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Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

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    Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

    Hallo liebe Flieger,
    zunächst einmal will ich mich kurz vorstellen:
    Ich bin zur Zeit noch in der Ausbildung zum A-Schein, bin Student, 24 Jahre alt und Wohne derzeit in Augsburg.

    Am Wochenende habe ich mir endlich mein eigenes Gurtzeug inklusive Retter gekauft. Das ganze ist 1 Monat gebraucht und in einem super Zustand.

    Nun ist mir allerdings doch noch nicht ganz klar ob ich auch alle nötigen Dokumente Zertifikate mit dazu bekommen habe und wollte daher einfach nochmal nachfragen was genau gebraucht wird. Folgendes habe ich:

    Gurtzeug Sup Air EVO XC2:
    Am Gurtzeug selbst ist keine Plakette/Zertifikat befestigt. Ich habe lediglich die Bedienungsanleitung. Habe allerdings schon in anderen Gurtzeugen ein eingenähtes Typenschild gesehen, muss das immer drinne sein? Gurtzeuge sind ja nicht Nachprüfungspflichtig, daher denke ich ist das ok, richtig?

    Rettung Sup Air 08:
    Daran befestigt ist ein Label mit Typenbezeichnung, Name des Stückprüfers, Werk Nr/Serien Nr., und das Datum ( 06.09), sowie die Adresse der Prüfstelle. Ich denke dieses Label gehört zum 2 Jahres Check, richtig? Jetzt bin ich aber davon ausgegangen dass ich auch noch ein weiteres Dokument (z.B. Din-A4)erhalten sollte auf welchem alle 2 Jahres Checks im laufer der Zeit aufgelistet werden, gibt es sowas nicht? Denn außer dem auf der Rettung selbst vermerkten Daten habe ich nichts zusätzlich erhalten. Ist das korrekt so?

    Ich hoffe Ihr seht es mir nach dass ich hier vieleicht etwas schlecht informiert wirke und als Anfänger sicherlich auch bin! Habe leider sonst nirgends eine genaue Information gefunden was alles dabei sein muss.

    Würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könnt.

    Viele Grüße und schonmal Danke
    Zuletzt geändert von BisZuDenWolken; 13.09.2010, 21:18.

    #2
    AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

    Hi,
    du solltest deinen Fluglehrer fragen! Der wird doch genau für das Vermitteln solchen Wissens bezahlt . oder??

    Kommentar


      #3
      AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

      Hallo,
      ja, generell schon, aber ich bin im Moment nicht in der Flugschule und habe das Gurtzeug privat gekauft und wollte eben nochmal kurz nachfragen damit ich bei eventuellen vergessenen Dokumenten nochmal den Verkäufer konsultieren kann, solange er sich noch an mich erinnern kann

      Kommentar


        #4
        AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

        Gurtzeug: Frag bei Sup`Air nach. Im Zweifelsfall können die Dir sagen, wo die Plakette
        versteckt ist (http://www.supair.fr/de/ - gibt da auch eine deutsche Adresse).
        Retter: Nach dem Packnachweis könntest Du noch fragen. Ansonsten steht in der Bedienungsanleitung vermutlich, dass er ab einem Alter von 10 Jahren jährlich geprüft werden muss?
        Gruß Jochen
        ambitionierter Sonntagsflieger

        Kommentar


          #5
          AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

          Hallo,

          Ich denke was Du suchst ist folgendes:

          Gurtzeug: Güsi
          Das Güsi muss am GZ sein. Manchmal ist es etwas versteckt. Bei meinem Altirando war es separat in der Seitentasche. Fällt daher auch leicht raus und geht verloren. Lass es dir vom Verkäufer zeigen oder erklären wo es steckt. Das Ding brauchst Du unbedingt!

          Rettung: GÜSI und Packnachweis
          Das GÜSI ist in diesem Falle das Label. Den fehlenden Packnachweis kannst Du von Hans Keim/Supair Deutschland per Email bekommen. Hat allerdings nichts mit einem 2-Jahrescheck zu tun. Hier geht es nur ums Packen.

          Diese Dinge solltest du schnellstens mit dem Verkäufer klären...vor allem das GÜSI fürs GZ.

          Happy Landings
          aelghunta

          Kommentar


            #6
            AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

            Puuh, Gütesiegel vom Gurtzeug nach dem ersten Angstanfall doch noch endlich gefunden. Ziemlich versteckt das gute Stück. Um es zu finden muss man den Klettverschluss vom Rettungsleinenumlauf öffnen, dann einen weiteren Klettverschluss am Schultertragegurt aufmachen und siehe da, dort ist alles eingenäht

            Ok, dann fehlt mir ja nurnoch der Packnachweis,...
            Da die Rettung ja noch nie beim Check war, da relativ neu, passt ja dann doch alles.

            Super vielen Dank

            Grüße

            Kommentar


              #7
              AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

              Zitat von BisZuDenWolken Beitrag anzeigen
              Da die Rettung ja noch nie beim Check war, da relativ neu, passt ja dann doch alles.

              Super vielen Dank

              Grüße
              Die Rettung muss eigentlich nicht zum Check! Ausser nach 'ner Öffnung wäre es ratsam, diese überprüfen zu lassen.

              Allerdings sollte sie halbjährlich neu gepackt werden. Und das wird dann im Packnachweis vermerkt!

              Gruß

              H.-P.

              Kommentar


                #8
                AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                Zitat von hape Beitrag anzeigen
                Die Rettung muss eigentlich nicht zum Check! Ausser nach 'ner Öffnung wäre es ratsam, diese überprüfen zu lassen.
                Oder eine Flugschule verpflichtet einen dazu, damit man mit dem dort gekauften Gerät auch Schulung mitmachen darf......

                Kommentar


                  #9
                  AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                  Servus,

                  ah jetzt hast Du es eh schon gefunden ... ist bei den sup airs versteckt am Schultergurt unter der Klettabdeckung der Retterleine ...
                  Aber das evtl. nur das Typenschild mit Werknummer und Herstellungsdatum. Das eigentliche "Güsi" ist oft gar nicht eingenäht, bei mir lag es lose in der Außentasche. Ich hab mir die Zertifizierung (EAPR) einfach am PC ausgedruckt und ins Gurtzeug gelegt.

                  Hägo

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                    #10
                    AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                    Das Güsi muss am GZ sein
                    Nein, muß es nicht.
                    Es reicht, wenn es eine Musterprüfung für das Gurtzeug gibt. Eine Kopie davon braucht nicht am Gurtzeug vorhanden zu sein. Ob es eine Musterprüfung für das Gurtzeug gibt kann jeder ja leicht nachprüfen.

                    Michael
                    Michael

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                      Hallo Jungs,

                      ich weiß nicht warum. Aber ich bin immer wieder verwundert wie irgendwelche Mutmaßungen oder Gerüchte hier im Forum als Fakten eingestellt werden.

                      Es schadet doch nicht vorher ein wenig Recherche zu betreiben.

                      @hape
                      Die Rettung muss eigentlich nicht zum Check! Ausser nach 'ner Öffnung wäre es ratsam, diese überprüfen zu lassen.
                      Tschuldigung, aber das ist Quatsch. OK, ein Hintertürchen lässt Du Dir ja mit dem Wort "eigentlich" offen. Wann und wie eine Reserve zum Check muß (Check ist ungleich Packen) schreibt nämlich der Hersteller vor. Die richtige Antwort wäre also gewesen: eine Reserve muß nach dem vom Hersteller vorgeschriebenen Intervall zum Check.
                      Leider kann ich auf der SupAir-Seite keine vernünftige Betriebsanleitung finden. Also mal ein Beispiel mit einer Charly-Reserve:
                      Charly Rev 2: Check nach 2 Jahren (Betriebsanleitung kann man bei Charly downloaden).

                      @micbu
                      schau doch bitte mal in die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
                      Daraus ergibt sich die Pflicht auch den Papierkram mitzuführen (§9 Abs1):
                      (1) Die zuständige Stelle lässt das Luftfahrtgerät durch Erteilung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses nach Anlage 1 zum Verkehr zu; hierbei legt sie den Verwendungszweck (Kategorie) fest. Das Lufttüchtigkeitszeugnis ist beim Betrieb des Luftfahrtgeräts mitzuführen.
                      Weiter unten dann daß es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt (§108 Abs.1 Nr.5):
                      (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
                      ...
                      5.
                      als Führer eines Luftfahrzeuges entgegen
                      a)
                      § 9 Abs. 1 Satz 2 das Lufttüchtigkeitszeugnis,
                      ...
                      beim Betrieb des Luftfahrzeugs oder bei der Luftbeförderung nicht mitführt;
                      Nochmal Tschuldigung, aber mir ist nicht ganz klar, wie hier im Forum immer wieder - offensichtlich aus tiefster Überzeugung heraus - solche Statements abgeliefert werden:
                      Nein, muß es nicht.
                      Es reicht, wenn es eine Musterprüfung für das Gurtzeug gibt. Eine Kopie davon braucht nicht am Gurtzeug vorhanden zu sein. Ob es eine Musterprüfung für das Gurtzeug gibt kann jeder ja leicht nachprüfen.
                      Gruß, Matze

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                        Hallo Matze,

                        aus aktuellem Anlass muss ich Dir widersprechen. Ich habe letzte Woche bei Charly in Seeg nachgefragt und mir wurde explizit versichert, dass ein Check der Rettungsgeräte ledigllich empfohlen und ausdrücklich nicht verpflichtend ist. Nur das Packintervall schreibt Charly zwingend vor.

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                          #13
                          AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                          Hi Bausparfuchs,

                          das ist ja das schlimme! Dann sollen sie es ins Handbuch schreiben!!!!!

                          So wie es der Hersteller reinschreibt ist es zu handeln, leider!

                          Gruß Moses

                          P.S. Wundere mich eher wenn Anfänger die in der Ausbildung stecken solche Fragen haben. Die sollten doch auf dem aktuellen Stand sein. Die Unterlagen bekommt ja jeder mit nach Hause dann kann ja einfach mal nachgeschaut werden.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                            @Matthias

                            Das GüSi ist kein Lufttüchtigkeitszeugnis!
                            Das GüSi ist ein selbstgemachter Einnäher ohne weitere rechtliche Relevanz.
                            Der Verkäufer dieses Schnipsels stellt das gerne anders dar und verlangt sogar auch richtig Geld für
                            diese Dinger. Leider ist das bei den Piloten schon so festgefahren, daß diese tatsächlich glauben, daß man den Stoffetzen braucht
                            und kaufen kein GZ wenn dieses Stückchen Stoff nicht angebracht wurde. Im Endeffekt verteuern sich die GZ dadurch
                            nur unnötig und die Piloten sorgen selbst für höhere GZ Preise.
                            Dieses Stückchen Stoff braucht kein Mensch und es ist auch nicht notwendig!
                            Das Gurtzeug ist auch ohne dieses Stückchen Stoff Mustergeprüft (wenn es denn geprüft wurde).
                            Nochmal Tschuldigung,
                            Du brauchst dich nicht zu entschuldigen, woher soll ein unbedarfter dies auch wissen.

                            Michael
                            Zuletzt geändert von micbu; 15.09.2010, 08:54.
                            Michael

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                              #15
                              AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                              Hi,
                              es besteht bei uns Musterprüf- und Stückprüfungspflicht, aber keine Musterzulassungspflicht. Das Gütesiegel, egal ob gedruckt oder handgehäkelt ist der Nachweis der Stückprüfung.

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