- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

-

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    -

    ----------
    Zuletzt geändert von Gast; 04.03.2012, 17:18.

    #2
    AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

    Für mich sieht das nach einem "Plan B" aus. So lange der Pilot geradeaus auf sein vermutliches Ziel zu geflogen ist, hatte er ca. 500m AGL. Dann muss das Sinken noch einen Tacken stärker, oder auch bloß nicht wie erhofft über der Stadt geringer, geworden sein, und er hat abgebrochen und eine Notlandemöglichkeit gesucht. Aus der Luft haben der Fluß und der dahinter liegende Wald vielleicht ablehnender ausgesehen, wäre auch knapp geworden.

    Klar gibt es Mindestabstände, aber deren Verletzen ist nicht notwendigerweise geplant und IRL auch nicht immer so leicht wie in der Flugschultheorie zu vermeiden. Sonst dürfte man gar nicht auf Strecke gehen. Manchmal fliegst Du beispielsweise völlig im grünen Bereich (was Straßen etc. angeht) an einer Kante lang, die plötzlich nicht mehr trägt; dann musst Du über das "verbotene" Gebiet abbiegen. Kannst ja schlecht sehenden Auges weiter geradeaus in die Bäume rauschen. Dann stehst Du am Ende z.B. wie ich im Garten eines konsternierten Italieners; dahin gewollt hast Du ganz bestimmt nicht Das dann trotzdem so auszulegen und über Verfehlungen in der Flugplanung zu sinnieren kann manchmal ziemlich kleinlich sein

    CU
    Shoulders
    Stefan Ungemach
    pfb.ungemachdata.de/

    Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

    Kommentar


      #3
      AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

      Zitat von Sommerflieger Beitrag anzeigen
      ... Kann man denn so etwas eigentlich machen ohne daß man gegen irgendwelche Auflagen verstösst, oder ist so eine Landung grundsätzich illegal? ...
      hallo sommerflieger,

      ich wuerde sage ja, denn der pilot war auf strecke, hat also bestimmt den B-schein, hat bestimmt nach thermik gesucht, dachte ueber der ortschaft findet er was, hat aber leider keinen thermischen anschluss mehr gefunden, und hat sich dann das groesste areal ausgesucht um eine sichere aussenlandung/notlandung zu machen. wenn ueber der ortschaft keine flugverbotszone ist, dann passt das. das areal ist weder strasse noch parkplatz, also ok. kann sein, dass der besitzer nun schreit: "privatgrundstueck..." aber das ist eine andere frage.

      wie sehen das denn unsere juristen?

      gruss, obi
      wenn dir das was du tust spaß macht stimmt schon mal die größenordnung,
      wenn du dabei niemandem schadest auch das vorzeichen,
      und wenn sich andere mit dir freuen sogar der betrag.

      Kommentar


        #4
        AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

        Andersherum gefragt: Gegen welche(s) Gesetz/Verordnung/Auflage soll der Piot verstoßen haben?

        Vgl.:


        Kommentar


          #5
          AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

          Dazu noch die Information, dass der Pilot diese Stadt besonders gut kennt - dann scheint es nicht mehr so verwegen
          Und er hat sich ja den besten/sichersten Platz in nahem Umkreis zum Landen gesucht.
          R.B., das haste schön gemacht! Grüßle!
          Würden Männer stricken, gäbe es eine Strick-Bundesliga, einen Schwarzwald-Strick-Cup und STRECKEN-STRICKEN !!!

          Kommentar


            #6
            AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

            Zitat von Übermutter Beitrag anzeigen
            Dazu noch die Information, dass der Pilot diese Stadt besonders gut kennt...
            ... und weiß, wo die nächste McDonalds-Filiale ist
            http://www.vimeo.com/SaschaN
            https://www.facebook.com/saschan.hg
            https://www.youtube.com/channel/UC7lgX90a3BVgwoYzNZLRMIg

            Kommentar


              #7
              AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

              Hi @all,

              die Aussenlandeerlaubnis bedeutet nicht, dass man überall landen darf. Sonst würde sie Überalllandeerlaubnis heissen. "Aussen" steht für "ausserhalb von Flugplätzen".
              Übrigens machen wir Gleitschirmflieger idR immer Aussenlandungen, weil nur die wenigsten Gleitschirmfluggelände Flugplätze sind sondern vom DHV (=Beauftragter gem §31c LuftVG) gem. §25LuftVG, §15 LuftVO als Aussenlande- bzw. Aussenstartgelände zugelassen werden. So ist der § 25 LuftVG zu verstehen. Sicher hat es im Flachland auch den ein oder anderen Flugplatz, der gleichzeitig auch Gelände für Gleitschirm oder Drache ist.

              Die Aussenlandeerlaubnis bei Überlandflügen (§ 15 LuftVO) ist ebenso nur als Befreiung vom Flugplatzzwang zu verstehen.

              Weder in § 25 LuftVG noch in der § 15 LuftVO ist von einer Befreiung von § 6 LuftVO die Rede. Der schreibt nämlich in Absatz 1 eine Sicherheitsmindesthöhe von grundsätzlich 150m vor und ausserdem 300m über dichtbesiedeltem Gebiet bzw. auch Industrieanlagen.

              Von den 150m sind wir befreit, nicht aber von den 300m. So steht es in § 6 (1).
              Ausnahme wäre noch die Notwendigkeit für Start und Landung.

              @ Shoulders: Ich glaube nicht das man hier von einem Plan B ausgehen kann. So sieht der Flug nicht aus. Es stehen übrigens auch Kommentare dabei, einer vom Pilot selbst. Darum glaube ich kann man eine Sicherheitslandung ausschliessen.

              Die Befreiung aus § 6 LuftVO bezieht sich ebensowenig auf alle anderen Sicherheitsabstände und -höhen. Die sind in der Flugbetriebsordnung (vom DHV) geregelt. 50m müssen zu Strasse und Eisenbahn eingehalten werden. Vertikal und horizontal. Das gilt auch für die Landung. Ausnahmen kann der Geländehalter regeln (z.B. darf ich am Tegelberg mit >10m über die Straße fliegen, weil es in der FBO vom Tegelberg so geregelt ist.

              Rechtsfolge? Ordnungswidrigkeit nach § 43 (11) LuftVO. Sollte die lokale Luftaufsicht sich schon mal gegen eine Landung am Bahnhof ausgesprochen haben dann kommt auch eine Straftat in Betracht (§ 59 LuftVG). Aber nur wenn eine Gefährdung von Menschen oder Sachen bestand.

              In jedem Fall stellt sich aber die Frage, wie die Aussenwirkung ist. Nicht immer sind die Anrainer uns Fliegern gegenüber aufgeschlossen. Das kann sich auch mal negativ für ein Fluggebiet auswirken.

              Schöne Grüße,
              Matze
              Zuletzt geändert von Matthias Meisinger; 18.03.2011, 15:21.

              Kommentar


                #8
                AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

                „Toller Tag in Oppenau. Am Schluss auf den "einen" Bart gewartet, der die Höhe für Offenburg bringt.

                Näher am Bahnhof landen geht meiner Meinung nach nicht - an der B3 gegenüber vom McDoof. Sarah noch einen Besuch in der Mittagspause im Kaufland abgestattet, und dann mit Ralph per Bahn zurück nach Oppenau.“ ...
                LG
                Nicolas

                abgeflogen.clothing

                Kommentar


                  #9
                  AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

                  Es gibt keinen "Flugplatz"zwang für GS und Hängegleiter...

                  Die anderen Ausführungen sind m.E. spekulativ. Oder gibt es Belege (Urteile etc.) dafür?

                  Die konstruktiven Eigenschaften des Fluggeräts erlauben ihm ja nicht, völlig frei zu entscheiden, wo er landen MÖCHTE. Findet er keinen Auftrieb, ist er gezwungen, im Gleitwinkelbereich zu landen. Was soll er sonst machen?

                  Auf der anderen Seite könnte man nun theoretisch folgern, daß man dann eben gar nicht mehr über Gebieten, die in § 6 LuftVO genannt werden, fliegen darf. Es sei denn, man bliebe in der Nähe eines festen Landeplatzes. M.W. gibt es ein derartiges Gesetz oder Verordnung derzeit allerdings nicht. Ob sich das konkludent aus § 6 LuftVO ergibt, kann ich nicht beurteilen.

                  Im obigen Flug hätte man sicher bereits östlich der Weingartenstraße über die weitere Vorgehensweise nachdenken müssen; dort befinden sich offenbar noch genügend Grünflächen. Die Höhe betrug dort aber immerhin noch ca. 600m GND. Spätestens westlich der Weingartenstraße wird es dann wirklich "dicht besiedelt", und der Pilot macht offenbar keine Anstalten, seinen Flugplan zu ändern, vielleicht weil das Vario nun geringeres Sinken anzeigt? Was weiß ich. Zu der Zeit hat er noch ca. 525m GND.

                  Danach scheint er sich entschieden zu haben, wohin er will... Dafür spricht auch sein Kommentar...

                  (Im Fernsehen käme jetzt: Liebe Kinder, bitte nicht nachmachen!)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

                    Zitat von Matthias Meisinger Beitrag anzeigen
                    Hi @all,

                    die Aussenlandeerlaubnis bedeutet nicht, dass man überall landen darf. Sonst würde sie Überalllandeerlaubnis heissen. "Aussen" steht für "ausserhalb von Flugplätzen".
                    ......
                    Weder in § 25 LuftVG noch in der § 15 LuftVO ist von einer Befreiung von § 6 LuftVO die Rede. Der schreibt nämlich in Absatz 1 eine Sicherheitsmindesthöhe von grundsätzlich 150m vor und ausserdem 300m über dichtbesiedeltem Gebiet bzw. auch Industrieanlagen.

                    Von den 150m sind wir befreit, nicht aber von den 300m. So steht es in § 6 (1).
                    Ausnahme wäre noch die Notwendigkeit für Start und Landung.

                    ...
                    Schöne Grüße,
                    Matze
                    Das heißt also schon, dass man überall landen darf, sofern man das außerhalb geschlosserner Ortschaften tut und 50m Abstand zur nächsten Strasse einhält?
                    ______________________________________
                    Grüße aus 0m GND,

                    Flynix

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

                      Hier bricht sich wiedermal die Sehnsucht der Deutschen nach Reglementierung Bahn.

                      Weil aufgrund der Bauart des Flugzeuges (kein Motor) derLandeplatz nicht frei gewählt werden kann, hat der Staat die generelle Außen-Lande-Erlaubnis erteilt.

                      Damit eventuelle Schäden dadurch abgedeckt sind, haben wir die Haftpflicht-Versicherung.

                      Das reicht doch, und mehr kann man auch nicht sagen.

                      Würde es anders sein, dann würde der Staat einen Flieger ja zu strafbaren Handlungen „einladen“, das tut er aber nicht.

                      Ein Privatmann kann die Landung eines motorlosen oder sonstwie „in Not geratenen“ Fliegers auf seinem Grund und Boden nicht verbieten, sondern nur Ersatz für einen eventuellen Schaden verlangen.

                      Denkt euch doch nicht immer was Neues an Verboten usw.aus!


                      die Aussenlandeerlaubnis bedeutet
                      nicht, dass man überall landendarf. Sonst würde sie Überalllandeerlaubnis
                      heissen. "Aussen" stehtfür "ausserhalb von Flugplätzen".

                      So`n Quatsch!

                      Außenlandung als Wort bezieht sich auf „Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen….“

                      Außenlandung ist ein Ausnahmetatbestand von § 25 (1). Er ist in Absatz (2) genauer erklärt,dort stehen keinerlei Einschränkungen, welche den Außenlandeplatz angehen.

                      Wieso soll der Gesetzgeber sich sprachlich auf so eine holprige Wortwahl einlassen?
                      Zuletzt geändert von Cacao; 18.03.2011, 21:22.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

                        man sollte Bedenken, dass die Satelittenkarten nicht mehr aktuell sind. Ich glaube, mich richtig zu Erinnern, dass er nämlich auch im dichten Wald gestartet sein muss. Darf man das überhaupt. Den Startplatz gibt es bei Google Earth auch nicht. Tolkühn ist er sicherlich nicht. Wir (ihr) können/könnt also nicht genau sagen, ob er nicht ne ausreichende Fläche zum Landen hat, in dem Indusdriegebiet und hier überhaupt gerade ein Gebäude steht. Es gibt immer noch Leute, die machen Akro über gut besuchten Parkplätzen, es gibt Leute die starten mit ihren Moschis überall, nur nicht an Startplätzen. So lange er niemanden gefährdet oder die Landung sich als zu anspruchsvoll entpuppt, finde ich solche Landungen nicht schlimm. Wer sollte gestört sein? Vielleicht hatte er einfach durch seinen Diabetes ne Hypoglycämie und musste ne Sicherheitslandung machen und sich erst mal was Zuckerhaltiges beim McDonalds besorgen. Was immer seine Ambitionen war, ob seine Freudin Ralf oder der Unterzucker der Grund war, ich finde das okay. Ich war auch schon dort beim McDonalds nur mit dem Auto. Die Fläche ist wirklich gut zu landen. Und Ruben hat seine Landungen gut im Griff. Er gehört auch nicht zu den halsbrecherischen Typen, die nur Cool sein müssen.
                        Und mal ehrlich, wer landet nicht neben einer Straße oder in der Nähe eines Bahnhofs, um schnellst möglich zurück zu kommen. Dachte mal in Garmisch im Park landen zu dürfen, bin mal in einem Tiergehege gelandet und auf einem gerade unbenutzen Sportplatz. Gelandet wird dort übrigens gern in der nähe des Bahnhofs.

                        Es würde mich aber trotzdem mal interessieren, wie der DHV so eine Lage sieht. Einfach um zu wissen, ob ich so ein Flug dann reinsetzen sollte. Wenn was passiert, stellt sich immer die Frage, warum ist er dort gelandet und wird seinen Scheiß selbst zahlen müssen. Aber wenn ich da lande und ich kenne dieses Gebiet wie meine Westentasche, warum nicht. Ach bin diese Woche auch außerversehen über eine Bundesstraße mit vielleicht nur 20-30 m Höhe geflogen. Der Landeplatz dahinter war mir lieber und freier angeströmt. Und bei jeder Landung in dem Gelände, in dem ich mein Sackflug hatte, bin ich viel zu tief über eine Landstraße und Bahngleise. Oder beim Soaren in meinem Westhausfluggebiet fliege ich mit 10-15 Meter über eine Landstraße.
                        Also meine Aussage ist ganz klar, ich würde es genau so machen, wenn ich niemanden gefährde oder störe einschließlich mich.
                        Gruß Andi

                        P.S.: wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein (und verbrenne dann seinen Schirm )
                        Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

                          Menno,
                          seid Ihr cool... Wenn ich schon nicht abschätzen kann, dass ich mitten über ner grösseren Stadt absauf, sollte ich lieber auf XC verzichten. Könnte ja auch ein grosses Waldgebiet sein, oder ein See....

                          Mein Fazit: Das Ganze war geplant. So wie neulich 2 Drachenkollegen mit Zielflug Englischer Garten. Haben Ihr Video aber schnell aus Youtube genommen. Da hatte wohl Einer Bedenken, dass er evtl. seine Airliner Lizenz gefährdet.

                          Joe

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

                            ich glaube nur, dass der englische Garten ne CTR sein könnte. Oder liege ich da falsch??? Mal sehen vielleicht ist meine nächstes Ziel mal auf deutschlands größtem Marktplatz zu landen oder auf dem Hubschrauberlandeplatz von meinem Arbeitgeber.

                            ach das nette an dem gewählten Landeplatz. Hier stehen gegenüber vom McDonalds zwei gut sichtbare Plakatwände mit BurgerKingWerbung. Auf dem Bildern von Ruben nur von hinten zu sehen. schade
                            Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Sind solche Landungen eigentlich in D legal möglich?

                              Zitat von dicker-moench Beitrag anzeigen
                              ich glaube nur, dass der englische Garten ne CTR sein könnte. Oder liege ich da falsch???
                              Nee, dort noch nicht. Von Süden her gibt es erstmal "nur" C-Räume mit von Süden nach Norden immer weiter nach unten abgesenkter Untergrenze. Über dem englischen Garten darf man dann nur noch bis 4500ft MSL fliegen. Wenn man bedenkt dass die beiden sich ne ganze Strecke lang haben schleppen lassen, geht das also schon.
                              Angehängte Dateien
                              http://www.vimeo.com/SaschaN
                              https://www.facebook.com/saschan.hg
                              https://www.youtube.com/channel/UC7lgX90a3BVgwoYzNZLRMIg

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X