- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bergekosten - Versicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bergekosten - Versicherung

    Dieser Post stand auch unter "Sicherheit", aber leider ohne Reaktion:

    Habe mir folgendes durchgelesen:
    http://www.dhv.de/web/piloteninfos/s...bei-unfaellen/

    Bei Punkt 6 Selbstrettung steht folgendes:
    Wer als Inhaber einer Fluglizenz und Führer eines Fluggeräts einen Flugunfall erleidet,wird gem. ICAO-Abkommen von dem Staat, auf dessen Gebiet er ist, kostenlos gesucht und gerettet. Nur die Kosten zur Bergung des Fluggeräts sowie angerichtete Schäden und
    Folgeschäden muß er übernehmen, bzw. sich hierfür versichern.

    Wer bezahlt dann die Bergung bzw. Rettung?
    Ist eine Versicherung also überflüssig?

    Danke für die Antwort.
    lg


    #2
    AW: Bergekosten - Versicherung

    War die Rettung unnötig bezahlst du (ZBsp Baumlandung wird von Spaziergänger gemeldet und du bist unverletzt)
    Also IMMER die Zentrale der Rettung anrufen.

    Kommentar


      #3
      wenn du verletzt geborgen wirst bezahlt die krankenkasse

      Kommentar


        #4
        AW: Bergekosten - Versicherung

        Die Krankenkasse zahlt nur den in Deutschland üblichen Tarif für die Luftrettung! Die kosten die bei einem Auslandseinsatz durch eine Helibergung entstehen, können schnell wesentlich höher sein.
        In meinem Fall hat die KK etwas über 1000,- gezahlt die Helirettung kostete aber 6800,- Da kam sogar die Zusatzversicherung vom DHV mit zusätzlich 2500,- an ihre Grenzen.
        In Deutschland wird die Luftrettung u.a. vom ADAC zu festen Preise gewährleistet. In Österreich gibt es diverse Privatunternehmen, die abrechnen, wie sie wollen. Da kostet die Minute Flug dann 70€. Oftmals ist man selbst auch gar nicht in der Lage die Rettung zu rufen und ist froh, dass das andere für einen übernehmen, bzw. der erst versorgende Arzt den Heli bestellt.

        Lieber genau schlau machen, das kann sonst unangenehm teuer werden...

        Kommentar


          #5
          AW: Bergekosten - Versicherung

          Bei mir hat die Krankenkasse (Central) die Helibergung in der Schweiz in knapp gleicher Höhe wie bei Dir komplett und ohne Murren bezahlt.
          Trotzdem bin ich auch noch in der Flugrettung Tirol Mitglied. Für einen Jahresmindestförderbeitrag von 22 Euro ist dann die Hubschrauberbergung UND Suchaktionen WELTWEIT abgedeckt.

          Edit: Stimmt, SvenT hat recht. War wohl anders gemeint...
          Zuletzt geändert von Gast; 29.02.2012, 14:44.

          Kommentar


            #6
            AW: Bergekosten - Versicherung

            Hallo zusammen,
            ich glaube Gebirgler meinte etwas anderes.

            In dem von ihm zitierten Text steht ja, dass über dass ICAO abkommen die Suche und Rettung des Piloten kostenlos sei.

            Warum werden dann dem Piloten Kosten in Rechnung gestellt ?
            Das ist doch eigentlich seine Frage....

            S.

            Kommentar


              #7
              AW: Bergekosten - Versicherung

              Auszug aus DHV

              6. Selbstrettung
              Wer als Inhaber einer Fluglizenz und Führer eines Fluggeräts einen Flugunfall erleidet, wird gem. ICAO-Abkommen von dem Staat, auf dessen Gebiet er ist, kostenlos gesucht und gerettet. Nur die Kosten zur Bergung des Fluggeräts sowie angerichtete Schäden und Folgeschäden muß er übernehmen, bzw. sich hierfür versichern.
              Ist ein Such- oder Rettungseinsatz aber nicht nötig, können nicht nur die Kosten dafür gefordert, sondern sogar eine Strafe bis hin zu Flugverbot oder Beschlagnahme des Geräts verhängt werden.
              Glaubt nun jemand, einen Absturz beobachtet zu haben und alarmiert den Rettungsdienst, dann handelt er im Namen des mutmaßlich Verunglückten. Er gibt, juristisch gesehen, eine Erklärung ab, die dem mutmaßlichen Willen des Verunglückten entspricht. Die Folgen wirken für und gegen den Verunglückten.
              Deshalb ist es ratsam, nach "spektakulären" Außen- oder Bruchlandungen selbst mit dem Rettungsdienst Verbindung aufzunehmen, um einen etwaigen teuren Fehleinsatz zu vermeiden oder einen notwendigen Einsatz zielzurichten.

              Kommentar


                #8
                AW: Bergekosten - Versicherung

                Hallo Michael,
                danke für das komplette Zitat.

                Dennoch stellt sich doch die Frage, warum bei einer berechtigten und notwendigen Helirettung Kosten erhoben werden die der Verunfallte zu tragen hat, wenn doch im Zitat die Rede ist, dass dies kostenlos sei.

                Gruß
                S.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Bergekosten - Versicherung

                  Es macht noch einen Unterschied, ob man privat (zB. Central) oder gesetzlich versichert ist. Gerade auch
                  bei Abrechnungen im Ausland.

                  Viele Grüße

                  Michael C.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Bergekosten - Versicherung

                    Zitat von JN Beitrag anzeigen
                    Trotzdem bin ich auch noch in der Flugrettung Tirol Mitglied. Für einen Jahresmindestförderbeitrag von 22 Euro ist dann die Hubschrauberbergung UND Suchaktionen WELTWEIT abgedeckt.
                    Auch hier würde ich empfehlen, sich ganz genau schlau zu machen. So wie ich das Angebot kenne, ist nur eine Bergung aus alpinem Gelände abgesichert. Verunglückst du im Tal zahlen die soweit ich weiß nichts.

                    Ich kenne mich mit dem Angebot von Privatversicherungen nicht aus, ich bin nur stink normaler Kassenpatient ;-) und da zahlen sie nicht einfach so im Ausland. In wie weit dieser Paragraph allerdings wirksam ist würde mich sehr interessieren, dann könnte ich vllt Rückwirkend noch einen neuen Schirm finanzieren.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Bergekosten - Versicherung

                      Zitat von SvenT Beitrag anzeigen
                      Hallo Michael,
                      danke für das komplette Zitat.

                      Dennoch stellt sich doch die Frage, warum bei einer berechtigten und notwendigen Helirettung Kosten erhoben werden die der Verunfallte zu tragen hat, wenn doch im Zitat die Rede ist, dass dies kostenlos sei.

                      Gruß
                      S.
                      Danke Sven. Du bist einer der wenigen der die vielleicht schlecht verstehbare Frage verstanden hat. hehe.

                      Fakt ist dass die Bergrettung eine Rechnung stellt. Auch das Heli-Unternehmen, welches auch immer.
                      Wird eine Rechnung nicht bezahlt wird ein Eintreibungsbüro beauftragt (in Ö). So schauts aus.
                      Jetzt hätte ich gerne mal, liebe DHV-Sicherheit, geklärt wie das mit kostenlos funktioniert....

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Bergekosten - Versicherung

                        Zitat von Gebirgler Beitrag anzeigen
                        ...Jetzt hätte ich gerne mal, liebe DHV-Sicherheit, geklärt wie das mit kostenlos funktioniert....
                        Ich hab deine Frage auch verstanden. Und finde sie sehr gut!
                        Mich würde eine Stellungnahme vom DHV auch interessieren, da diese Aussage auf der Website so nur für Verwunderung sorgt.

                        Grüße,
                        Kilian

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Bergekosten - Versicherung

                          @ all
                          Auszug aus DHV

                          6. Selbstrettung
                          Wer als Inhaber einer Fluglizenz und Führer eines Fluggeräts einen Flugunfall erleidet, wird gem. ICAO-Abkommen von dem Staat, auf dessen Gebiet er ist, kostenlos gesucht und gerettet. Nur die Kosten zur Bergung des Fluggeräts sowie angerichtete Schäden und Folgeschäden muß er übernehmen, bzw. sich hierfür versichern.
                          Das ist so sicher nicht ganz richtig, jedenfalls nicht generell. ICAO-Vertragsstaaten sind verpflichtet einen Such- und Rettungsdienst für in Not geratene Luftfahrzeuge und deren Insassen einzurichten. Die Verpflichtung beschränkt sich auf die Rettung und die ärztliche Versorgung der Flugzeuginsassen. Ich hab die ICAO-Abkommen durchgeschaut und nichts zu eine Kostenfreiheit dieser Leistungen gefunden. Wahrscheinlich ist es so gemeint, dass gesucht und gerettet wird, ohne zunächst die Frage der Kostenübernahme zu stellen. Hinterher ist man aber in vielen Ländern zahlungspflichtig.
                          Im Allgemeinen übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Suche/Bergung, wenn diese medizinisch erforderlich war. In manchen Fällen gibt es aber auch nur eine Teilübernahme der Kosten. Nicht leistungspflichtig ist die Krankenkasse im Regelfall dann, wenn ein Unverletzter geborgen wird. Dann tritt für DHV-Mitglieder die Bergungskostenversicherung ein, die mit 2.500 € aber etwas aufwändigere Helibergungen, besonders, wenn sie von privaten Unternehmen in AT durchgeführt worden sind, nicht mehr vollständig abdecken kann. Den Restbetrag muss der Betroffene selbst bezahlen. Eine Fördermitgliedschaft bei den Bergrettungen in Tirol und Vorarlberg deckt Bergungskosten bis 10.000 € auch bei Flugsportunfällen. Man muss aber wissen, dass die Kostenübernahme nur bei Unfällen im "alpinen Gelände" gegeben ist.

                          Privat Krankenversicherte, die einen Selbstbehalt mit der Kasse vereinbart haben, sollten noch folgendes wissen: Da kann es passieren, dass die Kasse die Bergungskosten übernimmt, am Ende der Abrechnung aber der vereinbarte Selbstbehalt von, z.B. 3.000 € abgezogen wird. Weil die Bergungskosten in diesem Fall ja bezahlt sind, können sie nicht mehr anderweitig (z.B. bei der DHV-Bergungskostenversicherung) geltend gemacht werden.

                          Richtig ist übrigens, dass die Bergung des Fluggerätes nicht von der Bergungskostenversicherung übernommen wird. Zumindest dann nicht, wenn dies als Einzelposten aus der Kostenaufstellung hervorgeht. Werden Pilot und Gerät "in einem Aufwasch" geborgen und verursacht die Gerätebergung keine ausgewiesenen Zusatzkosten, gab es bisher jedenfalls keine Probleme mit der Kostenübernahme.

                          Danke auf jeden Fall für den Hinweis. Wir werden das in der DHV-Veröffentlichung anders formulieren.



                          Viele Grüße

                          Karl

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Bergekosten - Versicherung

                            @ all

                            Der betreffende Absatz ist gelöscht. http://www.dhv.de/web/piloteninfos/s...selbstrettung/

                            Grüße

                            Karl

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Bergekosten - Versicherung

                              Ohne Werbung machen zu wollen, aber bevor es für mich ins Ausland geht, schließe ich eine Auslandskrankenversicherung ab. Die gibt es z.B. bei der Volksbank für irgendwas um die 14€ und ist ein Jahr gültig (für Reisen bis 45 Tage) . Die deckt Bergungskosten bis 5000€.

                              Jruß!

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X