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Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

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    Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

    Hallo und guten Abend,
    hier noch eine Frage von mir, die mich beschäftigt: Habe ich meine Schulbestätigung (das wird im Juli der Fall sein), muss ich 35 Höhenflüge machen, um den Kurs f. d. Sonderpilotenschein machen zu können.

    - Auf den Websites der Flugschulen, die ich mir jetzt angeschaut habe, finde ich hierfür recht unklare Infos: Wenn ich die 35 Höhenflüge selbständig absolviert habe, was für einen Kurs (zeitlich wie umfangreich, wie teuer ca.) muss ich dann noch machen, sodass ich den Sonderpilotenschein bekomme?

    - Wie werden die Höhenflüge, die ich „im Auftrag einer Flugschule“ eigenständig absolviere, von der Flugschule kontrolliert und wie werden sie bestätigt? Sind Flugschulen auch manchmal „großzügig“ beim Bestätigen, sodass man schneller zum nächsten Kurs antreten kann?

    Danke für die Aufklärung,
    Schönen Abend und Frohe Ostern,

    Rudi

    #2
    AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

    Zitat von Rudolph_VIE Beitrag anzeigen
    Wie werden die Höhenflüge, die ich „im Auftrag einer Flugschule“ eigenständig absolviere, von der Flugschule kontrolliert und wie werden sie bestätigt? Sind Flugschulen auch manchmal „großzügig“ beim Bestätigen, sodass man schneller zum nächsten Kurs antreten kann?

    Danke für die Aufklärung,
    Schönen Abend und Frohe Ostern,

    Rudi
    normalerweise steht ein Fluglehrer am Start und einer am Landeplatz und du hast ein Funkgerät.
    Eigenständig oder gar "großzügig" würde ich nicht machen. Schließlich bezahlst du dafür etwas zu lernen. Und gerade am Anfang gibt es viel zu lernen
    ciao
    woodstock
    __________________________
    jedes Ding hat drei Seiten:
    eine die du nicht siehst, eine die ich nicht sehe und eine die wir beide nicht sehen

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      #3
      AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

      Laut Vorschrift wären das 5 Höhenflüge per Aufsicht eines Fluglehrers über Funk und 35 selbstständig per Flugauftrag, sprich du rufs in der Früh beim Fluglehrer an und der sagt dir dann ob du fliegen darfst/kannst.
      In der Realität siehts anders aus, da du normalerweise nach 5 Flügen noch nicht wirklich sicher unterwegs bist, wird man den einen mehr, den anderen bei wenigeren Flügen mi Funk begleiten.
      >> www.asynchron.at

      >> www.facebook.com/AsynchronAcro
      >> www.twitter.com/AsynchronAcro

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        #4
        AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

        Hi, danke Euch beiden schon mal, aber darf ich nachhaken? Um diese 35 Flüge nach den 5en innerhalb des Grundkurses gehts mir eben - hab ich das richtig verstanden dass ich die mit meiner Schulbestätigung dann auch irgend wo anders machen kann, also außerhalb eines Kurses ?

        "Mit der österreichischen Schulbestätigung dürfen selbständige Flüge in zugelassenen Schulgeländen der österreichischen Flugschulen mit Flugauftrag durchgeführt werden." (http://www.fva.at/deutsch/ausbildung/grundkurs-schulbestaetigung/)

        Dass für die Absolvierung der 35 "individuellen" Flüge auch eigene Kurse angeboten werden, habe ich gelesen, mir kam das aber nicht wie der normale Ablauf vor.

        Kommentar


          #5
          AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

          Hallo Rudolph,

          von den insgesamt mind. 40 Höhenflügen in der Ausbildung müssen mind. 25 unter Fluglehreraufsicht absolviert werden, d.h. Fluglehrer am Funk. 15 können mit der Schulungsbestätigung selbständig, ohne unmittelbare Fluglehreraufsicht durchgeführt werden.
          Mit der Schulungsbestätigung darfst Du in allen Schul- und Übungsgeländen in Österreich fliegen, vorausgesetzt der jeweils zuständige Schulleiter gibt sein Einverständnis (Du musst also hingehen und fragen).
          Sei aber so vernünftig, mehr als die 5 Höhenflüge für die Schulungsbestätigung unter Fluglehreraufsicht durchzuführen, bevor Du in ein Dir unbekanntes Gelände gehst. Schon eine Flugerfahrung von 4o Höhenflügen ist grade mal so ausreichend um (in ruhigen Bedingungen) selbständig in neuen Geländen zu fliegen. 5 sind (obwohl gesetzeskonform) definitiv zu wenig.

          Viele schöne Flüge und beste Grüße

          Karl Slezak
          DHV-Sicherheit/Ausbildung

          Kommentar


            #6
            AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

            Zitat von Karl Slezak Beitrag anzeigen
            ......5 sind (obwohl gesetzeskonform) definitiv zu wenig.
            Um jeden meiner 42 Ausbildungsflüge war ich froh und wäre nie auf die Idee gekommen, hier irgendwo was abkürzen zu wollen lieber Rudi.

            Es gab zwei "Helden" in meinem Kurs, die waren jung, stark, motiviert und kürzten etwas ab. Der erste polierte sich die...OK, ...sein Antlitz, der zweite hing gleich mal in der höchsten Tanne im Fluggebiet.

            Erstaunt, was es für seltsame Vorschriften gibt, Flugauftrag und soon dumm Tüch unterhalb der geforderten Ausbildungsflüge im Fluglehrerauftrag. Was weiß denn der FL. was sein Flugauftragannehmender Eleve so alles anstellt......das ist Humbug!

            Sind die auffälligen Flüge in A vielleicht gar nicht von DE-Piloten, wie hier oftmals gepostet, sondern eher von Einheimischen daselbst?

            Jedenfalls seitdem ich von diesen "Freifliegern" im Flugschulauftrag gehört habe, drängt sich mir dieser Gedanke auf.

            "Meine" Schule war/ist gegen diese Praktik. Fl.-Schul-Auftrag gibbs net. Basta!

            Nach 5 Flügen...........mir haut´s den Nucki raus!

            WA
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

            Kommentar


              #7
              AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

              Naja, alles relativ

              Wir hatten auch 2 Spezialisten im Kurs, die gingen nach dem 3ten Höhenflug eigenständig fliegen. Irgendwann tauchten sie wieder auf und machten dann doch noch die Prüfung. Einer flog gar einen UP Proto des späteren UP Soul. Man kann das überleben - muss aber nicht...

              Gruß Hans

              Kommentar


                #8
                AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

                Zitat von Nemeton Beitrag anzeigen
                Naja, alles relativ

                Wir hatten auch 2 Spezialisten im Kurs, die gingen nach dem 3ten Höhenflug eigenständig fliegen. Irgendwann tauchten sie wieder auf und machten dann doch noch die Prüfung. Einer flog gar einen UP Proto des späteren UP Soul. Man kann das überleben - muss aber nicht...

                Gruß Hans
                Hallo Hans,

                wie soll ich das verstehen, haben die Beiden ohne die notwendigen Höhenflüge die Prüfung abgelegt, oder mussten sie die 40 Flüge bei der FS absolvieren?

                Grüssle Harry

                Kommentar


                  #9
                  AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

                  Hallo Harry

                  Soweit ich mich erinnere wurden die beiden erst nach INTENSIVEM Gespräch wieder in die Schulung genommen. Jedenfalls mussten sie die Flüge nachholen. Wärend der Abwesenheit der Spezialisten, hatten wir anderen alle unseren Kurs bereits abgeschlossen. Wir machten alle Flüge im Rahmen der Schulung, wenn auch teilweise ohne Funk.

                  Gruß Hans

                  Kommentar


                    #10
                    Nach Rücksprache mit der Flugschule

                    Hallo alle,
                    Hallo Karl,

                    danke für alles, was bisher geantwortet wurde. Habe mittlerweile auch mit "meiner Flugschule" (wo ich die Schulung vorauss. machen will) Rücksprache gehalten und bin nun etwas verwirrt. Zuerst einmal was ich von der Schule bekommen habe, alle Infos beziehen sich auf Ö:

                    :: Mit der Schulbestätigung (bekommst du nach 5 HF=Höhenflüge) brauchst du noch weitere 20 HF, um mit Flugauftrag selbstständig in einem Schulungsgelände (mit Einverständnis des jeweiligen Schulungsleiters) Flüge zu absolvieren.
                    Ich verstehe: Schulbestätigung und Flugauftrag (zBsp. f. eine andere Schule) sind zwei Paar Schuhe. Richtig verstanden?

                    :: Wieviele Höhenflüge ab dem 25. HF mit Funkeinweisung geflogen werden, liegt im Ermessen des verantwortlichen Fluglehrers. Wenn du dann selbst fliegst bekommst du schnell ein Gefühl dafür, was du dir zutraust und wie viel dir die Sicherheit wert ist, unter Anleitung einer Flugschule, wieder gut zu landen.
                    Ich frage mich: Bekomme ich nun nach den 5 plus 20 Flügen einen Flugauftrag oder liegt es im Ermessen des Lehrers?

                    Freue mich über jegliche Aufklärung von Seiten meines geschätzten Forums. Danke im voraus!

                    R.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

                      Hallo Rudolph,

                      die Aussagen decken sich doch. Karl schreibt, dass Du ab 25 Höhenflügen mit Flugauftrag fliegen darfst. Selbstverständlich wird Dir die Flugschule diesen nicht erteilen, wenn sie der Meinung ist, dass Du Dich dabei umbringen wirst. Kommst Du aber gut klar mit der dritten Dimension, insbesondere mit dem Einstieg und Ausstieg in die Selbe (Start/Landung), wird Dir der Flugauftrag sicherlich erteilt. Zu meiner Schulungszeit gabs das noch nicht. Wir mussten alle Flüge unter Fluglehreraufsicht machen. Das kann recht lange dauern, weil die Schule nicht durchgehend Höhenschulung anbot.
                      Mein Vorschlag: Mache mal ein paar Flüge und Du wirst die Antworten zu Deinen Fragen selbst finden. Wenn nicht, stehen wir Dir wieder gerne zur Verfügung

                      Gruß, rolX (www.rolx.de)

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

                        wenn man Wetterglück hat, bekommt man die Höhenflüge in 1-2 Wochen hin.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

                          .......es sind diese Kopfmenschen, die alles so kompliziert machen!

                          Aber jetzt habe ich hier, Dank Forum, einiges gelernt.

                          Also: Nach 5 schulungsbestätigten Flügleins, bist berechtigt in jeder anderen Schule vorzusprechen um 20 weitere Fluglehrerbeaufsichtigte Shorthopsers zu machen. Richtig?

                          Dann geht das richtige Leben los, d.h. je nach Einschätzung darf dir ein FL. einen Fl.-Schul-Auftrag geben und du, der eigentlich noch kaum was kann, steht unter uns und fällt auf.......

                          OK, andere fallen auch mitunter auf. Aber um das gehts hier nicht, sondern um angehende Piloten, die in den Anfängen der Ausbildung alleine gelassen, um dann im Auftrag sich selber weiter schulen.

                          Ja Herrschaftszeiten!

                          Selber im letzten Herbst mit so einer selbstüberlassenen Pilotin konfrontiert, kann ich nur sagen:

                          Mumpitz! Das gehört abgeschaft odrr?

                          Als "Bauchmensch" (Habe mir selber nie Noten ausgerechnet damit ich gerade so weiter komme) vertrau´st dich "Deiner" Flugschule an, die machen Dich während 40 Mindest-Flügen Prüfungsreif und alles andere gehört abgeschafft.

                          Mir hauts immer noch den "Nucki" raus wenn ich das ganze Ausbildungsdilemma so überblicke.

                          Flugschulauftrag.........Ha!

                          meint WA, ehrlich!

                          PS. Nee, wirklich, bin frustriert über diesen Sch*** den ich da so höre! Jetzt wundert mich gar nix mehr.....
                          Grüßle,
                          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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                            #14
                            AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

                            ich bin völlig fasziniert von den regelungen, welche es in unseren nachbarländern so gibt. bei uns in der schweiz erscheint dies alles so einfach und logisch und vor allem auch sicher genug:
                            - übungshang, bis der fluglehrer den schüler zum ersten höhenflug zulässt
                            - höhenflüge, alle unter aufsicht eines fluglehrers
                            - irgendwann die theorieprüfung
                            - mind. 50 höhenflüge (in verschiedenen gebieten), die bestandene theorieprüfung und die ausbildungsbestätigung durch den fluglehrer berechtigen zur teilnahme an der praktischen prüfung.
                            - nach bestandener praktischer prüfung darf ich frei fliegen, wo ich will (bzw. wo es nicht verboten ist).

                            da gibt es also zB in österreich leute, welche nach 25 flügen selbstständig in für sie völlig fremden gebieten rumfliegen?? ja das erklärt einiges...

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

                              Zitat von soardiac Beitrag anzeigen
                              da gibt es also zB in österreich leute, welche nach 25 flügen selbstständig in für sie völlig fremden gebieten rumfliegen?? ja das erklärt einiges...
                              ich glaube in der Praxis wird sich das alles wieder von selber regeln.

                              Ab und zu habe ich mal von solchen Anfragen nach Flugaufträgen gehört und bisher hat sich meines Wissens kein Fluglehrer gefunden, der einem fremden Flugschüler einen solchen Flugauftrag erteilt.
                              Warum sollte er auch?
                              Er kennt den Schüler nicht, hat im Falle eines Unfalls aber uU einigen Ärger und er will ja mit seinen Schülern berechtigterweise Geld verdienen.

                              Rudolph,
                              selbst wenn es so etwas theoretisch geben sollte, stell dich darauf ein, dass du in der Praxis keine Erlaubnis bekommen wirst.
                              Und fang einfach mal an, also ich war auch beim 30. Flug über die Möglichkeit eines Eingreifens ganz dankbar (Funkanweisungen wurden sehr schnell weniger, dass war auch richtig gut so. selbst wenn man mal kräftig über die Landewiese rausschoss. Warum auch nicht, wenn der Platz da ist).
                              Und in den Wartezeiten zwischen den Flügen habe ich manches zur Wetterkunde gelernt.
                              Ciao
                              woodstock
                              __________________________
                              jedes Ding hat drei Seiten:
                              eine die du nicht siehst, eine die ich nicht sehe und eine die wir beide nicht sehen

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