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A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

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    A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

    Hallo!

    so einiges kann man sich zusammenlesen, aber ein paar Sachen sind mir einfach noch unklar. Also:
    1. Der A-Schein berechtigt zum Starten auf A-zugelassenen Startplätzen und "zwingt" zur Landung auf den dazugehörigen Landeplätzen. Richtig?

    2. Der B-Schein berechtigt zum Start auf egal welchen Startplätzen und erlaubt die Landung auf anderen Landeplätzen. Richtig?

    3. In Deutschland ist es verboten, auf einem nicht als Startplatz zugelassenen Gelände zu starten. Richtig?

    4. Nun aber: erlaubt der B-Schein auch die Landung auf einem freien Feld, das nicht als Landeplatz zugelassen ist?

    5. Wenn ja, unter welchen Auflagen / Vorschriften / Einschränkungen?

    6. Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen wenn man mit einem A-Schein nicht auf dem zum Startplatz gehörigen Landeplatz runterkommt (ich meine ausdrücklich den Fall, dass es nicht absichtlich ist!!!)?

    7. Ist für das Groundhandling ein Schein nötig?

    8. Ist für das Groundhandling ein zugelassenes Gelände nötig?



    Wahrscheinlich fallen mir noch mehr Fragen ein, aber das soll mal im Moment genügen...


    Vielen Dank,

    Michael

    #2
    AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

    Luftverkehrsgesetz (LuftVG) LINK
    § 25 ist dabei Interessant für uns Gl- und Hg- Piloten.
    www.ferdinand-vogel.de

    Kommentar


      #3
      AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

      Zitat von turold Beitrag anzeigen
      Hallo!

      so einiges kann man sich zusammenlesen, aber ein paar Sachen sind mir einfach noch unklar. Also:
      1. Der A-Schein berechtigt zum Starten auf A-zugelassenen Startplätzen und "zwingt" zur Landung auf den dazugehörigen Landeplätzen. Richtig?
      Jein, es gibt keine A- und/oder B-Startplätze Es gibt lediglich Geländehalter, die für von Ihnen gepachtete Startplätze einen B-Schein vorschreiben, meist, weil diese Startplätze keinen im Gleitwinkel liegenden Landeplatz haben, oder eben einfach anspruchsvoller sind.

      2. Der B-Schein berechtigt zum Start auf egal welchen Startplätzen und erlaubt die Landung auf anderen Landeplätzen. Richtig?
      ja unter Berücksichtigung der nächsten Aussage...

      3. In Deutschland ist es verboten, auf einem nicht als Startplatz zugelassenen Gelände zu starten. Richtig?
      Richtig.

      4. Nun aber: erlaubt der B-Schein auch die Landung auf einem freien Feld, das nicht als Landeplatz zugelassen ist?
      5. Wenn ja, unter welchen Auflagen / Vorschriften / Einschränkungen?
      Ja, das darfst Du. Du must aber dem Geländehalter einen eventuell entstandenen Schaden ersetzen.

      6. Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen wenn man mit einem A-Schein nicht auf dem zum Startplatz gehörigen Landeplatz runterkommt (ich meine ausdrücklich den Fall, dass es nicht absichtlich ist!!!)?
      Das es nicht absichtlich ist, ist eigentlich nicht möglich Konsequenzen ergeben sich bei sowas immer erst wenn etwas passiert und das im kausalen Zusammenhang damit steht. Nehmen wir mal an, du fliegst in eine Stromleitung, die nicht im Gleitwinkel Deines Startplatzes liegt. Dann wird sich die Versicherung wahrscheinlich die Kosten für die Bergung, Stromausfall der Firmen etc bei Dir zurückholen.

      7. Ist für das Groundhandling ein Schein nötig?
      Soweit ich mich erinnern kann, gab es da eine Klausel, daß keine Flugabsicht erkennbar sein darf, dann kann man auch ohne Schein handlen. Sprich: Auf einer flachen Wiese ist es erlaubt, auf einem abfallenden Hang nicht.

      8. Ist für das Groundhandling ein zugelassenes Gelände nötig?
      Nein

      Wahrscheinlich fallen mir noch mehr Fragen ein, aber das soll mal im Moment genügen...

      Vielen Dank,

      Michael
      dnf

      GRuß

      Claus

      Kommentar


        #4
        AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

        Zitat von turold Beitrag anzeigen
        1. Der A-Schein berechtigt zum Starten auf A-zugelassenen Startplätzen und "zwingt" zur Landung auf den dazugehörigen Landeplätzen. Richtig?
        Ja, wobei es eigentlich keine "A-Zulassung" in dem Sinn gibt - das regelt der Geländehalter.
        Zitat von turold Beitrag anzeigen
        2. Der B-Schein berechtigt zum Start auf egal welchen Startplätzen und erlaubt die Landung auf anderen Landeplätzen. Richtig?
        Ja, wenn die Startplätze zugelassen sind.
        Zitat von turold Beitrag anzeigen
        3. In Deutschland ist es verboten, auf einem nicht als Startplatz zugelassenen Gelände zu starten. Richtig?
        Ja
        Zitat von turold Beitrag anzeigen
        4. Nun aber: erlaubt der B-Schein auch die Landung auf einem freien Feld, das nicht als Landeplatz zugelassen ist?
        Jaaa, schon, aber...
        Zitat von turold Beitrag anzeigen
        5. Wenn ja, unter welchen Auflagen / Vorschriften / Einschränkungen?
        Notlandungen sind immer erlaubt - und da sich ein Pilot kaum aussuchen kann, ob's noch trägt, gehen Außenlandungen zur Not immer als solche durch. Das Landen an sich ist also erst mal nicht das Problem.

        Das Fliegen kann's schon sein. Zwar muss ein Pilot mit B-Schein auch nicht erklären, warum er überhaupt so weit von einem erreichbaren LP weg geflogen ist. Aber es gibt Mindestabstände z.B. zu Städten oder Autobahnen, natürlich auch Flugverbotszonen, und es ist offensichtlich, dass z.B. eine vermeidbare Landung auf dem Kinderspielplatz, einer Straße oder im Reiterhof durchaus strafrechtliche Folgen (z.B. fahrlässige Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc.) haben kann.

        Davon abgesehen kann es immer Schadenersatzansprüche Berechtigter (Flurschaden beim Bauer, Sach- und Personenschäden sonstiger Art) geben; davor schützt einen nicht mal der Umstand einer Notlandung.
        Zitat von turold Beitrag anzeigen
        6. Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen wenn man mit einem A-Schein nicht auf dem zum Startplatz gehörigen Landeplatz runterkommt (ich meine ausdrücklich den Fall, dass es nicht absichtlich ist!!!)?
        Mit keinen (abgesehen von 5.) - aber wenn Du ohne B-Schein (und ohne Flugauftrag; irgendwie müssen die B-Schein-Jünger ja zu ihrem nachzuweisenden 10km-Flug kommen) so weit vom Startplatz weg fliegst, dass Du es nicht mehr im Gleitwinkel zurück zum LP schaffst, kann Dir der Beauftragte (der DHV) theoretisch aufs Dach steigen. Inwiefern er sich praktisch überhaupt dafür interessiert, entzieht sich meiner Kenntnis . Wenn was passiert, kann's aber teuer werden.
        Zitat von turold Beitrag anzeigen
        7. Ist für das Groundhandling ein Schein nötig?
        Nein - aber Du solltest Dich nicht an einem Platz, von dem man starten könnte, auf beabsichtigtes Groundhandlen herausreden
        Zitat von turold Beitrag anzeigen
        8. Ist für das Groundhandling ein zugelassenes Gelände nötig?
        Nein - aber der Grundstückseigentümer sollte einverstanden und das Gelände nicht erkennbar ungeeignet (Gefährdung anderer) sein.

        CU
        Shoulders
        Stefan Ungemach
        pfb.ungemachdata.de/

        Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

        Kommentar


          #5
          AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

          Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
          Ja, ........ , das regelt der Geländehalter.
          CU
          Shoulders
          nicht immer manchmal auch ne behörde wo wir wieder bei ....... sind sind
          satz eines fluglehrers
          DAS ANDERE RECHTS !?!

          mfg ludwig

          Kommentar


            #6
            AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

            Das es nicht absichtlich ist, ist eigentlich nicht möglich
            Klar ist das möglich, sogar recht einfach. Fahr mal zur Waku wieviele Piloten da nicht am Ziel ankommen. Sogar Schüler während der Ausbildung schaffen es oft nicht bis zu den offiziellen Landewiesen. Von daher halte ich diese Regelung, daß mit A-Schein keine Aussenlandungen erlaubt sind, für völlig falsch. Ich behaupte sogar, daß Flugschüler und A-Schein Piloten sehr oft aussenlanden. Und wen interessiert es? richtig, niemanden, es ist ja eine wetterbedingte, erzwungene Landung. Vor starkem Sinken ist man nun mal nicht sicher. Diese Regelung sollte dringend geändert werden.

            @Michael
            Es wird gar nichts passieren wenn du das Landefeld nicht erreichst. Es wird wohl keine Konsequenz geben wenn es nicht absichtlich ssondern eine "Notlandung" war.

            Michael
            Michael

            Kommentar


              #7
              AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

              Erstmal ein wenig Begriffe klären...

              1. Eine Landung außerhalb genehmigter Flugplätze oder Landeplätze bzw. auf geschlossenen Flugplätzen heißt "Außenlandung" (nicht "Notlandung").

              2. Außenlandungen bedürfen i.a. einer Genehmigung (Ausnahmen möglich). S. §25 LuftVG(1).

              3. Für Segelflugzeuge, HG und GS (also Geräte ohne Antrieb) gilt die Außenlandung automatisch als erteilt. In §25 LuftVG heißt es dazu:
              (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
              1.der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist (...)
              4. A-Schein-Inhaber dürfen selbständig Flüge in der Nähe der Startstelle bzw. der Umgebung des Fluggeländes durchführen (von Landeplatz ist im Schein nicht die Rede). Sie dürfen keine Überlandflüge durchführen.
              Vgl.:
              Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter


              5. B-Schein-Inhaber dürfen auch Überlandflüge durchführen.

              6. Eine "Notlandung" ist eine Landung (egal wo) aufgrund einer Luftnotlage (d.h. Gefahr für Leib und Leben der Flugzeuginsassen).

              ==> Folgerungen:
              Aufgrund des Absatz 2 des §25 LuftVG sowie der Beschränkungen auf Flüge "in der Umgebung" des Fluggeländes besteht m.E. auch für den A-Scheinler kein "Landeplatzzwang". Er darf auch außerhalb des vorgesehenen Landeplatzes landen.
              Zuletzt geändert von Pikachu; 12.11.2010, 16:42.

              Kommentar


                #8
                AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                na klar.
                Zerpflück wieder jedes einzelne Wort und haut 5 Wiki-Links auf jeden zitierten Satz...
                aber macht das unter euch aus.
                Chips und Bier muss ich nämlich figurbedingt gerade sein lassen
                Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
                Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

                Kommentar


                  #9
                  AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                  wie ist das den mit dem groundhandling auf einer wiese mit 0% gefälle:

                  * wenn mich eine böe hochträgt oder

                  * ich kinetische energie in höhe umsetze (also ein wenig laufen und dann etwas anbremsen)

                  -- ist das dann noch groundhandling, oder ist das schon "flugabsicht" ?!?

                  (oder soll man schlafende hunde besser nicht wecken?)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                    Zitat von herc Beitrag anzeigen
                    wie ist das den mit dem groundhandling auf einer wiese mit 0% gefälle:
                    * wenn mich eine böe hochträgt
                    Das willst Du gar nicht. Erstens geht's eh' nicht in fliegerisch nutzbare Höhen rauf, zweitens ist das Ausdrehen in der Situation gefährlich, drittens setzt sie Dich i.d.R. nicht gerade sanft wieder ab. Die GH-Cracks, die wirklich gezielte Hupfer machen, lassen wir mal aussen vor; die stellen solche Fragen nicht mehr

                    Insofern nimmt Dir sicher jeder ab, dass das keine Flugabsicht war

                    CU
                    Shoulders
                    Stefan Ungemach
                    pfb.ungemachdata.de/

                    Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                    Kommentar


                      #11
                      AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                      hmm. ok ! lassen wir mal böen aussen vor:
                      wenn ich also bei konstantem gegenwind noch ein wenig beschleunige, sachte anbremse und dadurch so 50cm bis 1meter abhebe, wird mir das noch nicht als "flugabsicht" gewertet ? denn groundhandling macht mir sehr viel spass, aber ich habe immer meine zweifel, ob ich eben doch ein wenig mehr darf als nur aufziehübungen zu veranstalten... bis zum a-schein noch soo weit :-(

                      Kommentar


                        #12
                        AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                        Wo kein Kläger, da kein Richter. Viel Spaß dabei!
                        Gruß, Mike
                        Gruß, Mike

                        Kommentar


                          #13
                          AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                          Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                          Nehmen wir mal an, du fliegst in eine Stromleitung, die nicht im Gleitwinkel Deines Startplatzes liegt. Dann wird sich die Versicherung wahrscheinlich die Kosten für die Bergung, Stromausfall der Firmen etc bei Dir zurückholen.
                          Aehm, daraus würde sich ergeben, dass man mit A-Schein NUR Abgleiter machen dürfte, wenn ich nur Punkte erreichen darf, die im "Gleitwinkel Deines Startplatzes liegen"
                          Dürfen A-Piloten also nicht mehr in die Thermik ?

                          Wondering
                          Kais

                          Kommentar


                            #14
                            AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                            Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
                            Aehm, daraus würde sich ergeben, dass man mit A-Schein NUR Abgleiter machen dürfte, wenn ich nur Punkte erreichen darf, die im "Gleitwinkel Deines Startplatzes liegen"
                            Dürfen A-Piloten also nicht mehr in die Thermik ?

                            Wondering
                            Kais
                            Wie kommst du jetzt darauf, mit der Thermik steigst du und verbesserst somit deinen Gleitwinkelbereich was es wiederum einfacher macht den Landeplatz zu erreichen.
                            Manche Fluggebiete haben auch mehrere Landeplätze was ich so gehört habe.
                            Da kannst du dir dann aussuchen welchen du nimmst, zB Bassano hat 2 Stück wenn du den am Garden Relai von der Westseite aus nicht mehr erreichen solltest landet man an dem am Berg gelegenen nahe der Flugschule

                            Kommentar


                              #15
                              AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                              Ich erweitere um noch eine Frage:

                              Darf man überall fliegen? Also wenn ich den A-Schein hätte, dürfte ich dann beliebig in der Gegend rumfliegen, solange ich wieder am zugehörigen Landeplatz ankomme?

                              Und wenn ich den B-Schein hätte, darf ich hinfliegen wo ich will? Nehmen wir mal an ich kenne eine schöne große flache Wiese nur 1km hinter unserem Haus am Ortsrand. Darf ich mit dem B-Schein dann irgendwo starten und versuchen, quasi zu Hause zu landen?

                              Kommentar

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