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Sonderlufttüchtigkeitszeugnis

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    Sonderlufttüchtigkeitszeugnis

    Viele von euch haben ja schon davon gehört.
    Wer kennt sich hier genauer aus?
    Zu lesen ist ja nur dass man ein solches Zeugnis braucht um in Ö einen Tandem fliegen zu dürfen.
    Laut Google gibt es auf der Seite des Aeroclubs dafür ein Formular wo man sein Gerät anmelden kann. Der Link geht jedoch ins Leere und auch so finde ich es nicht.
    Weis jemand bescheid?

    #2
    AW: Sonderlufttüchtigkeitszeugnis

    hab dir eine nachricht geschickt

    Kommentar


      #3
      AW: Sonderlufttüchtigkeitszeugnis

      @cloudbase

      habe die gleichen Probleme,bitte schicke mir auch diesen Hinweis.

      Danke

      Eugen

      Kommentar


        #4
        AW: Sonderlufttüchtigkeitszeugnis





        Im Zweifel kann man ja auch bei Aeroclub anrufen und fragen.
        Das Fragen kostet übrigens nichts!

        Kommentar


          #5
          AW: Sonderlufttüchtigkeitszeugnis

          Nach dem Stand der Dinge ist nicht zu erwarten, daß sich in den nächsten Monaten etwas ändert. (Im September sind Wahlen in Österreich)
          Wer in Ö ohne Sonderlufttüchtigkeitszeugnis und/oder ohne gültige Nachprüfbescheinigung Tandem fliegt ist illegal.
          Prüfung und Nachprüfung müssen von einem in Österreich dafür zugelassenen Luftfahrttechnischem Betrieb durchgeführt werden. Ein 2-Jahrescheck von "Irgendeinem in D oder A zugelassenem Betrieb" nutzt nichts. Der Prüfer will den Schirm nochmal sehen und prüfen! Und natürlich macht er das auch nicht kostenlos. Wer also seinen Tandem in D oder A 2-Jahreschecken läßt muß für die Nachprüfung nochmal ins Portemonaie greifen. Oder er geht gleich zu dem, nach meinem Wissen in A einzigen, Betrieb, der beides machen darf, den 2-Jahrescheck und die Prüfung bzw Nachprüfung zum Sonderlufttüchtigkeitszeugnis.
          Beim OeAc gibt es auf der website gut versteckt ne Liste der zugelassenen Betriebe, nur einer dabei der beides machen darf.

          . . . und immer schön fröhlich bleiben . . .

          Kommentar


            #6
            AW: Sonderlufttüchtigkeitszeugnis

            Da soll einer durchblicken...

            Oben in dem Zitat stehen gewerbliche & private Tandemflüge, der §§40 scheint sich aber nur auf gewerbliche Flüge zu beziehen??!?

            Wie is das nu, wenn ich mit meiner Freundin in Össiland fliegen will. Soweit ich das bisher mitbekommen habe, brauche ich nur ein fliegerärztliches Attest und die Zusatzversicherung (ich glaube Passagierhaftpflicht).

            Kann jemand kompetentes dazu Stellung nehmen?
            Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
            Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

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              #7
              AW: Sonderlufttüchtigkeitszeugnis

              @gebirgler:

              der check muss sowieso gemacht werden , auch mit neuer ZLLV,..das steht im Betriebshandbuch und auf dem Schirm.


              aber das ewige warten auf die ZLLV nervt,...denke das wird noch dauern.

              :-(

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