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elektro in der schweiz erlaubt

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    elektro in der schweiz erlaubt

    hallo

    es ist soweit :-) :-) :-)
    hier der text:

    Lockerung des Verbots von Ultraleichtflugzeugen

    Bern, 12.09.2014 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Verbot von Ultraleichtflugzeugen teilweise aufzuheben. Die damit einhergehende Änderung der Luftfahrtverordnung erlaubt in eingeschränktem Mass neu den Betrieb solcher Luftfahrzeuge. Im Vordergrund stehen dabei Luftfahrzeuge mit Elektroantrieb.

    Der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen (UL) nach schweizerischer Definition, das heisst von Flugzeugen mit einer Flächenbelastung von weniger als 20 kg/m2, ist seit 1984 verboten. Seit 2005 besteht die Möglichkeit, sogenannte Ecolight-Flugzeuge in der Schweiz zuzulassen. Hintergrund war, dass diese modernen Flugzeuge herkömmliche Kleinflugzeuge ersetzen werden und daraus ein Umweltvorteil resultiert. Aktuell sind 32 Ecolight-Flugzeuge im Luftfahrzeugregister eingetragen.

    Die meisten heutigen UL haben eine Flächenbelastung von mehr als 20 kg/m2. Das geltende Verbot erweist sich damit inzwischen als überholt. Seit dem Erlass des Verbotes wurden im Bereich der UL zudem erhebliche technische Fortschritte erzielt. Heutige UL sind nicht mehr mit den „fliegenden Rasenmähern" vergleichbar, die man vor 30 Jahren aus Lärmgründen verbieten wollte. Ein Bundesgerichtsurteil hat weiter aufgezeigt, dass das geltende UL-Verbot und dessen Umsetzung aus rechtlicher Sicht mangelhaft sind. Beides war Anlass, das heutige Verbot zu überdenken und auf eine rechtlich korrekte Grundlage zu stellen.

    Leitgedanken bei der Definition der neu zuzulassenden Luftfahrzeuge waren die Förderung von Elektroantrieben, ein gewisses Substitutions- und Innovationspotential sowie ein angemessenes Sicherheitsniveau.

    Neu können neben den Ecolight folgende Luftfahrzeuge zugelassen werden:

    Gyrokopter mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb.
    Aerodynamisch gesteuerte Flugzeuge mit Elektroantrieb.
    Deltas (Trikes) und Gleitschirme, die mit Fahrgestell und Elektroantrieb ausgerüstet sind.
    Für die neu zugelassenen Luftfahrzeuge gilt grundsätzlich eine Flugplatzpflicht, das heisst, sie dürfen nicht auf einem freiem Feld betrieben werden. Auf den Landesflughäfen Zürich und Genf ist der Betrieb dieser Luftfahrzeuge mit Ausnahme der Ecolight-Flugzeuge nicht gestattet. Für alle neu zugelassenen Luftfahrzeuge gelten die gleichen strengen Emissionsgrenzwerte wie für die bestehenden Ecolight-Flugzeuge. Schliesslich werden im Vergleich zum Ausland strengere Anforderungen an die Piloten verlangt.

    Das neue Regime tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Zulassungsverfahren können ab Anfang 2015 durchgeführt werden, sobald die dafür notwendigen rechtlichen Anpassungen erfolgt sind.

    weiter:



    und eine Übersicht:




    leider nicht für fussstart, schade, aber immerhin.
    jetzt gehts an die umsetzung.

    bis bald in der thermik

    urs
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