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Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

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    Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

    Servus zusammen,

    ich brauche mal Euren Rat in einer rechtlich nicht einfachen Situation:

    Eine fliegende Freundin von mir stand vor kurzem am Anfang ihrer Flugausbildung. Sie sammelte im Rahmen der Höhenflugausbildung ein paar Höhenflüge an einem sonnigen, windarmen Vormittag am Schulungsberg unter Fluglehreraufsicht und Funkeinweisung. Beim Gegenanflug ist ihr ein anderer Pilot (Freiflieger, kein Schüler) in ihre Bahn geflogen und nicht mehr ausgewichen. Instinktiv ist die Pilotin ihrerseits nach links ausgewichen (sie hatte den Hang zur Rechten), hat aber mit den Füßen die Kappe des anderen noch in 10 m Höhe gestreift. Dieser hat danach, wohl in Panik, durchgestallt und ist auf den Boden gefallen. Danach Hubschrauber, Krankenhaus, Polizei, das ganze Programm. Der Unfallgegner hat einen Wirbelbruch davongetragen.

    Wochen später flatterte der Bekannten nun ein Brief der Staatsanwaltschaft aus Österreich ins Haus, wonach gegen sie wegen schuldhaften Verursachens eines Flugunfalls und wegen Körperverletzung eingeleitet worden sei. Dazu kam ein Schreiben des gegnerischen Anwalts, der eine beträchtliche Schmerzensgeldsumme einforderte.

    Nach österreichischem Recht ist übrigens der Verletzte der Geschädigte und der Unverletzte der Beschuldigte.

    Meine Frage an Euch:

    Kann eine Flug-Schülerin überhaupt rechtlich belangt werden, wenn sie während ihrer gerade begonnenen Ausbildung mit einem anderen, ausgebildeten Piloten auf dem Landeplatz kollidiert? Kann man bei Flugschülern überhaupt schon voraussetzen, dass sie mit nahezu Null Erfahrung und fliegerischer Routine bestimmte Situationen entschärfen helfen können? Oder ist die "Schuld" eher beim beaufsichtigenden Fluglehrer und/oder dem frontal auf sie zufliegenden anderen Piloten zu suchen? Erstaunlicherweise hat sie hierüber so gut wie keine verbindliche Auskunft bisher bekommen. Sie hat nun (verständliche) Angst, strafrechtlich belangt zu werden, obwohl sie doch nichts "falsch" gemacht hat.

    Sie hat mir das Schreiben des gegnerischen Rechtsanwalts gezeigt, dort werden alle Umstände völlig anders dargestellt.

    Sie hat mich gebeten, dies hier mal zur Diskussion zu stellen.

    #2
    AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

    Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen

    Instinktiv ist die Pilotin ihrerseits nach links ausgewichen (sie hatte den Hang zur Rechten), hat aber mit den Füßen die Kappe des anderen noch in 10 m Höhe gestreift.
    Zur Frage der Haftung kann ich nichts beitragen. Aber wenn sie den Hang zu ihrer Rechten hatte, hätte sich doch der Freiflieger sowieso falsch verhalten, da er den Vortritt gewähren müsste.

    Kommentar


      #3
      AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

      Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen
      Nach österreichischem Recht ist übrigens der Verletzte der Geschädigte und der Unverletzte der Beschuldigte.
      Gibt`s dazu eine Erklärung?

      Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen
      Sie hat nun (verständliche) Angst, strafrechtlich belangt zu werden, obwohl sie doch nichts "falsch" gemacht hat.
      Etwa wegen Fliegens ohne gültige Lizenz oder gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr?

      Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen
      Dazu kam ein Schreiben des gegnerischen Anwalts, der eine beträchtliche Schmerzensgeldsumme einforderte.
      Wer ist der Halter des Schirmes, den sie geflogen ist?

      Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen
      Sie hat mir das Schreiben des gegnerischen Rechtsanwalts gezeigt, dort werden alle Umstände völlig anders dargestellt.
      Kann er ja versuchen, aber gibt es denn auch Zeugen für die eine oder andere Version?

      Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen
      Es gibt zwar hier die DHV-Rechtsberatungs-Telefonnummer, aber dort habe ich keine brauchbare Hilfe bekommen.
      Wieso nicht?

      Edith (5h später):
      Sorry, hier gehts wohl tatsächlich nur um die Fragen, ob die Halterhaftpflicht bezahlt war und, ob und in welchem Umfang eine Flugschule für das Verhalten einer Schülerin verantwortlich ist, die (nach eigener Darstellung) einen anderen Piloten im (eventuell platzordnungswidrigen) Endanflug (Hanglandung?) gefährlich behindert hat. Vielleicht auch noch um die Frage, in welchem Umfang den Verunfallten eine Teilschuld trifft oder, ob die Schülerin Funkanweisungen erhalten und befolgt hat.
      Zuletzt geändert von nikolaus; 22.01.2014, 01:10. Grund: Edith:
      ambitionierter Sonntagsflieger

      Kommentar


        #4
        AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

        Da es einen Schwerverletzten gibt kommt es automatisch zu einer staatsanwaltlichen Ermittlung, die die strafrechtliche Seite beleuchtet.
        Das könnte gut und gern eingestellt werden und ich hätte nicht zu viel Angst davor.

        Eine andere Geschichte ist die zivilrechtliche Schadensersatzklage, die sich evtl. aber nicht unbedingt an der strafrechtliche Beurteilung orientiert.
        Je nach dem, welche Versicherungen in die Sache verwickelt werden kann das deftig werden.
        DAS IST NICHT LUSTIG !

        Unbedingt würde ich, wenn beim DHV, die Rechtsberatung bemühen.
        Wenn nicht beim DHV trotzdem. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt und kann viel retten.
        Kommt eine eigene (Haftpflicht) Versicherung in Betracht, würde ich diese informieren.
        Versicherungen wenden im eigenen Interesse gerne Schäden ab. Das kann man nutzen.

        Ausserdem würde ich sofort soviel wie möglich Informationen, Fotos, Zeugen mobilisieren.
        Alle Zeugen, auch deine Freundin selber sollten sofort! ein ausführliches und datiertes unterschriebenes Gedächtnisprotokoll aufsetzen.
        Auch aufschreiben, was man wem wann gesagt hat.
        Wenn das in 1-2 Jahren zur Verhandlung kommt, weiß niemand mehr was genaues und auf die polizeiliche Ermittlung sollte man sich nicht verlassen.
        Wer besser präpariert ist ist deutlich im Glaubwürdigkeitsvorteil.
        Im Zweifelsfall retten diese Dokumente viel Geld.
        Zuletzt geändert von Willi Wombat; 21.01.2014, 22:21.

        Kommentar


          #5
          AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

          Es muß doch auch die Flugschule eine Haftpflichtversicherung haben, genau so wie der Schirm/Pilot haftpflichtversichert sein müßte. Ist denn die Flugschule über die Ansprüche/Klage informiert ?
          Denn die Haftpflichtversicherung ist dafür da, gerechtfertigte Ansprüche zu begleichen und ungerechtfertigte
          Ansprüche abzuwenden. Das zum Thema z.B. Schmerzensgeldforderung. Die Haftpflichtversicherung weist dann auch ungerechtfertigte Ansprüche ab und führt den Rechtsstreit.
          Das bezieht sich jetzt erst einmal auf Deutschland, dürfte in Österreich auch nicht anders sein.
          Also als erstes Haftpflichtversicherung unterrichten.
          Anders sieht das bei strafrechtlichen Ermittlungen aus. Da ist dann nicht mehr die Haftpflichtversicherung
          zuständig. Da hilft dann nur noch der Fachanwalt.

          Viele Grüße
          Michael C.

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            #6
            AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

            Zitat von nikolaus Beitrag anzeigen
            Gibt`s dazu eine Erklärung?

            >> Originalausage der Polizei vor Ort


            Etwa wegen Fliegens ohne gültige Lizenz oder gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr?

            Na, als Schüler hat man doch noch keine Lizenz...


            Wer ist der Halter des Schirmes, den sie geflogen ist?

            Sie selbst


            Kann er ja versuchen, aber gibt es denn auch Zeugen für die eine oder andere Version?

            So viel ich von ihr weiß, ja


            Wieso nicht?

            Der RA will den Fall wohl nicht übernehmen, weil außerhalb seines Dienstsitzes...
            @ all: Danke für Eure Stellungnahmen bisher, werde ich so weiterleiten!
            Zuletzt geändert von Stabilo; 21.01.2014, 20:59.

            Kommentar


              #7
              AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

              Im Gegenanflug fliegt ihr in 10m Höhe ein anderer Pilot in die Bahn während sie den Hang zur ihrer Rechten hat?.......

              so les' ich aus Deinem Bericht und berührt den anderen Pilot auf dessen Kappe.... - würde ja bedeuten, dass dieser Pilot schon fast am Boden war?

              Gab es eine Flugbetriebsordnung zur Durchführung der Landeeinteilung, insbesondere Lage der Anflugachsen? - wobei ein Gegenanflug in 10m Höhe selbst bei kleinen Landeplätzen schon arg niedrig ist, und dass ein Gegenanflug "am Hang" stattfindet .... ?
              Wo war das?

              Die über Funk betreuende Flugschule hat mit Sicherheit eine Haftpflichtversicherung, ebenso der beteiligte Fluglehrer. Nimm Dir einen Rechtsanwalt. Regressansprüche gehen hier meiner Einschätzung nach nicht ohne die Einbindung der Flugschule.

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                #8
                AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                Hallo stabilo,

                zur Schuldfrage kann euch das Forum wahrscheinlich nicht weiterhelfen, dafür sind zum einen weitere Fakten notwendig, zum anderen sollte man auch fundierte Rechtskenntnisse haben. Hier kann ich mich daher dem Vorschreiber nur anschließen, sammelt alles was den Unfall angeht und sprecht auch mit den beim Unfall Anwesenden. Wenn euch der DHV nicht weiterhelfen kann, dann gibt es noch das Luftfahrtbundesamt als übergeordnete Aufsichtsbehörde, vielleicht können die euch einen Ansprechpartner nennen. In Österreich wäre es der Aero-Club Österreich ( http://www.aeroclub.at/ ). Inwieweit ein Schüler haftbar gemacht werden kann, das kann ich nicht beurteilen. Hier wird es auch darauf ankommen, ob die Flugschule ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist, und inwiefern deine Freundin den Anweisungen der Lehrer nachgekommen ist.

                Ob die Haftpflicht der Flugschule hier direkt belangt werden kann, das sehe ich leider etwas skeptisch. Nachdem du schreibst, dass der Schirm deiner Freundin selbst gehört, ist sie der Halter des Fluggeräts und nicht die Flugschule. Während der Ausbildung ist man meines Wissens nur über die Flugschule versichert solange man mit den Schulungsschirmen fliegt, sobald man eine eigene Ausrüstung hat, muss man sich selbst versichern! Diesen Umstand vergessen die Flugschulen leider oft ihren Schülern mitzuteilen. Hier solltet ihr bei der Flugschule nachfragen, ob für deine Freundin noch Versicherungsschutz über die Versicherung der Flugschule besteht.

                Ich hoffe das der Traum vom Fliegen nicht zum Alptraum wird für deine Freundin
                Gruss Marcus

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                  Zitat von nikolaus
                  Hat die Polizei die Schulfrage entschieden
                  Die Polizei wird das wohl nicht entscheiden(Gewaltenteilung und so)
                  Klingt aber erstmal logisch dass nicht gegen den Verletzten wegen Köperverletzung ermittelt wird,
                  der Unverletzte ist ja nicht verletzt

                  @TO
                  Du kannst dich ja mal reinlesen wie solche Sachen in Ö aussehen wenn ein Fahrschüler einen Unfall baut,
                  da könnte die Sachlage ähnlich sein.
                  Wenn der deutsche Analt nicht will kann vielleicht der Österreichische Aero-Club (ÖAeC) behilflich sein
                  einen zu suchen der sich mit Luftrecht auskennt.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                    Die Schuldzuweisung durch die Polizei (keine Piloten, oder?) in Gegenwart der Flugschule überrascht mich. Bei Verkehrspolizisten nach einem Verkehrsunfall wäre das normal, aber hier?

                    Dass die Flugschule nicht genannt werden soll, und deshalb wohl auch das Gelände nicht, find ich ja in Ordnung, aber dass sie nicht mal anonym erwähnt ist, weder durch Deine Bekannte noch durch den Staatsanwalt, weder ihre Stellungnahme, noch die Fluganweisungen...?

                    Hat womöglich die Flugschule selbst die Schuldzuweisung vorgenommen?

                    Na ja, man kann hier viel spekulieren...

                    Ihrer Darstellung nach hat sie ja anscheinen nach Funkanweisung einen Piloten im Endanflug gefährlich behindert (wobei noch offen ist, was passiert wäre - oder nicht - wenn sie weiter geradeausgeflogen wäre). Was kann denn da ein gegnerischer Anwalt noch verschlimmern, indem er "alle Umstände völlig anders" darstellt?

                    Aber selbst wenn sie aus "Angst um ihr Leben" entgegen irgendwelcher Fluganweisungen plötzlich nach links zieht, wird man wohl auf verminderte Schuldfähigkeit erkennen müssen, oder? In die gleiche Richtung ging wohl auch Deine Frage, ob eine Flug-Schülerin überhaupt rechtlich belangt werden könne, wenn sie während ihrer gerade begonnenen Ausbildung...etc.? Würde mich wundern, falls doch. Wäre noch zu hoffen, dass sie bei der Vernehmung nicht durch "juristische Fragestellungen" zu einem Schuldeingeständnis verleitet wurde. Sinngemäß "Hätten Sie sich vorstellen können, dass..." wird vor Gericht behandelt als "Haben Sie vorsätzlich herbeigeführt, dass...". Anhand der Antworten auf solche falsch verstandenen Formulierungen wird man hierzulande verurteilt, obwohl die Richter genau wissen, dass der Beklagte die Fragen gemäß seiner Deutschkenntnisse und nicht gemäß ihrer juristischen Bedeutung versteht. Ich fürchte, in AT wird`s nicht besser sein.

                    LG Jochen
                    Zuletzt geändert von nikolaus; 22.01.2014, 04:53.
                    ambitionierter Sonntagsflieger

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                      Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                      Anders sieht das bei strafrechtlichen Ermittlungen aus. Da ist dann nicht mehr die Haftpflichtversicherung
                      zuständig. Da hilft dann nur noch der Fachanwalt.

                      Viele Grüße
                      Michael C.
                      Ganz klar,- egal ob in Österreich oder sonstwo.- Unbedingt einen Anwalt des Vertrauens aufsuchen!!!

                      Johann

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                        Diese juristische Laiendiskussion bringt niemanden weiter.
                        Ich würde mich zuerst an die Rechtsberatung des DHV wenden. Ansonsten hilft die Anwaltskammer weiter einen Spezialisten in der jeweiligen Region zu finden:


                        Mir half in Nürnberg mal RA Bogsch (http://www.bogsch.com ) Alexander Bogsch ist selbst (Motor) Flieger und sehr kompetent. Ich bin mir aber nicht sicher, ob er noch praktiziert.

                        Thomas

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                          Hier geht es doch nicht in erste Linie und die Haftplicht, sondern in erster Linie um die rechtliche Bewertung (Schuldfrage - Verursacher, Fahrlässigkeit etc) Vor Gericht und auch für den Staatsanwalt zählt in erster Linie nur die Aktenlage. Die FS hat mit Sicherheit auch Post erhalten. Ich würde mich daher zuerst mit der FS abstimmen, Zeugen suchen und benennen und eine eigene schriftliche mit der FS abgestimmte Stellungnahme abgeben. Der Staatsanwalt prüft so etwas und entscheidet dann ob das Verfahren a) eingestellt wird oder b) Anklage erhoben wird. DHV Rechtsbereatung nutzen und bei b) geht´s am Anwalt nicht vorbei

                          Gruß bigben
                          „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                          NOVA Team Pilot

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                            Wenn die Eingangsvoraussetzung "unter Flugschulaufsicht mit Funkanweisung" stimmt, würde ich alles mit Gelassenheit angehen.

                            Sollte es eher bei etwas Vergleichbarem wie dem "D-Schein" gewesen sein, also ein Selbstausbildungsflug, dürfte es problematisch sein. Wenn dann evtl. zwar Funk mitgenommen wurde, aber der Flugleherer nicht direkt in den Flug involviert war, da eben "D-Sein", kann ich mir vorstellen, dass alles so betrachtet wird, wie unter Freifliegern.

                            Die Eindeutigkeit der Schuldfrage kennen wir da ja aus vielen Sicherheitsdiskussionen zu Unfallvideos. Also ordentlich Zeugen sammeln dürfte das Wichtigste sein.

                            Tommi

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                              Nochmals Danke für Eure Hilfestellung! Ich habe ihr den Link zu diesem Thread geschickt und ihr auch schon dringend zu einem Anwalt geraten.

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