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DHV vs Advance Oh, wie peinlich

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    DHV vs Advance Oh, wie peinlich

    Das ist purer, blanker Machtmissbrauch
    Befremdlich, dass Adavance mit dem Lightness ein Gurtzeug ohne Rückenschutz anbietet.
    DHV-Geschäftsführer Klaus Tänzler: "Advance sollte den einfachen Zusammenhang erkennen: Kein Rückenschutz = mehr Rückratverletzungen = weniger Kunden in der Zukunft. Aus gutem Grund gilt in Deutschland die Protektorpflicht, auch der Weltverband FAI schreibt den Protektor für den Wettkampf vor."
    Zuletzt geändert von mammut-lepper; 18.02.2011, 07:49.

    #2
    AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

    Zitat von mammut-lepper Beitrag anzeigen
    Das ist purer, blanker Machtmissbrauch
    von wem jetzt?

    Advance verfügt über keine Macht zum mißbrauchen... sondern bietet am freien Markt etwas an, was der Kunde wünscht. Es wurde nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass das Lightness keinen zertifizierten Protektor hat, sondern lediglich einen Komfortschaum.

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      #3
      AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

      Tja...wir dürfen hier in der schweiz halt fliegen was wir wollen...(ausser bei prüfungen),wir ham'ja auch einen eigenen verband...der heisst shv und nicht dhv...

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        #4
        AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

        Die ganze Diskussion ist peinlich.

        Die Kriminalisierung von allem, was außerhalb des Mainstream liegt hat bedenkliche Züge angenommen.
        Das Anliegen des DHV um Sicherheit in unserem Sport ist gut, richtig und wichtig.
        Aber Advance hat mit dem Gurt seine Eigenschaften klar und deutlich kommuniziert. Niemand hat das Gurtzeug gekauft und später entsetzt festgestellt:
        "Ohgottohgottohgott ! Das ist ja nicht zugelassen, ich könnte mich verletzen!!!"

        Das wäre , als müsste man seinen geliebten Oldtimer verschrotten, weil man keine Airbags hat. Bei der Gelegenheit sollte man Motorräder und Fahrräder auch gleich mit verbieten - zu gefährlich.
        Bei Akrofliegen - mindestens eine Bewährungsstrafe!
        Rauchen ? Gefängnis! Schweinebraten essen? Krankenversicherung kündigen!

        Bei aller Polemik, Advance hat keine Kunden getäuscht. Ich habe mir das Teil selbst gekauft. Als Familienvater bin ich dadurch natürlich ein rücksichtsloser Halbkrimineller - schon klar.
        Auf der Thermikmesse gab es massenhaft schöne Sachen zu sehen und zu kaufen, die keine DHV Zulassung besitzen:
        Akroschirme, Alpinistenschirme , Alpinstengurtzeuge (gibt es von Supair seit über 10 Jahren...).
        Also, entspannt Euch wieder!

        Happy landings!

        Thomas

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          #5
          AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

          Zitat von magic_boomerang Beitrag anzeigen
          Das wäre , als müsste man seinen geliebten Oldtimer verschrotten, weil man keine Airbags hat.
          1. du übertreibst
          2. das Beispiel ist recht schlecht, der Oldtimer ist ja damals mit den gültigen Sicherheitsvorkehrungen rausgekommen (also meistens keinen), da gibt es dann oft den Bestandsschutz. Nur wenn plötzlich ein jetziger Hersteller einen Retro-Wagen rausbringt ohne -sagen wir Sicherheitsgurt- darf er vom Gesetzgeber oder Verband schon zu Recht verurteilt werden, dass er nicht den Stand der aktuellen Sicherheitstechnik einsetzt.

          -Klaus
          skyfool.de / PARAGLIDING, PARAMOTORING AND MORE

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            #6
            AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

            das ist doch einer von vielen Punkten.

            Schlimmer finde ich es wenn der DHV offiziell sich für etwas einsetzt (in dem Fall "böses böses Lightness") im Gegenzug aber z.B. Filme macht in dem die "Hauptdarsteller" nach Fragen und Tips in dem Film mit genau solch einem Gurt starten und fliegen. Da ist es dann ok und legal und wird tolleriert.

            Da gibt es zig Beispiele:

            Acro in der Theorie, in der Praxis ist es das tollste und auf Events "normal", da sagt keiner was, wird sogar gefilmt und verkauft,....

            Naturschutzgebiete wo man nicht starten darf in der Theorie toll und wichtig: In der Praxis wird halt trotzdem dort gestartet und gefilmt, Ausnahmerlaubniss hin oder her, unsereiner darf das ja auch nicht,..

            das kann man mit noch viel mehr Beispiel belegen,...


            deshalb regt Euch nicht auf, bringt eh nix. Das wird halt immer ausgelegt wie es gebraucht wird.

            traurig für unsern Verband so zwiespältig zu sein. Mit so Aktionen hat die LEITUNG des DHV (ich betone Leitung, es gibt auch Mitarbeiter die ich schätze und mag) schon lange mein Vertrauen verloren.

            Gruß

            Christian
            --------------------
            www.bbq-team.de
            --------------------

            Kommentar


              #7
              AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

              ich denke da genauso wie du Christian

              Kommentar


                #8
                AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

                Zitat von mammut-lepper Beitrag anzeigen
                Das ist purer, blanker Machtmissbrauch
                Befremdlich, dass Adavance mit dem Lightness ein Gurtzeug ohne Rückenschutz anbietet.
                DHV-Geschäftsführer Klaus Tänzler: "Advance sollte den einfachen Zusammenhang erkennen: Kein Rückenschutz = mehr Rückratverletzungen = weniger Kunden in der Zukunft. Aus gutem Grund gilt in Deutschland die Protektorpflicht, auch der Weltverband FAI schreibt den Protektor für den Wettkampf vor."
                Das mit dem Machtmissbrauch verstehe ich nicht, auch nicht was hier peinlich ist.

                Ich verstehe jedenfalls sowohl den Hersteller (wenn ein Markt da ist, bedient man den halt) als auch den DHV, der zu Recht darauf hinweist, dass Rückenprotektoren nicht zum Spaß vorgeschrieben sind. Ist beim Auto auch so: Biete heute ein Auto ohne Airbags an, würde der ADAC, das Bundesverkehrsministerium und die gesamte Presse den Hersteller dermaßen zur Schnecke machen, dass der seinen Ruf als unsicherer Hersteller nie wieder los würde. Da ist die Aussage von Klaus Tänzler völlig harmlos.

                Zitat von Christian Beitrag anzeigen

                Schlimmer finde ich es wenn der DHV offiziell sich für etwas einsetzt (in dem Fall "böses böses Lightness") im Gegenzug aber z.B. Filme macht in dem die "Hauptdarsteller" nach Fragen und Tips in dem Film mit genau solch einem Gurt starten und fliegen.
                Da ist was dran. Ich denke aber, dass bei Profis andere Maßstäbe gelten müssen als bei Hobby-Sportlern. Das ist auch in anderen Bereichen so: Z.B. dürfen Berufskraftfahrer (Paketdienste, Taxifahrer!) in Deutschland ohne Sicherheitsgurt fahren - das ist legal. Man geht dann davon aus, dass die Risikoabschätzung des Profis fundierter getroffen und als berufliches Restrisiko in Kauf genommen werden kann.

                Gruß Joe

                Kommentar


                  #9
                  AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

                  Wurde doch schon alles abgehandelt!

                  mfg
                  Hubert

                  Kommentar


                    #10
                    AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

                    Zitat von FlyJo Beitrag anzeigen
                    Ist beim Auto auch so: Biete heute ein Auto ohne Airbags an, würde der ADAC, das Bundesverkehrsministerium und die gesamte Presse den Hersteller dermaßen zur Schnecke machen, dass der seinen Ruf als unsicherer Hersteller nie wieder los würde.
                    nicht ganz richtig.... das Lightness, so wie andere Protektorlose Gurtzeuge (zB auch von Ozone und Supair) stellt ein Nischenprodukt dar. Genauso wie zum Beispiel Sportfahrzeuge mit Straßenzulassung (Zb Caterham Super7) welche ebenfalls keine Airbags veraut haben. Als unsicher würde ich solche Fahrzeuge deshalb nicht einstufen. Ich würd lediglich sagen, der jenige welcher sich reinsetzt (egal ob Gurtzeug oder Sportauto) muss sich seines Riskos bewusst sein.

                    ich hab mein Lightness übrigens seit geraumer Zeit daheim (glücklicherweise muss ich mich in Ö dafür vor niemandem rechtfertigen), und freu mich auf die thermische Walk&Fly Saison .... Jucheee

                    Kommentar


                      #11
                      AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

                      dann lest mal die rundmail wo da rausging

                      Beauftragten für Luftaufsicht
                      >in Gleitschirm- und Hängegleiterfluggeländen

                      weiß nicht genau ob ich die hier reinstellen soll...
                      wer fliegen will muß starten wollen

                      Kommentar


                        #12
                        AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

                        Ist es in D nicht sowieso verboten auf x-beliebige Berge zu laufen und zu starten???
                        (Die erlaubten Startplätze werden wohl eine Seilbahn haben…)

                        Warum braucht man als illegaler Starter einen legalen Gurt?

                        In fasst allen anderen Ländern auf diesem Globus ist das sowieso kein Thema.

                        Wer einen Sportwagen mit Magnesiumlegierung und 4Punktgurt kauft, weiss wohl auch dass der Airbag nur in Standart-Serienfahrzeugen verbaut wird…

                        Kommentar


                          #13
                          AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

                          Zitat von Klaus@skyfool Beitrag anzeigen
                          1. du übertreibst
                          2. das Beispiel ist recht schlecht, der Oldtimer ist ja damals mit den gültigen Sicherheitsvorkehrungen rausgekommen (also meistens keinen), da gibt es dann oft den Bestandsschutz. Nur wenn plötzlich ein jetziger Hersteller einen Retro-Wagen rausbringt ohne -sagen wir Sicherheitsgurt- darf er vom Gesetzgeber oder Verband schon zu Recht verurteilt werden, dass er nicht den Stand der aktuellen Sicherheitstechnik einsetzt.

                          -Klaus
                          Eine frage an die die sich auskenne im DHV-Land.

                          Wenn ich vor zig Jahren ein Gurtzeug gekauft habe und mir heute was damit passiert.
                          Wie sieht es Versicherungstechnisch aus?
                          Das GZ ist nach heutigem "DHV Gesetz" nicht sicher....

                          Falls jemand wirklich im Glauben, das Lightness hat ein Güsi, eins gekauft hat.....
                          Der sollte schnell sein Hobby wechseln, der wird sich über kurz oder lang umbringen...
                          Servus

                          ________________________________________________________

                          Verdammt bin ich gut......

                          Kommentar


                            #14
                            AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

                            Zitat von waskukstdu Beitrag anzeigen
                            dann lest mal die rundmail wo da rausging

                            Beauftragten für Luftaufsicht
                            >in Gleitschirm- und Hängegleiterfluggeländen

                            weiß nicht genau ob ich die hier reinstellen soll...
                            Doch hab sie schon gelesen . da ist doch was im Busch

                            Hier die Rundmail an die Luftaufsichtbeauftragten: Am Anfang bisserl bla bla, aber dann kommt`s.
                            ------------------------------------------------------------------------------
                            Liebe Vereinsvorstände,

                            anbei ein Schreiben von Björn Klaassen/Referat Gelände zu Eurer Kenntnis:


                            An die
                            Beauftragten für Luftaufsicht
                            in Gleitschirm- und Hängegleiterfluggeländen

                            Liebe Piloten,

                            die neue Flugsaison steht vor der Tür. Mit diesem Rundschreiben wollen wir alle Beauftragten für Luftaufsicht informieren.

                            Der DHV ist vom Verkehrsministerium beauftragt, die Aufgabe der Luftaufsicht wahrzunehmen. Für die Luftaufsicht vor Ort ernennt der DHV qualifizierte Piloten. Vielen Dank, dass Ihr die Aufgabe des Beauftragten für Luftaufsicht vor Ort übernommen habt. Damit leistet ihr einen wesentlichen Beitrag für die Flugsicherheit in unseren Fluggeländen.

                            Wir wollen Euch mit diesem Schreiben über akute Themen informieren:

                            Luftaufsicht in den Fluggeländen:

                            Die Luftaufsicht wird im Auftrag des DHV tätig, wenn die Sicherheit des Flugbetriebs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beim Windenschlepp die Kommandos nicht mehr gemäß FBO durchgegeben werden oder bei Bedingungen gestartet wird, die kritisch sind.

                            Im vergangenen Jahr kam es zu einer Serie von Lockout Unfällen beim Drachenschlepp. Die Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass die Unfälle vermeidbar gewesen wären. Wir bitten Euch daher, Piloten, Windenfahrer und Startleiter auf mögliche Fehler und Sicherheitsprobleme anzusprechen. Dadurch kann die Sicherheit erheblich gesteigert werden.

                            Es können Kontrollen im Fluggelände oder beim Flugbetrieb durchgeführt werden. Hierfür hat jeder Beauftragte einen Ausweis erhalten.

                            Neben dem DHV gibt es auch die Luftaufsicht der Länderbehörden. Vor allem aus NRW ist bekannt, dass dort die Luftämter auch auf Fluggeländen der Drachen- und Gleitschirmflieger Lizenzen und Flugbetrieb kontrollieren. Bitte informiert die Piloten, dass Lizenzen, Ausweis, Versicherungsbestätigung und Kennzeichnung des LTF geprüften Fluggeräts beim Fliegen immer mitgeführt werden müssen.

                            Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) führt die Dienstaufsicht über den DHV und damit auch über die Luftaufsicht. Das LBA hat uns darauf hingewiesen, die Luftaufsicht über den Betrieb und in den Geländen zu intensivieren.


                            Mustergeprüftes Gerät:

                            Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig. Nach LuftVZO darf nur mit mustergeprüften Gleitschirmen und Gurtzeugen geflogen werden. Die Geräte sind entsprechend gekennzeichnet. Wir möchten Euch auf eine irreführende Kennzeichnung der Fa. Advance aufmerksam machen.

                            Das Gleitschirm Liegegurtzeug „Lightness“ besitzt keinen Rückenschutz, wie ihn die LTF vorschreibt. Eine LTF-Musterprüfung besteht deshalb nicht, das Gurtzeug darf in Deutschland nicht betrieben werden. Diese Tatsache geht aus der Kennzeichnung (Plakette) des Gurtzeugs jedoch keineswegs deutlich hervor. Dort ist vermerkt “in accordance to guidelines of EN 1651/LTF, loadtest only” Und zudem: “This model has been tested to the applying rules and regulation........and is airworthy”. Ohne LTF-Protektortest sind aber in Deutschland weder die geltenden Rules and Regulations eingehalten, noch kann das Gurtzeug als lufttüchtig bezeichnet werden.
                            Es haben sich bereits verunsicherte Kunden an den DHV gewandt. Man muss schon sehr mit der Materie vertraut sein, um aus der Formulierung „in Übereinstimmung mit den Richtlinien der LTF, nur Lasttest“ für sich herauszulesen, dass das Gurtzeug keine LTF-Musterprüfung hat und nur auf Festigkeit geprüft ist.Da bei diesem Modell praktisch keinerlei Rückenschutz vorhanden ist, sieht der DHV die Sicherheit der Benutzer akut gefährdet.

                            Die augenblickliche, potentiell irreführende Kennzeichnung kann zudem dazu führen, dass Piloten, im Glauben, ein LTF-geprüftes Gurtzeug zu benutzen, rechtlich belangt werden können (Ordnungswidrigkeit) und auch damit rechnen müssen, dass sie im Schadensfall keinen Versicherungsschutz haben.

                            Der DHV hat sich in dieser Angelegenheit bereits an den Hersteller Advance, die zuständige Prüfstelle EAPR und an das Luftfahrt-Bundesamt gewandt.
                            Advance hat nicht reagiert. Die Prüfstelle EAPR hat, angeblich in Rücksprache mit dem LBA, geantwortet, dass die LTF 35/03 oder 91/09 eine Verpflichtung zum Protektor eines Gurtzeuges nicht vorsehe. Das LBA aber widerspricht dem, denn 5.1.1 der LTF ist eindeutig: „Gleitsegelgurtzeuge müssen mit einer Schutzvorrichtung (Gurtzeugprotektor) ausgestattet sein, die Stöße auf die Wirbelsäule bei einer harten Landung wirksam dämpft. Der Nachweis der Dämpfungseigenschaften ist durch eine Verzögerungsprüfung zu erbringen.“

                            Falls Piloten mit nicht geprüftem Gerät auf den Fluggeländen starten wollen, müsst ihr als Beauftragte für Luftaufsicht eingreifen. Fliegen mit nicht LTF geprüften Fluggerät oder Gurtzeuge ohne Protektor gefährden nicht nur den Einzelnen, sondern den Sicherheitsstandard des Flugsports. Die Rechtslage fordert Flugverbot.

                            Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung. Ihr erreicht uns über bjoern@dhv.de sowie telefonisch unter 08022 / 9675-10.

                            Eine erfolgreiche Flugsaison wünscht Euch


                            Björn Klaassen
                            DHV Referat Flugbetrieb

                            ---------------------------------------------------------------------------------
                            Andere stellen schon lange solche Gurtzeuge her, Was ist zum Beispiel mit dem Damenschlüpfer Everest, von Sup air?? Warum sagt da keiner was???

                            Johann

                            Kommentar


                              #15
                              AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich

                              Zitat von mats Beitrag anzeigen
                              Ist es in D nicht sowieso verboten auf x-beliebige Berge zu laufen und zu starten???
                              (Die erlaubten Startplätze werden wohl eine Seilbahn haben…)

                              Warum braucht man als illegaler Starter einen legalen Gurt?
                              Das frage ich mich auch....
                              Gruß, Mike

                              Kommentar

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