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Hike&Fly mit A-Schein?

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    Hike&Fly mit A-Schein?

    Servus!

    Ich bin auf der Suche nach der Quelle, die in AT die Einschränkungen des Paragleiterscheins gegenüber dem Paragleiterschein mit Überlandberechtigung definiert. Und der Vollständigkeit halber noch die Quelle in D, die die Rechte des A-Scheins gegenüber dem B-Schein definiert. Jeweils im Wortlaut.

    Konkret möchte ich mir dir Frage beantworten, ob ich legal mit meinem A-Schein Hike&Fly in Österreich betreiben darf.

    Besten Dank im Voraus!

    #2
    AW: Hike&Fly mit A-Schein?

    Wenn ich das für A in richtiger Erinnerung habe musst du a) auf einem "offiziellen"(?) Startgelände starten und innerhalb von 10km auf einem entsprechenden Landeplatz landen. Also nix Außenlandung in der Pampa... wobei "Notlandungen" - wie weit auch immer man das auslegen will - natürlich erlaubt sind, es kann ja auch sein, dass du den anvisierten Landeplatz wegen Weißdergeier nicht erreichst.

    Ich würde trotzdem den B-Schein machen. Ist kein Hexenwerk, aber ein wenig mehr Meteorologie- und Luftrechtkunde schadet sicher nicht. Nen 10km-Flug bekommst Du fast von jedem berg hin, an dem du thermisch ein paar Meter aufdrehen kannst. Ich hab damals am Bischling knapp 1000m überhöht und bin bis St. Johann geflogen. 15km erweiterter Abgleiter. Die Theorie war aber wichtig - zwischenzeitlich hab ich mich gefragt, ob das richtig ist was ich da mache... nen 80er Speed auf dem Vario mit A-Schirm unbeschleunigt... dann nach unten geschaut und gesehen, dass das Tal dort gerade eng war.

    Hiken darfst natürlich - bzw. musst du derzeit sogar. Fährt ja kaum eine Bergbahn.
    LG, Harald


    __________________________________________________
    Step by step on the way into future - in heaven and on earth!

    Kommentar


      #3
      AW: Hike&Fly mit A-Schein?

      Lieber Harald,

      viele Dank für deine Antwort.

      Ich will gar nicht bestreiten, dass ein B-Schein Sinn macht. Mir ging es ausschließlich um die rechtliche Beurteilung.

      Da ich in Österreich beim Hike&Fly Außenstarts durchführen möchte wollte ich wissen, ob dies durch den Wortlaut des Gesetzestexts für den "beschränkten Paragleiterschein" abgedeckt ist. Leider ist eine diesbezügliche Recherche mit Google erstaunlich schwierig (sehr viele unpassende Hits).

      Da zu meiner Überraschung aber niemand hier "so mal eben" meine Frage beantworten konnte habe ich heute nochmal Zeit investiert und recherchiert.
      Ich konnte nun folgende (noch aktuelle???) gesetzliche Definition finden:


      "
      Überlandberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter
      § 84. (1) Die Überlandberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter berechtigt zur
      Durchführung von Streckenflügen. Als Streckenflüge gelten Überlandflüge mit einer Länge von
      mindestens zehn Kilometer.
      "

      Quelle:
      BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
      205. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über das
      Zivilluftfahrt-Personal (Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 - ZLPV 2006)



      Demzufolge spricht nichts gegen Außenstarts in Österreich mit A-Schein :-)

      Kommentar


        #4
        AW: Hike&Fly mit A-Schein?

        @DanMuc
        Ist soweit richtig, aber die letzte Version der ZLPV 2006 mit Änderung (speziell BGBl. II Nr. 58/2007) sagt.

        "§ 84. (1) Die Überlandberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter berechtigt zur Durchführung von Streckenflügen."

        Der zweite Satz wurde gestrichen.
        Somit sind Streckenflüge (zumindest für mich) nicht klar definiert.

        Paragraf 79 selbiger ZLPV sagt -

        "§ 79. (1) Der Inhaber der Grundberechtigung für den Hänge- beziehungsweise Paragleiterschein ist befugt, einsitzige nichtmotorisierte Hänge- beziehungsweise Paragleiter zu führen. Die Grundberechtigung ist für jene Startart (Hangstart, Windenschleppstart oder UL-Schleppstart) zu erteilen, für welche die entsprechende Ausbildung durchgeführt wurde."

        - auch nichts aus, was einem Start am Berg widerspricht;

        Vielleicht findet ja sonst noch wer die oft zitierte Definition mit dem Gleitwinkelbereich (???) oder eine Verpflichtung zur Benützung zugelassener Start- oder Landeplätze. Ich habe bis jetzt dazu nichts gefunden.

        Gruß Marty.
        Gruß, Marty

        Kommentar


          #5
          AW: Hike&Fly mit A-Schein?

          Zitat von Marty Beitrag anzeigen
          Vielleicht findet ja sonst noch wer die oft zitierte Definition mit dem Gleitwinkelbereich (???) oder eine Verpflichtung zur Benützung zugelassener Start- oder Landeplätze. Ich habe bis jetzt dazu nichts gefunden.
          Der Begriff Gleitwinkelbereich taucht da nicht (mehr?) auf. In D besagt LuftVO §3a "Flugvorbereitung" indirekt zum Thema:
          (2) Für einen Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt (Überlandflug), und vor einem Flug nach Instrumentenflugregeln hat sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten. ...
          (3) Ein Flug führt über die Umgebung eines Flugplatzes hinaus, wenn der Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten kann.
          Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__3a.html

          In A gilt, wenn die Zustimmung des Grundeigentümers vorliegt, darf dort gestartet/gelandet werden (sofern nicht weitere Regeln dies wiederum verbieten, z.B. Lufträume, Schutzgebiete, u.a.). "Zugelassene" Start- und Landeplätze gibt es, im Sinne wie es in D geregelt ist, nicht.

          Gruss
          Zuletzt geändert von FliegenWilli; 09.11.2015, 22:14.

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