- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

    Zur Thermik Messe in Sindelfingen am 13.02.2011 habe ich mich mit einem Interessenten für mein Gurtzeug verabredet. Derjenige hat das Gurtzeug dort „probesitzen“ können und wir wurden uns handelseinig. Da er nicht den vollen Betrag in bar dabei hatte, wurde verabredet den Restbetrag von 175 Euro per Überweisung zu tätigen. Wir tauschten unsere Visitenkarten aus und ich schrieb ihm meine Bankverbindung auf. Soweit so gut!
    Nach zwei Wochen habe ich dann mal eine Erinnerungsmail geschickt, da noch kein Geld überwiesen wurde. Keine Antwort! Nach der zweiten Erinnerungsmail bekam ich dann eine Antwort. Das Geld würde er jetzt unverzüglich bezahlen. Aber das Geld wurde wieder nicht überwiesen. Dann hab ich einige Wochen später angerufen und dann wurde behauptet dass er das Geld bereits überwiesen hat….
    Lange Rede kurzer Sinn; bis jetzt habe ich mein Geld nicht bekommen. Ich finde es bedauerlich, dass man inzwischen noch nicht einmal mehr „Fliegerkollegen“ trauen kann. Was würdet ihr in so einem Fall machen?

    #2
    AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

    Wenn es nicht anders geht:
    Erst mal eine schriftliche Zahlungsaufforderung schicken, ab besten per Einschreiben mit Rückchein, darin Frist zur Zahlung setzen (Datum). Wenn darauf keine Reaktion kommt, nochmal Mahnung und Androhung eines Mahnbescheides und dann schliesslich gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

    Kostet halt schon Einiges an Porto.

    Ich würde diesen Weg aber erst mal per Mail ankündigen, vielleicht überlegt er es sich doch noch mal.
    Stefan

    Kommentar


      #3
      AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

      Mal ganz ehrlich gerichtlichen Mahnbescheid ? Auf welcher Grundlage denn ? Oder habt ihr nen Schriftlichen Vertrag geschlossen ?

      Wenn es wie ich denke so ein Handschlagdeal war wirste wohl Pech gehabt haben. Lehrgeld halt ...

      Kommentar


        #4
        AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

        pech gehabt, sowas solltest du nicht wiederholen.
        flieger sind genauso wie alle anderen, warum sollten sie anders sein ?

        Kommentar


          #5
          AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

          Hy,

          auch ein mündlicher Vertrag hat seine Gültigkeit, allerdings ist der Vertragsschluss zu beweisen !

          Der Kläger trägt aber wie immer die Beweislast, kann er das nicht ist er in Beweisnot und bleibt zusätzlich noch auf den Verfahrenskosten sitzen.

          Also besser erst Gurtzeug rausgeben wenn Chash voll da.

          Limeric
          Zuletzt geändert von limeric; 27.05.2011, 20:14.

          Kommentar


            #6
            AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

            Zitat von limeric Beitrag anzeigen
            Hy,

            auch ein mündlicher Vertrag hat seine Gültigkeit, allerdings ist der Vertragsschluss zu beweisen !

            Limeric
            Das gilt aber nur unter Geschäftsleuten.

            Gruß

            Claus

            Kommentar


              #7
              AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

              Also ich bin selber Unternehmer und ich weis dass ein per Handschlag besiegelter Vertrag vor allen Deutschen Gerichten bestand hat.

              Du musst natürlich Zeugen benennen können oder irgendwie deinen Anspruch glaubhaft machen. Wenn das geht musst du entscheiden ob du einen Titel beim zuständigen Amtsgericht beantragen willst. Die Kosten dafür musst du vorstrecken . Mit dem Schuldtitel kannst du Vollstreckung beantragen. Die Kosten dafür musst du vorstrecken. Wenn dein Gläubiger "Zahlungsunfähig ist hat der Titel 30 Jahre Gültigkeit Jeden Vollstreckungsversuch in dieser Zeit musst du erst mal vorstrecken. Na ja Ich hab auf diese Weise schon ein paar Rechnungen einfach abgeschrieben da mich das Eintreiben im laufe der Zeit teuerer gekommen ist als alles "Wert" war. Aber in deinem Fall kann der Gerichtsvollzieher wenigstens das Gurtzeug pfänden.....

              Alternative: Du kennst eine Rockergang...

              Seidenschwan

              Kommentar


                #8
                AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                Das gilt aber nur unter Geschäftsleuten.

                Gruß

                Claus
                Nö! Das gilt auch für Privatgeschäfte.....

                Seidenschwan

                Kommentar


                  #9
                  AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                  servus leude,

                  nachzulesen im bgb, ein vertrag besteht aus angebot und annahme (D) und ist rechtsverbindlich! auch unter privatleuten!
                  diesen vertrag kann man mündlich oder sogar ohne ein wort miteinander zu wechseln schließen. zb. bei kautionen: handheben, man nimmt das nächst höhere gebot an.
                  wird auch nicht schwer nachzuweisen: der käufer wird vor gericht nicht bestreiten können, daß er den ggst. nun besitzt, mit der mail, daß noch geld aussteht ist es bestimmt ein leichtes.
                  wenn er wirklich bezahlt hat, ist es vlt. nur ein zahlendreher? schreib ihm nochmal per mail. viel glück jedenfalls!

                  ps: stimmt holger: zb. grundstücksverkäufe nur mit notar oder ausbildungsverträge nur schriftlich.
                  Zuletzt geändert von achilleos; 27.05.2011, 20:30. Grund: post scriptum
                  die antwort liegt irgendwo dazwischen
                  hauptsach´ ´s steigt!
                  adrian

                  Kommentar


                    #10
                    AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                    Hy,

                    beispiel Arbeitsvertrag, Schriftform vorgeschrieben. Auch wenn dies nicht geschah trotzdem Gültig.

                    Der Knackpunkt ist immer die Beweisfrage !

                    Limeric

                    Kommentar


                      #11
                      AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                      Hy,

                      da sich dein Käufer schon auf den Rückstand eingelassen hat, hast du ja den Beweis.
                      Die Überweisung kann er ja ggf. Belegen.

                      Meist sind das aber nur Sprüche allzu ausgeleiert, Überweisung entweder nicht gemacht, oder zahlen dreher etc..
                      Muss er halt nachforschen wo Geld ist, falls ordentlich überwiesen.

                      Die von Dir notierte Bankverbindung sollte auch die Richtige gewesen sein sonst, falls du den Zahlendreher hattes ist die Kohle beim Falschen gelandet.

                      Diese Höhe wird von den Banken i.R. nicht auf Übereinstimmung Kontoinhaber mit KTO. Nr. geprüft. Dan darfst du den Absender bitten den Fehlempfänger zu bitten den Betrag zurück zu zahlen. Wenn der oder beide nicht wollen wirds kompliziert.

                      Kannst auch vorbeifahren und Bares mitnehmen, wenn nicht zu weit weg, so nicht obiges.

                      Limeric

                      Kommentar


                        #12
                        AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                        Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
                        Wenn es wie ich denke so ein Handschlagdeal war wirste wohl Pech gehabt haben. Lehrgeld halt ...
                        jawohl, Gurtzeug weg, Geld unterschlagen und du meinst "Pech gehabt"? Ich meine eine Strafanzeige bei der Polizei wäre angebracht. Die geht dann über die Kripo zur Staatsanwaltschaft die den Herrn dann zur Stellungnahme auffordert. irgendwo hört es auf
                        Vorher noch einmal der direkte Versuch mit den möglichen Konsequenzen ankündigen und dann
                        Alle Möglichkeiten ausschöpfen und nicht "Pech gehabt".

                        Kommentar


                          #13
                          AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                          Hy,

                          aus einer Strafvervolgung hat er aber auch noch kein Geld.

                          Ist aber richtig, da sein Konto ( Nichtzahler ) so wächst und die Strafen steigen bei Wiederholungstätern.

                          Da muss er ( Verkäufer) sich schon selbst kümmern. Dem Staat ist das Wurscht.

                          So nen Spass hat ich mal mit einer Berliner Pappnase, der wurde verknackt aber Geld musste Zivilrechtlich eingeklagt werden. Hat der dann nix ist die Kohle wieder weg + Extra.

                          Limeric

                          Kommentar


                            #14
                            AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                            gelöscht, wurde bereits gesagt

                            Kommentar


                              #15
                              AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                              Zitat von Forix
                              Bedauerlich, aber so wie Du das schilderst hat es da jemand drauf angelegt Dich zu täuschen.
                              Wer sagt Dir denn, dass die Visitenkarte echt ist?

                              Wegen 175 Euro würde ich jetzt keinen grossen Aufwand betreiben, das sind vielleicht 1-3 Arbeitstunden bei den meisten und der Ausgang ist ungewiss...

                              Ich würde das Geld einfach abschreiben und die gesparte Zeit zum Fliegen verwenden...

                              Traurig ist natürlich der Vertrauensverlust gegenüber anderen Fliegern, der lässt sich aber auch nicht mehr wieder herstellen wenn Du Dir per Vollstreckung nach zermürbenden Jahren evt. einen Teil des Geldes zurückholst...
                              Wenn er nicht zu weit weg wohnt: 2 Fliegerkollegen ins Auto packen und hinfahren. Und Geld abholen. Für den Fall, dass er kein Bares da hat, Schuldanerkenntnis vorbereitet mitbringen und vor Zeugen unterschreiben lassen. Das SChriftstück kann Dir dann als Beweis für den Anspruch im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens dienen.

                              Für solche Schweinebacken hätte ich keinerlei Mitleid.

                              NB: Bitte keine Drohung mit Gewaltakten o.ä., trotzdem ist eine entsprechende Statur der begleitenden Fliegerfreunde eher nicht hinderlich...

                              Wenns um den Bereich mittlerer Schwarzwald geht, kannste mir gern ne pm schicken.
                              Zuletzt geändert von Planer; 27.05.2011, 22:54.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X