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Funkzeugnis

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    Funkzeugnis

    Hallo zusammen,

    welche Funkgeräte darf man ohne weiteres beim fliegen benutzen?

    Ab wann braucht man ein Funkzeugnis ?

    Gruss Josef

    #2
    AW: Funkzeugnis

    Jeder darf CB-Funk, PMR- und LPD-Funkgeräte benutzen. Das sind dann hauptsächlich Frequenzbereiche im 70cm- und 2m-Band. Darüberhinaus muss man eine Amateurfunklizenz besitzen.

    siehe auch wiki.

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      #3
      AW: Funkzeugnis

      Bezüglich Flugunk:

      Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter
      Do you want to waste the rest of your precious life? With sleep eat and fly? Ohhhh noooo !!

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        #4
        AW: Funkzeugnis

        darf ich mit PMR / LMR aus der Luft funken. Ich habe mal gehört, weis aber nicht ob es stimmt, dass man nur vom Boden aus funken darf. Nicht aus der Luft. Ist man in der Luft mit einem Zugelassenen PMR/LMR unterwegs benötige man ein Sprechfunkzeugnis.
        Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

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          #5
          AW: Funkzeugnis

          Gibt keine Regel, daß man PMR nur am Boden einsetzen darf. Gab die Diskussion nur beim Amateurfunk. Das hast du vermutlich durcheinander geworfen.
          Und beim Amateurfunk gilt eh der alte Spontispruch. Macht wohl kaum jemand ein Amateurfunkzeugnis wegen seiner Gleitschirm Fliegerei.
          Wenn es piept - eindrehen...

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            #6
            AW: Funkzeugnis

            Also ich bin mir da sehr sicher (lasse mich aber gerne durch klare Fakten (Links) aufklären).

            In der Luft darf man nur Flugfunk benutzen! Wer PMR oder LPD oder andere Frequenzen nutzt ist illegal unterwegs.
            Unter benutzen verbirgt sich lediglich das senden. Empfangen ist auch der Flugfunk für jeden erlaubt.
            www.ferdinand-vogel.de

            Kommentar


              #7
              AW: Funkzeugnis

              Zitat von FlyBird Beitrag anzeigen
              In der Luft darf man nur Flugfunk benutzen! Wer PMR oder LPD oder andere Frequenzen nutzt ist illegal unterwegs.
              Das kann nicht sein, denn sonst würde jede PG und HG Schulung (Die Anweisungen kommen vom Fluglehrer ja über die typischen Anlico Funken) praktisch illegal.
              Zitat von FlyBird Beitrag anzeigen
              Empfangen ist auch der Flugfunk für jeden erlaubt.
              Falsch: Du brauchst zumindest dafür die Sprechfunkerlaubnis nach § 42 LuftPersV.
              Meine Angaben gelten für BRD, bezüglich Ausland kenne ich mich nicht aus.
              Zuletzt geändert von baumschraddler; 16.02.2014, 14:06.
              Do you want to waste the rest of your precious life? With sleep eat and fly? Ohhhh noooo !!

              Kommentar


                #8
                AW: Funkzeugnis

                Zitat von baumschraddler Beitrag anzeigen
                § 42 LuftPersV
                da steht nix übers funken drin
                www.ferdinand-vogel.de

                Kommentar


                  #9
                  AW: Funkzeugnis

                  Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:
                  Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen innerhalb der Lufträume G, E und F.
                  Luftfunkstellen während der Ausbildung,..
                  Quelle: Wikipedia

                  Achtung mit AFU Handgurken und aufgebohrten LPDs. In A ist das Fernmeldegesetz da ziemlich rigoros. Erwischt werden kommt teuer. Flugfunk abhören ist nochmals verboten. Ganz strenggenommen dürfte man auch die LPDs und PMRs nur am Boden verwenden !
                  Quelle: DHV Forum, Archiv 30.04.2007 von JHG

                  aber so richtige vertrauliche Infos hab ich nun die letzte Stunde suchend nicht gefunden.
                  www.ferdinand-vogel.de

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                    #10
                    AW: Funkzeugnis

                    Nach TKG § 89 sie es verboten Funk abzuhören der nicht für den eigenen Personenkreis bestimmt ist. Also: als Fußgänger darf man Flugfunk nicht abhören. Wenn man jedoch aktiv im Fluggeschehen teilnimmt spricht so weit ich weiß nichts gegen das Abhören. Einen § der das explizit erlaubt kenne ich jedoch auch nicht.
                    http://awesomeparagliding.tumblr.com/

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Funkzeugnis

                      Zitat von andsch Beitrag anzeigen
                      TKG § 89
                      und ließt man den Gesetztes Text mal Richtig durch, steht da auch wieder anderes, als in mehreren Foren behauptet wird.
                      Im Wesentlichen ist das Veröffentlichen, Mitschreiben, Aufzeichnen hier geregelt/verboten.
                      www.ferdinand-vogel.de

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                        #12
                        AW: Funkzeugnis

                        PMR Funkgeräte dürfen ohne weiteres eingesetzt werden. in Deutschland. In anderen Ländern kann es sein, dass die Frequenzbänder anders geregelt sind, da sollte man sich vorher informieren.

                        Wer in Deutschland mit Flugfunk unterwegs sein will muss folgendes beachten. Es gibt das kleine Sprechfunkzeugnis in Deutsch. Das reicht bis Flugfläche 100 in Deutschland völlig aus bzw. im Luftraum D und E und F. Für den Luftraum C oder CTR`s braucht man das große Sprechfunkzeugnis, das auch auf Englisch gemacht wird, da über Flugfläche 100 in Deutschland in den meistens Fällen kontrollierter Luftraum C ist in dem nach IFR Flugregeln und somit auf Englisch gefunkt wird. Da wir als Gleitschirmflieger dort aber eh nichts verloren haben ist das aber für uns auch nicht relevant.

                        Es gibt noch diverese Scanner für den FIS zum Beispiel. Es wird eine ständige Hörbereitschaft für zum Beispiel freigegebene Segelflugsektoren benötigt. Für diese Hörbereitschaft ist KEIN Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben und jeder kann in freigegebene Sektoren einfliegen wenn die ständige Hörbereitschaft gegeben ist.
                        Wer allerdings zusätzlich mit Langen Info zum Beispiel aus irgendwelchen Gründen sprechen möchte der braucht ein Sprechfunkzeugnis. Allerdings kenne ich eigentl. kaum keinen Grund warum das als Gleitschirmflieger nötig wäre. Einzig vielleicht um den Status mancher EDR zonen abzufragen.

                        Wer ein Sprechfunkzeugnis machen möchte braucht entsprechenden Theorie Unterricht und muss eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur ablegen. Dauert allerdings, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, ca. nen halben Tag bis Tag die ganze Prüfung und ist Prüferabhängig manchmal nicht ohne !

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                          #13
                          AW: Funkzeugnis

                          Hallo, kannst du mir das mit den Segelflugsektoren bitte nochmal genauer erläutern. Wenn der Sektor aktiv ist, einfach reinfliegen, Hörbreitschaft halten und wieder raus? Oder muß/sollte man sich da irgendwo an- und abmelden? Was für ein Flugfunkgerät (zugelassen/registirert) würdest du mir dafür empfehlen?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Funkzeugnis

                            Die Segelflugsektoren zum Beispiel um Stuttgart rum, können an guten Tagen auf Anfrage aktiviert werden. Sprich du darfst zum Beispiel bis auf 2200m MSL anstatt nur auf 1700m MSL. An guten Tagen erledigen das meistens die Segelflugvereine via Langen Info zum Beispiel. Für dich ist wichtig, dass BEVOR du dort einfliegst Hörbereitschaft herstellst. Z.B. für Stuttgart über die ATIS (119.325). Auf dieser Frequenz wiederholt andauernd ne Computerstimme, ob der Sektor noch offen ist und solange du drin bist musst du die Frequenz geschalten haben. Sollte der Sektor geschlossen werden, wird das auch dort gesagt und du musst unverzüglich wieder tiefer fliegen. Es sei denn du willst mit was größerem bekanntschaft machen.
                            Ich hab ein Sprechfunkzeugnis und hab auch immer meine normale Funke mit dabei, von dem her weiß ich nicht was es da grad so an Scanner etc gibt. Musst mal googeln.

                            Dieser Link ist viell auch ganz interessant für dich. Am Beispiel Stuttgart erklärt:

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Funkzeugnis

                              Flugfunk:


                              Da sollte es in D eigentlich keine Unklarheiten geben:
                              Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:
                              Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden,
                              Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden,
                              Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,
                              Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt oder die ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwendet werden,
                              Berechtigte, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Funkgeräten durchführen und im Rahmen dieser Tätigkeit zu Überprüfungszwecken am Flugfunk teilnehmen
                              Berechtigte, die sich mit Kraftfahrzeugen auf den Betriebsflächen eines Flughafens bewegen,
                              Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.
                              Zuletzt geändert von micbu; 17.02.2014, 09:59.
                              Michael

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