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Jagdpächter gegen Groundhandling

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    Jagdpächter gegen Groundhandling

    Hallo Leute,

    kann ein Jagdpächter jemanden verweigern, auf einem landwirtschaftlich nicht genutzten Hügel Dinge zu tun, wie z.B. Groundhandling? Wenn ja, wo ist die Grenze? Darf die Fläche noch nicht einmal betreten werden, z.B. von einer lärmenden Schulklasse? Oder darf man evtl. seinen Lenkdrachen noch steigen lassen, jedoch den Gleitschirm nicht mehr?

    Im konkreten Fall hatte er Angst, ich würde seine Tiere verschrecken, die würden sich in den tieferen Wald zurückziehen und er würde die nächsten 14 Tage kein Stück Wild mehr zu Gesicht bekommen?

    Vielen Dank für Eure Hinweise!


    Gruß,


    Micha
    .... und haltet die Kappe steif

    #2
    AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

    Ja er darf Dich verscheuchen. Genau genommen darfst Du das Grundstueck ohne Genehmigung nicht einmal betreten. Das Fußgänger, Radfahrer, Hundegassiführer etc meist geduldet werden ist leider so, läßt sich aber nicht ändern

    Der allseits umgrefeinde Volksglaube von wegen "Was nicht eingezäunt ist, darf betreten werden" ist leider total falsch.

    Gruß

    Claus

    P.S. Ich hoffe wir reden hier von .de. Zu .at oder .ch kann ich nichts sagen

    Kommentar


      #3
      AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

      Das, was Vibe schreibt, stimmt ja nicht.
      Zunächst, ein Jagpächter hat das Teilnutzungsrecht derJagd, ist aber selten der Besitzer der Fläche.
      Dann, auch wenn sich einige Jäger (nicht die Förster) es sich einbilden, sie haben keinerlei Polizeirechte.
      Dann kommt es darauf an, was man auf einer nicht abgesperrten Brachfläche zu tun gedenkt. Einige Tätigkeiten sind verboten, andere nicht. Das kann man aber hier nicht lückenlos aufzählen.
      Ob dazu Grond-Handling gehört, kann ich so nicht sagen. Aber der Besitzer kann es stillschweigend dulden, falls er Angst hat, es wegen der rechtlichen Folgen, die es jedoch fast immer nur in der Fantasie gibt, zu erlauben… usw.
      Dem Jagdpächter sollte man deutlich widersprechen, das ist kein Polizist, auch wenn er Uniform anhaben sollte und `ne Knarre trägt.
      Zuletzt geändert von Cacao; 19.03.2012, 10:05.

      Kommentar


        #4
        AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

        Gibts hier einen Unterschied zwischen "Jagdpächter" und "Eigentümer" ?

        D.h. darf der Eigentümer Groundhandling genehmigen, wenn es einen Jagdpächter gibt - dieser pachtet ja nur die "Jagd" - wie der Name schon sagt und nicht das Gesamtgrundstück...

        Grüße,
        kais

        *Jetzt war Cacao schneller :-) *

        Kommentar


          #5
          AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

          Hi Claus,

          wie kommst Du denn darauf? Der Jagdpächter darf (in .de) gar nichts, außer Dich nach Deinen Personalien fragen - und da kannst meinetwegen auch mit "Heini Hamster" antworten . Denn er darf nicht mal Deinen Ausweis kontrollieren, weil er keinerlei Ordnungsbefugnisse hat.

          Der Einzige, der irgendwas zum Betreten eines Grundstücks sagen oder es auch verbieten kann, ist der Grundstückseigentümer. Der Jagdpächter darf höchstens da petzen gehen. Ordnungsbefugnis hat er überhaupt keine.

          Ich hab' das alles schon durchexerziert und war anfangs auch brav beeindruckt von der Jägersleut' Auftreten und Wildschutzmission. Bis die Verbote irgendwann überhand nahmen und auch die Begründungen immer fadenscheiniger wurden; schließlich rutschte dann doch mal das wahre Motiv (neben dem kleingeistigen Spaß am Machtausüben) raus: blanker Sozialneid ("Ich muss auch zweieinhalbtausend Oiros für meinen Spaß zahlen, da kann ja nicht jeder daher kommen"). Das war dann Anlaß für mich, mal nachzuforschen, und zwar mit obigem Ergebnis: der Jagdkasper ist gar nix, nur ein kleiner Wichtigtuer. Ignoriere ihn einfach - ich hab' seitdem richtig Spaß, wenn er mal wieder (z.B. weil er einen neuen Schirm noch nicht kennt und auf ein frisches Opfer hofft) aufkreuzt

          Freilich bitte nicht daraus ableiten, man dürfe nun überall seinen GH-Spaß haben; da hast Du nämlich völlig Recht: irgendwem gehört der Grund, und der muss einverstanden sein. Das kann man ja herausfinden und klären; ich bin so zu einer wunderbaren GH-Wiese in unmittelbarer Nähe gekommen, auf die ich sogar mit meinem Geraffel fahren dürfte (aber ich kann ja auch laufen). Aber der Jagdkasper hat überhaupt nichts zu melden, den kannst Du einfach wegschicken - idealerweise mit dem Wissen um die Erlaubnis des Grundeigentümers. Sonst auch, aber dann bist Du in Sachen Betreten immer noch im Unrecht.


          CU
          Shoulders
          Zuletzt geändert von shoulders; 19.03.2012, 10:10.
          Stefan Ungemach
          pfb.ungemachdata.de/

          Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

          Kommentar


            #6
            AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

            Ich schliesse trotz der rechtlichen Situation darauf, dass der Eigentümer, da er vom Pächter Geld bekommt, kaum bereit ist, das GH zu dulden.

            Ausser, das Brachstück würde gar nicht zur Jagdpacht gehören, sondern nur angrenzen.
            Gesetzt diesen Fall, bleiben die Trümpfe trotzdem schlecht verteilt, es sei denn es gäbe zufällig irgendwelche Animositäten zwischen dem Brachlandbesitzer und dem Jagdpächter.

            Mir dünkt, dieses Land ist ein klein wenig zu dicht besiedelt.

            Gruß
            Bernd

            Kommentar


              #7
              AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

              Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
              ....Freilich bitte nicht daraus ableiten, man dürfe nun überall seinen GH-Spaß haben; da hast Du nämlich völlig Recht: irgendwem gehört der Grund, und der muss einverstanden sein. Das kann man ja herausfinden und klären; ich bin so zu einer wunderbaren GH-Wiese in unmittelbarer Nähe gekommen, auf die ich sogar mit meinem Geraffel fahren dürfte (aber ich kann ja auch laufen). Aber der Jagdkasper hat überhaupt nichts zu melden, den kannst Du einfach wegschicken - idealerweise mit dem Wissen um die Erlaubnis des Grundeigentümers. Sonst auch, aber dann bist Du in Sachen Betreten immer noch im Unrecht. CU
              Shoulders
              ... ganz so einfach ist das nicht. Denn man sollte ein freundliches Gespräch suchen und das misslingt mit Gedanken im Hinterkopf - "Jagskasper".

              Shouldes übersieht m.E. die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Der Jagspächter bezahlt eine Pacht an den Grundeigentümer - wer ist in den Augen des Grunstückseigentümers nun der atraktivere Partner? Vor allem was wird der Jagdpächter zum Eigentümer sagen, der alles mögliche auf seiem Grund erlaubt und dann auch noch eine höhere Pacht will ....?

              Also bitte nicht mit der Einstellung Jagdkasper in Gespräche gehen.

              Gruß
              Jörg

              Kommentar


                #8
                AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

                Wir sind auch zahlende Pächter (wie der Jäger) einer grossen Fläche und damit Besitzer (nicht Eigentümer), übernehmen alle Pflichten und Rechte. Und verfügen damit auch über das Recht zu bestimmen, wer darüber läuft oder z.B. bei uns GH macht. Und würden ungefragt sich dort Leute aufhalten, würden wir sie verweisen.

                Kommt allerdings einer, stellt sich mit Namen vor, fragt unverbindlich (und hat zufällig noch ein Fläschlein Wein dabei), kann er gerne GH machen. Und bekommt mit Sicherheit noch ein paar Tips gratis zum GH. Und danach noch ein Käffchen. So schon öfters geschehen.

                Wir entscheiden das - je nach Mensch und Graslänge.
                Es ist eben immer eine Frage des Miteinander. Aber ein Recht auf Nutzung besteht keinesfalls.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

                  Die Grundstückseigentümer werden dazu verpflichtet den Jagtpächter zu dulden, bekommen dafür zwar ein Paar Kröten, können es aber nicht verhindern.

                  Auch beim GH kommt dann immer noch der Aspekt des allgemeinen Betretungsrechtes von landwirtschaftlich genutzten Flächen hinzu (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt -> Gesetze).

                  Bei Brachflächen, die evtl. unter Landschafts- oder Naturschutz stehen sieht die Situation anders aus, da kann GH verboten sein/werden.

                  In allen Fällen ist der Jagtpächter derjenige, der am wenigsten zu melden hat, aber immer über eine mächtige Lobby verfügt. Man sollte sie nicht unterschätzen, am Stammtisch wird hier mehr entschieden als man denkt.

                  HG

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

                    Ich glaube nicht, dass der Jagdpächter allen Grundeigentümern direkt eine Jagdpacht bezahlt. Vor unserer Türe liegen Dutzende Äcker und Wiesengrundstücke mit fast ebensovielen Besitzern, und genau ein Jagdpächter fährt mit seinem Jeep über alle und gibt Reitern, Hundehaltern, Groundhandlern etc. den Mützendeutschen. Der hat garantiert keine Einzelverträge mit all diesen Besitzern, sondern bestenfalls mit einer Art Zweckgemeinschaft - und das auch erst mal nur für seine spezielle Nutzungsart.

                    Das mit dem freundlichen Gespräch ist längst durch. Ich habe den Mann ja ein paar Jahre ernst genommen und seine Wildschutzbedürfnisse weiter zu vermitteln versucht, bis ich dann endlich hinter die wahren Befindlichkeiten gestiegen bin: zum "Jagdkasper" hat der sich selber befördert. Seltsamerweise ist er nicht der erste, der so tickt: erst den verständnisheischenden Fachmann geben, dann den Kontrolleur mimen und zum Schluß den Schwanz einziehen. Das ist, so sehe ich das jedenfalls nach nunmehr gut 25 Jahren direktem Kontakt zur jagenden Zunft in diversen Landkreisen, mehrheitlich eine ganz armselige Truppe, die sich bei mir jeden Respekt und jede Bereitschaft zur Zusammenarbeit - beides war anfänglich ja da - endgültig verscherzt hat.

                    Mir ist leider schon allerlei widerfahren, was jeweils als Einzelfall mit jeweils fast schon psychiatrischer Indikation durchgegangen wäre, sich in der Summe aber nun doch zu einem ärmlichen Bild zusammen fügt. Und ich bin kein "Ächtet die Tiermörder"-Aktivist oder notorischer Jägerhasser - wohl aber, mittlerweile, mitleidiger "Jägerbelächler". In meine Lebensführung darf sich von denen keiner mehr einmischen und jedes Vorabvertrauen ist aufgebraucht: jetzt muss mir ein Grünrock zuerst beweisen, dass er kein Kasper ist


                    CU
                    Shoulders
                    Stefan Ungemach
                    pfb.ungemachdata.de/

                    Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

                      Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
                      ... Der Jagspächter bezahlt eine Pacht an den Grundeigentümer - wer ist in den Augen des Grunstückseigentümers nun der atraktivere Partner? ...
                      Gruß
                      Jörg
                      Ist das tatsächlich so, dass der Grundeigentümer vom Jagdpächter Geld bekommt?
                      Die Jagdpacht wird doch ganz woanders erworben und bezahlt?

                      Bin weder Jäger noch Jurist, aber ich glaube, das normale "Eigentum am Grundstück" beinhaltet nicht das Jagdrecht, das kann also auch nicht vom Eigentümer verpachtet werden.?
                      ______________________________________
                      Grüße aus 0m GND,

                      Flynix

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

                        Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
                        Ist das tatsächlich so, dass der Grundeigentümer vom Jagdpächter Geld bekommt?
                        Die Jagdpacht wird doch ganz woanders erworben und bezahlt?

                        Bin weder Jäger noch Jurist, aber ich glaube, das normale "Eigentum am Grundstück" beinhaltet nicht das Jagdrecht, das kann also auch nicht vom Eigentümer verpachtet werden.?
                        ... es ist so (zumindest in Deutschland):

                        Bundesjagsgesetz

                        § 3 Inhaber des Jagdrechts, Ausübung des Jagdrechts
                        (1) Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Es ist untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden ...

                        @ Shouldes: nein, der Jagdpächter bezahlt i.d.R. nicht an jeden einzelnen Eigentümer. Die Eigentümer sind (meist) in einer Genossenschaft verbunden. Diese bekommt das Geld und verteilt es. Du scheinst ganz besondere Exemplare der Jägerschaft in Bayern kennen gelernt zu haben ...

                        Gruß
                        Jörg
                        Zuletzt geändert von JörgE; 19.03.2012, 12:03. Grund: Rechtschreibung

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                          #13
                          AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

                          na ja Gabi hat ja schon einen guten Tip gegeben. Micheal dir bleibt nix anderes übrig, den Grundstückseigentümer ausfindig zu machen und ihm was nettes mitzubringen und ihn zu Fragen, ob er was dagegen hat.
                          Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

                            Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                            Zunächst, ein Jagpächter hat das Teilnutzungsrecht derJagd, ist aber selten der Besitzer der Fläche.
                            Das kenne ich aber anders. Die Jäger die ich kenne (und das sind einige da mein Vater auch Jäger ist) und eine eigene Pacht haben, die haben auch alle damit den Besitz erworben und somit natuerlich berechtigt Dich von dem Grundstück entfernen zu lassen (Klar dürfen sie das nicht selber aber wenn sie die Polizei rufen dann MUSS die Polzei dich dort entfernen)

                            Gruß

                            Claus

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

                              In der Regel gibt es Jagdpachtgenossenschaften als Zusammenschluss der Grundeigentümer an die die Pacht geht. Diese beschließen dann was mit dem Geld passiert (z.B. Kauf eines Holzspalters, den alle Genossen nutzen können). Selten erhält der Grundsückseigentümer direkt tatsächlich Geld.

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