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Flugverbot Regularien

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    Flugverbot Regularien

    Hallo zusammen,

    viele von Euch haben sicherlich die z.T. sehr emotional geführte Debatte in dem Endlos-thread "Startverbot aufgrund von Werbeaufschrift" mitverfolgt oder aber sich zwischenzeitlich frustriert abgewendet. Wundert mich nicht.

    Allerdings geht es bei dieser unerfreulichen Geschichte um mehr als nur um ein oder zwei Fluggebiete, sondern um Grundsätzliches. Ich habe deshalb in diesem thread einen Vorschlag für Anträge zur nächsten DHV-JHV unterbreitet. Ich befürchte bei der Wust von Beiträgen, dass diese Vorschläge im Forum-Nirwana verschwinden.

    Ich erlaube mir deshalb, das was ich dort an Vorschlägen gemacht habe, hier nochmal zur Diskussion zu stellen, in der Hoffnung, dass es nicht untergeht. Eure Meinung hierzu würde mich interessieren. Danke schonmal vorab.

    Hier nun der Text (in Auszügen):

    Eigentlich ist es mir ja absolut zuwider, aber offensichtlich geht es in diesem unseren Lande nicht anders. Ohne klare, präzise, transparente und verbindliche Regularien ist wohl grundsätzlich das Problem "Startverbot" nicht anders zu händeln. Bleibt es so wie jetzt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Gottseidank handelt es sich bei dieser unerfreulichen Geschichte (siehe thread "Flugverbot aufgrund Werbeaufschrift") offensichtlich um einen Einzelfall, zumindest ist mir nichts bekannt, dass in unseren Fluggebiten mit Flugverboten um sich geschmissen wird.

    Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass folgende Regularien auf der nächsten JHV des DHV beschlossen werden sollten. Wie gesagt, eigentlich ist es mir zuwider, den Umgang an unseren Startplätzen durch noch mehr Regeln noch weiter zu bürokratisieren. (...)

    So nun zu meinen Vorschlägen:

    Ein erstmaliges Startverbot darf nur verhängt werden bei nachweislich groben Verstößen gegen die im jeweiligen Fluggebiet geltenden Regeln oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Gefährdung Dritter. Bevor ein Startverbot ausgesprochen wird, ist der Betroffene auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Erst wenn der Betroffene keine Einsicht zeigt bzw. sein Verhalten nicht ändert, kann ein Startverbot ausgesprochen werden. Dieses Starverbot ist auf einen Monat zu begrenzen und kann nur vom Vorsitzenden eines Vereins, einem Startleiter und/oder einem weiteren Geländebeauftragten ausgesprochen werden. Unverzüglich, d.h. innerhalb von vier Wochen ist dieses Flugverbot durch Vorstandsbeschluss (oder im Falle einer Flugschule durch den Geschäftsführer / Leiter etc.) schriftlich dem Betroffenen mitzuteilen. Der DHV erhält eine Kopie dieses Schreibens bzw. des Protokolls. Auf jeden Fall ist der Betroffene vorher zu hören und sollte er eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, ist diese ebenfalls dem DHV zuzusenden. Der Vorfall, der dem Flugverbot zugrundeliegt ist möglichst genau zu protokollieren (rüpelhafter Flugstil als Grund genügt nicht!) und - wenn möglich - durch Zeugen zu untermauern.

    Sollte sich der Betroffene auch danach nicht an die Regeln halten, bzw. andere z.B. durch seinen Flugstil gefährden, kann das Flugverbot bis zur maximalen Dauer von einem Jahr verlängert werden. Allerdings kann dieses weiterreichende Flugverbot nur durch den DHV ausgesprochen werden. Ansonsten ist das o.g. Prozedere genauso einzuhalten. Während der Prüfphase durch den DHV gilt ein vorläufiges Flugverbot, das jedoch auf die Gesamtdauer von einem Jahr angerechnet werden muss. Nur der übergeordnete Verband kann also nach Anhörung aller Beteiligten ein Verbot aussprechen.

    Okay, das ist jetzt noch ein wenig ins unreine geschrieben, so oder so ähnlich könnte ich mir allerdings ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geltendes Verfahren vorstellen. Schlimm, sehr schlimm, (dass es leider Vorfälle gibt - geändert vom Verfasser), die offensichtlich so ein bürokratisches Verfahren notwendig machen.

    Was meint Ihr?

    Danke
    Richard
    Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

    #2
    AW: Flugverbot Regularien

    Hi Richard et al,

    habe den erwähnten Thread von Anfang an verfolgt und bin baff, dass es Geländehalter gibt, die sich wohl für Gutsherren halten und nach Gutsherrenart Flugverbote verhängen. Deswegen befürworte ich Deine Initiative ausdrücklich!

    Was sagt die Mitgliederinitiative dazu?

    CU
    Axel

    Kommentar


      #3
      AW: Flugverbot Regularien

      moin,
      würde auch sofort für unterschreiben das einzige was ich dort vielleicht ändern würde wäre das wort flugverbot in startverbot auf dem gelände

      meine begründung ist die, daß flugverbot gleichzusetzen ist mit verlust des scheins
      und startverbot nichts weiter heißt, als das ich dort nicht starten darf, wäre vielleicht nett wenn zu meiner ausführung der karl was sagen könnte als sicherheitsmann
      satz eines fluglehrers
      DAS ANDERE RECHTS !?!

      mfg ludwig

      Kommentar


        #4
        AW: Flugverbot Regularien

        Zitat von Greenhorn Beitrag anzeigen
        Hi Richard et al,

        habe den erwähnten Thread von Anfang an verfolgt und bin baff, dass es Geländehalter gibt, die sich wohl für Gutsherren halten und nach Gutsherrenart Flugverbote verhängen. Deswegen befürworte ich Deine Initiative ausdrücklich!

        Was sagt die Mitgliederinitiative dazu?

        CU
        Axel
        ja, absolut korrekt in eimem weiteren Fred alles weiterzuführen!

        Als gestandener lang (ewig-Pilot). lässt die sachlichkeit echt zu wünschen übrig...

        schon schlimm, da tun sich abgründe auf!
        Dieses Niveau kenne ich nur aus Geschichten meines Fliegerfreundes, der Schornsteinfeger in seiner Berufsschule untterichten darf.

        Ich weigere mich trotzdem vor weiteren, politisierenden Stellungsnahmen....

        der Weg, Flori hat Recht, und Lehrer sind doof ( war übrigens bis vor einigen Jahrzehnten meine feste Überzeugung :-) , ja darüber, liebe Forumler, solche Urteile stehen mir nicht zu! War nicht dabei und habe damit nix zu tun!

        Kommentar


          #5
          AW: Flugverbot Regularien

          Zitat von Richard S. Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,

          viele von Euch haben sicherlich die z.T. sehr emotional geführte Debatte in dem Endlos-thread "Startverbot aufgrund von Werbeaufschrift" mitverfolgt oder aber sich zwischenzeitlich frustriert abgewendet. Wundert mich nicht.

          Allerdings geht es bei dieser unerfreulichen Geschichte um mehr als nur um ein oder zwei Fluggebiete, sondern um Grundsätzliches. Ich habe deshalb in diesem thread einen Vorschlag für Anträge zur nächsten DHV-JHV unterbreitet. Ich befürchte bei der Wust von Beiträgen, dass diese Vorschläge im Forum-Nirwana verschwinden.

          Ich erlaube mir deshalb, das was ich dort an Vorschlägen gemacht habe, hier nochmal zur Diskussion zu stellen, in der Hoffnung, dass es nicht untergeht. Eure Meinung hierzu würde mich interessieren. Danke schonmal vorab.

          Hier nun der Text (in Auszügen):

          Eigentlich ist es mir ja absolut zuwider, aber offensichtlich geht es in diesem unseren Lande nicht anders. Ohne klare, präzise, transparente und verbindliche Regularien ist wohl grundsätzlich das Problem "Startverbot" nicht anders zu händeln. Bleibt es so wie jetzt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Gottseidank handelt es sich bei dieser unerfreulichen Geschichte (siehe thread "Flugverbot aufgrund Werbeaufschrift") offensichtlich um einen Einzelfall, zumindest ist mir nichts bekannt, dass in unseren Fluggebiten mit Flugverboten um sich geschmissen wird.

          Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass folgende Regularien auf der nächsten JHV des DHV beschlossen werden sollten. Wie gesagt, eigentlich ist es mir zuwider, den Umgang an unseren Startplätzen durch noch mehr Regeln noch weiter zu bürokratisieren. (...)

          So nun zu meinen Vorschlägen:

          Ein erstmaliges Startverbot darf nur verhängt werden bei nachweislich groben Verstößen gegen die im jeweiligen Fluggebiet geltenden Regeln oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Gefährdung Dritter. Bevor ein Startverbot ausgesprochen wird, ist der Betroffene auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Erst wenn der Betroffene keine Einsicht zeigt bzw. sein Verhalten nicht ändert, kann ein Startverbot ausgesprochen werden. Dieses Starverbot ist auf einen Monat zu begrenzen und kann nur vom Vorsitzenden eines Vereins, einem Startleiter und/oder einem weiteren Geländebeauftragten ausgesprochen werden. Unverzüglich, d.h. innerhalb von vier Wochen ist dieses Flugverbot durch Vorstandsbeschluss (oder im Falle einer Flugschule durch den Geschäftsführer / Leiter etc.) schriftlich dem Betroffenen mitzuteilen. Der DHV erhält eine Kopie dieses Schreibens bzw. des Protokolls. Auf jeden Fall ist der Betroffene vorher zu hören und sollte er eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, ist diese ebenfalls dem DHV zuzusenden. Der Vorfall, der dem Flugverbot zugrundeliegt ist möglichst genau zu protokollieren (rüpelhafter Flugstil als Grund genügt nicht!) und - wenn möglich - durch Zeugen zu untermauern.

          Sollte sich der Betroffene auch danach nicht an die Regeln halten, bzw. andere z.B. durch seinen Flugstil gefährden, kann das Flugverbot bis zur maximalen Dauer von einem Jahr verlängert werden. Allerdings kann dieses weiterreichende Flugverbot nur durch den DHV ausgesprochen werden. Ansonsten ist das o.g. Prozedere genauso einzuhalten. Während der Prüfphase durch den DHV gilt ein vorläufiges Flugverbot, das jedoch auf die Gesamtdauer von einem Jahr angerechnet werden muss. Nur der übergeordnete Verband kann also nach Anhörung aller Beteiligten ein Verbot aussprechen.

          Okay, das ist jetzt noch ein wenig ins unreine geschrieben, so oder so ähnlich könnte ich mir allerdings ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geltendes Verfahren vorstellen. Schlimm, sehr schlimm, (dass es leider Vorfälle gibt - geändert vom Verfasser), die offensichtlich so ein bürokratisches Verfahren notwendig machen.

          Was meint Ihr?

          Danke
          Richard
          Lieber Richard,

          Dein guter Beitrag geht nicht unter. Es ist ein guter Vorschlag. Bis Herbst sollte eine detaillierte Ausarbeitung vorhanden sein. Denn Du hast völlig recht.Es geht hier um Grundsätzliches.

          Gruss Anke
          Zuletzt geändert von Akbu; 21.07.2010, 19:23.

          Kommentar


            #6
            AW: Flugverbot Regularien

            Es kann aber auch nicht sein, dass sich manche wie die axt im walde benehmen und fliegen wie es ihnen passt und die leidtragenden dann die mitglieder sind.
            Also eine rechtliche handhabe sollten sie schon haben..... damit sich die flugrowdys nicht drûber hinwegsetzen können.
            Und was bringt 1 monat flugverbot, wenns nachher wieder so weitergeht.....?

            Kommentar


              #7
              AW: Flugverbot Regularien

              Ich finde, daß jeder der sich die Mühe macht ein Fluggebiet zuzulassen, dafür die ganzen behördlichen Strapazen auf sich nimmt, das zu Kreuze kriechen bei den Eigentümern, das Pachtgeld bezahlt... Wenn jemand dafür sorgt, daß dort gemäht wird, der Müll wegräumt und ein geregelten Flugverkehr möglich ist, daß derjenige dann auch das Recht haben sollte ganz frei zu entscheiden wen er dort fliegen lassen will und wen nicht. Punkt!

              Claus

              Kommentar


                #8
                AW: Flugverbot Regularien

                @Jürgen, so ist da mit dem grounden .-(

                kenne genug Fleigerkollegen (die wie ich ne PPL-LIZ haben), die aufgrund des gesundheitlichen Zustandes leider jetzt keine Liz. mehr haben.

                Ein kleiner Exkurs über den Tellerrand sei bitte erlaubt.

                Da gehts bei den Segelfliegern und in der E-Klasse schon beim grounden geradzu grausam zu!

                Der Spirit innerhalb der Gemeide stimmt aber!
                Solche dieskussionnen wie hier gibts da nicht im http://www.pilots24.com/pilots24/for...wforum.php?f=7

                will wie gesagt nicht politisieren!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Flugverbot Regularien

                  Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                  Ich finde, daß jeder der sich die Mühe macht ein Fluggebiet zuzulassen, dafür die ganzen behördlichen Strapazen auf sich nimmt, das zu Kreuze kriechen bei den Eigentümern, das Pachtgeld bezahlt... Wenn jemand dafür sorgt, daß dort gemäht wird, der Müll wegräumt und ein geregelten Flugverkehr möglich ist, daß derjenige dann auch das Recht haben sollte ganz frei zu entscheiden wen er dort fliegen lassen will und wen nicht. Punkt!

                  Claus
                  auch dabei will ich nicht entscheiden!

                  unsere Gleitschirmkollegen in CH, OE und noch weniger in FR haben kein Verständins dafür, wies im kleinen D so i funktioniert!

                  Woher sollten diese da auch wissen!

                  (richige) Starberge in alle Richtungen im Umkreis weniger KM, das gibts nördlich der Alpen nicht!

                  Wer schon mal ein Fluggelände zugelaaen hat, (ausserhalb der Alpen), weiss welche Arbeit das ist!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Flugverbot Regularien

                    Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                    Ich finde, daß jeder der sich die Mühe macht ein Fluggebiet zuzulassen, dafür die ganzen behördlichen Strapazen auf sich nimmt, das zu Kreuze kriechen bei den Eigentümern, das Pachtgeld bezahlt... Wenn jemand dafür sorgt, daß dort gemäht wird, der Müll wegräumt und ein geregelten Flugverkehr möglich ist, daß derjenige dann auch das Recht haben sollte ganz frei zu entscheiden wen er dort fliegen lassen will und wen nicht. Punkt!

                    Claus
                    Hallo Claus,

                    Du bist also für die Gutsherrenart, richtig?

                    Und Du bist Moderator im DHV-For.. äh Entschuldigung gleitschirmdrachenforum.

                    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

                    But seriously, Richards Vorschlag dient der Transparenz und der Rechtssicherheit. Findest Du, dass die Mühe(n), die sich der Geländehalter auferlegt hat - freiwillig - rechtfertigen ohne Rechtsgrundlage, also nach Gutsherrenart oder per Order Mufti zu entscheiden.

                    Armes Deutschland. Arme Gleitschirmvereine.

                    Kann mir nicht vorstellen, dass das die Mehrheit der Gleitschirmflieger will, denn wir sind alle Gastflieger, außer im (Club-)eigenen Fluggebiet. Genau, wie wir fast überall Ausländer sind.

                    Noch was: Wir zahlen auch alle (hoffentlich) zu Recht Start- oder Landegebühren, damit wir einen Beitrag zum Unterhalt und der Pflege der Fluggebiete leisten. Das geht überhaupt nicht zusammen mit Gutsherrenart.

                    Go Richard, go!

                    Gruß
                    Axel

                    PS: Liest jemand von der Mitgliederinitiative mit? Gibt's euch noch (hoffe ich)?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Flugverbot Regularien

                      @baldus: ignoreList.insert(baldus);

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Flugverbot Regularien

                        Zitat von Greenhorn Beitrag anzeigen
                        Hallo Claus,


                        Armes Deutschland. Arme Gleitschirmvereine.


                        Gruß
                        Axel

                        PS: Liest jemand von der Mitgliederinitiative mit? Gibt's euch noch (hoffe ich)?
                        dazu kann an nur sagen,das D wirkich sehr arm ist an Fluggeländen!
                        Ich als Mittel-D,ler kann da ein Lied von singen....

                        Ja, es kann einem schon mal leid werden mit dem gleitifliegen...

                        um so besser das es alternativen gibt.

                        Finds schade, wenn jeder l-scheinler meint die langflieger immer übertönen zu müssen!

                        Jedem, der sich fürs Gleitschirmfliegen interessiert und sich bei mir erkundihgt (ja, das sind sehr viele), werde ich jedenfalls empfehlen, hier nicht reni zu schauen...

                        da bekommt man ja nen schrecken!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Flugverbot Regularien

                          Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                          Ich finde, daß jeder der sich die Mühe macht ein Fluggebiet zuzulassen, dafür die ganzen behördlichen Strapazen auf sich nimmt, das zu Kreuze kriechen bei den Eigentümern, das Pachtgeld bezahlt... Wenn jemand dafür sorgt, daß dort gemäht wird, der Müll wegräumt und ein geregelten Flugverkehr möglich ist, daß derjenige dann auch das Recht haben sollte ganz frei zu entscheiden wen er dort fliegen lassen will und wen nicht. Punkt!

                          Claus
                          Eigentum ist Diebstahl!

                          Ich sehe das nicht so, ich sehe ein das er gewisse Sonderrechte hat, aber hier als Großkotz aufzutreten und wie in Gott entscheiden können wer fliegt und wer nicht, das geht nicht.

                          Ich kann auch nicht ein Stück Straße kaufen und dann meine Sonderregeln aufstellen, z.b. es dürfen keine roten Autos über meine Straße fahren.

                          Noch dazu wenn es eh in einem Gebiet wenig Fluggebiete gibt, dann hat man sich quasi eine Monopolstellung erkauft.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Flugverbot Regularien

                            Zitat von Greenhorn Beitrag anzeigen
                            @baldus: ignoreList.insert(baldus);
                            wie kindisch ist das denn ?
                            Fehlt nur noch plonk und die rote Bewertungsliste wie im Heiseforum.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Flugverbot Regularien

                              so ist das, möchte ja wie gesagt nicht Partei ergreifen:

                              aber was so angeht, ich hasse alles militante:

                              aber ein Trekki bin ich schoo, wenn ich mal ausschweifen darf,.... "KAPTAIN auf der Brücke"!

                              wahrscheinlich bin ich zu alt für so was hier, aber unreif klingt schon vieles?!
                              Fühle mich dem gleitifliegen noch sehr zu gewandt.

                              Vielleicht ists ja am Admin, da mal wal wieder ws zu machen....Forum unterglieden nach Alter, Liz., Fliegerkariere...dann muss man sich jedenfalls nicht anonym von jugen Leuten angriegen zu lasen...


                              aber, es geht ja zum alten BLOG ja noch gesittet zu
                              Zuletzt geändert von baldus; 21.07.2010, 20:56.

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