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Kaufvertrag

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    Kaufvertrag

    Hallo Zusammen..
    Gibt es eigentlich für den privaten Verkauf von gebrauchten Schirmen, einen Vordruck eines Kaufvertrages, so wie es ihn zum Beispiel für KFZ gibt?
    Liebe Grüße aus dem Zillertal...
    Michl...

    #2
    AW: Kaufvertrag

    Zitat von Skywalkmichl09 Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen..
    Gibt es eigentlich für den privaten Verkauf von gebrauchten Schirmen, einen Vordruck eines Kaufvertrages, so wie es ihn zum Beispiel für KFZ gibt?
    Liebe Grüße aus dem Zillertal...
    Michl...
    Wäre mir nicht bekannt.

    Formlos:
    Kaufvertrag über XXX Schirm
    Seriennummer, Prod. Datum, Kaufpreis
    evtl. Zubehör und Zahlungsform...
    Käufer mit Geb. Datum
    Verkäufer mit Geb. Datum

    denke damit steht alles wichtige drauf.

    Dauert 2 min. mit Word :-)

    Andi

    Kommentar


      #3
      AW: Kaufvertrag



      mfG Fritz
      Je größer der Dachschaden, desto schöner der Ausblick zum Himmel.

      Kommentar


        #4
        AW: Kaufvertrag

        Hallo Andi,

        Zitat von thunder1986 Beitrag anzeigen
        denke damit steht alles wichtige drauf.
        Da fehlt das wichtigste: Du solltes als Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.

        Die gilt ansonsten auch für Privatverkäufe und ich denke nicht, dass du als Privatmann zwei Jahre ab Verkaufsdatum für Schäden am verkauften Schirm geradestehen willst. Ich vermute, dass das in Österreich ähnlich sein wird.

        Kommentar


          #5
          AW: Kaufvertrag

          Zitat von joan Beitrag anzeigen
          Hallo Andi,



          Da fehlt das wichtigste: Du solltes als Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.

          Die gilt ansonsten auch für Privatverkäufe und ich denke nicht, dass du als Privatmann zwei Jahre ab Verkaufsdatum für Schäden am verkauften Schirm geradestehen willst. Ich vermute, dass das in Österreich ähnlich sein wird.
          Stimmt natürlich, sorry.
          Allerdings fände ich es schon sehr dreist, wenn jemand bei einem gebrauchten Schirm bei mir als Privatperson Garantieansprüche geltend machen will. Da soll er sich bitte an den Hersteller wenden...

          Kommentar


            #6
            AW: Kaufvertrag

            Zitat von thunder1986 Beitrag anzeigen
            Allerdings fände ich es schon sehr dreist, wenn jemand bei einem gebrauchten Schirm bei mir als Privatperson Garantieansprüche geltend machen will. Da soll er sich bitte an den Hersteller wenden...
            Stimmt, aber rein rechtlich gesehen hat der Käufer eben auch bei Privatkäufen das Anrecht auf ein fehlerfreies Produkt und kann das auch geltend machen. Das heißt, er hat bei Produktfehlern ein Recht auf Rückgabe, Wandlung oder Minderung.

            Garantie und Gewährleistung sind allerdings zwei völlig verschiedene Dinge. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und kann beliebig definiert sein. Die Gewährleistung dagegen ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt eben auch für Privatverkäufe, wenn man sie nicht ausschließt (was auch nur bei Privatverkäufen möglich ist). Die Gewährleistung gilt zwei Jahre und soll sicherstellen, dass der Kunde auch ein fehlerfreies Produkt erhält. Im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Hersteller, danach gibt es eine Beweislastumkehr, dann muss der Kunde beweisen, dass das Produkt bereits beim Kauf fehlerhaft war.

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