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Küstensoaring ohne Rettungsgerät

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    Küstensoaring ohne Rettungsgerät

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    Zuletzt geändert von Gast; 13.06.2023, 11:00.

    #2
    AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

    Nur meine Meinung: Warum sollte ich auf eine eventuell nötige Sicherheitsvorrichtung verzichten? Um 1kg Gewicht nicht mit herumschleppen zu brauchen?
    Zuletzt geändert von micbu; 13.08.2014, 10:57.
    Michael

    Kommentar


      #3
      AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

      Zitat von Moeppi Beitrag anzeigen
      Zum Soaren an der Küste (z.B. Lokken, DK) würde ich gern ein Gurtzeug ohne Retter verwenden.
      Bei niedriger Flughöhe macht es eh keinen Sinn, einen Retter zu werfen.
      Macht ja auch Sinn. Es sind m.E. mehr Unfälle passiert mit Fehlauslösungen, als das es an der Düne geholfen hat.

      Einfach unter 30 m Flughöhe bleiben.

      Kommentar


        #4
        AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

        Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
        Einfach unter 30 m Flughöhe bleiben.
        Heißt es nicht "ab 50m GND ist ein Rettungsgerät mitzuführen"? Gilt allerdings für D - gibts sowas auch für DK?

        Prinzipiell kann es ja aber auch schon mal auf > 100m AGL gehen
        Eben - und wirklich verhindern kann das nicht .. was ist bei einem Zusammenstoss in der Luft ohne Retter in 100AGL?

        Warum sollte ich auf eine eventuell nötige Sicherheitsvorrichtung verzichten?
        Eben!
        Zuletzt geändert von cooly; 13.08.2014, 11:03.

        Kommentar


          #5
          AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

          Zitat von cooly Beitrag anzeigen
          Heißt es nicht "ab 50m GND ist ein Rettungsgerät mitzuführen"? Gilt allerdings für D - gibts sowas auch Eben!
          30m über Grund steht im Gesetz. Wo steht etwas von 50m?

          Der Auslösegriff der Rettung ist nicht für ein dauerhaftes Unterschreiten der Mindestflughöhe von 150m über Grund vorgesehen. Man kann mit dem Auslösegriff aber prima im Gebüsch der Düne hängen bleiben.

          Kommentar


            #6
            AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

            Im falle eines Zusammenstosses? Es wär einfacher vorrausschauend zu fliegen und nicht immer 100% auf sein Vorflugrecht zu beharren!!

            Ausser du hast ne alte Rettung um die es nicht schade ist, auch wenn Lökken ne Grasdüne ist befindet sich unten am Wasser Sand, und den haste am ende überall, auch im Retter.

            Also ich denke das du durch deinen Flugstil in der Lage sein solltest, so zu fliegen das du keinen brauchst. (genussfliegen vorrausgesetzt)
            Ausser du willst nur Höhe machen um dich danach acrotechnisch abzumontieren, dann wäre ne Reserve vielleicht ne option.

            Kommentar


              #7
              AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

              Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
              30m über Grund steht im Gesetz. Wo steht etwas von 50m?
              Auszug aus der FBO Abschnitt 1, Punkt 10:"Bei Flügen mit einem ständigen Abstand von weniger als 50 m über
              Grund muss ein Rettungsgerät nicht mitgeführt werden"

              Kommentar


                #8
                AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

                Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
                30m über Grund steht im Gesetz. Wo steht etwas von 50m?
                In der Flugbetriebsordnung des DHV (gemäß § 21 a Absatz 4 LuftVO), gültig für Piloten mit Wohnsitz in Deutschland, sowie für Flüge in Deutschland
                steht unter Abschnitt I, 10. Satz 2:
                "Bei Flügen mit einem ständigen Abstand von weniger als 50 m über
                Grund muss ein Rettungsgerät nicht mitgeführt werden."

                Du bist also auf der legalen Seite, wenn Du beim Dünenfliegen keinen Retter mit führst.
                Für falls Du doch auf 51 m hoch getragen wirst, hast Du dann am besten auch keinen Höhenmesser mit Barographen dabei.

                Dass ein Retter auch bei einer Kollision unter 50 m eventuell noch Leben retten kann, steht auf einem anderen Blatt.
                Dieses Risiko muss der Pilot eigenverantwortlich gegen andere Risiken, wie versehentliches Öffnen
                durch Berührung mit Vegetation, Versanden, Nässe ... abwägen.

                Ich bin auch schon ohne Retter geflogen, aber irgendwie fühlt es sich "nackt" an.
                Oder vielleicht wie eine Jeans ohne Unterhose drunter...
                W.
                Zuletzt geändert von winDfried; 13.08.2014, 12:50.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

                  Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
                  ...Man kann mit dem Auslösegriff aber prima im Gebüsch der Düne hängen bleiben.
                  salut Moeppi,

                  nimm doch einfach n Frontcontainer!
                  wenn du damit im Gebüsch hängen bleibst merkst du s wenigstens gleich...



                  T.!!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

                    Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
                    30m über Grund steht im Gesetz. Wo steht etwas von 50m?

                    Der Auslösegriff der Rettung ist nicht für ein dauerhaftes Unterschreiten der Mindestflughöhe von 150m über Grund vorgesehen. Man kann mit dem Auslösegriff aber prima im Gebüsch der Düne hängen bleiben.
                    Hallo Bend,

                    ich glaube, dass Du da einiges durcheinanderbringst.

                    1) Es sind 50m, unterhalb denen man ständig bleiben muss.
                    2) Die 50m stehen nicht im Gesetz, sondern in der Flugbetriebsordnung (gibt es beim DHV zum download)
                    3) Die 150m Mindestflughöhe haben mit der Rettung halt schon gar nix zu tun.

                    Ich verstehe auch nicht ganz, warum Du schreibst, dass die 30m im Gesetz stehen und dann die 150m ins Spiel bringst.

                    Was die Sinnhaftigkeit der Rettung angeht:

                    Ich muss zugeben , dass ich kein Küstenflieger bin. Ich denke aber, dass man die Erfahrungen aus anderen Gebieten schon auch übezragen kann. Insbesondere Erfahrungen, wie sie auch an manchem Prallhang gemacht werden.

                    Ohne das jetzt in den Unfallstatistiken nachgelesen zu haben kann ich mich an keine grösseren Unfälle in höherer Anzahl wegen versehentlich ausgelöster Rettungsgeräte erinnern.

                    Es gibt aber genug Fälle, in denen die Rettung auch in niedriger Höhe den Schaden begrenzt hat.

                    Auch bei laminarem Wind kann sich schnell ein Rettungsgerät-würdiger Flugzustand einstellen.
                    Eine leider viel zu häufige Unfallart mit der in allen Soaringgeländen zu rechnen ist, ist die Kollision.
                    Passiert gerne beim Soaren und gerne in nicht allzugroßer Höhe. Also zum Beispiel an der Düne.

                    Fakt ist:
                    - Es sind schon öfters zwei Piloten aus niedriger Höhe mit einer Rettung runter, ohne das viel kaputt war.
                    - Ich kann zwar mit den Fehlern der anderen rechnen aber sie nicht ausschliessen. Eine Kollision kann mir auch verpasst werden.
                    - Ob es mir die Rettung beim Soaren rauszieht kann ich dagegen selber beeinflussen.
                    Ich für meinen Teil hab schon viele 100h am Boden rumgeturnt. Auch bei stärkerem Wind. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass sich dabei überhaupt mal ein Splint gelöst hätte.
                    - Kollisionen sind eine nicht zu vernachlässigende Unfallursache bzgl.
                    - Häufigkeit
                    - Potentieller Schwer der Verletzungen
                    - Wenn es mich an der Rettung über den Boden schleift sind die Verletzungen tendentiell weniger gravierend. Wenn ich natürlich Höhe gewinne und es mich ins Lee spült, dann kann es ganz schön finster werden.
                    - Eine Fehlauslösung kann ich mir nicht nur durch Spielen am Boden einhandeln. Mangelhafte Startvorbereitung insbesondere nach Fehlstart ist auch ein prima Kandidat. Fehlauslösungennsind daher keine spezielle Gefahr des Küstenfliegens. Ein Start im alpinen Gelände mit Fehlauslösung hat zudem auch ein heftiges Verletzungpotential.
                    - Die 50m lassen sich auch an der Düne schnell mal überschreiten

                    Mein Fazit ist ein Plädoyer für die Reserve. Ich persönlich möchte schon einen guten Grund, um sie rauszunehmen. Ein Sandkastenspielplatz könnte evt so ein Grund sein.

                    Grüsse, Matze

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

                      Zitat von mwesterm Beitrag anzeigen
                      Auszug aus der FBO Abschnitt 1, Punkt 10:"Bei Flügen mit einem ständigen Abstand von weniger als 50 m über
                      Grund muss ein Rettungsgerät nicht mitgeführt werden"
                      Okay, das ist gemäß § 21a Absatz 4 LuftVO Regelung des Fluplatzverkehrs. Bleibt nur zu überlegen ob damit das gesammte Fluggelände (Düne) als Flugplatz gemeint ist, oder ob man den Flugplatz ggf. auf verlassen kann.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

                        Hi Möppi, also für mich stellt sich da Frage zwar nicht, da ich in beiden Gurtzeugen einen Retter habe und erstens zu bequem bin um diese jedesmal aus- und wieder einzubauen und zweitens grade bei starkem Wind froh über jedes Kilo bin
                        Die Dänen jedenfalls fliegen hier meist ohne Retter und wenn du persönlich dich dabei wohl fühlst spricht sicherlich nichts dagegen. Argumente dafür wurden ja bereits ausreichend genannt!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

                          Wieso wird aus einer Anfrage der Sinnhaftigkeit eines Retters beim Soaring wieder eine Debatte wann und wo welcher Paragraph angewendet werden muss?

                          Typisch Teutsch.
                          Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                          BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

                            Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
                            Okay, das ist gemäß § 21a Absatz 4 LuftVO Regelung des Fluplatzverkehrs. Bleibt nur zu überlegen ob damit das gesammte Fluggelände (Düne) als Flugplatz gemeint ist, oder ob man den Flugplatz ggf. auf verlassen kann.
                            Nein, die FBO hat in Bezug auf GS nichts mit dem Flugplatzverkehr zu tun, da wir nicht auf einem Flugplatz fliegen. Eine Startstelle oder ein Fluggebiet ist kein Flugplatz gemäß LuftVO. Es geht hier um die Gelände auf denen geflogen wird aus Absatz 4. Bitte das nicht als Flugplatzverkehr ansehen, auch wenn es die Überschrift zunächst vermuten lässt.
                            Etwas irritierend ist die Formulierng in der LuftVo: ".......die ausschliesslich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen"
                            Eine Düne dient mit Sicherheit nicht ausschliesslich dem Betrieb von Luftsportgeräten. Gilt die FBO hier dann nicht da ja die LuftVO hier auch nicht gilt? Wenn nicht, ist der Flugbetrieb mit Luftsportgeräten an solchen Stellen dann überhaupt irgendwie geregelt? Wenn die LuftVo und somit auch die FBO nicht gelten, dann gibt es an solchen Stellen auch keinen Retterzwang.
                            Zuletzt geändert von micbu; 13.08.2014, 13:04.
                            Michael

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Küstensoaring ohne Rettungsgerät

                              kauf dir doch für 20€ einen >10 jahre alten retter zusätzlich und steck den ins soaring gz

                              Kommentar

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