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Schweizer Tandemschein umschreiben

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    Schweizer Tandemschein umschreiben

    Hallo,

    ich wohne z.Z. in der Schweiz und besitze das schweizer Tandembrevet Kat. B. und habe die theoretische Prüfung für Kat. A bestanden. Bald werde ich nach Deutschland zurückziehen und kann daher das Brevet Kat. A nicht vollständig abschliessen.

    In Deutschland möchte ich natürlich meine Scheine umschreiben lassen.

    Inwiefern wird diese Ausbildung für einen deutschen Tandemschein angerechnet und was müsste ich dann noch absolvieren?

    Grüsse
    Arthur

    #2
    AW: Schweizer Tandemschein umschreiben

    Zitat von Fullstall Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich wohne z.Z. in der Schweiz und besitze das schweizer Tandembrevet Kat. B. und habe die theoretische Prüfung für Kat. A bestanden. Bald werde ich nach Deutschland zurückziehen und kann daher das Brevet Kat. A nicht vollständig abschliessen.

    In Deutschland möchte ich natürlich meine Scheine umschreiben lassen.

    Inwiefern wird diese Ausbildung für einen deutschen Tandemschein angerechnet und was müsste ich dann noch absolvieren?

    Grüsse
    Arthur
    Hallo Arthur,

    das beste wird sein, Du klärst das mit dem Ausbildungreferat des DHV um eine verbindliche Aussage zu bekommen.
    Der DHV wäre für eine etwaige Umschreibung bzw. Anerkennung von Teilen der Ausbildung ohnehin der verantwortliche Ansprechpartner.

    ausbildung@dhv.de, +49 8022 9675-30

    Ich wüßte nicht, dass es für diesen Fall eine eindeutige, niedergeschriebene Regelung gibt.
    Beim Umfang der Tandemausbildung in der Schweiz kann ich mir aber gut vorstellen, dass da was geht.
    Wäre interessant zu lesen wie's ausgegangen ist. Also meld' Dich mal wenn Du's genauer weißt.

    Gruß

    Gunther

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      #3
      Hallo Arthur,
      wie lief das denn damals?

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        #4
        Steht hier beschrieben:

        Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter


        Schweizerische Doppelsitzerberechtigung

        Erleichterte Ausbildung/ Prüfung zur Passagierflugberechtigung


        Inhaber einer gültigen schweizerischen Doppelsitzerberechtigung Biplace Stufe 3 (Pilot-Passagier) müssen zunächst die deutsche A- oder B-Lizenz erwerben (da die Passagierberechtigung als Zusatzberechtigung den Besitz der einsitzigen Grundberechtigung voraussetzt).
        Zur Erlangung der deutschen Passagierberechtigung ist die Theorieprüfung Passagierberechtigung im Fach deutsches und österreichisches Luftrechtabzulegen.

        Inhaber einer gültigen schweizerischen Doppelsitzerberechtigung Biplace Stufe 1 (Pilot-Pilot) müssen zunächst die deutsche A- oder B-Lizenz erwerben (da die Passagierberechtigung als Zusatzberechtigung den Besitz der einsitzigen Grundberechtigung voraussetzt).
        Zur Erlangung der deutschen Passagierberechtigung muss der Pilot
        • die Prüfungsvoraussetzungen für die Prüfung zur Doppelsitzerberechtigung Stufe Biplace 3 nachweisen,
        • die Theorieausbildung zur deutschen Doppelsitzerberechtigung absolvieren und
        • die theoretische und praktische Prüfung zur deutschen Doppelsitzerberechtigung ablegen.

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