- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

    Hallo,

    aus aktuellem Anlaß (Anordnung der Startleiterpflicht durch den DHV in den Oppenauer Fluggebieten) wollte ich mich mal schlau machen, was denn da auf mich zukommt, sollte ich jemals als Startleiter tätig sein müssen. Und insbesondere natürlich, welche Pflichten ich habe und welches Haftungsrisiko ich dabei eingehe.
    Ich hätte eigentlich erwartet, daß es dazu vom DHV einen Leitfaden oder zumindest eine eindeutige Stellungnahme gibt - auf der DHV-Seite finde ich zwar einiges zum Thema, aber wirklich schlüssig ist das für mich nicht. Denn einerseits heißt es z.B., der Pilot starte auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung, anderseits wird empfohlen, sich vom Piloten ein schriftliche Enthaftungserklärung unterschreiben zu lassen, in der er insbesondere erklärt, daß er einen gültigen Schein inkl. zugelassener Ausrüstung besitzt. Und natürlich sind wir (wir sind ja in DE...) auch versichert - durch eine Startleiterhaftpflicht. Schon das Wortungetüm Enthaftungserklärung klingt für mich sehr gefährlich -- heißt das im Umkehrschluß, ich kann "verhaftet" (sprich: in Haftung genommen) werden, wenn z.B. die Ausrüstung nicht OK und dies ursächlich für einen Unfall ist ? Gäbe es gar kein Haftungsrisiko, dann bräuchte es wohl auch keine Versicherung ...

    Ein paar Fragen:
    • Muss der Startleiter die Ausrüstung und den Schein prüfen ?
    • Welches Risiko geht er ein, wenn er es nicht tut ?
    • Wie stellt der Startleiter fest, daß keine "starken Turbulenzen" (siehe unten Auflagen zum Fluggebiet Oppenau) herrschen - insbesondere am Landeplatz, den er gar nicht einsehen kann ?
    • Was den einen Piloten überfordert, ist für den anderen eventuell locker machbar und vertretbar. Wie soll der arme Startleiter das entscheiden ?
    • Darf/soll der Startleiter bei der Startfreigabe selektiv sein, z.B. ihm persönlich als sehr fähig bekannte Piloten starten lassen, und es anderen untersagen (mal ganz abgesehen davon, daß man sich dadurch ja bestimmt nicht sehr beliebt macht...) ?
    • Oder muß der arme Startleiter die rote Fahne hissen und den Flugbetrieb einstellen, sobald es thermisch richtig aktiv wird - und damit interessant für den XC-Piloten, der den offiziellen Landeplatz schon seit Jahren nicht mehr gesehen hat, aber eventuell gefährlich für den unerfahrenen, der nach einem schaukeligen Flug "unten" einlandet ?
    • Gibt es denn konkrete Beispiel für Fälle, in denen ein Startleiter in die Haftung genommen wurde ?
    • Gibt es vom DHV eine Stellungnahme oder gar einen Leitfaden zum Thema Startleiter ?
    • Falls nein: warum nicht, und bis wann darf ich damit rechnen ?
      Wer Startleitung anordnet, sollte auch klar definieren wie das geht ...
    • Was erwartet Ihr von einem Startleiter ?
    • Wie würdet Ihr Euch als Startleiter verhalten ?


    Bitte nicht mißverstehen -- ich wünschte, wir bräuchten keine Startleiter, und ich werde dieses "Amt" sicherlich meiden, solange es geht - aber wenn es denn halt mal sein müsste, möchte ich zumindest wissen, auf was ich mich einlasse.

    Viele Grüße und viele angenehme Starts ohne Blockwart,

    Thomas



    Der Übersicht halber alle "Fakten", die ich zum Thema Startleiter beim DHV gefunden habe:

    Auszug aus der Flugbetriebsordnung:

    "Der Startleiter sorgt auf dem gesamten Fluggelände einschließlich verschiedener Start- und
    Landestellen für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsablauf. [...]
    Wenn Startleitung vorgeschrieben oder angeordnet ist, darf nur gestartet werden, solange der
    Startleiter das Starten freigibt. Der Pilot muss sich vor dem Start bei ihm melden. Die Startfreigabe
    entbindet den Piloten nicht von seiner persönlichen Sorgfaltspflicht. Er startet auf eigene Gefahr
    und in eigener Verantwortung."

    Auszug aus der Flugleiter-Haftpflichtversicherung:

    "Der Versicherungsschutz umfasst die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller DHV-Mitglieder mit Befähigungsnachweis aus ihrer Tätigkeit als Flugleiter/Startleiter/DHV-Beauftragte für Luftaufsicht gemäß der luftrechtlichen Vorschriften und Bescheide, soweit sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden."

    Auszug aus der Info auf der DHV-Seite zum Thema Enthaftungserklärung für Vereine:

    "..ob ein Startleiter einen Gastflugpiloten kontrollieren muss und wie dann eine solche Kontrolle ablaufen sollte. [...]
    Zur Erleichterung und zur Absicherung für den Startleiter hat das DHV-Schleppbüro eine Enthaftungserklärung für Vereine entworfen und juristisch prüfen lassen, die der Gastpilot einmalig ausfüllt und dem Startleiter aushändigt.
    In der Erklärung versichert der Gastflugpilot dem Verein wahrheitsgemäß, dass er eine gültige Fluglizenz und eine Einweisung für Windenschlepp, bzw. ULS besitzt. Ferner, dass er ein zugelasses/nachgeprüftes Fluggerät mit zugelassener Ausrüstung fliegt, das haftpflichtversichert ist. Außerdem verpflichtet er sich, die Flugbetriebsregeln einzuhalten und auf eigene Gefahr und Verantwortung am Schleppbetrieb teilzunehmen. Bitte lasst euch diese Erklärung unterschreiben. Bestehen Zweifel an den Angaben oder sind Mängel an Gerät und Ausrüstung erkennbar, hat der Startleiter das Recht und die Pflicht, dem Piloten den Start zu verweigern, um die Sicherheit im Flugbetrieb zu gewährleisten."

    Auszug aus den aktuellen Auflagen zur Geländezulassung für die Oppenauer Startplätze:
    "Der Startleiter hat insbesondere darauf zu achten, dass keine Starts mit Hängegleitern oder Gleitsegeln bei unsicheren Flugbedingungen (z.B. Lee, starke Turbulenzen) durchgeführt werden. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Flugbetriebsordnung (FBO), Abschnitt II - Startleitung, ist zu beachten."

    #2
    AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

    na da machst du Dir schon ein paar Sorgen zu viel.

    Der Fluglotse gibt Startfreigabe, haften tut er wenn er die Bahn freigibt und gleichzeitig einer reinkommt.

    Du sollst den Ablauf koordinieren. Kannst Dir die Papiere zeigen lassen... das war´s dann im Groben

    Kommentar


      #3
      AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

      Thomas!! Applaus, Applaus, Applaus. Ich halte von einem Startleiter nix. Ich glaube das ist die Meinung der schweigenden?? Mehrheit der Vereinsmitglieder. Selbstverständlich werde ich mich dem Recht beugen.
      Zuletzt geändert von Bertoppenau; 20.08.2013, 07:46.

      Kommentar


        #4
        AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

        Startleiter gibt es am Kandel schon länger.

        Der Verein definiert die Aufgaben wie folgt:

        - Koordination der Drachen- und Gleitschirmstarts
        - Umsetzung Geländeordnung
        - Führung des Startbuches
        - Einweisung Gastpiloten
        - Einhaltung temporärer Sonderregeln

        Kommentar


          #5
          AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

          Vielleicht nicht ganz unberechtigt deine Sorgen,
          Interessant wird es erst nach Starfreigabe und es scheppert.
          Ein Leitfaden des DHV wäre eine gute Sache.

          Gruß,
          Walter

          Kommentar


            #6
            AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

            Der Startleiter wird vom jeweiligen Piloten spontan ernannt und hat die Pflicht, Kühe zu vertreiben.

            Kommentar


              #7
              AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

              Zitat von WalterB Beitrag anzeigen
              Vielleicht nicht ganz unberechtigt deine Sorgen,
              Interessant wird es erst nach Starfreigabe und es scheppert.
              Ein Leitfaden des DHV wäre eine gute Sache.

              Gruß,
              Walter
              Nein, keine Panik, dieses Risiko besteht nicht! Die Wortwahl "Startfreigabe" im obigen Auszug der Flugbetriebsordnung ist leider schlecht gewählt. Klingt so, als wäre das eine Freigabe vom Tower in der Kontrollzone....

              Aber, egal wie das Wort Startfreigabe klingen mag, wenn einer startet und es scheppert, dann kann sich der Pilot "never ever" auf eine erhaltene "Startfreigabe" berufen. Niemals!!!

              Startfreigabe heisst in dem Zusammenhang eher: "mir Startleiter, König über das bescheidene Fleckchen Erde hier, gefällt Dein Gesicht/Schirm/(Werbung im Schirm.... ) und deshalb erlaube ich es Dir, mit Deinen stinkenden Bollerschuhen (bloß keine Sportschuhe tragen... ) dorthin zu laufen, wo man in der Lage ist, zu starten.

              Kommentar


                #8
                AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

                UND !? Was bringt das außer Bürokratie?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

                  Zitat von Steffen Beitrag anzeigen
                  Startfreigabe heisst in dem Zusammenhang eher: "mir Startleiter, König über das bescheidene Fleckchen Erde hier, gefällt Dein Gesicht/Schirm/(Werbung im Schirm.... ) und deshalb erlaube ich es Dir, mit Deinen stinkenden Bollerschuhen (bloß keine Sportschuhe tragen... ) dorthin zu laufen, wo man in der Lage ist, zu starten.
                  ....und jetzt kommt einer bei dem die Nase keine Gnade in den Augen des Block-ähmm Startwarts findet - Werbung im Schirm sollte eh verboten sein - Bollerschuhe sind Pflicht oder nicht und wo kommen wir denn hin wenn
                  jeder nach Gusto dorthin läuft wo "ER" meint starten zu können. Ne nee, auch das muss unbedingt im Ermessensspielraum des Start-Fuzzis liegen.

                  ( So wie es eine Landemarke gibt, brauchen wir auch eine Startmarke auf der sich der soeben startfreigegebene Pilot einzufinden hat.)

                  Im Ernst:
                  Wenn es denn schon so weit - oder überlaufen ist, daß es einen Startleiter braucht, dann ist das ein sehr schwieriger Job der viel Einfühlungsvermögen braucht und natürlich pädagogische Fähigkeiten.
                  Der Leiter sollte über ein gewisses Maß an Lebenserfahrung verfügen und auch mal "Fünfe" grad sein lassen. Es gibt glaub nicht viele die diese Attribute besitzen.

                  Meinen Ersten und Einzigsten SL. bisher erlebte ich 2007 in Buzet. Der sagte zu mir: "You have to wait now" - Klaro, hatte ich selbst gesehen, der wollte erst seine kroatischen Wettkämpfer rauslassen und zwischedurch,
                  Drachen waren auch am Start, rief er mir zu: "You can Start Now"

                  Im Nachhinein betrachtet finde ich: "Der hatte seine Sache gut gemacht". Achja, (fast vergessen) am Cole d`Forclaz war auch mal einer, der koordinierte HG-und GL-Starts - Hat er auch gut gemacht, ohne irgendeine
                  sonstige Formalität. Kein Startbuch, keine Kontrolle, kein Nasenfaktor, einfach ein wenig koordinieren!

                  Ich wünsche jedem Startleiter das besonnene Maß an normalem Hausverstand und keine Sorge vor der ev. Haftungsfrage denn:

                  "Die Startfreigabe entbindet den Piloten nicht von seiner persönlichen Sorgfaltspflicht.
                  Er startet auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung."
                  Grüßle,
                  Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

                    Also eigentlich sollte der Begriff nicht Startleiter sondern Start-Koordinator und -Verhinderer heisssen. Der Job einer solchen Person muss sich in meinen Augen auf zwei Dinge beschränken:
                    1. Koordination der Starts (zB. zwei oder drei Auslegereihen, "Biplace-Spur", Abstimmung mit den Drachenpiloten), vor allem aus Effizienz- aber auch Sicherheitsgründen.
                    2. Zum Schutze des Fluggebiets Verhinderung von Starts wenn die Bedingungen nicht mehr stimmen und die anwesenden Piloten mangels Erfahrung (ev. kann man unter diesem Punkt noch eine Lizenz-Kontrolle ermöglichen) die Gefahr nicht erkennen. Dies soll aber nur dazu dienen zu verhindern, dass in den Bäumen (oder Seilen einer Bahn) hängende Piloten das Fluggebiet gefährden.

                    Folgendes sollte nicht Job eines Startleiters sein (ausser er wird gefragt und bietet den Service auch an)
                    -Schirme auslegen
                    -5-Pt-Checks kontrollieren
                    -Wind-Angaben
                    -Startzeitpunkt-Empfehlungen
                    -Abflugrouten-Vorgaben (ok, ein Hinweis auf Wildschutzgebiet soll noch erlaubt sein)
                    -Meteobriefings
                    -Starthilfe

                    Somit wird für mich klar: Der Startleiter ist kein Helfer oder gar Sheriff, er ist einzig und allein zum Schutze des Fluggebiets (Verhinderung von Unfällen und des "Ueberlaufenwerdens") da. Pilotensicherheit ist IMMER Eigenverantwortung, sobald die Ausbildung abgeschlossen ist!

                    Happy Landings
                    Ueli

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

                      Startleiter sind allerorts im Kommen. Der Grund sind zunehmende Konflikte zwischen Fliegern und Anrainern; dazwischen steht der geländehaltende Verein.

                      Früher waren es noch wenige Konflikte, weil es wenig Flieger waren: so standen diese nicht im Blickpunkt der Aufmerksamkeit und wurden, falls doch, wohlwollend als Exoten wahrgenommen und bewundert. Und wenn sich einer daneben benimmt, wurde er als Einzelperson wahrgenommen und ggf. angesprochen.

                      Inzwischen hat ihre Zahl zugenommen, sie sind mobiler und vielleicht auch ambitionierter - was an passenden Tagen zu Ballungen in geeigneten Fluggebieten führt. Wenn jetzt einer in Nachbars Garten landet, schaut dieser nach oben, sieht einige Dutzend Schirme und bricht das Fehlverhalten auf die Gesamtheit herunter. Und der Pilot wird auch nicht mehr als Einzelheld, sondern als Teil einer zunehmend lästigen Meute wahrgenommen.

                      In diesem sich ausweitenden Spannungsfeld wird der geländehaltende Verein von allen Seiten beschossen. Die Flieger hassen Einschränkungen, auf der anderen Seite nehmen jetzt mehr Leute (und darunter dann eben auch ein größerer Anteil flugfeindlicher Zeitgenossen) das Geschehen war und versuchen es zu beschränken. Beide adressieren die Vereine, und deren einzige Handhabe überhaupt (auch das Einzige, was sie z.B. einem einflußreichen Fluggegner unter den Bauern anbieten können) ist die Regelung des Flugbetriebs - voilà, ein Startleiter.

                      Dessen Aufgabe ist also in der Regel neben einer Einweisung die Einhaltung der fluggebietsspezifischen Regeln (Überflugverbote, Außenlanderegeln und -gebühren, Mengenbeschränkung, auch Landekarten- und Scheinkontrolle), die von außen wahrgenommen und gegen den Verein ins Spiel gebracht werden. Haben will den Job keiner, machen müssen ihn - nun auch bei uns, leider - irgendwie alle, und es liegt im Interesse jedes Piloten, die Regeln einzuhalten und die Anweisungen des Startleiters zu befolgen, statt ihm dumm zu kommen. Denn letztlich schützt er das Fluggebiet und damit auch uns.

                      Was nicht sein Job ist: für den Piloten nach der Ausbildung den Fluglehrer ersetzen. Er kontrolliert keine Ausrüstung, er hält keinen bei schlechten Bedingungen (außer vielleicht wenn's ganz grenzwertig ist) vom Start ab, er macht keinen Vorflugcheck - und er ist auch nicht für irgendeine Fehlentscheidung/Falschausrüstung/Unzulänglichkeit der Piloten verantwortlich. Das haben wir im Vorfeld klären lassen.


                      CU
                      Shoulders
                      Stefan Ungemach
                      pfb.ungemachdata.de/

                      Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

                        Zitat von THR Beitrag anzeigen
                        Muss der Startleiter die Ausrüstung und den Schein prüfen ?
                        Lässt sich nicht aus den Texten erkennen. Daher wahrscheinlich nicht, ausser du siehst, dass der Schirm in Fetzen ist und der Pilot keine Ahnung hat wie man sich einhängt und startet und es daher fahrlässig von dir wäre, einen Start zuzulassen. Einen detaillierten Check der Ausrüstung kann sicherlich nicht verlangt werden. Mit der Schein-Kontrolle bin ich mir nicht sicher. Praktisch ist das so nicht direkt durchführbar. Im Zweifelsfall kein 'muss', ausser es wird dem Startleiter explizit vorgeschrieben.

                        Welches Risiko geht er ein, wenn er es nicht tut ?
                        Sofern nicht grob fahrlässig gehandelt, eigentlich keins. Sollte allerdings ein Unfall passieren und es stellt sich heraus, dass es offensichtlich war, dass der Pilot nicht hätte starten dürfen und der Startleiter dies hätte erkennen müssen, aber den Start trotzdem zugelassen hat, kann der Startleiter haftbar gemacht werden (muss aber nicht).

                        Wie stellt der Startleiter fest, daß keine "starken Turbulenzen" (siehe unten Auflagen zum Fluggebiet Oppenau) herrschen - insbesondere am Landeplatz, den er gar nicht einsehen kann ?
                        Einschätzung des Startleiters. Gegenüber "Neuen" sollte der Startleiter ja deutlich mehr das Gebiet und seine Eigenheiten kennen. Praktisch kann man den Startleiter dafür aber nicht haftbar machen, wenn trotzdem was passiert. Man kann ja nicht jede Turbulenz vorhersagen.

                        Was den einen Piloten überfordert, ist für den anderen eventuell locker machbar und vertretbar. Wie soll der arme Startleiter das entscheiden ?
                        Wahrscheinlich durch eigene Aussage des Piloten, bzw. auf Nachfrage. Falls der Pilot erzählt, er hat schon hunderte, tausende Flüge hinter sich, ist aber in Wahrheit noch nicht mal mit seinem A-Schein fertig, kann der Startleiter ja nichts dafür.

                        Darf/soll der Startleiter bei der Startfreigabe selektiv sein, z.B. ihm persönlich als sehr fähig bekannte Piloten starten lassen, und es anderen untersagen (mal ganz abgesehen davon, daß man sich dadurch ja bestimmt nicht sehr beliebt macht...) ?
                        S.o., wenn's offensichtlich ist, dass jemand nicht fliegen kann, sollte man es ihm auch untersagen können. Oder andere Situation: starke Thermik und ein turbulenter Startplatz, der Pilot scheint das Gebiet noch nicht zu kennen, da kann ihm der Startleiter schon sagen, dass er nicht starten soll. Ein richtiges Verbot erteilen kann der Startleiter in diesem Fall zwar nicht (meine ich, bin mir da nicht sicher), aber Startempfehlungen geben ist da eher wichtig. Der Pilot startet ja in jedem Fall auf eigene Verantwortung.

                        Was erwartet Ihr von einem Startleiter ?
                        Koordinierung, wer der Nächste beim Start ist und evtl. Startempfehlungen (bzw. Nicht-Start-Empfehlungen) für Neulinge aussprechen, wenns knackig turbulent ist.

                        Wie würdet Ihr Euch als Startleiter verhalten ?
                        Genau so. Im Zweifelsfall lieber autoritärer, da schließlich du als Startleiter zumindest teilweise haftbar gemacht werden könntest, sollte etwas durch Fahrlässigkeit deinerseits passieren. Richtiges Durchsetzungsrecht hast du soweit ich das beurteilen kann, nicht.

                        Interessant wäre es in jedem Fall aus der Rechtsabteilung vom DHV zu hören, wie das genau aussieht. Sowohl für Piloten als auch dem Startleiter.

                        Bisher habe ich nur in Annecy (Col de la Forclaz) einen Startleiter erlebt, da machte das auch Sinn. Kurzzeitiges Startverbot wegen stark böiger Kaltluftmassen, die aus einer fetten Regenwolke über Annecy rüberschwappten (da wollte dann auch sowieso keiner mehr unbedingt starten ) und ein anderen Tag, wo er dann die Starts koordinierte - bei 4 Schirmen nebeneinander sicherlich sinnvoll. Da hat er die Piloten praktisch von links nach rechts "durchgearbeitet" bzw starten lassen

                        Gruß,
                        Tom

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

                          Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unfälle der letzten Monate durch Startleiter hätten verhindert werden können. Deshalb sehe ich diese Forderung als verzweifelten Aktionismus. Die Unfälle sind doch durchweg bei vielleicht anspruchsvollen aber durchweg fliegbaren Bedingungen geschehen und ich glaube nicht, dass ein Startleiter Poldi in Oppenau oder Erich am Neuffen Startverbot erteilt hätte. Also wo liegt dann der Sinn dieser Regelung ?

                          nachdenklich Thomas

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

                            Frag ruhig mal den DHV ganz offiziell. Wenn die eine Startleitung offiziell und gegen den Wunsch des Vereines vorschreiben (hat es das schon mal gegeben?), dürfen die auch gerne was mehr dazu sagen. Hier im Forum kannst Du nur Antworten von den Fliegern erwarten bzgl. wie sie es selbst handhaben. Der DHV hat hier keine Antwortecke mehr.

                            Muss der Startleiter die Ausrüstung und den Schein prüfen ?
                            Mir ist keine Pflicht bekannt - mache ich persönlich grundsätzlich nie. Würde ich vermutlich selbst dann nicht machen, wenn es vorgeschrieben wäre. Und beim Windenstart hat der Startleiter ja sogar mehr Verantwortung sprich Einflußmöglichkeiten.

                            Wie stellt der Startleiter fest, daß keine "starken Turbulenzen" (siehe unten Auflagen zum Fluggebiet Oppenau) herrschen - insbesondere am Landeplatz, den er gar nicht einsehen kann ?
                            Was den einen Piloten überfordert, ist für den anderen eventuell locker machbar und vertretbar. Wie soll der arme Startleiter das entscheiden ?
                            Ist reine Ansichtssache. Kannste nur nach besten Wissen und Gewissen machen. Man gibt halt ne Empfehlung ab. Wenn der Fliegerkollege meint es besser zu wissen (oder es tatsächlich besser weiß), sind es schließlich auch seine Knochen. Haftungsproblematik kann ich bei so relativen Begriffen nicht erkennen. Grundsätzlich sind solche Gummiparagrafen meist nur "für die Show". Man hat halt was gemacht, jetzt ist wieder alles ok. (Stichwort dazu lautet Aktionismus).

                            Darf/soll der Startleiter bei der Startfreigabe selektiv sein, z.B. ihm persönlich als sehr fähig bekannte Piloten starten lassen, und es anderen untersagen (mal ganz abgesehen davon, daß man sich dadurch ja bestimmt nicht sehr beliebt macht...) ?
                            Sofern ihm - wovon hier auszugehen ist - auch die Luftauftsicht übertragen wurde, darf er. Die Zwickmühle hast Du richtig erkannt. Den Schuh würde ich mir so nicht anziehen und eben nur empfehlend tätig werden. Wenn Dir jemand glaubhaft versichert, bei solchen Bedingungen schon oft gestartet zu sein und sagt, daß sei für ihn ok, dann kann er Dich danach kaum noch in die Haftung nehmen.

                            Was erwartet Ihr von einem Startleiter ?
                            Koordinierung, wer der Nächste beim Start ist und evtl. Startempfehlungen (bzw. Nicht-Start-Empfehlungen) für Neulinge aussprechen, wenns knackig turbulent ist.
                            Das plus ansprechbar sein für generelle Fragen wäre auch, was ich erwarten würde. Ob der DHV mehr erwartet, kannste nur von ihm selbst erfahren. Ob Du selbst bereit bist, dich für mehr herzugeben, bleibt ebenso Deine Entscheidung.
                            Wenn es piept - eindrehen...

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?

                              Zunächst mal besten Dank für Eure sehr hilfreichen und sachlichen Antworten!
                              Zitat von mas- Beitrag anzeigen
                              Frag ruhig mal den DHV ganz offiziell. Wenn die eine Startleitung offiziell und gegen den Wunsch des Vereines vorschreiben(hat es das schon mal gegeben?), dürfen die auch gerne was mehr dazu sagen. Hier im Forum kannst Du nur Antworten von den Fliegern erwarten bzgl. wie sie es selbst handhaben. Der DHV hat hier keine Antwortecke mehr.
                              Zum einen möchte ich betonen, daß meine Beiträge hier ausschließlich meine persönliche Meinung widerspiegeln - ich bin hier kein Vertreter oder Sprachrohr eines Vereines. Zum anderen sehe ich auch gar keinen Konflikt: es ist doch das Ziel und im Interesse aller, daß Unfälle möglichst vermieden und Gelände möglichst erhalten bleiben. Wenn Startleiter dazu beitragen können dann sei es halt so.

                              Mir geht es hier darum, für Startleiter - egal in welchem Gebiet oder Verein - eine klare Grundlage zu definieren. Und da ist m.E. der DHV in der Pflicht - und nicht die (ehrenamtlichen) Vereinsvorstände, die solche Maßnahmen in der Praxis umsetzen müssen, in der Regel aber rechtliche Laien sind. Habe daher auch schon eine Anfrage an den DHV geschickt.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X