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Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

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    Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

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    Was ist davon zu halten? Klar, Deckungssummen sind geringer als beim HDI/Gerling, sind diese noch ausreichend?

    #2
    AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

    Für Leute die nur "privat" mit Familie fliegen auf alle Fälle eine top alternative. Find ich super.

    LG
    Christian

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      #3
      AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

      Ist halt das gesetzliche Minimum. Erweiterung auf 3 Mil aber auch nur 50€ mehr.
      Nicht schlecht, find ich. Für gewerbliche Flüge ist der Tarif doppelt so teuer, aber immer noch billiger als die Konkurrenz, wenn man die Deckungssummen vergleicht.

      vg
      Markus

      Kommentar


        #4
        AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

        Find ich auch super

        Kommentar


          #5
          AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

          privat mit Familie fliegen ist leider ausgeschlossen.
          Habe soeben von airandmore folgende Nachricht erhalten, nachdem ich angefragt habe, ob die Deckung bei Flügen mit Familienmitgliedern sichergestellt ist:

          ...laut R+V kann die Haftpflichtdeckung innerhalb der Familie leider nicht greifen. ...

          Viele Grüße
          Holger

          Kommentar


            #6
            AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

            Zitat von Holgair Beitrag anzeigen
            privat mit Familie fliegen ist leider ausgeschlossen.
            Habe soeben von airandmore folgende Nachricht erhalten, nachdem ich angefragt habe, ob die Deckung bei Flügen mit Familienmitgliedern sichergestellt ist:

            ...laut R+V kann die Haftpflichtdeckung innerhalb der Familie leider nicht greifen. ...

            Viele Grüße
            Holger
            Wenn man die Versicherungsbedingungen liest, ist das erstaunlich. Die sagen:

            ....
            10. Haftpflichtansprüche
            a) aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten im
            Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt
            für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung
            oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden,
            b) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Teil I, Ziffer 4,11. benannten Personen
            gegen die mitversicherten Personen,
            c) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
            ausgenommen Mitglieder von Haltergemeinschaften im Rahmen von Teil I, Ziffer 1.02, 2.;
            d) des Halters, Eigentümers oder des verantwortlichen Luftfahrzeugführers gegen andere
            mitversicherte Personen;
            e) zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrages wegen
            Sach- oder Vermögensschäden, es sei denn wegen Schäden an Flugmodellen

            11. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
            a) aus Schadenfällen von seinen Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben
            oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören, soweit
            Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers oder eines öffentlich rechtlichen
            Versorgungsträgers besteht, ferner wegen Sachschäden. Auf den Ausschluss nach Teil I,
            Ziffer 4, 10a) wird besonders hingewiesen. Als Angehörige gelten Ehegatten,
            Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer
            Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -
            kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
            Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches,
            auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden
            sind),
            b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine
            geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist,
            ...

            d.h. nach 11a ist die Versicherung nachrangig, soweit ein Anspruch gegen einen öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger besteht. Also z.B. die Rentenversicherung. Völlig ausgeschlossen ist die Haftung des Minderjährigen Piloten, der einen seiner Eltern mitnimmt (11b)

            Sollte die Aussage von airandmore verbindlich sein, hieße das, dass die Leute 1. Ihre eigenen AGB (Oder die der R+V) nicht lesen können, oder dass 2. durch diese Ergänzung des Versicherungsvertrages eine wichtige Leistung herausfiele. Frechheit.

            Ich versuche mal, bei R+V mehr herauszubekommen, bzw. die geschilderte Darstellung vertraglich begründet zu erhalten.

            Kommentar


              #7
              AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

              Hallo Fliegerkollegen,

              danke für die Tips. Ich habe ja auch schon über dieses Angebot nachgedacht.
              Wenn Schäden bei "Privatflügen" mit Familenanghörigen, Lebenspartnern etc. nicht gedeckt sind - dann frage ich mich, welche Art von "Privatflügen" ist dann versichert ?

              Möchte die R&V auf diese Weise kundtun, dass sie grundsätzlich nicht bereit ist, im Schadensfalle zu leisten ?
              Gut, dass ihr vorher gefragt habt.

              Gruss Hartmut
              https://vimeo.com/49892438

              Kommentar


                #8
                AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

                Achtung, langer Text...

                ...ich habe einfach mal die AOK angerufen, da wir gerade einen ähnlich gelagerten Fall im Reitstall hatten. Es gilt erst einmal: Die Haftpflichtversicherung springt ein bei Haftung gegenüber Dritten. Das ist beim Reiten so (wegen Tiergefahr hafte ich als Pferdebesitzer sowieso grundsätzlich) und anscheinend beim Fliegen auch, siehe der o.g. Paragraph von Airandmore. Wer in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt, ist allerdings kein Dritter! Daher die Ausnahme der Familienmitglieder.

                Im Stall geschah folgendes, ist aber Spezialfall: Kind fiel vom scheuenden Pferd des Vaters... lebte allerdings, da geschieden, nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft -> ist eigentlich Dritter. Krankenkasse trat an THV, aber die zahlt nicht, da -> Familienmitglied, kein Dritter. Sie streiten noch. Aber: Der Vater muss in keinem Fall selber zahlen, denn:

                Wenn das Kind Dritter ist, muss die Versicherung einspringen. Der Vater haftet als Besitzer grundsätzlich, und die Tiergefahr hat sich verwirklicht.

                Wenn nicht, ist es dem Vater quasi gleichgestellt: Es ist vergleichbar mit dem Fall, wenn er selbst vom Pferd fällt. Dann zahlt seine Krankenversicherung seine Behandlung, und das Geld holt sie sich natürlich nicht wieder - genau dafür ist man ja krankenversichert. Dasselbe tut sie bei dem Kind, das kein Dritter ist. Aussage AOK Rheinland Ende.

                Das ganze lässt sich laut AOK auf das Flugrisiko übertragen (wo der Pilot im Fall des Falles haftet):

                Wenn also dein Kind mit dir runterfällt, zahlt eure Krankenversicherung die Behandlung. Es ist kein Dritter beteiligt, es gibt kein Geld zurückzuholen. Du haftest, aber für dein Kind so wie für dich selbst auch: selber schuld, kein Schmerzensgeld - deine Haftpflicht hat den Fall ausgeschlossen. Die KK wird eventuell einen Fragebogen schicken, der wird wahrheitsgemäß ausgefüllt, fertig. Schäden an Eigentum des Kindes/Lebenspartners werden nicht ersetzt: selber schuld. Es ist, als ob diese selbst geflogen wären. Wenn du beim Landen auf dein Vario crashst, bezahlt dir das auch nicht deine GHV, weil du kein Dritter bist und das Vario nicht zusätzlich in der Deutschen Varioversicherung versichert. Das Kind allerdings ist hoffentlich krankenversichert, wenn das 'kaputtgeht', wird die 'Reparatur' übernommen. Mann, was ein blödes Beispiel, sorry...

                Wenn du ein fremdes Kind zB beim Landen versehentlich umfliegst, wird sich die Krankenversicherung dieses Kindes bei deiner Haftpflicht melden, da du haftest: Es wird evtl einen Fragebogen geben, wahrheitsgemäß ausfüllen, deine Gleitsegelhaftpflicht bezahlt, fertich. Nicht mit Absicht umfliegen!! Auch wenn du unabsichtlich was kaputt machst oder einer fremden Person beim Flug mit dir was passiert, so springt ebenso deine Haftpflicht ein. Solange du kein Geld dafür nimmst, dann sollte es schon die kommerzielle GHV sein... aber das war, glaube ich, bereits klar.

                Was deine Kinder nicht können: von dir Schadenersatz fordern. Das können nur Dritte!! Kann man ja gegenüber sich selbst auch nicht. Wenn Dritte das tun und du haftest, übernimmt das auch deine Haftpflicht.

                Ich denke also, dass der Passus von Airandmore ein ganz normaler Haftpflichtausschluss ist.

                Aber fragt mich nicht, wie es im Fall einer Invalidität weitergeht. Der Passagier sollte (wie beim Reiten) zusehen, dass er eine Unfallversicherung hat, die auch wirklich was taugt. Dasselbe gilt natürlich auch für den Piloten (den Pferdebesitzer)

                Jetzt fragt man sich, warum dann im Fall der Familienfliegerei überhaupt eine Tandemhaftpflicht? Weil die normale nur einsitziges Fliegen abdeckt, nehme ich mal stark an man will ja auch ein wenig Befähigung nachgewiesen sehen.

                Könnte das jetzt noch jemand mal mit seiner Privaten KK durchexerzieren? sollte dasselbe sein, aber wenn man in Vorkasse treten muss, ist es vielleicht schwieriger zu argumentieren, um sein Geld wiederzubekommen.

                Lieben Gruß an alle Flieger und Reiter
                Chris

                p.s. Reitbeteiligungen sind KEINE DRITTEN wegen der Regelmäßigkeit und müssen sich selber absichern gegen EIGENSCHÄDEN!!! musste ich noch loswerden.
                Zuletzt geändert von schreiberchen; 04.04.2012, 13:35.
                Do not meddle in the affairs of (Independence-)Dragons, for you are crunchy and taste good with ketchup...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

                  Zitat von schreiberchen Beitrag anzeigen
                  Achtung, langer Text...

                  Im Stall geschah folgendes, ist aber Spezialfall: Kind fiel vom scheuenden Pferd des Vaters... lebte allerdings, da geschieden, nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft -> ist eigentlich Dritter. Krankenkasse trat an THV, aber die zahlt nicht, da -> Familienmitglied, kein Dritter. Sie streiten noch. Aber: Der Vater muss in keinem Fall selber zahlen, denn:

                  Wenn das Kind Dritter ist, muss die Versicherung einspringen. Der Vater haftet als Besitzer grundsätzlich, und die Tiergefahr hat sich verwirklicht.



                  Was deine Kinder nicht können: von dir Schadenersatz fordern. Das können nur Dritte!! Kann man ja gegenüber sich selbst auch nicht. Wenn Dritte das tun und du haftest, übernimmt das auch deine Haftpflicht.



                  In Deinem Fall würde das bei airandmore nicht greifen, weil keine häusliche Gemeinschaft besteht. Zumindest, wenn man die AGB ernst nimmt.



                  Ich denke also, dass der Passus von Airandmore ein ganz normaler Haftpflichtausschluss ist.

                  Aber fragt mich nicht, wie es im Fall einer Invalidität weitergeht.

                  Das ist genau das PRoblem. Alles, was heilbar ist, zahlt die Krankenkasse, falls kein haftpflichtiger Verursacher zahlen muss. Ebenso wie SChmerzensgeld pillepalle. Bei Invalidität bei Kindern oder Invalidität oder Tod beim anderen Elternteil wird es wirklich eng, weil es an die Existenz geht. Und genau dafür braucht man eine Versicherung.

                  Was so allgemein nicht stimmt, ist die Behauptung, eigene Kinder oder sonstige Angehörigen seien keine Dritten. Die können grundsätzlich die gleichen Ansprüche stellen und ggf. auch durchsetzen wie Fremde. Die Frage ist nur, ob dieses Risiko im konkreten Vertrag ausgeschossen ist, und ob es rechtlich, da es sich bei der Tandemhaftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, ebenso wie bei der KFZ-Halterhaftpflicht, überhaupt ausgeschlossen werden kann. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist zwar sinnvoll, abe gesetzlich nicht vorgeschrieben.



                  p.s. Reitbeteiligungen sind KEINE DRITTEN wegen der Regelmäßigkeit und müssen sich selber absichern gegen EIGENSCHÄDEN!!! musste ich noch loswerden.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

                    Wer ruft denn jetzt mal bei airandmore an? Ich habe das jetzt so wiedergegeben, wie es die Seite der (gesetzlichen) Krankenkasse gesagt hat. AOK würde also erstmal zahlen, aber Invalidität ist damit ja nicht abgesichert. Wo könnte man denn da noch anfragen, haben wir keinen Versicherungsmakler hier im Forum, der mal verbindlich nachhaken könnte und dem die Fallstricke auffallen?
                    Do not meddle in the affairs of (Independence-)Dragons, for you are crunchy and taste good with ketchup...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

                      ja schreiberchen, das ist nicht ganz einfach, dann reisst wieder irgenwer alles aus dem Zusammenhang und zitiert wieder Teile... zudem ist Haftpflicht mit das komplizierteste... hatte gestern ein ausführliches Post verfasst und dann gelöscht, weils einfach im Forum keinen Sinn macht. Wenn Du überlegst wieviele posten ohen das bereits geschriebene ganz gelesen, geschweige denn verstanden zu haben... Das Komma an einer anderen Stelle hat rechtlich plötzlich eine andere Bedeutung. Haftptflicht > zur Haftung verpflichtet! Das machen Juristen!!!

                      was mich an der airandmore nervt dass du auf Fragen per Mail keine Antwort bekommst.
                      Jahresbeitrag komplett auch wenn ich erst ab April oder Mai den Vers. Schutz möchte...

                      Habe bisher nichts gelesen zum Thema CSL Deckung, Leistung im Zusammenhang mit §44 Luftvg... was D E N Grund für die Tandemhaftpflicht schlechthin ausmacht. Möchte nicht behaupten, dass das nicht versichert ist...


                      Gruß Moses

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

                        Die Leute von airandmore haben mich gestern angerufen und uns noch weitere Informationen im Anschluß per Mail zur Verfügung gestellt, habe den Eindruck, dass sie sehr bemüht sind, jedoch ist die Rechtslage in den jeweiligen Ländern unterschiedlich. Mir persönlich ist das Thema jetzt zu juristisch um dazu eine ordentliche Aussage zu machen. Aus meiner Sicht wäre das jetzt auf Grundlage des deutschen Rechts zu prüfen ob es sich hierbei in Deutschland um eine Pflichtversicherung handelt.

                        Viele Grüße
                        Holger

                        Mail airandmore vom 05.04.12:

                        Wir haben bei der R+V damals angefragt, ob diese Leistung von Seiten der Versicherung her miteingeschlossen werden kann (ggf. gegen Aufpreis).
                        So etwas ist laut R+V nicht möglich. Es gilt also primär immer noch der Ausschluss.

                        Aber - natürlich handelt es sich ja um eine "Pflichtversicherung".
                        Und ganz klar, sofern der VN aufgrund der - im jeweiligen Lande geltenden - gesetzlichen Bestimmungen leistungspflichtig ist, besteht auch der Versicherungsschutz.

                        Da wir aber auf die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes keinerlei Einfuss haben, können wir dem Kunden nur die Deckung
                        aus der Versicherung selbst bestätigen oder eben auch nicht bestätigen.
                        Wir bitten diesbezüglich um Dein Verständnis.

                        Anbei findest Du eine Mail der R+V Versicherung, welche den Sachverhalt noch einmal korrekt formuliert.

                        Aber bitte nochmals - wichtig sind immer die Gesetze des jeweiligen Landes - und diese sind ausserhalb unseres Einflussbereiches.

                        J. F.


                        Hier die Mail der R+V:


                        " (...) wir nehmen Bezug auf unser soeben geführtes Telefonat und bestätigen Ihnen hiermit, dass die im gem. Vertrag vereinbarten Geltungsbereich bestehenden Pflichtversicherungsbestimmungen über die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung umfassend versichert sind, d.h. sofern der Versicherungsnehmer aufgrund von dort geltenden Pflichtversicherungsbestimmungen zur Leistung verpflichtet ist, besteht hierfür Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Vertrages. Sofern der Versicherungsnehmer also bspw. wegen gesetzlicher Pflichtversicherungsbestimmungen eine Haftung gegenüber Angehörigen trägt, so sind diese Ansprüche im Rahmen des Vertrags mitversichert. Der Ausschluss gemäß Teil I, Ziff. 4, 11.a) der Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luft 11A) findet in solchen Fällen keine Anwendung.

                        Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Bestätigung weiterhelfen konnten"



                        info@airandmore.at

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                        Zuletzt geändert von Holgair; 06.04.2012, 19:23.

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                          #13
                          AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

                          Wenn ich micht nicht irre ist es in Österreich so: Wenn ich Tandem fliegen will - egal mit Familie, Freunden oder gewerblich - muß ich auf jeden Fall einen Versicherungsschein vorzeigen. Ich brauch also einen Zettel, auf dem draufsteht, dass ich versichert bin, egal welche Deckung, welche Personen, welcher Schadensfall --- dafür wäre der Versicherungsschein von R&V auf jeden Fall geeignet.
                          Oder habe ich da was falsch verstaden?
                          Hubert

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

                            Hmmm, was heisst das jetzt genau ?

                            Wenn es eine Pflichtversicherung ist, dann müssen die im Schadensfall trotzdem bezahlen, auch wenn es ein Familienmitglied ist ?
                            Es ist doch eine Pflichtversicherung in Deutschland, oder ?
                            Das wird schon ganz schön kompliziert jetzt.
                            Der Preis ist auf jeden Fall genial, vielleicht werden die Anderen im Preis jetzt etwas billiger, da Konkurenz bekanntlich das Geschäft bewegt

                            Frohe Ostern an die ganze Fliegergemeinde

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Neue preiswerte Tandemversicherung Airandmore

                              Da wir aber auf die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes keinerlei Einfluss haben, können wir dem Kunden nur die Deckung aus der Versicherung selbst bestätigen oder eben auch nicht bestätigen. Wir bitten diesbezüglich um Dein Verständnis.
                              Das klingt für mich, die versichern nur was unbedingt nötig ist. Hauptsache Kundschaft wird geködert.
                              Warum gehen die nicht einfach hin, sagen "ok wir rechnen unsere Kalkulation noch mal durch und nehmen das mit in unsere Versicherungsbedingungen auf"?

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