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A-Schein Kombikurs - Wann ist man zur praktischen Prüfung zugelassen?

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    A-Schein Kombikurs - Wann ist man zur praktischen Prüfung zugelassen?

    Hi,

    man braucht ja 40 Höhenflüge, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Ich habe 57 - aber aus einem Kombikurs, in beiden Startarten - 23 an der Winde und 36 Hang. Außerdem fehlt mir noch die Windentheorieprüfung.

    Nun habe ich folgendes vor:

    *Ich mache die praktische Prüfung am Hang, bestehe hoffentlich, und lasse das ins Ausbildungsheft eintragen. (Sofort einschicken und A-Schein holen geht ja nicht, weil mir eben noch 4 Hang-Flüge fehlen)

    *Später hole ich die Windentheorie nach, Fluglehrer bescheinigt, dass ich auch an der Winde fliegen kann. Dank der Kombi-Ausbildung kann ich nun die Windenflüge voll anrechnen, komme locker über die 40, und kann und das Ausbildungsheft einschicken.
    --> A-Schein

    Ist das möglich, oder werde ich ohne Windentheorie in diesem Fall gar nicht erst zur praktischen Prüfung zugelassen?

    Klar könnte ich nun "einfach" die 4 Flüge noch runterreißen, aber es ist ja nicht garantiert, dass ich das am Tag vor der Prüfung schaffe. Ich möchte nicht riskieren, ohne halbwegs garantierte Prüfung die lange Anreise auf mich zu nehmen.

    #2
    AW: A-Schein Kombikurs - Wann ist man zur praktischen Prüfung zugelassen?

    Hallo seb,

    ich glaube das solltest du direkt den DHV fragen --> ausbildung@dhv.de
    Ich fürchte hier wirst Du zumeist nur Spekulationen zu Deiner Fragestellung bekommen.

    Gruß,
    Bernd

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      #3
      AW: A-Schein Kombikurs - Wann ist man zur praktischen Prüfung zugelassen?

      Danke für den Tipp, mache ich. Ich werde die Antwort dann hier posten, falls mal jemand mit der selben Frage auf diesen Thread stößt

      Kommentar


        #4
        AW: A-Schein Kombikurs - Wann ist man zur praktischen Prüfung zugelassen?

        Zitat von wolfgang62
        Allerdings waere es neu, das du 40 Hoehenfluege rein als Hangstart haben musst.
        So wie ich es verstanden habe gibts den A-Schein mit Hangstart allein nur, wenn ich auch 40 Hangstartflüge habe. Trotzdem A-Schein gibt es ansonsten nur in Kombination mit der Winde, und nun ist eben die Frage, ob ich die abgeschlossen haben muss.
        Zuletzt geändert von seb; 14.06.2012, 14:48.

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          #5
          AW: A-Schein Kombikurs - Wann ist man zur praktischen Prüfung zugelassen?

          Eigene Erfahrung ( Ohne Gewähr ):

          Ich habe während der Höhenflugausbildung auch die Ausbildung für die Windenstartberechtigung begonnen. Ich habe für beides die Theorieprüfungen abgelegt. Als ich genügend Flüge hatte, Windenstarts und Hangstarts zusammengenommen, habe ich bei der Flugschule nach einem Termin für die praktische Prüfung nachgefragt, die Prüfung erfolgte mit Hangstart ( Breitenberg ). Zuguterletzt habe ich noch meine restlichen Flüge und Startleiterübungen für die Windenberechtigung gemacht und fertig war der beschränkte Luftfahrerschein mit Startart Hang und Winde.

          Der Vorteil der integrierten Windenausbildung für mich aus dem Flachland war ja, daß man nicht für jeden Flug ewig weit fahren musste, die Windenstarts haben auch bis zu einer gewissen Anzahl mitgezählt.

          Gruß

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            #6
            AW: A-Schein Kombikurs - Wann ist man zur praktischen Prüfung zugelassen?

            So, vom DHV habe ich zwar noch keine Antwort. Aber ich konnte die Prüfung ablegen. Sprich: Man braucht keine 40 Hangstarts, um die Prüfung am Hang machen zu dürfen. 40 insgesamt reicht, davon 10 über 500m etc.

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