Der Ausbildungsleiter der Papillon-Flugschulen beantragt, dass sowohl für die Ausbildung,
wie auch für den Pilotenstatus „Inhaber der A-Lizenz“ Gleitschirme der Kategorie A
verbindlich vorgeschrieben werden.
Begründung:
Die flugfehlerverzeihenden Eigenschaften der sicheren A-Gleitschirme können
meteorologische Fehleinschätzungen wesentlich besser und umfangreicher ausgleichen und
Leben retten. Andreas Schubert geht davon aus, dass es in den Jahren 2000 bis 2010
vermutlich nur einen einzigen tödlichen Unfall eines deutschen Piloten durch
Turbulenzeinwirkung auf einem DHV 1 Schirm gibt.
Es schließt sich eine umfangreiche Diskussion an, in der sich herauskristallisiert, dass es
wünschenswert ist, dass Flugschüler in der A-Ausbildung nur Gleitschirme der Kategorie A
fliegen und damit nach bestandener A-Scheinprüfung zunächst weiter fliegen. Da es aber
auch sehr erfahrene und talentierte A-Scheinpiloten gibt, die den B-Schein nicht erwerben,
erscheint für sie eine Restriktion auf die Kategorie A nicht angebracht.
Beschluss:
Der Antragsteil „Schulung nur mit A-Schirmen“ wird an den Fachausschuss
Ausbildung überwiesen, mit dem Auftrag die Definition der Ausbildungstauglichkeit
von Schulungsgeräten für die A-Ausbildung entsprechend eng zu fassen und eine
Beschlussvorlage für die nächste Kommissionssitzung zu erarbeiten
wie auch für den Pilotenstatus „Inhaber der A-Lizenz“ Gleitschirme der Kategorie A
verbindlich vorgeschrieben werden.
Begründung:
Die flugfehlerverzeihenden Eigenschaften der sicheren A-Gleitschirme können
meteorologische Fehleinschätzungen wesentlich besser und umfangreicher ausgleichen und
Leben retten. Andreas Schubert geht davon aus, dass es in den Jahren 2000 bis 2010
vermutlich nur einen einzigen tödlichen Unfall eines deutschen Piloten durch
Turbulenzeinwirkung auf einem DHV 1 Schirm gibt.
Es schließt sich eine umfangreiche Diskussion an, in der sich herauskristallisiert, dass es
wünschenswert ist, dass Flugschüler in der A-Ausbildung nur Gleitschirme der Kategorie A
fliegen und damit nach bestandener A-Scheinprüfung zunächst weiter fliegen. Da es aber
auch sehr erfahrene und talentierte A-Scheinpiloten gibt, die den B-Schein nicht erwerben,
erscheint für sie eine Restriktion auf die Kategorie A nicht angebracht.
Beschluss:
Der Antragsteil „Schulung nur mit A-Schirmen“ wird an den Fachausschuss
Ausbildung überwiesen, mit dem Auftrag die Definition der Ausbildungstauglichkeit
von Schulungsgeräten für die A-Ausbildung entsprechend eng zu fassen und eine
Beschlussvorlage für die nächste Kommissionssitzung zu erarbeiten
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