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Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

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    Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

    Hallo..,

    wie wird denn eigentlich in Deutschland ein Start von einem nicht zugelassenen Startplatz verfolgt und geahndet?

    Ich mein jetzt nichts weiter, als von einem Hügel oder kleinem Berg zu starten.
    Beim Streckenflug mit B-Schein ist ja eine Landung erlaubt und man könnte ja auch woanders gestartet sein.

    Kennt sich denn die Polizei überhaupt aus?
    Wer dürfte denn noch kontrollieren?

    Repsol

    #2
    AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

    Hallo
    Wenn du nicht gerade in die Bäume krachst und jemand unten im Dorf meint die allgemeine Rettungskette in Gang zu setzen und du dich dann ausweisen musst, warscheinlich gar nichts. Wenn dir das doch passiert hat es vor vielen Jahren 100DM/Euro plus Gebühren gekostet.Ist schon lange her:-)

    Gruss Mayer
    Zuletzt geändert von Gast; 23.02.2015, 17:05.

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      #3
      AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

      Solange du keinen Luftraum verletzt wird es wohl eine Ordnungswidrigkeit sein. Ansonsten ist es eine Straftat.

      Gruss

      Claus

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        #4
        AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

        Ich war früher ziemlich oft an einem kleinen Hügel in der Nähe. Es gab da wohl jemanden, der dies regelmäßig der Polizei meldete und die kamen dann umgehend vorbei. Waren meist nette junge Leute und ich habe ihnen erklärt, wie wichtig für uns Flieger das ÜBEN von Start und Landung ist. Damit waren die zufrieden und hatten ihr Pflicht getan zu überprüfen, ob da etwas Ungesetzliches geschieht und ihren kleinen Ausflug zum Flughügel erledigt. Später wurde der Hügel dann als "Fluggelände" zugelassen und seither kommen die netten Polizisten leider nicht mehr vorbei. Ob das heute und woanders auch so läuft, weiß ich nicht. Aber natürlich sollte man die Dinge mit dem Grundstückseigner abstimmen. Blöd ist immer, wenn was passiert, dann ist schnell die Kacke am dampfen.

        Grüßle
        Helmut

        Kommentar


          #5
          AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

          Wenn der Hügel ein Naturschutz Gebiet ist, dann wird es teuer. Es gibt so einen Hügel hier in der Nähe, mit einem wunderbaren süd und Nord hang. Ein bekannter ist dort erwischt worden und musste über 1000 Euro Bußgeld bezahlen.

          Kommentar


            #6
            AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

            Fakt ist, dass in D nur von einem dafür zugelassenen Startgelände gestartet werden darf. Der Gesetzgeber hat der Rechtsprechung bei Zuwiderhandlung einigen Spielraum gelassen. Von der Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat, je nach Schwere des Eingriffes in den Luftverkehr ist alles drin. Das "Problem" wird immer wieder diskutiert, hab mich mal durch einige Paragraphen gewühlt, bin aber kein Jurist und selbst Fachkundige geben unterschiedliche Auskünfte. Wie gesagt, großer Spielraum mit entsprechend großer Bandbreite an Konsequenzen. Ich würde da lieber nichts übertreiben.

            Gruß

            Uli

            Kommentar


              #7
              AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

              Es ist wie immer bei solchen kleineren "Delikten" Wenn es keinen stört oder wenn es keiner sieht, iss es vollkommen wurscht gewesen. Wenn dir einer die Bullen an den Hals hetzt kommt es immer darauf an wer da von denen kommt wie er gerade aufgelegt ist und ob was passiert ist. Starten in Deutschland von nicht zugelassenen Startplätzen ist verboten. Da ist ja schon von haus aus klar dass man auf dünnem Eis fährt

              Allerdings kann es natürlich passieren dass man mit dem Grundstückseigentümer vereinbart hat dort Handeln zu dürfen. Dann ist das natürlich erlaubt. Und da muss man dann auch höllisch aufpassen. Denn es könnte ja sein.... dass man da von einer Böe.... mal ausgehebelt wird und dann ohne dass man es wollte die Kante hochsoaren muss.... Ei,ei,ei. Wer weis wo man dann landet??? Huuuch..

              Und natürlich gibts auch dann genug gute Deutsche Bundesbürger die ständig aus den Fenstern luhren ( Oberpfälzisch für linkisches aus dem Fenster schauen) um zu sehen was die anderen treiben. Und dann sofort zum Gelände rennen und dein Kennzeichen aufschreiben

              Lass es bleiben...


              Johann

              Kommentar


                #8
                AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                Meiner bescheidenen Erfahrung nach sind die schlimmsten Zeitgenossen, hinsichtlich der Sanktionierung von
                übereifrigen Flugaktivitäten, die neidischen Fliegerkollegen:
                Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
                ... Wenn Dir einer die ****** (Polizei-Beamten, die nicht selten auch Fliegern sind) an den Hals hetzt ...
                Gerne und insbesondere die des Nachbarvereins.

                Da hagelt es durchaus auch mal eine Anzeige, wenn man mit dem falschen Fluggerät aus einem zugelassenen Fluggelände startet.
                Und sogar das kann dann 800 € kosten.

                Für unser ansonsten sehr preiswertes Hobby ist das entschieden zu teuer,
                darum auch mein Vorschlag: Lass es.

                Schwarzfliegergrüße, W.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                  Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
                  Fakt ist, dass in D nur von einem dafür zugelassenen Startgelände gestartet werden darf. Der Gesetzgeber hat der Rechtsprechung bei Zuwiderhandlung einigen Spielraum gelassen. Von der Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat, je nach Schwere des Eingriffes in den Luftverkehr ist alles drin. Das "Problem" wird immer wieder diskutiert, hab mich mal durch einige Paragraphen gewühlt, bin aber kein Jurist und selbst Fachkundige geben unterschiedliche Auskünfte. Wie gesagt, großer Spielraum mit entsprechend großer Bandbreite an Konsequenzen. Ich würde da lieber nichts übertreiben.

                  Gruß

                  Uli
                  Für mich unverständlich sind die zahlreichen (Internet-)Veröffentlichungen entsprechender Flüge. Wie war das, der Gentleman schweigt und genießt?

                  Mich würde die rechtliche Situation bezüglich Versicherungen (BU, Haftpflicht...) interessieren. Kann hier jemand was fundiertes sagen. Mal ein paar hundert Euro Strafe in einem Fliegerleben in Anbetracht der Ausrüstungskosten sollten ja für die meisten nicht soo die Katastrophe bedeuten.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                    Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen

                    Und natürlich gibts auch dann genug gute Deutsche Bundesbürger die ständig aus den Fenstern luhren ( Oberpfälzisch für linkisches aus dem Fenster schauen) um zu sehen was die anderen treiben. Und dann sofort zum Gelände rennen und dein Kennzeichen aufschreiben
                    Diese Fenstergardinen-Stasi gibt es leider in allen Lebensbereichen. Überkorrektheit in Kombination mit Neid und Missgunst. Nicht typisch deutsch, aber auch nicht untypisch.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                      Zitat von Buntspecht Beitrag anzeigen
                      ............... Wie war das, der Gentleman schweigt und genießt?

                      ............


                      Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: THUMBS_UP_141.jpg
Ansichten: 1
Größe: 27,8 KB
ID: 817994
                      Zuletzt geändert von bigben; 23.02.2015, 22:24. Grund: War´n bischen groß :-)
                      „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                      NOVA Team Pilot

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                        Zitat von Buntspecht Beitrag anzeigen
                        Wie war das, der Gentleman schweigt und genießt?
                        Tja, nicht jeder Pilot ist gleichzeitig auch Gentleman , was aber das Genießen evtl. nicht ausschließt .
                        Wenn man jetzt unbedingt solche anarchistischen Heldentaten im Geiste des Vol libre online stellen will, dann wäre es evtl. sinnvoll, zumindest bei der Auswahl des veröffentlichten Trackabschnittes kreativ sein.

                        Gruß

                        Uli

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                          #13
                          AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                          Zitat von Buntspecht Beitrag anzeigen
                          Mich würde die rechtliche Situation bezüglich Versicherungen (BU, Haftpflicht...) interessieren. Kann hier jemand was fundiertes sagen.
                          Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung
                          In den meisten Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen findet sich ein Ausschluss von Leistungsfällen bei "strafbaren Vergehen oder Verbrechen". Da es sich hier um ein strafbares Vergehen handelt sind die Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen leistungsfrei.

                          Haftpflichtversicherung

                          Es gibt in den meisten Lufthaftpflichtverträgen einen Ausschluss "wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses ...... die behördlichen Genehmigungen ... nicht erteilt waren oder wenn der Führer des Luftfahrzeuges nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse/Berechtigungen/Befähigungsnachweise hatten". Bei einem Start von einem nicht genehmigten Startplatz liegt die behördliche Genehmigung nicht vor, d.h. es besteht auch in der Haftpflicht kein Versicherungsschutz. Dies gilt übrigens auch explizit bei Luftfahrzeugen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen entsprechen.

                          Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt ist der Versicherer dem Geschädigten auch in solchen Haftpflichtfällen gegenüber zur Leistung verpflichtet. Er kann sich jedoch jeden Cent wieder von seinem Versicherten zurückholen.

                          Gruß Jürgen

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                            Hallo
                            Es ist meistens nicht besonders schlau an nicht zugelassenen Geländen zu fliegen,auch wenn es warscheinlich jeder schon mal gemacht hat. Aber wenn irgendetwas bekannt wird fällt es immer auch auf den in der Nähe ansässigen Verein zurück. Also deswegen ,Hirn einschalten und vorsichtig sein. Leider haben wir das in unserem Verein schon genau so erlebt (O- TON:ihr fliegt ja da immer)

                            Gruss Mayer

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                              wer wollte nicht schon mal seinen schirm auflegen und schauen ob das einhängen noch funktioniert, und dann kam sie, die pöse windböe und riss mich gegen meinen willen in die lüfte

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