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starten und landen überall

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    starten und landen überall

    hi leute,

    wieder mal ne frage von eurem gasmann...darf man eigentlich nur an startplätzen und den dafür vorgesehenen landeplätzen landen oder kann ich landen wo ich will? dass ich nur an vorgesehenen startplätzen starten darf hab ich kapiert.


    zweite frage: muss ich beim paragliding luftstrassen einhalten, oder darf ich auf 400m höhe überall rumdüsen? also, muss ich den luftraum beachten?

    gasmann will z. b. . mit seinem A-schein, den er machen will im Allgäu losfliegen und auf langstrecke gehn und dann 200 km (wenn ers schafft) weiter bei sich auf dem feld vorm haus landen. ist das theoretisch möglich?


    lg: der absolut interessierte gasmann

    #2
    AW: starten und landen überall

    Zitat von gasmann001 Beitrag anzeigen
    Hallo, Leute,

    seit einem Jahr nun überlege ich den Paragleitschein zu machen. Jedoch, wie es immer so ist, habe ich mir viel Angst in Foren, Sicherheitstrainingsseiten angelesen und möchte Euch nun eine Frage stellen.

    Klapper usw. können ja immer auftreten. Was passiert wenn solch ein Klapper mit evtl. eingreifendem Twister o. ä. während meiner ersten Flugzeit über Bodenhöhe(!) eingreift???
    Da kann mir doch dann niemand mehr helfen. selbst wenn ich megavorsichtig bin und "NUR" die Thermik am Berg nutze, wenn ich an einer steilen Klippe die Thermik nutzen möchte laufe ich doch ständig währenddessen Gefahr auf den schrägen Berg zu knallen wenn ein Klapper auftritt.

    Ich habe wirklich nicht vor in meiner "Karriere" Stunts u. ä. gefährlichen Figuren durchzuführen, sondern lediglich sanft dahinuzugleiten, aber trotz aller Vorkenntnisse, Wetterinfos etc. können diese Klapper Jederzeit auftreten und sind in Bodenhöhe Lebensgefährlich.

    Weiss jetzt echt nicht ob ich Segelflugzeug fliegen soll oder paragleiten. Das Flugzeug hat halt nen stabilen Rahmen mit vorallem stabilen Flügeln.

    Wie gesagt, trotz aller Vorkehrungen und Trainings, ein Klapper o. ä. Dinge in Bodennähe für die ich nichts kann und ich bin weg!...

    Welchen Tip könnt Ihr mir geben?

    Wäre super wenn ich eine Info bekomme, denn fliegen ist schon mein Kindheitstraum (kann mich daran erinnern dass ich mal als 5 jähriger ne Einkaufstüte mit einer Umlenkschnur an einen hohen Ast gebunden habe, mein Nachbarskumpel hat sich reingesetzt und ich hab ihn hochgezogen. mit mir selbst hats leider nicht geklappt. lol)

    Vielen Dank im Voraus: Heiko Rieger
    tja die liebe theorie und praxis. deine frage ob theoretisch möglich: theoretisch könntest sogar bis peking fliegen.

    theoretisch könntest aber auch schon lange den kurs gemacht haben .

    in der praxis würd ich theoretisch bei deinen bisherigen beiträgen - wie auch schon andere - eher vom flugsport abraten, wenn rasche entscheidungsfreude mangelware ist.

    dieses we ist die freeflight: geh einfach dort mal hin und du hast massig gelegenheit mit flugschulen und erstellern regen frage-antwort-austausch zu machen

    Kommentar


      #3
      AW: starten und landen überall

      Hallo,

      im Prinzip darf man überall landen, wo es nicht verboten ist. Schließlich kann man auf einem Streckenflug jederzeit absaufen. Lufträume sind natürlich zu beachten, allerdings sind hier nicht nur schmale Koridore für Drachen und Gleitschirme vorgesehen, sondern der gesamte Luftraum G (unkontrollierter Luftraum) und auch noch ein Teil des kontrollierten Luftraums. Wo genau man fliegen darf ist Teil der Ausbildung zum B-Schein, was auch deine letzte Frage beantwortet: Um 200 km vom Startplatz entfernt zu landen ist der B-Schein nötig. Mit dem A-Schein darf man nur in der Umgebung des jeweiligen Fluggeländes fliegen.

      Bernd

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        #4
        AW: starten und landen überall

        Moin !

        Die Antwort "man darf überall landen wo es nicht verboten ist" würde ich nicht unterschreiben.
        Es gibt feste zugelassene Fluggelände und dazu zählen auch die Landeplätze.
        Das heißt der Pilot ist rechtlich zunächst verpflichtet diese Landeplätze zu nutzen.
        Einzige Ausnahme: Der Pilot befindet sich auf einem Überlandflug.
        Um einen Überlandflug durchführen zu dürfen ist der B-Schein Pflicht.
        Das es in der Praxis meist lockerer gesehen wird ist das eine.
        Luftrechtlich ist es jedoch wie beschrieben.
        Auch der B-Schein ist rechtlich keine "Freilandeschein".
        Wenn derselbe Pilot "zufällig" 10 mal auf der gleichen Wiese hinter seinem Haus landet,weiß ich nicht ob das immer als Außenlandung abgetan werden kann,
        wenn der Grundstückseigentümer vor Gericht dagegen klagt.
        Sonst bräuchten B-Scheinflieger ja garkeine offiziellen Landeplätze mehr...

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