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Pilot fliegt mit nicht zugelassenem Oldtimer ohne Lizenz in Seilbahn

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    Pilot fliegt mit nicht zugelassenem Oldtimer ohne Lizenz in Seilbahn

    Sachen gibt's ***kopfschüttel***


    Pilot fliegt mit nicht zugelassenem Oldtimer ohne Lizenz in Seilbahn

    http://www.ovb-online.de/news/bgland...4-2357323.html

    #2
    AW: Pilot fliegt mit nicht zugelassenem Oldtimer ohne Lizenz in Seilbahn

    <<<< ´´´´ = ist ´´´´´´ dann auch noch ein junger Mann :-)

    Hab übrigens am Samstag direkt unter der Ein/Ausfahrt der Nebelhornbahn meinen neuen Schirm vorm Erstflug gecheckt.
    Die haben gleich den Finger gehoben, dass ich da ja nicht starte......

    Nächste mal werd ich sowas, um Aufregung zu vermeiden, besser vorher der Bahn melden. (Dort war halt ausreichend Platz ohne sonst jemand zu behindern)



    Zitat von RAc
    Hmmm, ein "junger Mann," der seit "über 10 Jahren keinerlei praktische Erfahrungen mehr mit seinem Fluggerät gehabt hat," das er "seit ca. 18 Jahren nicht mehr hat überprüfen lassen?" Also so wie ich "jung" definiere (bin halt auch keine 18 mehr), müßte er mit ca. 2 Jahren das Gerät erworben und zum letzten mal hat checken und somit mit ca. 10 Jahren das letzte Mal geflogen sein... oder verschiebt sich auf Grund der demographischen Entwicklung der Begriff "jung" mehr so Richtung 35 - oder gar so weit, daß selbst ich alter Furz noch als "jung" durchgehe?... darf ich dann nächstes Jahr bei der Junior's challenge mitmachen?

    scnr
    Zuletzt geändert von Cowboy; 18.06.2012, 18:24.

    Kommentar


      #3
      AW: Pilot fliegt mit nicht zugelassenem Oldtimer ohne Lizenz in Seilbahn

      Man so ein Scheiß...sowas ist dann mal wieder ziemlich mies fürs Image und spielt Leuten wie den Tegelbergbahnbetreibern in die Hände

      Kommentar


        #4
        AW: Pilot fliegt mit nicht zugelassenem Oldtimer ohne Lizenz in Seilbahn

        @Basti, wieso, das ist doch ein Super Tip: Am Jenner ist der Kontrollwahn noch nicht ausgebrochen.
        Da ist ein Fluggelände, was die gleichen Windrichtungen abdeckt, wie der Tegelberg,
        und man kann dort mit einem Uraltgerät, ohne Schein und Einweisung rauffahren und starten...

        Der Zeitungsartikel jedoch ist mit Vorsicht zu genießen:
        In der Kopfzeile steht "Hängegleiter", da dachte ich zuerst "Huch, ein Drachenflieger?", aber Hängen und Gleiten tun wir ja alle,
        egal ob mit Drachen oder Gleitschirm.

        Wenn der mit 16 eine Gleitschirm-Ausbildung gemacht hat, ist er heute 26, hat vielleicht noch keinen Beruf,
        und kann angesichts seines unreifen Verhaltens durchaus noch als "junger Mann" attributiert werden.
        Dass der Schirm seit 18 Jahren keinen Chech mehr hat, heißt ja nicht, dass der die ganze Zeit in seinem Besitz war.
        Erhat ihn vielleicht schon als Oldtimer in die Finger bekommen.

        Ansonsten verspricht das ein interessanter Fall zu sein.
        Hat er seine Ausbildung vor 10 Jahren abgeschlossen und einen A-Schein ?
        Ist der dann wegen 10 Jahren Nichtfliegens verfallen (Es gab da zwischenzeitlich mal eine Checkflugpflicht) ??
        Wenn er keinen A-Schein hatte, sind jedenfalls seine angefangenen Ausbildungsteile zwei Jahre später verfallen,
        und sein Flugversuch erfüllt den Straf-Tatbestand des "Fliegens ohne Lizenz".
        Es sei denn, eine Flugschule hat ihm einen Flugauftrag erteilt...

        Auch der alte Schirm ist ein interessantes Thema.
        War es ein Gerät mit Gütesiegel ? Ziemlich wahrscheinlich.
        Wenn Ja, ist das Gütesiegel nach 18 Jahren Nicht-Checken verfallen ?
        Kann man wirklich sagen, dass es sich um ein "nicht zugelassenes Gerät" handelte ?
        Das glaube ich nicht.

        Strafrechtlich muss er sich verantworten, steht in der Zeitung, und da kommt es sehr auf die obigen Details an.

        Weiterhin kommen auch noch die zivilrechtlichen Folgen.
        Wie hoch wird wohl der zu ersetzende Sachschaden bei der Bahn und den Fahrgästen ?
        Da haben wir schon beim Tegelberg-Unglück keine besonders genauen Informationen gehört.
        War er gescheit genug, seine Versicherung zu bezahlen, vor dem Neustart ?
        Wenn nicht, erfüllt auch mit "Fliegen ohne Versicherung" einen Straftatbestand.
        Zusätzlich bleibt er auch auf den Schadensersatzforderungen unversichert sitzen.

        Ob die Versicherung ihm überhaupt etwas genützt hätte ?
        Die kann ja (angeblich) gegen ihn in Regress gehen, weil "keine Lizenz, nicht zugelassenes Gerät".
        Wird sie es tun ?
        Womöglich könnte man hier sogar zu der Feststellung gelangen, dass die Benutzung eines veralteten, ungecheckten
        Gerätes (miserables Eigensinken) ursächlich zur Entstehung des Unfalls beigetragen hat.
        Das ist ja doch genau der einzige Fall, wo unsere Versicherung allen Grund hätte, vom Versicherungsnehmer Regress zu fordern.

        Oder wird dann bei einem harmlos ausgegangenen "dumme Jungen Streich" doch nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird ?
        Der weitere Verlauf wäre jedenfalls ein aussagekräftiges Lehrstück,
        über das wir in unseren Fachmagazinen hoffentlich informiert werden. W.

        Kommentar


          #5
          AW: Pilot fliegt mit nicht zugelassenem Oldtimer ohne Lizenz in Seilbahn

          Zum Glück ist ihm nichts schlimmes passiert, also kann ich aufmatmen, dass es kein Norddeutscher gewesen ist, sondern ein Einheimischer. So wird uns das Flachlandpilotenkönnennichtfliegen-gefasel erspart.

          Tommi

          Kommentar


            #6
            AW: Pilot fliegt mit nicht zugelassenem Oldtimer ohne Lizenz in Seilbahn

            Zitat von tommi Beitrag anzeigen
            Zum Glück ist ihm nichts schlimmes passiert, also kann ich aufmatmen, dass es kein Norddeutscher gewesen ist, sondern ein Einheimischer. So wird uns das Flachlandpilotenkönnennichtfliegen-gefasel erspart.

            Tommi
            Danke Tommi
            es fallen meist keine Meister vom Himmel

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