Hallo Fliegerkollegen,
müssen Luftaufnahmen von Städten, Häusern, bzw. Grundstücken eigentlich genehmigt werden, wenn diese ausgestellt, bzw. veröffentlicht werden sollen? Muß der Eigentümer einer Veröffentlichung zustimmen oder darf man mittlerweile nach Belieben den Garten des Nachbarn von oben fotografieren?
Gruß, Holger
müssen Luftaufnahmen von Städten, Häusern, bzw. Grundstücken eigentlich genehmigt werden, wenn diese ausgestellt, bzw. veröffentlicht werden sollen? Muß der Eigentümer einer Veröffentlichung zustimmen oder darf man mittlerweile nach Belieben den Garten des Nachbarn von oben fotografieren?
Gruß, Holger
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