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Schirm nach Portugal verkauft - Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr

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    Schirm nach Portugal verkauft - Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr

    Hallo zusammen,

    ich habe gesucht, aber nichts hier im Forum gefunden. Im Netz (wikipedia z.B.) ist es allgemein und nicht klar für mich ersichtlich - deswegen die Frage hier an Euch und an die, die damit schon Erfahrungen gemacht haben: Muss ich etwas an die Bundesbank melden?

    So stand es im Überweisungstext meiner Bank, als ich eine Überweisung aus Portugal für einen von mir verkauften Schirm erhielt

    In wikipedia steht einerseits eine Meldepflicht erst ab 12.500 EUR, aber direkt in einem der nächsten Absätze steht dann: "Im Normalfall sind also alle Überweisungen aus dem und in das Ausland zu melden."

    Nun bin ich verunsichert, was ich tun muss...

    Danke und Gruß,
    Carlos
    Wir leben in einem gefährlichen Zeitalter. Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen.
    (Albert Schweitzer, ev. Theologe, Arzt u. Philosoph, 1875-1965)

    #2
    AW: Schirm nach Portugal verkauft - Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr

    War das ein Privatverkauf? Wie hoch?

    Sowas heisst Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und als Firma muss ich das an das Zollamt in Saarlouis melden.
    Als Privatmann würde ich einfach mal nicht tun.

    Kommentar


      #3
      AW: Schirm nach Portugal verkauft - Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr

      Ja, ein Privatverkauf über das bekannte Auktionshaus - 250 Euro
      Wir leben in einem gefährlichen Zeitalter. Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen.
      (Albert Schweitzer, ev. Theologe, Arzt u. Philosoph, 1875-1965)

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        #4
        AW: Schirm nach Portugal verkauft - Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr

        Portugal gehört meines Wissens zum europäischen Binnenmarkt. Von daher würde ich es nicht melden.
        Allerdings dem Zoll arbeit machen -und dann erfahren, dass es nicht zu verzollen ist- ist auch nicht schlecht :-)

        Tommi

        Kommentar


          #5
          AW: Schirm nach Portugal verkauft - Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr

          Keine Sorge, das ist eine automatisierte Meldung deiner Bank sobald du oder dein Geschäftspartner für die Überweisung die IBAN benutzen tütest.
          Tatsächlich zu beachten ab einem gewissen Betrag, der aber wesentlich höher liegt als der Kaufpreis eines Schirmes oder Drachens---sofern es nicht umsatzsteuerrelevant ist.
          Bernd
          Zuletzt geändert von zenzi; 10.05.2013, 17:43. Grund: Fäähler gfonda
          Gott erhalt den Gerstensaft
          und meiner Frauens Arbeitskraft

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            #6
            AW: Schirm nach Portugal verkauft - Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr

            na gut, dann mach ich nix

            Vielen Dank für die schnelle Zerstreuung meiner Sorgen.
            Wir leben in einem gefährlichen Zeitalter. Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen.
            (Albert Schweitzer, ev. Theologe, Arzt u. Philosoph, 1875-1965)

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