das mal klarzustellen: Genau,Zitat von Cowboy Beitrag anzeigenAntwort : 0,00 ! Also nix!
"Durch Alkohol eingeschränkt ist, wer 24 Stunden (nicht meter oder Schritte) vor dem Start Alkohol zu sich genommen hat. "
Kommentare und Ausführungsbestimmungen zur Luftfahrt-VO, selber suchen.
Und: Wir, also Luftsportgeräte sind Luftfahrzeugen gleichgestellt.
Bleibt das Problem des Nachweises.
Das hat zur Konsequenz, dass bei JEDEM positiven Nachweis von Blutalkohol am Landeplatz der vorausgegangene Flug eine Ordnungswidrigkeit, bei Gefährdung (auch anzunehmender) sogar eine Straftat ist.
Liebe Freunde des Landplatzbesäufnisses. Lest erst den Wetterbericht für den nächsten Tag
Übrigens steht da auch was von "anderen berauschenden Mitteln". Das gleiche gilt also für die Qualmtüte am Lande- oder Startplatz!
Mit klaren Worten grüßt W., der Wassertrinker.
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AW: besoffen fliegen
.....0,00! Also nix!
Sagt wer???
Wo kann ich das nachlesen?
Siehe Frage 71,
Antwort A ist richtig:
[A] Piloten dürfen bei Ausübung ihrer Tätigkeit in keiner Weise durch Alkoholkonsum beeinträchtigt
sein
Also mit anderen Worten auch Antwort D, denn wie kannst du deine Nichtbeinträchtigung nach einem Ereignis beweisen? ZBsp 3 Bier und immer noch klar im Kopf deutet auf eine Gewöhnung hin..............aber die Defintion ist halt A.
Und nirgendwo steht zulesen, daß Alkohol NICHT beeinträchtigt
Lösungen am Ende des Fragenkataloges
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