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Gurtzeug ohne Rückenschutz

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    Gurtzeug ohne Rückenschutz

    Für wie dumm hält unser Verband seine Mitglieder?

    Ich denke, dass jeder deutsche Gleitschirmflieger weiß, dass ein zugelassenes Gurtzeug auch einen zugelassenen Rückenschutz haben muss. Wenn sich dann einer ein Leichtgurtzeug ohne Protektor kauft, ist es ihm völlig klar, dass er bei einem entsprechenden Unfall nicht geschützt ist.
    Es geht hier wohl wieder um das übliche traurige Scharmützel DHV-EAPR.
    Die EAPR hat eine entsprechende Klarstellung auf ihrer homepage veröffentlicht!
    mfg
    Hubert

    Beitrag www.dhv.de


    Potentiell irreführende Musterprüfplaketten

    24.01.11

    Der DHV möchte auf eine aus seiner Sicht problematische und zumindest potentiell irreführende Kennzeichnung von Luftsportgerät aufmerksam machen.
    Die Fa. Advance vertreibt ein superleichtes Gleitschirm-Liegegurtzeug (Lightness). Das Gurtzeug besitzt allerdings keinen Rückenschutz wie ihn die LTF vorschreiben. Eine LTF-Musterprüfung besteht deshalb nicht, das Gurtzeug darf in Deutschland nicht betrieben werden. Diese Tatsache geht aus der Kennzeichnung (Plakette) des Gurtzeugs jedoch keineswegs deutlich hervor. Dort ist vermerkt "in accordance to guidelines of EN 1651/LTF, loadtest only" Und zudem: "This model has been tested to the applying rules and regulation........and is airworthy". Ohne LTF-Protektortest sind aber in Deutschland weder die geltenden Rules and Regulations eingehalten, noch kann das Gurtzeug als lufttüchtig bezeichnet werden.
    Es haben sich bereits verunsicherte Kunden an den DHV gewandt. Man muss schon sehr mit der Materie vertraut sein, um aus der Formulierung "in Übereinstimmung mit den Richtlinien der LTF, nur Lasttest" für sich herauszulesen, dass das Gurtzeug keine LTF-Musterprüfung hat und nur auf Festigkeit geprüft ist.

    Da bei diesem Modell praktisch keinerlei Rückenschutz vorhanden ist, sieht der DHV die Sicherheit der Benutzer akut gefährdet.
    Die augenblickliche, potentiell irreführende Kennzeichnung kann zudem dazu führen, dass Piloten, im Glauben, ein LTF-geprüftes Gurtzeug zu benutzen, rechtlich belangt werden können (Ordnungswidrigkeit) und auch damit rechnen müssen, dass sie im Schadensfall keinen Versicherungsschutz haben.
    Der DHV hat sich in dieser Angelegenheit bereits an den Hersteller Advance, die zuständige Prüfstelle EAPR und an das Luftfahrt-Bundesamt gewandt.

    #2
    AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

    Nicht für dumm und ich erwarte von einem Verband das er sich um Sicherheitslücken und Schlupflöcher kümmert...oder auch nur um Schönrederei.....wenn du mal Röntgenaufnahmen von gebrochenen Wirbelsäulen gesehen hättest, dann würdest du auch wissen warum der DHV gegen jegliche Art von protektorlosen Fliegen ist....und das hat nichts mit der Konkurenz zu tun......Wenn dann doch was passiert, wird gesagt: Warum hat der DHV sich denn nicht gekümmert
    Natürlich kannst du jetzt von Selbstentscheidung reden.........aber wenn dann, an Stelle einer heilbaren Rückenverletzung eine Querschnittslähmung rauskommt für die dann die Gemeinschaft bis zum Lebensende zahlt wird auch keiner sagen, zahlt mir den Rolli, Pfleger, Hilfsmittel nicht.......Ich habe erst vor 4 Wochen jemanden mit einem Fullstall einschlagen sehen er hatte Riesenglück dass er wie ein Käfer auf dem Rücken auf seinen Protektor einbombte...und oh "Wunder" nichts passiert....ohne Protektor hätte es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen Hubschrauberflug gegeben.......
    Ich sehe das wie die Anschnallpflicht im Auto......what mutt dat mutt

    Kommentar


      #3
      AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

      Hallo Fliegerzeit,

      genau das sollte die Interessenvertretung der Piloten tun. Leider wird das Handeln immer wieder durch finanzielle Interessen verfälscht.
      So wurde z.B. ein komplett neu entwickeltes Gurtzeug auf eine uralte Zulassung gestützt. Auf dem Typenschild war als Prüfstelle der DHV genannt obwohl der DHV keinerlei Tests mit dem Gurtzeug durchführte. Der DHV wurde in Kenntnis gesetzt (Vorstand Technik). Es wurde nicht gehandelt.
      Da im Forum rege über dieses Thema diskutiert wurde, hat der Hersteller inzwischen nachgebessert und das komplette Gurtzeug mit neuem Protektor zugelassen.
      Bei einem anderen Hersteller gibt es Produkte die mit der Kennzeichnung DHV2 versehen sind obwohl die Zulassung nicht abgeschlossen ist. Auch ein Rettungsschirm wird mit einem DHV Startgewicht beworben für den es keine Zulassung gibt.

      Meiner Meinung kommt der DHV als Interessensvertretung seiner Mitglieder und den Interessen als Prüfstelle in Konflikt.
      Als Prüfstelle werden die Interessen der Hersteller wahrgenommen. Diese stimmen leider nicht immer mit den Interessen der Piloten überein.
      Wenn die Prüfstelle des DHV eine eigenständige Firma wäre, könnte sich der DHV wieder voll auf die Interessen seiner Mitglieder und die Aufgaben als Beauftragter des LBA konzentrieren und wäre wieder unabhängig.

      Mit freundlichem Gruß

      Mirko

      Kommentar


        #4
        AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

        Finanzielle Interessen waren sicher nicht der Grund, warum das DHV-Referat Sicherheit und Technik (also nicht die Musterprüfstelle des DHV) auf eine missverständliche Kennzeichnung eines Gurtzeuges hingewiesen hat. Im Gegenteil, ich weiß, welche Firma mit ziemlicher Sicherheit ihr Geld nie mehr bei der DHV-Musterprüfstelle ausgeben wird (war also wirtschaftlich eher unvernünftig).
        Und wo ist auch das Problem, allen eigenverantwortlichen Piloten, die ein Gurtzeug mit dem Wissen um eine fehlende Zulassung und einen fehlenden Protektor Protektor kaufen, wird das Thema eh egal sein. Und die Piloten, die die Kennzeichnung eventuell missverstehen hätten können, können jetzt eine objektive Kaufentscheidung treffen. Hat also keiner einen Nachteil und einige haben vielleicht sogar einen Vorteil.

        Das andere Gurtzeug, auf das hier wahrscheinlich außerdem noch Bezug genommen wird, wurde übrigens in der kritisierten (und soweit ich weiß formal völlig korrekten) Ausführung nachgetestet und und hat diese Nachtests (mit Protektor) problemlos bestanden (da gab's glaub ich sogar eine News dazu). Kurz danach wurde dann eine Version mit neu entwickeltem Protektor auf den Markt gebracht.

        Und dass Hersteller mit einer bestandenen Musterprüfung werben, obwohl das Zulassungsverfahren noch nicht komplett abgeschlossen ist (meistens fehlt des Handbuch), das dürfte wohl Kunden aller Prüfstellen betreffen. Ich weiß auch nicht, warum das ein Grund sein sollte, nicht auf augenscheinliche Missstände hinzuweisen.

        Wer sich übrigens die Mühe macht und das Organigramm auf der DHV-Website anschaut, der wird bemerken, dass es schon seit einiger Zeit eine Trennung der DHV-Musterprüfstelle von dem neu geschaffenen DHV-Referat Sicherheit und Technik gibt.
        Schöne Flüge

        ForumAdmin
        Richard Brandl

        Kommentar


          #5
          AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

          Hallo!

          Interessanterweise werden häufig Gurtzeuge bzw. deren Tests seitens des DHV hinterfragt die nicht beim DHV getestet wurden. Da drängt sich zwangläufig der Verdacht auf sich zu Lasten anderer Prüfstellen bzw. der jeweils betroffenen Hersteller profilieren zu wollen - im Gegensatz zu den Vorschreibern empfinde ich die (Gegen-)Darstellung auf der EAPR-Seite sehr sachlich und kompetent die "Information" des DHV hingegen als reine Effekthascherei.
          Der mündige Pilot weiss dass ein Gurtzeug ohne Protektor beim (Flug)Betrieb innerhalb Deutschlands Probleme bereiten kann sollte ein Unfall ursächlich auf den fehlenden Protektorschutz zurückzuführen sein. Zudem wird jeder Pilot bevor er in ein neues Gurtzeug investiert sich mit diesem fachlich auseinandersetzen - das Advance lightness gibt es ja nicht gerade umsonst - und da ist für den mündigen Plot ganz klar ersichtlich dass nur ein Lasttest durchgeführt wurde. Ein Pilot der eine Kaufentscheidung fällt tut dies in vollem Bewußtsein - und eigenverantwortlich. Information und Fürsorge seitens des DHV gegenüber seinen Mitgliedern ist sicher grundsätzlich positiv - offen bleibt jedoch die Frage ob dies gerade in diesem Fall und auch sonst immer aus rein altruistischen Motiven erfolgt....

          Wo findet man denn bitte diese Fürsorge und Information bei der Protektortestdiskussion? Hier mussten mündige und engagierte Piloten über Monate hinweg dem DHV erst derart massiv auf die Füße steigen bis zugestanden wurde dass die alte Testapparatur fehlerhaft gemessen hat - die darauf getesteten Gurtzeuge und Protektoren dürfen übrigens nachwievor verwendet werden - wo ist hier der Aufschrei des DHV in treuer Fürsorgepflicht für seine Mitglieder?

          Grüßle

          Ulvis

          Kommentar


            #6
            AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

            Zitat von Ulvis Beitrag anzeigen
            .....wo ist hier der Aufschrei des DHV in treuer Fürsorgepflicht für seine Mitglieder?
            Ja Ulvis, hier hast Du wohl recht!

            Es gibt da wirklich was zu tun,

            meint WA, ansonsten DHV-Gläubig
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

            Kommentar


              #7
              AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

              Da hier ein paarmal auf die Stellungnahme auf der EAPR-Seite eingegangen wird, hier nochmal ein Text aus einem anderen Thread zum gleichem Thema:


              Der DHV hat von der EAPR eine schriftliche Stellungnahme zum Thema „Potentiell irreführende Musterprüfplaketten“ erhalten, auf die wie folgt vom DHV-Referat „Sicherheit und Technik“ eingegangen wird. Die einzelnen Punkte dieser EAPR-Stellungnahme (die unten stehend als Zitat gekennzeichnet sind) entsprechen inhaltlich im wesentlichen den Argumenten, die sich ................... auf der Website der EAPR finden lassen.


              Die LTF 35/03 und 91/09 schreiben in keiner Weise zwingend die Nutzung eines Protektor vor.
              Dies ist aus unserer Sicht nicht korrekt. 5.1.1. der LTF 91/09 legt eindeutig fest, dass "Gleitsegelgurtzeuge mit einer Schutzvorrichtung (Gurtzeugprotektor) ausgestattet sein (müssen).............."



              Auf den vormals anzubringenden Hinweis, dass das Gurtzeug nach deutscher Rechtslage lufttüchtig ist, hat der Hersteller bewusst verzichtet. Der Hersteller hat deutlich gemacht, das das Gurtzeug lediglich einen nach LTF ausgelegten Lasttest erfahren hat.
              Auf der Plakette der in Deutschland ausgelieferten Advance Lightness-Gurtzeuge wird in englischer Sprache bestätigt, dass das Gurtzeug den angewendeten Vorschriften entspricht und lufttüchtig ist. Dies trifft jedoch für Deutschland nicht zu, da hier Lufttüchtigkeit nur mit LTF-Musterprüfung besteht.


              Der Hersteller hat deutlich gemacht, das das Gurtzeug lediglich einen nach LTF ausgelegten Lasttest erfahren hat.
              Das ist korrekt. Aber wir sehen in der Formulierung "in acoordance to LTF, loadtest only" eine Überforderung des Konsumenten. Niemand kann von einem Gleitschirmpiloten eingehende Kenntnis davon verlangen, welche einzelnen Tests ein Gurtzeug durchlaufen muss. Aus unserer Sicht muss aus der Kennzeichnung eindeutig hervorgehen, ob das Luftsportgerät nach LTF mustergeprüft ist und damit in Deutschland betrieben werden darf.



              Dass einzelne Gleitschirmpiloten evtl. einer Unsicherheit in Bezug auf Rechtslage der Nutzung erfahren ist nicht dem Hersteller, sondern vielmehr dem Beauftragten und seiner damit nachweislich schlechten Ausbildung und Information in diesem Bereich anzulasten.
              Nein, dem Hersteller obliegt die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Luftsportgerätes, es ist nicht Sache des Kunden, eine irreführende Kennzeichnung zu interpretieren. In den Veröffentlichungen des DHV zur Flugausbildung (Lehrpläne, Lehrbücher, Prüffragenkataloge) wird der Sachverhalt Musterprüfung, Kennzeichnung, etc. ausreichend behandelt. Zudem informieren wir diesbezüglich via Internet (z.B. hier:
              http://www.dhv.de/typo/Tipps_zum_Geraetekau.579.0.html ) und dem DHV-Info.



              Deutschland und seine Rechtsvorschriften sind nicht der einzige Teil der Welt in dem Gleitschirmpiloten Ihrem Sport nachgehen. Es gibt genügend andere Länder die durchaus abweichende Regelung vorhalten, auch wenn der DHV dies manchmal nicht wahrhaben will. So ist es aus unserer Sicht durchaus vereinbar die LTF Lasttestkriterien auf ein Gurtzeug anzuwenden ohne den Protektorschutz zu prüfen, da es in keinem anderen Land auf der Welt eine entsprechende Verpflichtung zur Nutzung eines Protektors gibt. Dieser Tatsache sollte man sich nicht verschließen. Ein solches Gurtzeug potential als gefährlich zu bezeichnen halte ich für fahrlässig, denn das Gurtzeug an sich ist durch den Nachweis des Lasttestes sicherlich nicht gefährlich. Jeder Schweizer oder Österreichische Gleitschirmpilot darf über die Gastflugregelung ganz legal ohne Protektor in Deutschland fliegen.
              Es geht hier aber um Luftsportgerät, das in Deutschland vertrieben wird. Wir sind entschieden der Ansicht, dass solches Luftsportgerät korrekt gekennzeichnet sein muss. Ein Gurtzeug ohne Rückenschutz ist selbstverständlich potentiell gefährlich, unabhängig davon, ob es im Ausland legal betrieben werden darf oder nicht.



              Wir halten die Darstellung des DHV über fehlenden Versicherungsschutz, der offensichtlich lediglich zur Einschüchterung der Piloten dient, als eine wissentliche Fehlinformation. Allein der Umstand, das eines der genutzten Teile noch keine Rechtmäßigkeit im Betrieb als Gleitschirmsystem hat, führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen der Drittschadenhaftpflicht-Versicherung (und nur um diese geht es hier), sondern erst wenn zwischen dem Schaden und dem evtl. Mangel in Bezug der Betriebsrechtlichen bestimmungen ein kausaler Zusammenhang besteht.
              Viele Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie auch einige Halter-Haftpflichtversicherung sehen die von Guido Reusch dargestellte Kausalität nicht in ihren Versicherungsbedingungen vor. Es findet sich jedoch der Hinweis, dass (sinngemäß) "der Betrieb des Luftsportgerätes in Übereinstimmung mit den luftrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss". Solche Versicherer können allein aufgrund der Tatsache, dass ein Luftsportgerät nicht in ordnungsgemäß mustergeprüftem Zustand ist, von ihrer Leistungspflicht zurücktreten. Hier bspw. ein Auszug aus den Bedingungen eines großen Versicherers zur Halterhaftpflichtversicherung:
              4.1 Kein Versicherungsschutz besteht
              4.1.1 wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren;

              Es ist deshalb durchaus angebracht, auf mögliche Versicherungsprobleme beim Betrieb von nicht mustergeprüftem Luftsportgerät hinzuweisen.


              Guido Reusch hat sich nicht zum Gerätekennblatt geäußert, das seine Musterprüfstelle über das Muster Advance Lightness ausgestellt hat. Wir halten dieses Kennblatt ebenfalls für problematisch, weil darin eine eindeutige Angabe fehlt, dass die LTF durch das Gurtzeug nicht erfüllt werden.
              Schöne Flüge

              ForumAdmin
              Richard Brandl

              Kommentar


                #8
                AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

                vielen Dank an den DHV für sein Tätigwerden in dieser Angelegenheit und die eingehende Stellungnahme im Vorpost. Man fragt sich wirklich, wie sich ein etablierter und angesehener Hersteller wie Advance zu so einer dreisten Täuschung des Verbrauchers (in englischer Sprache verfasste Plakette, die lediglich den Lasttest bestätigt) hinreissen lassen kann. Ganz abgesehen von dieser Verbrauchertäuschung habe ich keinerlei Verständnis dafür, dass sich ein als sicherheitsbewußt plakatierender Herstzeller wie Advance heutzutage überhaupt noch erdreistet, Gurtzeuge ohne jeden Rückenschutz herzustellen und zu vertreiben.

                Grüße

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

                  Aus den technischen Daten (der Homepage entnommen):

                  Zulassung
                  Das LIGHTNESS Gurtzeug wurde entsprechend der LTF und DIN EN-Norm 1651 auf 110 kg Einhängegewicht geprüft und zugelassen. Der Komfortschaum verfügt über keine Zulassung.


                  Wenn einer ein XC- bzw. super-light Gurtzeug kauft und dann reklamiert weil ein Teil davon nicht den (nationalen) Prüfvorschriften genügen, dann kann ich das nicht verstehen. Da werden auch Proto-Schirme geflogen, enorme Risiken betreffend Routenwahl eingegangen, in Gebieten geflogen in welchen jeder "vernünftige" Pilot nicht mal daran denkt den Schirm auszupacken und dann will man wegen (eventueller! die Versicherung muss erst auch noch beweisen, dass ein Unfall in direktem Zusammenhang mit einem nicht geprüften Bauteil liegt) fehlender Zulassung den Hersteller schlecht machen obwohl der ganz klar angibt, dass der Protektor nicht geprüft ist?

                  Dass die Sache nicht ganz klar ist, ist leider nicht abzustreiten, bloss: soll denn ein Hersteller nur weil in einem einzigen Land auf der Welt Sonderregeln gelten all diese Sonderausnahmen irgendwo auf einem Sticker angeben? Was interessiert ein amerikanischer, japanischer oder australischer Pilot ein DHV-Zeichen, das würde dort wohl eher noch mehr Verwirrung stiften als in irgend eine Weise hilfreich sein. Fair hingegen wäre eventuell die Angabe auf den in Deutsch abgefassten Prospekten (zumindest für den deutschen Markt), das müsste sich administrativ sicher lösen lassen.

                  Ich bin immer noch dafür, dass jeder fliegen kann mit was er will, ob zugelassen oder nicht. Wenn man fehlende Versicherungsdeckung in Kauf nimmt (macht auch jeder Motorradfahrer welcher mit Tuningteilen unterwegs ist, auf Rennstrecken oder Crosspisten ohne Lizenz fährt oder einen "nicht geprüften" Helm anzieht), dann ist das doch seine Sache. Die ganzen Vorschriften und Paragraphenreiterei fördern nur das komplett illegale fliegen, hilft einer Handvoll Leute welche vermutlich sowieso nicht fliegen sollten und straft 99.9 % aller Piloten welche auf die eigene Vernuft statt Bürotisch-Regelungen vertrauen.

                  Verbesserungspotenzial ist immer gegeben, ich glaube nicht, dass eine Firma (schon gar nicht Advance) in irgend einer Weise "irreführende" Angaben verbreiten will. Wenn der DHV Heimatschutz betreiben und lokale Hersteller fördern will welche nur 100% geprüftes Material verkaufen, dann sollen die das ganz klar sagen. Das Zielpublikum des Gurtzeugs müsste meiner Meinung nach genau wissen was sie sich da zulegen - und wenn sie beispielsweise im X-Alp ohne Notschirm fliegen möchten, ist das auch ihre Sache. Wer "legal" und sicher fliegen will, hat ja genug andere Möglichkeiten sich (auch bei der gleichen Marke) einzudecken.

                  Marc
                  wieder mal froh, dass es nicht ganz alle Vorschriften bis in die Schweiz schaffen

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

                    Das diskutierte Gurtzeug ist spezialisiert für Walk&Fly in Kombination mit Steckenflug.
                    Nun eine Frage: Wie viele zugelassene Flugberge gibt es hier in Deutschland, die nicht mit einer Bahn erreicht werden können aber doch Streckenflugpotential haben?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

                      Zitat von mats Beitrag anzeigen
                      Wie viele zugelassene Flugberge gibt es hier in Deutschland, die nicht mit einer Bahn erreicht werden können aber doch Streckenflugpotential haben?
                      Interessante Frage. Andererseits treffe ich die meisten Leichtgurtzeugflieger an normalen, mit der Bahn erreichbaren Startplätzen...

                      Gruß, Mike
                      Gruß, Mike

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

                        Hallo zusammen,

                        ich habe ein Leicht-GZ WoodyValley Transalp, welches auch ohne Protektor ein DHV-Gütesiegel hat:


                        Es wurden also bei diesem GZ nur die Lasttests durchgeführt (vom DHV), um die LTF-Zulassung zu erhalten.

                        Es gibt zwar einen extra zu erwerbenden Airbagprotektor (der ebenso ein DHV-GS hat), aber es ist am Gurtzeug nirgendwo explizit erklärt, dass das GZ nicht ohne Protektor betrieben werden darf.
                        (natürlich weiss ich als eigenverantwortlicher Pilot, dass in D ein geprüfter Protektor vorgeschrieben ist und natürlich besitze und benutze ich auch einen solchen...)

                        Was soll die ganze Aufregung also?

                        Grüße Klaus




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                          #13
                          AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

                          Hi Klaus,

                          wenn das Gurtzeug tatsächlich mit dieser Prüfplakette und ohne Protektor verkauft wird, dann sollte sich doch dringend jemand um all die irregeführten, verunsicherten und akut gefährdeten Piloten kümmern, die damit rumfliegen.

                          vG!

                          P.
                          NOVA

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

                            Zitat von pipo Beitrag anzeigen
                            wenn das Gurtzeug tatsächlich mit dieser Prüfplakette und ohne Protektor verkauft wird,
                            den Airbag-Protektor kann man als Option dazukaufen:


                            Zitat von pipo Beitrag anzeigen
                            dann sollte sich doch dringend jemand um all die irregeführten, verunsicherten und akut gefährdeten Piloten kümmern, die damit rumfliegen.
                            blos nicht!

                            Klaus
                            Zuletzt geändert von Klaus; 31.01.2011, 16:03.
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                              #15
                              AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz

                              Zitat Klaus
                              ich habe ein Leicht-GZ WoodyValley Transalp, welches auch ohne Protektor ein DHV-Gütesiegel hat:


                              Es wurden also bei diesem GZ nur die Lasttests durchgeführt (vom DHV), um die LTF-Zulassung zu erhalten.
                              Lieber Klaus, wo bitte liest Du hier heraus, dass das Transalp "auch ohne Protektor ein DHV-Gütesiegel hat"? Sowohl aus der Datenbankseite als auch aus dem Kennblatt des Gurtzeugs geht klar hervor, dass dem Gurtzeug ein LTF-geprüfter Protektor zugeordnet ist. Nach den 2006 gültigen LTF konnten Gurtzeug-Protektoren separat geprüft werden und in verschiedenen Gurtzeugen Verwendung finden. Die neuen LTF sehen zwingend die Protektorprüfung zusammen mit dem Gurtzeug vor.

                              Es gibt zwar einen extra zu erwerbenden Airbagprotektor (der ebenso ein DHV-GS hat), aber es ist am Gurtzeug nirgendwo explizit erklärt, dass das GZ nicht ohne Protektor betrieben werden darf.
                              Auf der Plakette ist die Stückprüfung vom Hersteller bestätigt. Da der Hersteller damit die Übereinstimmung mit dem geprüften Muster gemäß Kennblatt dokumentiert, ist es klar, dass der dem Gurtzeug zugeordnete LTF-geprüfte Protektor Bestandteil des mit der Plakette gekennzeichneten Gurtzeugs sein muss. Andernfalls hätte die Stückprüfung nicht bestätigt werden dürfen, weil das Gurtzeug nicht dem Muster gemäß Kennblatt entsprochen würde.

                              Grüße

                              Karl

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