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Genehmigung von Luftaufnahmen?

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    Genehmigung von Luftaufnahmen?

    Hallo Fliegerkollegen,

    müssen Luftaufnahmen von Städten, Häusern, bzw. Grundstücken eigentlich genehmigt werden, wenn diese ausgestellt, bzw. veröffentlicht werden sollen? Muß der Eigentümer einer Veröffentlichung zustimmen oder darf man mittlerweile nach Belieben den Garten des Nachbarn von oben fotografieren?

    Gruß, Holger
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    #2
    Bin mir nicht ganz sicher ...

    ... glaube aber, daß Luftbildaufnahmen seit einiger Zeit (ein paar Jahren) nicht mehr genehmigungspflichtig sind. Habe das auch noch so gelernt, daß es genehmigt werden muß, das gilt aber nicht mehr. Schieße jedenfalls auch munter drauflos.

    Die von Dir angesprochenen Persönlichkeitsrechte gelten nur für (einzelne oder kleine Gruppen von) Personen, wenn sie einzeln (Gesicht) erkennbar sind.

    Aufnahmen einer Menge etc. und grundsätzlich jede Art von Aufnahmen für den privaten Gebrauch kannst Du immer ohne Probleme machen.

    Fliegergrüße
    Klaus

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