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Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

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    Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

    Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

    Ich bin sehr froh darüber, dass mit Kunden, den Händlern und den Herstellern von Gleitschirmen so fürsorglich und verantwortlich umgegangen wird.
    Deinigen, die sich für diese Aufgaben einbringen und den Geschäftsbetrieb verantworten, sollten in diesem Zusammenhang auch die Hintergründe für u.a. Unfall- Haftpflicht- Kranken- und Berufsunfähigkeit Versicherungen klärend erläutern.

    Michael Schadt


    Link zur Para- Academy:

    Latest News auf der Seite: 10.02.2010




    Das AUS der Breitenerprobung ist gekommen
    Mit einer klaren Stellungnahme des LBA zur bisherigen Praxis der Breitenerprobung ist diese nun endgültig vom Tisch.
    Der Beauftragte kann sich nicht mehr, wie bislang, über die Gesetzeslage stellen und einzelnen Piloten Genehmigungen erteilen, die es ermöglichen nicht mustergeprüftes Gerät zu nutzen.

    E-mail des LBA über die Rechtslage an die Prüfstellen
    (der DHV wurde als Beauftragter gesondert informiert, anmerk. des Verfassers):

    Sehr geehrter Herr Zoller, sehr geehrter Herr Reusch,

    die im Betreff genannte Thematik wurde in unserem Hause auf Grund von
    Anfragen aus der Gleitsegelszene eingehend betrachtet und wir möchten
    Ihnen unsere Sichtweise zur Kenntnis geben:

    Gemäß § 3, Abs. 3 der LuftBO ist ein Betrieb von z.B. Gleitsegeln nur
    nach abgeschlossener Musterprüfung zulässig.

    Für die Nachweisführung in Vorbereitung der Musterprüfung gemäß 1.1.10
    der LTF ist allerdings fliegerische Erprobung beim Hersteller nötig.
    In diesem Zusammenhang ist es aus unserer Sicht notwendig, dass sich der
    Hersteller qualifizierter Piloten bedient und dass für die fliegerische
    Erprobung zwischen dem Hersteller und dem Piloten haftungs- und
    versicherungstechnische Vereinbarungen geschlossen wurden.
    Vor Antragstellung der Musterprüfung ist der Hersteller für eine
    Inbetriebnahme z.B. eines Gleitsegels im Rahmen der Nachweisführung zur
    Vorbereitung der Musterprüfung verantwortlich.

    Wenn der Hersteller einen Antrag auf Musterprüfung bei einer anerkannten
    Prüfstelle gestellt hat, ist auch die Prüfstelle in der Lage, im Rahmen
    der Musterprüfung Piloten der Prüfstelle mit der Inbetriebnahme der Geräte
    zu beauftragen.

    Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF)
    die technischen Anforderungen an ein Luftfahrtgerät festlegen sollen. Die
    Regelung von betrieblichen Verfahren ist in den LTF fehl am Platze. Daher
    wurde eine Klarstellung in den LTF notwendig, welche wir nach wie vor als
    geboten ansehen.

    Mit freundlichem Gruß
    im Auftrag
    Heinz-Gerd Brunßen-Gerdes
    Referat T 4
    Luftfahrt-Bundesamt

    Wir haben bereits in einem Betrag vom 03. März 2008 diesbezüglich klar Stellung bezogen und wurden in unseren Ansichten zur Rechtslage nunmehr bestätigt.
    Auch dem DHV dürfte dieser Sachverhalt bereits seit Monaten bekannt sein, und doch wurde versäumt die Piloten langfristig auf eine Umstellung vorzubereiten. Der DHV als Beauftragter hat seit Mitte Januar Kenntnis der Rechtslage und gibt immer noch kein Statement ab.

    Aber wichtig ist, „Was ändert sich für die Piloten?“

    Die Verantwortung verlagert sich vom Beauftragten (der gegen Gebühr tätig wurde) an den Hersteller des Luftsportgerätes. Sofern dieser dem Piloten eine Anerkennung als Werkpilot ausspricht, kann der Pilot zur Erprobung des Gleitschirmes diesen auch ohne Musterprüfung benutzen. Der Hersteller ist schließlich sogar verpflichtet eine eingehende Erprobung vorzunehmen, bevor er einen Musterprüfauftrag bei einer Prüfstelle anmeldet.
    Ob diese Erprobung auch die Nutzung innerhalb von Wettkämpfen beinhaltet, bleibt noch abzuwarten.
    Alle betroffenen Piloten sollten sich schleunigst mit „ihrem“ jeweiligen Hersteller in Verbindung setzen. Wir haben bei der PMA angeregt ein einheitliches Format für die Werkpilotenbestätigung zu entwerfen.

    Guido Reusch



    Die Reaktion vom DHV…

    Protokoll der 92. Kommissionssitzung des DHV
    Am 30. Januar 2010 im Hotel Alpenhof in Bayrischzell

    12. Breitenerprobung
    Bisherige Praxis war, dass HG und GS auch in Wettkämpfen erprobt werden können, wenn der Hersteller bestätigt hat, dass z.B. für Gleitsegel der Prototyp der früheren AFNOR Competition-Norm entspricht und eine entsprechende Piloten-Qualifikation nachgewiesen ist (sog. Breitenerprobung).
    Der EAPR Prüfstellenleiter Reusch und die PMA haben die Breitenerprobung kritisiert und speziell für Wettbewerbe vom LBA eine andere Lösung durch Einführung einer eigenen Wettkampfkategorie in der LTF gefordert. Das LBA hat aufgrund der Kritik den bisherigen LTF Text 1.1.10 gestrichen ("Der Hersteller ist verpflichtet, vor der Auftragserteilung zur Musterprüfung das Muster praktisch zu erproben und dies nachzuweisen. Die Erprobung darf nur mit Zustimmung der Prüfstelle durchgeführt werden. Die Prüfstelle kann Einzelheiten für die Erprobung festlegen, insbesondere zu den beteiligten Piloten und Geräten sowie zu den durchzuführenden Erprobungsaufgaben und Dokumentationen. Die Prüfstelle kann vom Hersteller die flugpraktische Vorführung des zu prüfenden Mustergerätes verlangen.").
    Der neue Wortlaut des 1.1.10 in der LTF 09 lautet: "Wer einen Antrag auf Musterprüfung oder Ergänzung/Änderung der Musterprüfung stellt, muss die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nachweisen." Eine Wettkampfkategorie wurde mit Verweis auf die Musterprüfpflicht vom LBA nicht eingeführt.
    7 Protokoll 92. Kommissionssitzung
    Uli Schmottermeyer: Die neue Erprobungs-Formulierung in der neuen LTF ist unglücklich, die alte Praxis hatte sich bewährt.
    Jürgen Rüdinger: Das Prinzip Flugtests „ohne Eingreifen des Piloten“ könnte bei Wettkampfgeräten überdacht werden.
    Der DHV Vorstand legt die neue Bestimmung LTF 1.1.10, wonach der Hersteller als Antragsteller die Erfüllung der LTF nachzuweisen hat, so aus, dass dies zwangsläufig voraussetzt, dass der Hersteller die Geräte durch beauftragte Piloten erprobt hat, wobei die Erprobung auch in Deutschland erfolgt sein kann.
    Er geht weiterhin davon aus, dass der Hersteller nur besonders geeignete Piloten mit der Erprobung beauftragt, dass die zu erprobenden Geräte vom jeweils beauftragten Piloten ausreichend sicher geflogen werden können und somit eine zusätzliche Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
    Beschluss:
    Die Erprobung kann, sofern eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist, auch im Rahmen von DHV Wettbewerben zu Vergleichszwecken erfolgen. Der Teilnehmer (beauftragter Pilot) hat dem DHV bzw. dem Ausrichter eine entsprechende Erklärung des Herstellers vorzulegen und sie von etwaigen Ansprüchen frei zu stellen sowie auf eigene Ansprüche zu verzichten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
    Die Ausarbeitung im einzelnen obliegt der Geschäftsstelle.
    Abstimmung: 5 Vorstände dafür, 2 dagegen.

    #2
    AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

    Hallo Michael,

    Nun bist du mir knapp zuvor gekommen.
    Ich bin seit Mitte Januar an genau diesem Thema dran, und in Korrespondenz
    mit DHV, LBA und Dieter Münchmeyer von der Liga.

    Du hast ja schon die wichtigsten Texte hier zitiert: Tatsächlich sind hier
    Guido Reusch und die PMA federführend gegen die Breitenerprobungsregelung
    gezogen und haben beim LBA die Abschaffung gefordert.

    Nun waren wir zwar alle nicht zu 100% happy mit der alten BEP, aber es war
    eben die einzige Regelung mit der wir zu erprobende Schirme legal in D fliegen
    konnten, und dabei vor allem auch Versichert zu sein. Ich habe dazu 2009 extra
    nochmal eine ganze Weile mit Gerling korrespondiert, bis wir die schriftliche
    Bestätigung bekommen haben - siehe unten angehängt.

    Deshalb ist es irgendwo zwischen fahrlässig und dumm von Reusch und PMA,
    beim LBA nur eine Abschaffung zu fordern ohne einen konkrete Alternative in
    Aussicht zu haben, wie man das besser gestalten könnte. So standen wir
    also ab Mitte Dez erstmal vor dem Aus: Wenn man nur die LTF hat, dürfen
    nicht mal Werkspiloten in Deutschland testen.

    Dankenswerterweise hat hier dann der DHV und insbesondere Klaus Tänzler
    sich um eine Rettung bemüht, und das Schreiben des LBA, dass du hier
    zitierst, ist ein Resultat daraus.

    Die Aufforderung der EAPR, "sich schleunigst mit „ihrem“ jeweiligen Hersteller in
    Verbindung setzen"
    ist schon wieder ein Zeichen der Planlosigkeit, denn die
    meisten Hersteller sitzen im Ausland, und Ozone, Gin, Gradient, Axis, etc
    werden einen nur verwirrt angucken, wenn man sie darauf anspricht, dass
    man eine Werkpilotenbestätigung haben will. Zumal in der Mail vom LBA
    von "versicherungstechnische Vereinbarungen" gesprochen wird.
    Wie sollten die denn nun aussehen? Die Firmen werden sich kaum bereit
    erklären für 200-300 Piloten in Deutschland die Haftung zu übernehmen,
    wie es für angestellte Werkspiloten üblich ist. Also soll da drin stehen,
    dass jede Haftung beim Piloten liegt? Und was sagt deren Versicherung dazu?

    Aber es besteht auch kein Grund zur übereilter Hektik, nur weil die EAPR
    "schleunigst" schreibt: Die neue LTF ist ja momentan noch gar nicht gültig,
    und muss erst durch eine "Durchführungsverordnung" umgesetzt werden.
    Wer also heute legal mit einer Breitenerprobung fliegt, kann auch noch
    warten, bis sich der Staub erstmal gesetzt hat.

    Der DHV wird hier seine Rolle als Beauftragter nach § 31 c LuftVG wahrnehmen,
    (nicht wie bisher als Prüfstelle nach 1.1.10) und für uns Piloten bis Ende
    nächster Woche ein Dokument ausarbeiten, in der das Vorgehen beschrieben ist. Dies wird weiterhin den Titel "Breitenerprobung" tragen, denn wir sind ja
    keine angestellten Werkspiloten die die allerersten Protos testen. Damit
    bleibt auch der Versicherungsschutz wie z.B. von Gerling erhalten.
    Der DHV arbeitet auch schon an einem Formular, dass wir den Herstellern
    geben können, so dass sich nicht jeder selbst in der formulierung juristischer
    Wendungen verkünsteln muss. Das ist alles aber nur Service des DHV, man
    will hier nicht Regeln vorgeben wie bei der alten BEP.

    Mit diesem einigermassen geregelten Endresultat können wir und die Hersteller
    nun dann doch zufrieden sein, da es für beide Seiten weniger Aufwand bedeutet
    als zuvor mit der alten BEP.

    Damit wünsche ich allen Piloten schon mal eine gute Saison!

    Gruss, Ulli
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von UlrichPrinz; 12.02.2010, 23:04.

    Kommentar


      #3
      AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

      Also bleibt es erst einmal so wie gehabt und bekomme mein BEP wenn ich jetzt eins brauche, oder doch nicht?

      Kommentar


        #4
        AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

        Zitat von UlrichPrinz Beitrag anzeigen
        <...>alle nicht zu 100% happy mit der alten BEP, aber es war
        eben die einzige Regelung mit der wir zu erprobende Schirme legal in D fliegen
        konnten<...>
        *Das* stimmt halt net so ganz:

        Das ganze war ein Konstrukt der Gesetzesgeber, um sich (selbst?) am (eigenen) Gesetz vorbeizumogeln.

        Grossangelegter Missbrauch. Legal war das nie, aber legitimiert.
        (es sei denn ich hab nicht mitbekommen, dass ein Boom1-2-3 zum GueSi angemeldet wurde)

        Die Aktion von Reusch/Zoller sehe ich als Gleichbeandlungsaufschrei.


        Fressehaltenundabtauchen. (laeuft doch ueberall so)

        Kommentar


          #5
          AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

          also manchmal frage ich mich schon für was die PMA gut ist?kommt mir langsam so vor ,dass sie ein monopol bilden,um sich ihre eigenen netzte und strukturen aufzubauen,wo wir verbraucher in zukunft bedingungslos unterworfen sind!
          siehe ozone:http://www.flyozone.com/performance/what-is-it-anyway/

          und nun die bep in frage stellen......wo die letzten 10 jahre ja keiner was gemacht,bzw.. gesagt hat....schon alles verwunderlich was jetzt gekommen ist und wohl noch kommen wird.....!

          nächstes wird wohl sein, preisabsprache beim schirmverkauf,oder nur noch kompetenzcenter für den schirmverkauf aller hersteller der PMA...?

          hier nochmal was die PMA will,bzw macht,wobei ich bei artikel 3.1. ins grübeln komme.....

          Was will die PMA?

          Hier ein Auszug aus der Satzung:

          Artikel 2
          Zweck der Vereinigung
          1. Die Aufgaben der PMA liegen in der Erarbeitung, Formulierung und Vertretung von gemeinsamen Standpunkten, auf europäischer Ebene, gegenüber den Pilotenverbänden, den Flugschulen, den Behörden, den dem Gleitschirmsport verbundenen Institutionen, der Fachpresse und der Öffentlichkeit
          2. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern auf das ideelle Gesamtinteresse der Branche gerichtet. Er ist nicht berechtigt, eine Kontrolle über die Geschäftstätigkeit seiner Mitglieder auszuüben.
          3. Der Verein ist parteipolitisch neutral.

          Artikel 3
          Vereinstätigkeit
          1. In diesem Spannungsfeld versteht sich die PMA auch als kooperative Plattform für den Meinungsaustausch, die Diskussion und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Gleitschirmsports. Sie setzt sich im Rahmen ihrer Zielvorgaben mit der Förderung, neuen Trends und Entwicklungen des Gleitschirmsports bewusst auseinander.
          2. In der Summe sind die vorrangigen Ziele der PMA, weltweit gültige, einheitliche Zulassungsverfahren anzustreben, um allen Piloten einheitliche Sicherheitsstandards bieten zu können, qualitativ hochwertige Ausbildung in soliden Flugschul-Strukturen zu unterstützen und so dem Gleitschirmsport eine hervorragende Basis für eine positive Zukunft zu schaffen.

          kopfkratz.......
          Zuletzt geändert von "Willio"; 13.02.2010, 07:00.

          Kommentar


            #6
            Frage an IDEFIX

            Zitat von Idefix Beitrag anzeigen
            *Das* stimmt halt net so ganz:

            Das ganze war ein Konstrukt der Gesetzesgeber, um sich (selbst?) am (eigenen) Gesetz vorbeizumogeln.

            Grossangelegter Missbrauch. Legal war das nie, aber legitimiert.
            (es sei denn ich hab nicht mitbekommen, dass ein Boom1-2-3 zum GueSi angemeldet wurde)

            Die Aktion von Reusch/Zoller sehe ich als Gleichbeandlungsaufschrei.


            Fressehaltenundabtauchen. (laeuft doch ueberall so)
            Hallo Idefix

            Von welchen Versicherungen redest Du? Wichtig, da wir sonst aneinander vorbeireden.

            a) Leben

            b) Renten

            c) Berufsunfähigkeit

            d) Unfall (meistens Gerling / DHV)

            e) Haftpflicht (meistens Gerling / DHV)

            Grüsse
            Michael

            Kommentar


              #7
              AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

              Zitat von Tille Beitrag anzeigen
              Also bleibt es erst einmal so wie gehabt und bekomme mein BEP wenn ich jetzt eins brauche, oder doch nicht?
              Deine Frage ist ein bissel unklar. Meinst du die bisherigen Formulare und Aufkleber zum BEP?
              Nein die wird weder der DHV noch der Hersteller weiter benutzen.
              Bisher gabs ja 3 Teile der BEP:
              1. Pilotenkärtchen: DHV sagt: "Der Pilot ist fähig generell BEP Schirme zu fliegen!"
              2. Schirmdokumentation: Der Hesteller sagt dem DHV wie sein zu erprobender Schirm aussieht
              3. Aufkleber: Der Hersteller und der DHV bestätigt hiermit, dass
                dieser Pilot, diesen Schirm mit dieser Stücknummer XYZ fliegen darf
                .

              Die Roten Teile gibts nun nicht mehr. einzig Nummer 3) wird nun ersetzt durch eine
              Bestätigung (auf Papier) in dem der Hersteller dem Piloten bescheinigt, dass
              er den Schirm XYZ zur Erprobung fliegen darf. Das kann z.B. der Hersteller
              ausformulieren, aber weil mich mein Hersteller erstmal nur verwirrt angucken
              würde, warte ich lieber, bis der DHV ein passendes Formular auf der Webseite
              hat, dass sich mein Hersteller ausdrucken kann. Vielleicht macht die PMA ja
              was ähnliches, wie oben stand.

              Noch ein letzter Hinweis: Dieser Satz ist natürlich auch Quatsch:
              "Ob diese Erprobung auch die Nutzung innerhalb von Wettkämpfen
              beinhaltet, bleibt noch abzuwarten."

              Ob ein Schirm unter realen Bedingungen einen Vorteil bietet, wie z.B.
              er kurbelt besser als sein Vorgänger und gleitet in ruppigen Bedingungen
              besser als die Konkurrenz, oder er hat bei gleichen Bedingungen weniger
              Klapper - all das kann man wirklich nur im Wettkampf herausfinden.
              Ein Tag reich da nicht, aber z.B. nach einer Woche Monarca kann man
              schon sehr viel sagen...

              Gruss, Ulli

              Kommentar


                #8
                AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                Danke Uli an deine Infos!

                Das heißt dann mal erst das man den Schirm zuhause lassen kann bis alles geklärt ist?

                Da meiner erst mal zum Check zum Hersteller geht kann ich erst mal (Versicherungstechnisch) nichts machen oder?

                Grüße!
                Alles wird gut!!!!!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                  Hallo Mark,

                  > Das heißt dann mal erst das man den Schirm zuhause lassen
                  > kann bis alles geklärt ist?

                  Nein, es ist schon jetzt alles geklärt.
                  Der Hersteller kann dir auch Heute schon eine frei formulierte Bestätigung
                  ausstellen, dass du qualifiziert bist diesen Schirm zu fliegen, und dass zwischen
                  dem Hersteller und dir haftungs- und versicherungstechnische Vereinbarungen
                  geschlossen wurden.
                  Der Hersteller kann schreiben, dass er eine Haftpflicht abschliesst für dich,
                  oder du kannst schreiben dass du schon eine hast.
                  Zuletzt geändert von UlrichPrinz; 13.02.2010, 12:20.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                    und wer bestätigt zb. das mister x zb. fähig ist einen wettkampschirm zu fliegen?
                    bisher war es so,dass wenn man in der liga war,oder sicherheitstraining mit bestätigung besonderer fähigkeiten,oder beim olc,mindestens 200 punkte bei 3 flügen haben musste,damit man die bep bekam
                    wie sieht es damit nun aus....? bleibt dies gleich?

                    und kann ich nun die alte rote bep-plakette wegmachen?
                    Zuletzt geändert von "Willio"; 13.02.2010, 11:00.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                      und kann ich nun die alte rote bep-plakette wegmachen?[/QUOTE]




                      Behalte sie als Souvenir oder Trophäe!

                      Happy Flights
                      Michael

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                        > und wer bestätigt zb. das mister x zb. fähig ist einen wettkampschirm zu fliegen?

                        Einfach lesen: Der Hersteller!
                        Man geht also davon aus, dass der Hersteller am besten weiss, ob jemand
                        diesen Schirm fliegen kann oder nicht. Er hat auch das grösste Interesse
                        daran, dass sein guter Ruf nicht in Gefahr gerät, weil irgendjemand mit
                        seinem Schirm abstürzt. Du wirst also den Hersteller überzeugen müssen,
                        z.B. mit deinen Erfolgen in der Liga, beim DHV-XC oder sonstigen Fähigkeiten,
                        die ihm ausreichen.

                        Das ist eigentlich auch einer bessere Lösung, denn die Pilotenbescheinigung
                        der alten BEP war eigentlich ein Witz: Das man bei einem Siku besser abschneidet
                        als der Durchschnitt, ist rein statistisch bei 50% der Teilnehmer der Fall
                        Und auch die XC-Flüge, die man alternativ nachweisen konnte (1*50FAI=100pkt)
                        kann man auch locker mit jedem 1er fliegen... Dazu braucht man keine besonderen
                        Fähigkeiten. Und in der Liga sind ca die Hälfte der Piloten der Meinung, dass
                        sie unter einem Serienschirm besser aufgehoben sind.

                        Also: geh zum Hersteller deines Vertrauens und frag ihn, ob du "qualifiziert" bist.

                        Gruss, Ulli

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                          ich verstehe nur noch bahnhof. was ist jetzt sache, kann ich jetzt meinen
                          schirm ohne güsi mit einer peb fliegen, oder fehlt mir ab jetzt schon der
                          versicherungsschutz.

                          ich bin ja der meinung, dass dies die angelegenheit vom dhv oder des herstellers
                          wäre die piloten mit einer peb zu informieren. alles andere ist doch nur
                          spekulativ.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                            Danke Uli, für Deine Bemühungen und Erläuterungen.
                            Eine Änderung war überfällig. Jedes Jahr ein neuen BEP(p) war teuer und lästig. ( Für den, den es interessiert hat )

                            Auch in Bezug auf die Qualifikationsbedingungen kann ich Uli nur zustimmen.

                            Gruß
                            Bernd

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                              Jochen,

                              Tut mir leid, dass du verwirrt bist: Es steht eigentlich alles sehr klar
                              oben beschrieben. Nimm dir einfach einen Moment Zeit, und lies
                              dir einfach nochmal die beiden ersten Posts in Ruhe durch.

                              Wenn es dir dann immer noch nicht klar ist, dann warte auf die
                              offizielle Erklärung auf der DHV Webseite nächste Woche.

                              > oder fehlt mir ab jetzt schon der versicherungsschutz.

                              Nein, und es besteht auch kein Grund zur Hektik oder Panik:
                              Wenn du bisher eine BEP hattest, bleibt sie morgen auch noch gültig.
                              Du bekommst eben nur keine neue mehr nach dem alten Schema.

                              Gruss, Ulli

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