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Ist ein Gurtzeug mit ÖAeC-Prüfsiegel in Deutschland rechtlich zugelassen ?

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    Ist ein Gurtzeug mit ÖAeC-Prüfsiegel in Deutschland rechtlich zugelassen ?

    Hallo,

    ein Bekannter hat ein gebrauchtes Gurtzeug mit "rotem" ÖAeC-Prüfsiegel erworben. Die Zulassungstests wurden vom DHV durchgeführt. Lt. Plakette: Angewandte Prüfrichtlinien/Normen: Deutsch-Österr. Lufttüchtigkeitsanforderungen für HG und GS. Die Prüfnummer selbst fängt mit DHV-GS-..... an, analog zum DHV-Gütesiegel.

    Nach ausführlicher Suche ist wohl Fakt, dass die damalige Kooperation beendet wurde und in der Folge in Österreich ein eigenes Prüfsiegel vergeben wurde. Weiter heisst es in den aussagekräftigen Antworten meist: Nach derzeitigem Stand, ... Es war wohl so, dass Flieger mit Wohnsitz in Deutschland das DHV-Gütesiegel brauchen. Dies ist aber der Stand vor etwa 5-6 Jahren. Daher meine Frage: Ist der Betrieb mit dem Gurtzeug in Deutschland legal; und ist der Pilot im Schadensfall versichert ? Habe auch schon beim DHV angerufen, bin aber im Forum auf Widersprüchliches gestoßen. Dies könnte aber noch der alte Stand sein. Wegen der Unsicherheit hat mein Bekannter eine Rückgabeoption.
    Hat jemand aktuelle Infos ?

    #2
    AW: Ist ein Gurtzeug mit ÖAeC-Prüfsiegel in Deutschland rechtlich zugelassen ?

    Zitat von Don Pedro Beitrag anzeigen
    Habe auch schon beim DHV angerufen, bin aber im Forum auf Widersprüchliches gestoßen.
    Was wurde denn gesagt und was ist widersprüchlich? Nachdakksierung bei kleinsten Änderungen möglich?

    Kommentar


      #3
      AW: Ist ein Gurtzeug mit ÖAeC-Prüfsiegel in Deutschland rechtlich zugelassen ?

      Nach Telefonat mit dem DHV ist die Konformität zum Gütesiegel bestätigt. Die Infos aus dem Forum vor ein paar Jahren waren nicht so eindeutig. Darüber hinaus hat der Importeur bestätigt, dass die Plakette als LTF Gütesiegel gilt. Das Thema ist für mich somit erledigt.

      Kommentar


        #4
        AW: Ist ein Gurtzeug mit ÖAeC-Prüfsiegel in Deutschland rechtlich zugelassen ?

        Zitat von Don Pedro Beitrag anzeigen
        Nach Telefonat mit dem DHV ist die Konformität zum Gütesiegel bestätigt. Die Infos aus dem Forum vor ein paar Jahren waren nicht so eindeutig. Darüber hinaus hat der Importeur bestätigt, dass die Plakette als LTF Gütesiegel gilt. Das Thema ist für mich somit erledigt.

        Da muß eigentlich nix mehr bescheinigt werden, ist kein Verwaltungsakt. Wenn das Gurtzeug so in einem anderen EU Land geflogen werden darf ist alles paletti. Es spielt keine Rolle wie Deutsche Prüfstellen das sehen, die wollen aus wirtschaftlichen Interessen gerne auch alle mehrfach prüfen.


        § 11 Nicht musterzulassungspflichtiges Luftsportgerät:

        Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.

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