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Kreative Lösungsansätze:
a) Mut zur Lücke: schliesslich kann es jedem passieren, aufgrund einer offensichtlichen Fehlmanipulation die Kontrolle über den Schirm so zu verlieren, dass es einen gleich mehrmals darüberkatapultiert.
b) Die Schweiz anektiert das Gebiet rund um Konstanz. Das schöne Bodenseegebiet passt ja auch hervorragend zur Schweiz und seinen Seen. Bevor Peer Steinbrück mit seiner Kavalerie zurückschlägt und die UNO eine Sicherheitssitzung zum eidgenössischen Angriff einberuft, kann man ja die Gebietsansprüche im Sinne eines freundschaftlichen Aktes zurückschenken.
Anmnerkungen zu...
a) Das schöne wäre, dass es der wohl erste Weltrekord wäre, der rein zufällig entstanden ist
b) Auch wenn es sich nur um einen Blitzangriff handeln würde, braucht es die Zustimmung des Gesamtbundesrates in der Schweiz. Ob dies einfacher ist als die Zustimmung der deutschen Behörden zu erhalten? Man weiss es nicht...!
ich frage mich wie sie das bei anderen Großveranstalltungen gemacht haben in Deutschland. Z.B. den Bawü´s. Da gab es die Genehmigungen ja auch. Sogar für einen 200er Infinity und das wo bei Ostwind die Verkehrsmaschinen bis auf 1800 Meter runter kommen um nach uns Gleitis zu schauen. bzw. Straßburg und BadenBaden zu landen.
Wenn ich das richtig verstehen, findet es über Wasser statt. In Deutschland haben wir ja normalerweise keine Möglichkeit über Wasser zu trainieren, außer wir haben einen Hubi oder einen Heißluftballon. Dann wäre da nur noch das D-Bag Problem zu lösen. Wurde dies denn überhaupt geklärt. Soll doch jetzt auch verboten sein.
In Oppenau konnten die Acrofliecher nur über dem Ibach ihre Manöver machen. Da brauchen sie kein Boot zur Wasserbergung. Die stecken dann tief genug im Bachbett.
Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.
Dann wäre da nur noch das D-Bag Problem zu lösen. Wurde dies denn überhaupt geklärt. Soll doch jetzt auch verboten sein.
Streng genommen ist das in der CH auch verboten. Es gibt zwei Wege einen D-Bag 'Sprung' auszulegen:
a) Abwurf eines Gegenstandes aus einem Flugzeug: Das ist verboten, bez. bewilligungspflichtig
b) Wird einem Fallschirmabsprung gleichgestellt: Dazu muss der 'Abspringende' im Besitz eines gültigen Fallschirmspringerausweises sein.
In beiden Fällen trägt der Pilot des Flugzeugs (in diesem Fall also der Helikopterpilot) die Verantwortung.
b) Die Schweiz anektiert das Gebiet rund um Konstanz. Das schöne Bodenseegebiet passt ja auch hervorragend zur Schweiz und seinen Seen. Bevor Peer Steinbrück mit seiner Kavalerie zurückschlägt und die UNO eine Sicherheitssitzung zum eidgenössischen Angriff einberuft, kann man ja die Gebietsansprüche im Sinne eines freundschaftlichen Aktes zurückschenken.
Ach was, bis der mit seiner Kavallerie unterwegs ist, haben wir das Gebiet schon lange den Amis geschenkt, weil wir für irgend etwas Schuld sind... Der BR wirds schon richten 1
Streng genommen ist das in der CH auch verboten. Es gibt zwei Wege einen D-Bag 'Sprung' auszulegen:
a) Abwurf eines Gegenstandes aus einem Flugzeug: Das ist verboten, bez. bewilligungspflichtig
b) Wird einem Fallschirmabsprung gleichgestellt: Dazu muss der 'Abspringende' im Besitz eines gültigen Fallschirmspringerausweises sein.
Vom Gefühl her würde ich sagen weder noch.
Ich denke die Chancen soetwas als dritte (neue, nicht zugelassene) Startart für einen Gleitschirm zu verargumentieren sind gut. Denn genau das ist Intention der Handlung. Und auch das technische Material entspricht dem. Wir nutzen normale Gleitschirme und keine Fallschirme.
Somit wäre das ganze eine Ordnungswidrigkeit.
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