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Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

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    Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

    Ich habe neuerdings eine GmbH, deren Geschäftsführer ich auch bin.
    Angestellte gibt es keine, nur freie (und gleitschirmfliegende) Mitarbeiter.

    Irgendwie möchte ich einen Schirm mit meinem Logo fliegen sehen und Fotos davon zur Imagepflege verwenden.
    Die GmbH ist in der Raumfahrtbranche tätig. Das ist die richtige Richtung, hat jetzt aber nichts direkt mit Gleitschirmen zu tun.
    Also als Forschungsprojekt bringe ich das beim Finanzamt nicht durch.

    Meinen eigenen Schirm auf private Kosten zu beschriften und den Wertverlust dafür auch noch selber zu tragen kommt mit nicht angemessen vor. Das ist nicht marktgerecht.

    Ein paar Ideenansätze habe ich:
    Also entweder kauft die GmbH einen Schirm und ich fliege ihn kostenlos spazieren, oder ein freier Mitarbeiter tut das gegen Stundensatz.

    Oder die GmbH kauft Flugstunden bei einem meiner freien Mitarbeiter, der selber den Schirm kauft.
    Dann müsste der Mitarbeiter den Schirm den Schirm als Betriebsmittel absetzen können damit dabei was sinnvolles rauskommt.

    Oder die GmbH sponsort einen externen Mitarbeiter mit einem Schirm.
    Dann müsste aber dieser wahrscheinlich das Material zum Listenpreis als Einkommen versteuern und der Schuss geht nach hinten los.

    Hat hier jemand reale Erfahrung mit der Thematik und dem Finanzamt?

    #2
    AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

    Hi Willi
    Ich bin zwar Schweizer und deshalb nur beschränkt kompetent. Ich würde das wie folgt lösen:
    Schirm kaufen und beschriften, die ganze Geschichte in der Bilanz als "Werbematerial" aktivieren. Und über drei Jahre runter amortisieren auf null (vielleicht 50:25:25). Für Rückfragen des Finanzamtes ein Reglement vorlegen, welches regelt, welcher Mitarbeiter zu welchen Konditionen (gratis) den Schirm ausleihen darf um damit für Dich Werbung zu machen. Müssen natürlich alle ungefähr im gleichen Gewichtsbereich liegen, sonst fliegts im eigentlichen Wortsinn auf.
    Wenn jemand bessere Ideen hat, ich lass mich gerne eines besseren belehren...
    Have a nice day
    Ueli

    Kommentar


      #3
      AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

      Zitat von WillyCH Beitrag anzeigen
      ...Ich bin zwar Schweizer und deshalb nur beschränkt kompetent. ...
      Have a nice day
      Ueli
      Hallo Ueli,

      ich hoffe Du bist nicht böse, aber das Zitat juckte in den Fingern!

      Freundliche Grüße

      bruch

      Kommentar


        #4
        AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

        So würde ich es machen:

        Vom Gleitschirmhändler gleich die Werbung mitkaufen, beschriftetes Gleitschirmsegel aus einer Hand. Und die Rechnung sollte lauten auf "Werbesegel". Die GmbH oder sonst eine Firma kann das einfach absetzen oder abschreiben. Wie, wo, wann, wer das Werbesegel öffentlich anbringt, ob an einem Baugerüst, über die Fussgängerzone gespannt oder "am Himmel", das interessiert das Finanzamt nicht.
        Sonst nach Fragen? PM, Grüße

        Kommentar


          #5
          AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

          Hallo,

          du könntest deinen Schirm an die GmbH verkaufen. (Mach dir ein gutes Angebot )
          Danach würde die GmbH die Kosten der Beschriftung übernehmen.

          Gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

            Hi,
            ich weiß nicht, ob der letztgenannte Vorschlag funktioniert, da es sich um ein sog. "Insichgeschäft" handelt (Geschäft mit sich selbst), das lt. §181 BGB verboten ist. Vielleicht kann man das aber auch umgehen.

            Grüsse

            Berni

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              #7
              AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

              (Geschäft mit sich selbst), das lt. §181 BGB verboten ist. Vielleicht kann man das aber auch umgehen.
              Hi Berni,

              von dem Verbot gem. § 181 kann man sich befreien lassen, nur hilft dies nicht abschliessend.
              Würde um sicher zu gehen eine Verbindliche Auskunft beim Fi-Amt anfordern. Die Wahrscheinlichkeit dass das Vorhaben steuerlich annerkannt wird steigt enorm wenn die Anfrage gut aufbereitet wird so dass der Finanzbeamte den Bezug der Ausgabe mit dem Betrieb deutlich erkennen kann.

              Gruß Moses

              Kommentar


                #8
                AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

                Die Befreiung vom § 181 steht schon in der Satzung. Das ist geregelt und auch nicht das eigentliche Problem.

                Das Problem ist, dass das Finanzamt gerne versucht eine verdeckte Gewinnauschüttung anzunehmen, wenn ich vorher schon zum Hobby Gleitschirm geflogen bin und das dann plötzlich auf GmbH Kosten machen will.

                Meine Steuerberaterin, die allerdings nichts vom Fliegen versteht meint, dass es nicht ginge. Ich könne nur die Kosten für die Beschriftung selber abrechnen
                Ein Hersteller von Golfschlägern könne nicht mal den Golfclubbeitrag des Geschäftsführers absetzen.
                Ich finde allerdings dass eine Werbebeschriftung eine sehr viel konkretere und zielgerichtete Werbung ist wie das social networking im Golfclub.

                Eine Anfrage beim Finanzamt kommt mir ungut vor.
                1. Wecke niemals schlafende Hunde.
                2. Eine Auskunft ist kaum rechtsverbindlich, weil die im Falle des Falles immer nachweisen dass der konkrete Fall ein kleines bisschen anders liegt wie der angefragte.
                3. Rechtverbindliche Auskünfte lässt sich das Finanzamt bezahlen.
                Zuletzt geändert von Willi Wombat; 21.06.2010, 22:10.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

                  Es gibt auch Finanzbeamte die in diesem Forum lesen. :-)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

                    Also ganz ehrlich...

                    Ich würde den Schirm mit Aufdruck kaufen und einfach als Werbeausgaben verbuchen. Wenn Du dann in den nächsten drei Jahren eine Prüfung hast, dann freut sich der Prüfer das er was findet womit er seine Daseinsberechtigung hat und Du zahlst die Kohle nach. Hast Du keine Prüfung, was bei Kleinstbetrieben sehr wahrscheinlich ist (die werden im Schnitt nur alle 15 Jahre geprüft), dann biste fein raus.

                    Gruß

                    Claus

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

                      Ich hätte da auch noch einen Vorschlag,

                      willst Du zwar bestimmt nicht hören aber ich muss es loswerden.

                      Was hältst du davon dein Hobby einfach von deinem, bestimmt nicht unwesentlichen, Einkommen selbst zu bezahlen statt dir Gedanken zu machen wie du die Staatskasse, und damit uns alle, besch....en kannst?

                      Nix für Ungut
                      Snowfly

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

                        -schlafende Hunde wecken setzt voraus dass was nicht ganz i.O. ist. Du möchtest es doch gerne sauber haben deshalb auch Dein Post.
                        -Verbindliche Auskünfte sind meiner Erfahrung nach eine sehr gute Möglichkeit und hatte da wirklich noch nie Stress (beruflich öfter mal für Kunden erforderlich).
                        -der Steuerberater wird in solch einem Fall eher abraten, da er nicht der Blöde sein möchte wenns hinterher doch nicht anerkannt wird.

                        eines bleibt Dir immer! Eine gute nachvollziehbare Argumentation/Erläuterung aufzustellen!

                        Gruß Moses

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

                          ich würde auch den gang zum steuerberater empfehlen, meiner hat eine ganz klare und legale idee gehabt.

                          @snowfly: es gibt noch etwas anderes außer schwarz und weiß, als selbstständiger muss man sich damit leider sehr oft auseinandersetzen dass es verschiedene legale und je nach interesse optimale wege gibt. aber mit dem einkommen hat das nichts zu tun, leider

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

                            Ich sehe da schon einen Unterschied, ob einer für einen Schirm 300-400% seine Monatseinkommens klaglos zahlt oder einer 50% seines Monatseinkommens zahlt und den dann noch von der Allgemeinheit gesponsort haben will.

                            Hat auch nichts mit Schwarz und Weiss zu tun sondern mehr mit Moral und Verantwortungsbewusstsein.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Gleitschirm als Werbeträger und das Finanzamt

                              Zitat von snowfly Beitrag anzeigen
                              Ich sehe da schon einen Unterschied, ob einer für einen Schirm 300-400% seine Monatseinkommens klaglos zahlt oder einer 50% seines Monatseinkommens zahlt und den dann noch von der Allgemeinheit gesponsort haben will.

                              Hat auch nichts mit Schwarz und Weiss zu tun sondern mehr mit Moral und Verantwortungsbewusstsein.
                              also willi wie kannst du nur als selbstständiger.........
                              und noch ne GMBH.......
                              solltest du also nicht den NEID von irgendwelchen kleinen krabbelviechern erregen wollen,
                              leg doch bitte hier erstmal dein monatseinkommen offen.

                              im übrigen ist sicherlich das golfspiel des golfschlägerherstellers unternehmensfördernd
                              und es somit eigentlich nicht fair die dabei entstehenden kosten nicht absetzen zu können.
                              cu flying
                              bernd

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