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soaringkante im naturschutzgebiet

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    soaringkante im naturschutzgebiet

    Salut!

    Ich habe ein paar beiträge hier im Forum darüber schon gelesen aber es war nichts passendes dabei.

    Ich habe zufälliger weiße beim Wandern die Tage hier im Plattland einen schönen kleinen mini Hang endteckt und zwar liegt er ganz am Rande aber wirklich nur am Rande. Quasi auf einem zugelasenem Gehweg. Jetzt ist die Frage ob man da mal ein wenig rumhüpfen kann?


    Es ist ja nicht mittendrinn.
    Würde mich mal interessieren.

    #2
    AW: soaringkante im naturschutzgebiet

    Zitat von Interface Beitrag anzeigen
    Salut!

    Ich habe ein paar beiträge hier im Forum darüber schon gelesen aber es war nichts passendes dabei.

    Ich habe zufälliger weiße beim Wandern die Tage hier im Plattland einen schönen kleinen mini Hang endteckt und zwar liegt er ganz am Rande aber wirklich nur am Rande. Quasi auf einem zugelasenem Gehweg. Jetzt ist die Frage ob man da mal ein wenig rumhüpfen kann?


    Es ist ja nicht mittendrinn.
    Würde mich mal interessieren.
    Wenn es sich dabei um Deutschland handelt darfst Du das so oder so nicht, egal ob Naturschutzgebiet oder sonst was. In Deutschland ist Starten nur in zugelassenem Fluggelände erlaubt.

    Gruß

    Claus

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      #3
      AW: soaringkante im naturschutzgebiet

      Soetwas gibt es in Ulm auch.
      Oben an der Kante verläuft der Weg, darunter ist Naturschutzgebiet, dahinter nicht.
      "Groundhandlingübungen", welche legal wären, werden damit unterbunden, dass Du es nicht garantieren kannst, das Naturschutzgebiet nicht zu betreten.

      Plöte Sache, der Hang wäre sogar nach Süd ausgerichtet (ausgesprochen selten auf der Alb und daher eigentlich ein schützenswertes Gleitschirmreservat)
      Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
      Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

      Kommentar


        #4
        AW: soaringkante im naturschutzgebiet

        Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
        Wenn es sich dabei um Deutschland handelt darfst Du das so oder so nicht, egal ob Naturschutzgebiet oder sonst was. In Deutschland ist Starten nur in zugelassenem Fluggelände erlaubt.

        Gruß

        Claus
        Also ich bin schon 1000e male auf nicht zugelassene Flug Gelende gestartet. Darauf auchte ich nicht mehr ob Illegal Legal scheiß egal ist.
        Wenn der Eigentümer sein einverständniss gibt es zu benutzen ist es mir schnuppe ob man es nicht darf.


        Danke für die Antwort. Der Hang im naturschutzgebiet hätte den passenden wind gehabt und eine schöne panoramik. Aber verboten ist verboten ;-)

        Klingt gesetzes widrieg? na ja.... Kriege ich jetzt eine Anzeige mit IP Nummer Verfolgung?

        Kommentar


          #5
          AW: soaringkante im naturschutzgebiet

          ja wer lang fragt...

          Kommentar


            #6
            AW: soaringkante im naturschutzgebiet

            Zitat von Interface Beitrag anzeigen
            Also ich bin schon 1000e male auf nicht zugelassene Flug Gelende gestartet. Darauf auchte ich nicht mehr ob Illegal Legal scheiß egal ist.
            Wenn der Eigentümer sein einverständniss gibt es zu benutzen ist es mir schnuppe ob man es nicht darf.


            Danke für die Antwort. Der Hang im naturschutzgebiet hätte den passenden wind gehabt und eine schöne panoramik. Aber verboten ist verboten ;-)

            Klingt gesetzes widrieg? na ja.... Kriege ich jetzt eine Anzeige mit IP Nummer Verfolgung?
            Muss ich jetzt nicht verstehen oder ?

            Du bist bereits über 1000mal auf verbotenem Gelände gestartet, aber du startest dort jetzt nicht weils verboten ist. Das enzieht sich mir jeder Logik

            Gruß

            Claus

            Kommentar


              #7
              AW: soaringkante im naturschutzgebiet

              ..... ob fliegen im Naturschutzgebiet sonderlich imagefördernd für den Gleitschirmsport ist, wäre auch scheiß egal ?

              Damit müssten sich dann ggf. die anderen rumschlagen, wenn es um die Zulassung von Fluggebieten usw. geht.....

              Gruß
              Jörg

              Kommentar


                #8
                AW: soaringkante im naturschutzgebiet

                Stell Dir doch mal die Frage ob eine potentielle Aussenwirkung Deines letzten Beitrages in unser aller, also auch Deinem Interesse sein könnte. Vielleicht kommt Dir dann ja eine Idee...?

                Kommentar


                  #9
                  AW: soaringkante im naturschutzgebiet

                  Ich sagte doch... Wenn der Bauer oder der Eigentümer das Grüne Licht gibt, würde ich den damit den Flugsport gefärden in irgend einer Hinsicht?

                  Und Naturschutzgebiete Respektiere ich weil die Tiere auch ihre Ruhe brauchen.
                  Deswegen würde ich Eher auf ein nicht zugelassenes Flug Gelände Starten mit Genehmigung von der Zuständige Person, als in einem Naturschutzgebiet.

                  Brauchen wie jetzt diese Thematik weiter zu führen? Eigentlich war es eine Dumme Frage von mir denn, was ist hier bei uns nicht VERBOTEN!?


                  Lange Rede kurzer Sinn, diese Frage habe ich mir schon immer gestellt aber für layer auch eine nicht zu beantwortende Frage. Man muss nicht an das denken, was man für sich empfindet, sondern immer als oberste, an den Gesetzte.


                  Gruß Dany

                  Kommentar


                    #10
                    AW: soaringkante im naturschutzgebiet

                    .... in Deutschland leben verdammt viele Menschen auf engstem Raum zusammen.

                    Also ich denke da nicht immer zuerst an Gesetze, sondern an die ganz normale Rücksichtnahme. Damit klappt alles prima und mit dem Gesetz kommt man selten in Konflikt.

                    Beste Grüße aus Heidelberg

                    Jörg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: soaringkante im naturschutzgebiet

                      Schon klar, ich würde trotzdem nicht so plakativ formulieren. Das widerspricht doch Deiner eigentlichen Intention - wenn ich die richtig interpretiert habe...

                      Kommentar


                        #12
                        AW: soaringkante im naturschutzgebiet

                        Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
                        .... in Deutschland leben verdammt viele Menschen auf engstem Raum zusammen.

                        Also ich denke da nicht immer zuerst an Gesetze, sondern an die ganz normale Rücksichtnahme. Damit klappt alles prima und mit dem Gesetz kommt man selten in Konflikt.

                        Beste Grüße aus Heidelberg

                        Jörg

                        Ja, das mit der Rücksichtsnahme ist in ordnung. Aber erkläre du mir mal ob es jetzt Rücksichtslos ist wenn man den Eigentümer gefragt hat dort starten zu können.
                        Ich Spreche jetzt von einem kleinen Kuh Dorf wo das Fliegen fast keiner Kennt. Meinst du nicht auch, dass wenn es interessenten gäbe ich damit andere werben würde? So, denjenigen schlägt das Herz für den Gleitschirm Sport wie jeder hier von uns irgend wie somit angefangen hat.

                        Jetzt betrachten wir doch mal die andere seite. Solche Neueinsteiger werden vielleicht dann in einer Flugschule sich anmelden um ein A Schein zu machen und wer verdient drann?
                        Also dann soll sich DHV nicht beschwerden und ständig panik einjagen sondern auch mal dankbar sein für die, die den Flugsport weiter verbreiten.

                        Koann es nicht in anderen Worten fassen....

                        Kommentar


                          #13
                          AW: soaringkante im naturschutzgebiet

                          Irgendwie find ich das nett.
                          Die Gesetzeslage zum Naturschutz nimmt Interface ernst,

                          (das ist doch schon mal was)

                          aber die Startauflagen nicht.
                          Also den Eigentümer hast gefragt, das ganze spielt sich auf dem "Kuhdorf" ab und er macht Werbung für unseren Sport.........find ich jetzt mal nicht soo schlimm!

                          Da das ganze hier aber öffentlich ist lieber Interface...........wie kannst Du nur.....
                          das ist bei uns verboten.

                          Pfui aber auch!

                          WA, der am liebsten wieder auswandern würde.
                          Grüßle,
                          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                          Kommentar


                            #14
                            AW: soaringkante im naturschutzgebiet

                            Zitat von Interface Beitrag anzeigen
                            Ja, das mit der Rücksichtsnahme ist in ordnung. Aber erkläre du mir mal ob es jetzt Rücksichtslos ist wenn man den Eigentümer gefragt hat dort starten zu können.
                            Ich Spreche jetzt von einem kleinen Kuh Dorf wo das Fliegen fast keiner Kennt. Meinst du nicht auch, dass wenn es interessenten gäbe ich damit andere werben würde? So, denjenigen schlägt das Herz für den Gleitschirm Sport wie jeder hier von uns irgend wie somit angefangen hat.

                            Jetzt betrachten wir doch mal die andere seite. Solche Neueinsteiger werden vielleicht dann in einer Flugschule sich anmelden um ein A Schein zu machen und wer verdient drann?
                            Also dann soll sich DHV nicht beschwerden und ständig panik einjagen sondern auch mal dankbar sein für die, die den Flugsport weiter verbreiten.

                            Koann es nicht in anderen Worten fassen....
                            ..... ganz schön verquere Gedanken, die ich als Pfälzer nicht nachvollziehen kann.

                            Seit wann verdient der DHV an Schulungen? Panikmache des DHV mit dem freudlichen Hinweis (also Antwort auf die Frage) auf die bestehende Gesetzeslage?

                            Aber wenn Du Naturschutzgebiete achtest und den Grundstückeigentümer fragst, ist das schon mal ein guter Anfang. Das wird auch grds. zu keinen größeren Schäden für die Öffentlichkeitswirkung unseres Sportes führen, so lange alles gut geht.

                            Es steht aber dann besonders groß in der Zeitung, wenn Du in einem nicht zugelassenen Fluggebiet einen Unfall hattest. Du bist dann nicht das bedauernswerte Unfallopfer, sondern der böse Sportler, der Gesetzesübertreter, der leichtsinnige Gleitschirmflieger eben, der das Allgemeinwohl gefährdet und die Sozialkassen schröpft.

                            Das war dann rücksichtslos.

                            Der Eigentümer den Du gefragt hast, erinnert sich an nichts mehr ..... und verklagt Dich am Ende noch.

                            Gruß
                            Jörg
                            Zuletzt geändert von JörgE; 22.01.2010, 16:40. Grund: oh Schreck - Rechtschreibfehler .....

                            Kommentar


                              #15
                              AW: soaringkante im naturschutzgebiet

                              Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
                              Es steht aber dann besonders groß in der Zeitung, wenn Du in einem nicht zugelassenen Fluggebiet einen Unfall hattest. Du bist dann nicht das bedauernswerte Unfallopfer, sondern der böse Sportler, der Gesetzesübertreter, der leichtsinnige Gleitschirmflieger eben, der das Allgemeinwohl gefährdet und die Sozialkassen schröpft.
                              So denken wohl nur Gleitschirmflieger.

                              Die Allgemeinheit weiß nichtmal, dass es eine Zulassungspflicht für Startplätze in Deutschland gibt,
                              daher würde es genauso in den Zeitungen stehen wie die unzähligen Unfälle
                              die auf zugelassenen Gebieten in unserem Sport passieren.

                              Und warum sollte es einen Zusammenhang zwischen Unfallwahrscheinlichkeit und der Zulassung eines Geländes geben?
                              Zuletzt geändert von Michael83; 22.01.2010, 18:04.

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