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Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

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    Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

    Nicht mehr so wichtig!
    Zuletzt geändert von wolfgang62; 06.11.2012, 18:57.

    #2
    AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

    Hallo Wolfgang,

    ich hab mich auch ziemlich geärgert, aber bis zum Scheinerhalt darfst du nicht frei fliegen. Was geht, ist, dass du bei derFlugschule weiter mitfliegst.

    Gruß,
    Roman

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      #3
      AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

      Du könntest dir auch einen D-Schein ausstellen lassen, den bekommst du direkt. Dann kannst Du damit im bekannten Gebiet fliegen.

      Kommentar


        #4
        AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

        Ja, Höhenflugausweis. Auf meinem steht einfach nur drauf "Berechtigt zum eigenständigen Fliegen im bekannten Gelände" Dann gibt es da noch zusatzbedingungen wie bei mir z.b. "nur mit Schirmtyp xy Größe M oder Schirmtyp xz in Größe L, Berge xw,xy,xz, Alle Startplätze. Bei laminarem Wind bis max. 15 kmh." Damit fliegst Du dann im "Flugauftrag" aber bei der Schule vorher melden muss man sich damit nicht. Wenn Du die Prüfung absolviert und bestanden hast, kann die Schule auf diesem Schein ja das vermerken. Dann müsste da doch alles glatt gehen.

        Kommentar


          #5
          AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

          Zitat von wolfgang62
          Da gibt´s nur den Hoehenflugausweis mit Flugauftrag.
          Oder ist das damit gemeint?
          Das ist gemeint. Ich drücke Dir die Daumen, dass Deine Flugschule Dir so ein Ding schreibt. Macht in D-Land bei weitem nicht jede. Könnte ja Diskussionen geben, falls Dir etwas passiert ...
          ----
          Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
          100% biologisch abbaubar.

          Kommentar


            #6
            AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

            Zitat von wolfgang62 Beitrag anzeigen
            Ich werde naechste Woche noch 5 Hoehenfluege absolvieren und dann die praktische Pruefung fuer meinen A-Schein (hoffentlich erfolgreich) absolvieren.

            Danach habe ich noch 2 Wochen Urlaub in denen ich eigentlich fliegen wollte.

            Jetzt hab ich aber in einem Beitrag hier gelesen (aber nicht mehr gefunden) das es bis zum Scheinerhalt ca. 2 Wochen dauert bis man den zugestellt bekommt.

            In wie weit darf man jetzt in der Zwischenzeit eigentlich legal fliegen oder muss man tatsaechlich pausieren bis der Schein eingetroffen ist?

            Dann waeren die restlichen 2 Wochen Urlaub (fast) fuer´n A.....

            Das ist in der Tat eine interessante Frage,
            denn sie läuft darauf hinaus,
            steckt mein Fliegerwissen nun
            im Flug-Schein
            oder im Flieger-Kopf?

            Ausserdem, mir fällt „Der standhafte Zinnsoldat“ im Märchen von Hans Christian Andersen ein:

            ......
            Da kam plötzlich eine große Wasserratte, die unter der Rinnsteinbrücke wohnte.
            »Hast du einen Paß?« fragte die Ratte. »Her mit dem Passe!«

            Aber der Zinnsoldat schwieg still und hielt das Gewehr noch fester.

            Das Boot fuhr davon und die Ratte hinterher. Hu, wie fletschte sie die Zähne und rief den Holzspänen und dem Stroh zu: »Halt auf! Halt auf! Er hat keinen Zoll bezahlt; er hat den Paß nicht gezeigt!«

            ....ob solche „Ratten“ auch auf Flug-Geländen wohnen?


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              #7
              AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

              Ich glaube das Problem hatten viele schon mal. Ich unter anderem auch.
              Habe damals nachgefragt und die Antwort vom DHV war klar. Fliegen ohne Schein ist nicht erlaubt. So lange nix passiert, ist das ja mehr oder weniger egal, aber wehe man tut sich weh oder fügt sogar einem anderen einen Schaden zu. Mein Problem hat damals Caroline Fürst gelöst. Ich habe Sie angerufen und lieb gefragt, ob man da etwas machen kann. Sie hat dann meinen Schein super schnell bearbeitet, so dass er noch rechtzeitig bei mir war.

              Hauptproblem war damals übrigens, die Unterlagen von der Flugschule schnell genug zum DHV zu bekommen. Die Bearbeitung beim DHV war Dank Caroline sensationell schnell. Auch später bei meinem B-Schein war die Abwicklung durch Caroline einfach klasse. Ich habe selten einen vergleichbar netten und tollen Service erlebt.

              Vielleicht kann Dir ein Anruf ja auch helfen ....
              ----
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                #8
                AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

                Ich habe einmal mitbekommen das ein Prüfer gemeint hat das es kein Problem sein dürfte wenn man sein Ausbildungsnachweisheft mit führt, weil da ist ja auch der Stempel drin das man bestanden hat.

                Aber weiß es nicht mehr genau

                Kommentar


                  #9
                  AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

                  Zitat von Micha0365 Beitrag anzeigen
                  Das ist gemeint. Ich drücke Dir die Daumen, dass Deine Flugschule Dir so ein Ding schreibt. Macht in D-Land bei weitem nicht jede. Könnte ja Diskussionen geben, falls Dir etwas passiert ...
                  Naja, die gibt es ja auch die Diskussionen wenn was passiert, weil mit D-Schein die Verantwortung eben weiterhin bei der Flugschule liegt soweit mir bekannt...

                  Und ganz ohne ist D-Schein nicht, hab schon "D-Schein-Idioten" gesehen, die sich bei nem Wetter rausgehauen haben um in ihrem (selbst) eng gesteckten Zeitplan "Flüge" zu sammeln, wo normale A-Piloten lieber nicht gestartet sind, sondern wieder runter gefahren sind. Aber die Frischlinge konnten es bestimmt besser abschätzen als die A-Schisser ;-)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

                    Aber wie ist es denn rechtlich:

                    Wenn ich beim Autofahren kontrolliert werde und meinen Lappen nicht dabei habe, besitze ich ja trotzdem die Fahrerlaubnis, habe aber eben eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil ich ihn nicht dabei hatte. Kann man das hier nicht übertragen?

                    Ach ja: Hast Du Deine Theorie-Prüfung schon?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

                      Zitat von wolfgang62
                      Alles klar.
                      Vielen Dank fuer die schnelle und freundliche Hilfe. Ich haette mich ja an meine Flugschule gewandt aber die machen im Moment alle Sicherheitstraining und da ist keiner da der mir Auskunft geben konnte.

                      Aber ich denke, wenn man den Schein schon bestanden hat und nur noch auf das Papier wartet duerfte es kein Problem geben den D-Schein, uebergangsweise, zu bekommen.

                      Hoffe ich jedenfalls.
                      Warum sollte die Flugschule so doof sein und das machen?

                      Sie hat dann keine Kontrolle mehr über Dich, wird aber gegebenfalls mit zur Verantwortung gezogen, wenn Dir etwas passiert.

                      Warum sollten die Dir den D-Schein geben?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

                        Zitat von wolfgang62
                        Jepp.



                        Mal ehrlich: Wenn die Flugschule und der Pruefer danach nicht ueberzeugt waeren das ich tauglich waere, wuerde ich dann den A Schein bekommen?
                        Wenn es danach gehen wuerde gaebe keine einzige Flugschule einen D Schein aus weil genau da ist ja nie ein Lehrer mit dabei und wenn es vermehrt Einwaende von den Flugschulen gegen diesen Schein geben wuerde, weil zu viele Schueler (unberechtigt) danach fragen wuerden, haette der DHV diese Moeglichkeit schon laengst aus dem Programm gestrichen.
                        Versuche es, kosten tut es nicht.

                        Tauglich ist immer so eine Sache...
                        Bist Du Dir sicher, dass Du mit deiner bestandenen A-Scheinprüfung nun wirklich in der Lage bist, überall auf der Welt selbstständig zu fliegen?

                        Warum passieren so viele Unfälle, obwohl doch eigentlich alle "tauglich" sein müssten?

                        Mein Tipp:
                        Wenn Du es Dir zutraust in deinem Schulgebiet sicher zu fliegen, mach es, egal wo sich der Schein gerade "physikalisch" befindet. Wenn Du Dir unsicher bist, buche einfach noch eine Woche "betreutes Fliegen" dazu.

                        Der Schein ist doch nur ein wertloser Fetzen Papier...

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

                          Ich konnte nicht, ich muss einfach !

                          Jessasna - was ist das kompliziert mit dem Schein und anderem in Deutschland.
                          Die Prüfungs Experten müssen es ja dem Verband bestätigen dass die Prüfung bestanden ist, da gilt also das Wort der Experten und man sollte meinen dann könnten die Experten dem Prüfling die bestandene Prüfung bestätigen dass er damit fliegen kann bis der Verband sich bemüht den entgültigen Schein auszustellen.
                          Solch alte und unnötige Zöpfe sollte man abschneiden und das Prozedere vereinfachen, da verliert ja niemand sein Gesicht.
                          Wenn ein Prüfling die Prüfung bestanden hat, dann hat er auch das Recht zu fliegen oder ist da jemand der hier zeigen möchte wer der Herr ist ! ?
                          Ach ihr lieben Deutschen was seid ihr doch kompliziert - - - - -
                          pedro

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

                            Bescheidene Frage: Wie verhält sich genau dieser nachgefragte Sachverhalt im Ösiland?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Legales Fliegen bis zum A-Schein erhalt?

                              Zitat von wolfgang62
                              Wenn die Flugschule und der Pruefer danach nicht ueberzeugt waeren das ich tauglich waere, wuerde ich dann den A Schein bekommen?
                              Selbstverständlich würdest Du ihn bekommen..
                              Wenn Du die Theorie bestehst und es irgendwie schaffst, genau das halbwegs zu zeigen, was in der praktischen Prüfung verlangt wird, werden sie Dir natürlich den Schein geben. Auch wenn Du eigentlich noch lange nicht so weit bist und bei der ersten etwas heftigeren Thermik die Rettung wirfst. Es wird geprüft, was vorgeschrieben ist. Das heißt nicht, dass Du fliegen kannst und erst Recht nicht, dass Du Situationen am Startplatz richtig einzuschätzen vermagst.
                              ----
                              Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
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