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Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

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    Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

    Nach einer Flugpause von 14 Monaten wegen eines Unfalls musste ich kürzlich feststellen, dass unsere Punktekarten für die Brunnibahn in Engelberg im März diesen Jahres abgelaufen sind. Als wir am Wochenende im Engelberger Tal waren, dachte ich, es müsste doch möglich sein, unter diesen Umständen die Gültigkeitsdauer um ein paar Monate verlängert zu bekommen. Doch weit gefehlt. Mir wurde vom Geschäftsführer Herrn Jossen vorgerechnet, dass ich eigentlich viel zu wenig bezahlt habe: Mit der einen Karte hatten wir bereits 7 Fahrten zum Einzelpreis von 25,50 CHF bekommen, mit der anderen 6 Fahrten. Da die Zehnerkarte 145 CHF kostet, habe ich also eigentlich 41,50 CHF gespart. Dass wir auf die Bergfahrten am Brunni zum Preis von je 25,50 CHF mit Freuden verzichtet hätten, spielt in dieser Argumentation keine Rolle.. Ich halte bereits den Preis von 14,50 CHF pro Fahrt für gerade noch akzeptabel, zumal es im Engelberger Tal sehr viele alternative Fluggebiete mit günstigen und sympathischen kleinen Bergbahnen gibt ( she. Beitrag von Patrik in http://www.gleitschirmdrachenforum.d...ad.php?t=11859 )

    Es sollte sich also jeder Gleitschirmpilot darüber im Klaren sein, dass Fahrtenguthaben von bis zu 5 Fahrten auf abgelaufenen Karten verloren ist. Nicht einmal wenn triftige Gründe vorliegen, dass die Fahrten innerhalb des recht knapp bemessenen Zeitraums von 18 Monaten nicht genutzt werden konnten, wird kulanterweise die Gültigkeitsdauer verlängert. Man muss also davon ausgehen, dass die Nichtnutzung dieser Fahrten vom Geschäftsführer der Brunnibahn bereits einkalkuliert ist.

    Ich kann daher jedem Piloten nur raten, bereits gekaufte Karten rechtzeitig zu nutzen und sich vor Neukauf einer solchen über die meiner Meinung nach extrem kundenunfreundliche Haltung der Brunnibahn im Klaren zu sein.

    #2
    AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

    find ich lustig, daß man da vorgerechnet bekommt, daß die 10er Karte billiger kommt als Einzelfahrten.Anscheinend ein Zufall, obwohl ich immer dachte das sei der Zweck einer Punktekarte.
    Aber es ist eigentlich immer so, daß Punktekarten ablaufen, obwohl die ihr geld schon haben, (und das lauft nicht ab)
    nur hab ich schon kulantere Betriebe (Schwimmbad, FitnessCenter etz.) erlebt

    Kommentar


      #3
      AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

      also damit ich das richtig verstanden habe:

      Du hast mit einer 10er karte innerhalb 4 monaten sieben fahrten gemacht, warst danach 14monate ausser gefecht und willst jetzt das die Bahn Dir 3 Fahrten auf Kulanz erstattet...?

      Oder anderst betrachtet, Du machst in 4monaten 7fahrten findest aber eine benutzungsdauer von 18 monaten kurz für 10fahrten...?

      [ ] richtig
      [ ] falsch

      Gruss Mario

      Kommentar


        #4
        AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

        Zitat von Mario Tejon Beitrag anzeigen

        Oder anderst betrachtet, Du machst in 4monaten 7fahrten findest aber eine benutzungsdauer von 18 monaten kurz für 10fahrten...?

        [ ] richtig
        [ ] falsch

        Gruss Mario


        wenn man für 10 Fahrten bezahlt soll man auch 10 mal fahren dürfen.
        Ist ja auch nicht so, das mein Gleitschirm nach 18 Monaten sich in Luft auflöst, wenn ich ihn in der Zeit nicht mehr benutze.
        Das das eine Abzocke ist, ist vollkommen klar.

        Alleine das die Karte eine Benutzungsdauer hat..so ein Unsinn.

        Kommentar


          #5
          AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

          Vielleicht kann sich ja mal ein Jurist äußern...
          Eigentlich geht man doch ein Beförderungsvertrag ein, der seitens der Bahn nicht vollständig erfüllt ist. Erstatten der nicht genutzten Fahrten ist eine Sache, aber für die Beförderung hat man schließlich gezahlt, also das sollte noch drin sein...
          Keine Ahnung wann das verjährt... ...doch der Jurist gefordert

          Kommentar


            #6
            AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

            Zitat von Skade Beitrag anzeigen
            Alleine das die Karte eine Benutzungsdauer hat..so ein Unsinn.
            warum? wenn einer 2 jahre später die karte benützt ist die fahrt evt. auch teurer
            oder sehe ich das falsch?
            wenn er die karte kauft weiss er ja das sie nur ne beschränkte zeit gültig ist. da muss er halt selber schauen wie sie genutzt werden kann. ( kollegen)
            einfach abwarten ist auch keine lösung.
            meine gutscheine für tandemflüge sind auch nur 2 jahre gültig.

            ihl piti
            www.flytours.ch

            Kommentar


              #7
              AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

              Noch schlimmer sind doch die Bahnen, die Punktekarten verfallen lassen obwohl die Preissteigerungen durch das Abbuchen von mehr Punkten erreicht werden.

              Tegelberg z.B.

              Da gebe ich als Verbraucher also einen unbefristeten Kredit, als Gegenleistung (Zins) sind die Punkte billiger, und wenn ich dann den Kredit zurückfordere, sprich Punkte einlöse sagen die: Ätsch, zu lang gewartet!

              Oder Restaurants, die das Geld für einen Gutschein gerne einstecken, aber den nach 1 Jahr weder einlösen wollen noch das Geld herausgeben. Die haben für den Kredit noch nicht mal Zinsen bezahlt.

              Läuft das unter Vertragsfreiheit oder unter sittenwidrige Klausel?
              Da sind wir als Piloten doch sicher nicht die einzigen die das Problem kennen.
              Das ist sicher schon x-fach durchgefochten.

              Kommentar


                #8
                AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

                In Fiesch ist das z.B. überhaupt kein Problem. Alte Abknipskarte hin, Aufpreis zur neuen Chipkarte zahlen - fertig.

                Gruß,
                Martin

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

                  das weisst Du höchstens aber vom "hörensagen"...
                  (ich mein wenn ich so Dein avatar anschaue...)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

                    Zitat von piti Beitrag anzeigen
                    warum? wenn einer 2 jahre später die karte benützt ist die fahrt evt. auch teurer
                    oder sehe ich das falsch?
                    wenn er die karte kauft weiss er ja das sie nur ne beschränkte zeit gültig ist. da muss er halt selber schauen wie sie genutzt werden kann. ( kollegen)
                    einfach abwarten ist auch keine lösung.
                    meine gutscheine für tandemflüge sind auch nur 2 jahre gültig.

                    ihl piti
                    wenn die Fahrt teurer wird, dann kann man einen Aufpreis zahlen.
                    Aber einfach sagen "ätsch..Pech gehabt" ist ja sowas von daneben.

                    Der Punkt ist der, man hat Geld ausgegeben, ohne eine Leistung dafür zu bekommen.
                    Das kanns ja wohl nicht sein.
                    Gerade beim Gleitschirmfliegen ist das Wetter eine unsichere Konstante, da ist oftmals der Urlaub eher rum, als man sämtliche Seilbahnfahrten nutzen konnte.

                    Und das deine Gutscheine auch nur 2 Jahr gültig sind, ist ja auch kein Argument.


                    Was ist das nächste? Benzin das nur 3 Monate wirksam ist?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

                      Meiner Ansicht nach ist es halt schwieirig dann etwas zu bekommen, wenn man schon "verloren" hat.
                      Sicher wäre es besser und vermutlich erfolgreicher, wenn Du Dich, Sonnenblume, noch währen der Gültigkeit der Karte an die Bergbahn gewandt hättest. Aber so ist deine Verhandlungsposition natürlich schlechter.
                      Im Grunde ist die 10-er Karte ja deshalb so günstig, weil du durch Vorauszahlung das Risiko des Einlösens auf dich nimmst...und weil die Bergbahnen damit kalkulieren, dass du sie nicht alle einlösen kannst.

                      So gesehen ist es theoretisch aus meiner Sicht schon berechtigt, dann zu sagen ätschbätsch...das war DEIN Risiko...trotzdem finde ich auch eine kulantere Lösung würde den Bergbahnen generell gut zu Gesicht stehen, weil gerade wir Gleitis ja auch immer für konstante Fahrgastzahlen sorgen. Und es auch meist auf den Webauftritten der bahnen Erwähnung findet, wenn dort Paraglieter unterwegs sind...und so für Aufmerksamkeit sorgen.

                      Aber in diesem Fall hast du wohl dreifach Pech gehabt: Verletzt, nicht fliegen können und Bergbahnfahrten verfallen lassen müssen und keine Kulanz...
                      Schätze mir steht das mit ein paar Fahrten in Andelsbuch auch bevor...naja...Pech gehabt.
                      Cheers eric

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

                        Zitat von piti Beitrag anzeigen
                        [...]
                        meine gutscheine für tandemflüge sind auch nur 2 jahre gültig.

                        ihl piti
                        Wie´s in der Schweiz ist kann ich nicht sagen, aber in Deutschland ist so eine Regelung nicht rechtskräftig. Ein Gutschein darf nicht verfallen. Es kann natürlich sein, daß du vor 2 Jahren 100 Euro für einen Tandemflug verlangt hast und dieser jetzt (nach Ablauf des Gutscheines) 120 kostet. Dann kannst du diesen Aufpreis von 20 Euro auch verlangen - aber nur den Aufpreis und nicht die vollen 120 Euro.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

                          Zitat von e-ric Beitrag anzeigen
                          Im Grunde ist die 10-er Karte ja deshalb so günstig, weil du durch Vorauszahlung das Risiko des Einlösens auf dich nimmst...und weil die Bergbahnen damit kalkulieren, dass du sie nicht alle einlösen kannst.


                          sehe ich nicht so, die Bergbahn hat ja letztendlich keine Kosten wenn ich mitfahre.
                          Sie fährt ja ohnehin.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

                            Zitat von McCloud Beitrag anzeigen
                            Vielleicht kann sich ja mal ein Jurist äußern...
                            .....pacta sunt servanda ! Wer einen Vorteil verspricht darf auch die Grenzen und Regeln des Vorteils bestimmen, sprich wann diese verfallen - das ist bestimmt auch in der Schweiz so.

                            Die Sache mit dem Tandemgutschein ist möglicherweise eine Frage der Verjährung eines Anspruches und hat mit oben genanntem Problem nur auf den ersten Blick zu tun. Denn da gibt es in Deutschland die wenig beachtete Spezialvorschrift des § 801 III BGB.

                            Bei einem Gutschein und einem damit verbundenen, namentlich ausgestellten Ticket für einen Tandemflug handelt es sich um ein qualifiziertes oder hinkendes Inhaberpapier gem. § 808 BGB, bei dem sich der Schuldner (Tandempilot) auf den Verfall der ausgewiesenen Vorlegungsfrist von z.B. einem Jahr gem. § 801 III BGB berufen kann. Will sagen, wenn es draufsteht kann sich piti auf 2 Jahresfrist berufen und den Flug verweigern.

                            Die anderen Ansichten müsste man anhand des Einzelfalls prüfen.

                            Alles klar .....

                            Gruß
                            Jörg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Abzocke an der Brunnibahn in Engelberg

                              Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
                              [...]

                              Bei einem Gutschein und einem damit verbundenen, namentlich ausgestellten Ticket für einen Tandemflug handelt es sich um ein qualifiziertes oder hinkendes Inhaberpapier gem. § 808 BGB, bei dem sich der Schuldner (Tandempilot) auf den Verfall der ausgewiesenen Vorlegungsfrist von z.B. einem Jahr gem. § 801 III BGB berufen kann. Will sagen, wenn es draufsteht kann sich piti auf 2 Jahresfrist berufen und den Flug verweigern.

                              Die anderen Ansichten müsste man anhand des Einzelfalls prüfen.

                              Alles klar .....

                              Gruß
                              Jörg
                              Dagegen hat das OLG München (Az.: 29 U 3193/07) entschieden, daß die Begrenzung der Gültigkeit von Gutscheinen in AGB unzulässig sei, da damit die regelmäßige dreijährige Verjährung gem. § 195 BGB unterlaufen werde.

                              bin zwar kein Jurist, hab aber trotzdem Spaß an sowas...

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