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Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

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    Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

    Hier ein Auszug aus einer Rechtsurteilsammlung.

    "Ein Hobbybastler, der sich aus Spaß einen Gleitschirmpropellermotor auf den Rücken schnallt und dann damit auf das Fahrrad steigt, benötigt eine Fahrerlaubnis. Außerdem muß das Gefährt Haftpflicht versichert sein.
    In dem verhandelten Fall war der Angeklagte dank seiner Konstruktion mit etwa 25 Stundenkilometern auf dem Rad über die Straßen gefahren. Dabei war er von der Polizei aus dem Verkehr gezogen und angezeigt worden. Die Richter des OLG Oldenburg befanden, daß es sich bei dem Gefährt nicht um ein muskelgetriebenes Fahrrad, sondern ein motorgetriebenes Kraftfahrzeug handle. Deshalb hätte der Beschuldigte eine Fahrerlaubnis der Klasse 1a oder 1 haben müssen. Diese habe er aber ebenso wenig besessen wie eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Propellerfahrrad. Da den Fahrer aber nur eine geringe Schuld traf, stellten die Richter das Verfahren dennoch ein (OLG Oldenburg, Az. Ss 105/99)."

    Quelle .www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html

    Gruss
    sphinx

    #2
    AW: Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

    Hi,

    wenn er sich auf ein Fahrrad setzt hat er ein Fahrzeug motorisiert und ist dran.

    Mit Inlineskates sieht es ganz anders aus, da Inlineskater per Gesetz Fußgänger sind und es keine motorisierten Fußgänger gibt. (Auch wenn ein Fußgänger mit Rucksackmotor ggf. einen Schritt schneller läuft.)

    Gruß Tom

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

      sphinx - wer hätte das gedacht ?

      Es sollte doch allgemein bekannt sein dass ein motorbetriebenes und andere Fahrzeuge die auf öffentlichem Grund betrieben werden eine technischen Abnahme und Bewilligungspflicht brauchen, wobei dies keine Schikane sondern ein Schutz für alle Verkehrsteilnehmer ist.

      Mich wundert nur dass es immer noch Leute gibt die sich nicht mal vorgängig erkundigen und glauben sie können da machen was sie wollen.

      Da hat doch letzthin gar ein Troll gewusst dass sowas verboten ist und hat versucht allen Umständen zum Trotz so ein Hirngespinst in den Verkehr zu bringen ! (siehe Link)

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

        FYI



        Oder mal nach Hartenstein fahren/fliegen und sich mit Frank unterhalten...

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

          Zitat von Pedro Beitrag anzeigen
          sphinx - wer hätte das gedacht ?

          Es sollte doch allgemein bekannt sein dass ein motorbetriebenes und andere Fahrzeuge die auf öffentlichem Grund betrieben werden eine technischen Abnahme und Bewilligungspflicht brauchen, wobei dies keine Schikane sondern ein Schutz für alle Verkehrsteilnehmer ist.

          Mich wundert nur dass es immer noch Leute gibt die sich nicht mal vorgängig erkundigen und glauben sie können da machen was sie wollen.
          ...
          Naja, so klar ist der Fall - übrigens ein Vorfall vom 26.03.1998 - wohl doch nicht gewesen. Immerhin hat die Vorinstanz die Auffassung vertreten, es seien keine Straftatbestände erfüllt: "...denn bei dem vom Angeklagten gelenkten Fahrzeug habe es sich nach wie vor um ein Fahrrad, nicht hingegen um ein Kraftfahrzeug gehandelt. Darunter verstehe man ein durch Motor angetriebenes Fahrzeug, was hier wegen der fehlenden Verbindung von Motor und Tretvorrichtung nicht der Fall gewesen sei. ... Da der Angeklagte ein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr benutzt habe, das so nicht zugelassen sei, habe er allerdings ordnungswidrig gehandelt."

          Das OLG hat indessen keinen Unterschied zwischen der direkten Verbindung des Antriebs mit dem Fahrzeug und der lediglich indirekten Verbindung gemacht, also vom Fahrzeugführer getragen wird.

          Gruß

          Rüd

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

            Zitat von Pedro Beitrag anzeigen
            sphinx - wer hätte das gedacht ?

            Es sollte doch allgemein bekannt sein dass ein motorbetriebenes und andere Fahrzeuge die auf öffentlichem Grund betrieben werden eine technischen Abnahme und Bewilligungspflicht brauchen, wobei dies keine Schikane sondern ein Schutz für alle Verkehrsteilnehmer ist.

            Mich wundert nur dass es immer noch Leute gibt die sich nicht mal vorgängig erkundigen und glauben sie können da machen was sie wollen.
            mmmmmmm wie sieht das denn mit e-fahrrädern aus
            satz eines fluglehrers
            DAS ANDERE RECHTS !?!

            mfg ludwig

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              #7
              AW: Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

              Verliert ein Fahrrad die ABE wenn man es mit einem Rucksacküropeller antreibt?
              -Wäre mal zu prüfen, was die von Raketen halten...

              Aber mal Spass beiseite. Sowas würd ich auf einem ausgedienten Flugfeld oder so ausprobieren, zum Wohle aller Beteiligten.

              Happy Landings

              Kommentar


                #8
                AW: Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

                Zitat von WillyCH Beitrag anzeigen
                Verliert ein Fahrrad die ABE wenn man es mit einem Rucksacküropeller antreibt?
                -Wäre mal zu prüfen, was die von Raketen halten...
                Kraftfahrzeuge sind nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft fortbewegt werden.

                Zur Maschinenkraft führt das OLG aus:
                "Nach einhelliger Auffassung ist der Begriff Maschinenkraft als Gegenstück zur Naturkraft und zur menschlichen oder tierischen Kraft zu verstehen. Die Art des maschinellen Antriebs (Elektromotor, Verbrennungsmotor etc.) ist unerheblich. Ebenfalls ohne Belang ist, ob die Kraft mittels Ketten, Wellen etc. auf die Räder übertragen oder ob das Fahrzeug durch einen Propeller oder den Rückstoß eines Raketenantriebs vorwärts getrieben wird."

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

                  Zitat von Rued Beitrag anzeigen
                  Kraftfahrzeuge sind nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft fortbewegt werden.

                  Zur Maschinenkraft führt das OLG aus:
                  "Nach einhelliger Auffassung ist der Begriff Maschinenkraft als Gegenstück zur Naturkraft und zur menschlichen oder tierischen Kraft zu verstehen. Die Art des maschinellen Antriebs (Elektromotor, Verbrennungsmotor etc.) ist unerheblich. Ebenfalls ohne Belang ist, ob die Kraft mittels Ketten, Wellen etc. auf die Räder übertragen oder ob das Fahrzeug durch einen Propeller oder den Rückstoß eines Raketenantriebs vorwärts getrieben wird."
                  dann muss man ja demnächst einen mofaschein fürs fahrrad machen
                  satz eines fluglehrers
                  DAS ANDERE RECHTS !?!

                  mfg ludwig

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fahrrad mit Rucksackmotor illegal- wer hätte es gedacht.

                    Zitat von paralu Beitrag anzeigen
                    dann muss man ja demnächst einen mofaschein fürs fahrrad machen
                    Wenn es elektrisch ist... aber selbst da wird der Gesetzgeber noch spitzfindig:
                    Ebikes mit Führerscheinpflicht und Pedelecs ohne...

                    oder war das jetzt umgekehrt?

                    Ach, schau selbst ;-)

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