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Anlieger Frei

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    Anlieger Frei

    Ich weiß es gibt so viele Berichte im Internet zu diesem Thema.
    Aber egal wo man liest (wo ich gelesen habe), stoße ich auf
    verschiedene Aussagen.

    Ich gebe mal ein Fallbeispiel:
    eine Anlieger Frei Straße führt zu einer tollen Wiese.
    Den Grundstückseigentümer kenne ich und erlaubt
    mir auch das Betreten dieser (fürs Groundhandling).
    Nun möchte ich nach sehen ob der Anlieger (Eigentümer)
    auf seinem Grund im Moment verweilt.
    Bin ich dann rechtmäßig in die Anlieger Frei Straße eingefahren?

    Laut dem Wiki Eintrag schon, oder?
    Gibt es vielleicht (falls es rechtmäßig ist) ein Dokument,
    dass man ausgedruckt dabei haben könnte?

    Erfahrungen? Tipps?

    (ich bin nicht lauffaul <vielleicht ein wenig>
    aber mit 3 Schirmen und 2 Gurtzeugen
    lauf ich ein paar mal 'g')
    www.ferdinand-vogel.de

    #2
    AW: Anlieger Frei

    so lang du dort irgendwo halten möchtest, z.b. irgendwen besuchen willst ist es rechtens. das soll nur den durchgangsverkehr hindern und die strasse beruhigen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlieger Frei

      Also können die mir garkein Strafzettel ans Auto heften,
      wenn ich da parke? Heißt, die Stadt müsste erst ein
      Schild aufstellen mit "Landwirtschaftlicher Verkehr frei",
      dann erst dürfte ich als Flieger da nicht mehr hin?

      Auf Vermutung will ich den Strafzettel nicht riskieren.

      Anlieger sind Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt."
      (BayObLG VRS 33,457)


      aber:

      Nicht zum erlaubten Anligerverkehr gehört [...] bloße Ausübung eines Gemeingebrauchs, OLG Schleswig VM 65 37, z.B. das befahren einer Forststraße zwecks späteren Skilaufs, Bayerisches Oberstes Landesgericht DAR 69 106.

      was denn nun???
      www.ferdinand-vogel.de

      Kommentar


        #4
        AW: Anlieger Frei

        Heisst soviel wie wenn der Bauer nur ein Bekannter ist, den du garnicht besuchen willst weil er kein Häuschen auf der Wiese hat darfst du nicht durch.
        Anlieger bist du nur wenn du in persönlichen Kontakt mit dieser Person treten willst.
        Die Wiese (Groundhandling) dient, wie das Fallbeispiel des Skiläufers, ja nur zum Groundhandlen und damit zu einer Ausübung einer Tätigkeit welche nicht darauf beruht mit der Person Kontakt aufzunehmen.
        Ergo, du darfst nicht durchfahren

        Hobby ist ungleich menschliche Beziehung. Sry hab momentan kein FB darum hier

        Und was die 2 Gurtzeuge und 3 Schirm angeht is doch easy.
        2 Schirme hängst du in die Gurtzeuge ( Brust und Schultergurt) hängst dir jeweils 1 Gurt um eine Schulter und den 3. Schirm nimmst mit der Hand
        Machst dazu noch ein Bild mit Selbstauslöser und stellst es auf Facebook, dann reißen sich die Mädels drum dass du mit ihnen zum einkaufen gehst

        Kommentar


          #5
          AW: Anlieger Frei

          anderes Fallbeispiel.

          Mein Freund erlaubt mir seine Wiese/Garten (uneingezeunt) zu betreten.
          Ich soll dort etwas umpflügen. Da er keine Zeit hat schickt er mich allein
          dort hin. Muss ich jetzt wirklich 2km zum Grundstück laufen?
          zur Belonung lass ich meinen kleinen Drachen steigen.

          Ich brauch keine mich auseinander reiß(/z)enden Mädels, darum hab ich ein schon
          vorhandenes Bild auch nicht hochgeladen! ;-)
          www.ferdinand-vogel.de

          Kommentar


            #6
            AW: Anlieger Frei

            Andere Frage...

            klingt ja jetzt eigentlich eher nach ner Wiese mitten im Nirgendwo. Wieso sollten sich die Grünen 2km Querfeldein dafür interessieren ob dein Auto da steht?
            Wieso steht da überhaupt ein Schild "Anlieger frei" meist weil dahinter irgendwo 5 Häuser stehen und eine weitere Strasse abzweigt, was kürzer wäre als der Hauptverkehrsweg zur RushHour.
            Strafzettel bekommst du ja auch nur wenn du nicht vor Ort bist und dich nicht rechtfertigen kannst. Ich glaube kaum, dass selbst wenn da eine Streife vorbeirollt die nicht mit sich reden lassen. Zur Not legst halt noch nen Zettel mit der Nummer vom Bauern ins Auto der dir die Erlaubniss gegebn hat.

            Ich würde mich schon freuen wenn es bei uns Landwirte geben würde die überhaupt mal das handlen auf einer brachgelegten Wiese erlauben würden...

            Kommentar


              #7
              AW: Anlieger Frei

              stafzettel beim parken bekommst du eh nicht, nur wenn du beim durchfahren kontrolliert wirst. (ist ja nicht "nur anwohner mit parkausweis"?)
              wenn du dann sagst du willst zu dem bauer (den du ja auch kennst) ist die sache i.o.
              ich würde mir da kein kopf machen.

              Kommentar


                #8
                AW: Anlieger Frei

                Also bei uns steht vor jedem Feldweg (Außerorts und
                keine Land-/Bundstraße) solch ein Schild. Gelegendlich
                auch mal ein "Forst und Landwirtschaftlicher Verkehr frei".

                Problem ist nur; bislang hat sich niemand darum gescheert.
                Wir Flieger waren gern gesehen. Nur mittlerweile gibt es
                eine "Klicke" von Modellfliegern. Die kommen bei fast jedem Wind.
                Ich nur bei einem schmalen Windbereich; somit sehr selten.
                Ein anliegender Gartenbesitzer meinte derletzt
                er habe alle Autos fotographiert und würde das melden.
                Angeblich haben die Fahrzeughalter alle eine Verwarnung erhalten.
                (ich hatte mein Auto damals wo anderst stehen)

                Ich werde glaub mal direkt bei der Polizei anfragen ;-)
                Das Volk weiß es glaub ich auch nicht so genau 'g'
                In der StVo steht dazu übrigens auch nichts darüber!
                www.ferdinand-vogel.de

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlieger Frei

                  Zitat von FlyBird Beitrag anzeigen
                  ...
                  Auf Vermutung will ich den Strafzettel nicht riskieren.
                  ...
                  Du da sag noch mal einer, Gleitschirmfliegen sei ein Risikosport...tz,tz,tz

                  Wo wir doch jedes (Rest-)Risiko so engagiert auszuschalten versuchen.

                  ______________________________________
                  Grüße aus 0m GND,

                  Flynix

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlieger Frei

                    servus flybird,

                    du hast doch ein anliegen um in die straße einzufahren!
                    (entweder um deinen bekannten zu treffen oder eben um zu parken zum groundhandeln)

                    brauchst keine angst vor strafzetteln haben. was du in der straße wolltest brauchst du dich vor keinem rechtfertigen.

                    selbst wenn du nur durchfährst, wolltest halt jemanden besuchen, hast dich an der adresse geirrt. wer will dir das gegenteil beweisen? braucht dir auch keiner: keiner wird dich danach fragen und keinen gehts was an.

                    viel spaß beim groundhandeln!

                    ps: ok, zu schnell geantwortet. das war halt immer der flapsige spruch...
                    aber um bei der genauen definition bei wikipedia zu bleiben: du wolltest mit deinem bekannten grundstückseigentümer in eine "beziehung" treten (besuchen reicht ) "die absicht ist ausreichend".
                    kannst du ja nix dafür wenn er den termin zum groundhandeln verschwitzt...
                    Zuletzt geändert von achilleos; 23.03.2011, 12:57. Grund: post scriptum
                    die antwort liegt irgendwo dazwischen
                    hauptsach´ ´s steigt!
                    adrian

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlieger Frei

                      Zitat von achilleos Beitrag anzeigen

                      ps: ok, zu schnell geantwortet. das war halt immer der flapsige spruch...
                      aber um bei der genauen definition bei wikipedia zu bleiben: du wolltest mit deinem bekannten grundstückseigentümer in eine "beziehung" treten (besuchen reicht ) "die absicht ist ausreichend".
                      kannst du ja nix dafür wenn er den termin zum groundhandeln verschwitzt...
                      Alles ist Rechtens solang bis bewiesen ist, dass es Unrecht war !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlieger Frei

                        Es ist schon tatsächlich so, dass man
                        an Feldwegen nicht parken darf.
                        Die Bauern dürfen, wenn sie auf dem Felde arbeiten.
                        Also nicht das Anlieger-Frei ist das Problem,
                        denn Du hast ja ein Anliegen.
                        Diese Begründung ist vielleicht juristisch anfechtbar, aber ich habe es mir seit meinen Fahrschultagen auch so gemerkt.
                        Feldwege dürfen nur für landwirtschaftlichen Zwecke benutzt werde, oder wenn man ein Anliegen hat.


                        Jedenfalls hat mich die Polizei entsprechend aufgeklärt.
                        Wie Du schreibst, gibt es leider einen Kläger…..

                        Ich bin kürzlich erst in der ähnlichen Situation gewesen, wo die Polizei kam, mir etwa 15 Minuten zusah und mir dann schonend beibrachte, dass ich mein Auto vom Feldweg weg zu bewegen habe. Gekostet hats nichts.
                        Auf meine Frage, wieso sie gekommen sind, meinten die Polizisten bloß, es gibt zuviele Neider....
                        Zuletzt geändert von Cacao; 23.03.2011, 17:27.

                        Kommentar

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