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Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

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    Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

    Hallo an alle, die sich mit Funk auskennen.

    Ich habe folgende Fragen:
    In der Nähe einer unserer Fluggebiete ist ein Kontrollzone D(HX), also Luftraum D, die meistens am Wochenende nicht aktiv ist. Für den Durchflug braucht man ständige Hörbereitschaft, da diese Zone jederzeit aktiviert werden könnte.

    Reicht eine Flugfunkerlaubnis? Was ist, wenn ich mich in dieser Zone befinde, Hörbereitschaft habe und diese aktiviert wird? Dann wäre doch die Flugfunkerlaubnis nicht mehr ausreichend?

    Würde ich mit einem LPD/PMR Funkgerät auskommen oder bräuchte ich etwas mit mehr Leistung.

    Was brauche ich um so ein Funkgerät mit mehr Leistung besitzen zu dürfen?

    Wenn ich ein BZF1 oder 2 habe, brauche ich dann ein fest eingebautes Funkgerät in meinem Luftsportgerät?

    Fragen über Fragen, wäre echt super wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    #2
    AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

    hallo amstef

    guckst du hier:



    oder:

    Im BZF Fragenkatalog von ulForum.de findest Du die offiziellen BZF I und BZF II Prüfungsfragen für den Erwerb des Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst, kurz: das BZF.


    etc. etc. (guckst du suchmaschine...)

    ausbildungen bieten flugschalen an.

    lpd/pmr funkgerät:
    haben keine flugfrequenzen, gelinde ausgedrückt: kinderkram...

    beste grüsse

    urs

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      #3
      AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

      Da hab ich schon gekuckt, hat mir aber nicht viel geholfen .

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        #4
        AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

        Wie lange willst du dich denn in der Zone aufhalten? Ich würde einfach am entsprechenden Tag beim Flugplatz anrufen und nachfragen. An manchen Flugplätzen können die dann gleich sagen dass sie garantiert nicht aktiviert wird und es deswegen kein Problem ist. Wenn du mit einem flugfunkfähigen Handscanner den Flugfunk abhörst und nicht sendest, hat auch niemand was dagegen.

        Gesetzlich ist das alles sehr streng geregelt, damit kein Unfug getrieben wird. In der Realität sitzen in den Towern auch nur Menschen mit denen man reden kann. Mach dich einfach ein bisschen schlau über Flugfunk, die Sprechdisziplin usw.. Ein BZF zu machen ist aufwändig, aber ganz interessant. Mach es wenn, dann gleich in englisch, dann bist du auch gleich im Ausland/bei Reisen besser dran (habe auch das BZF II).

        PS: Du kannst deinen Gleitschirm für den Flugfunk zulassen, dann brauchst du ein Kennzeichen, das du beim DHV beantragen kannst, und natürlich ein BZF. Das Gerät kann beim Gleitschirm natürlich nicht fest verbaut sein, es gibt für den Flugfunk zugelassene Handscanner.
        Zuletzt geändert von soundglider; 11.11.2015, 19:02.
        https://vimeo.com/soundglider
        πάντα ῥεῖ

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          #5
          AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

          Naja,
          das mit dem Tower anrufen und dann einfach durchfliegen, so wird das ja meistens gemacht. Es geht darum aus dieser rechtlichen Grauzone rauszukommen. Was ich für ein BZF alles machen müsste weiß ich.

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            #6
            AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

            1. §44-FFE gilt nur für G und E, also theoretisch nicht für D. Ob es jemanden praktisch interessiert, wenn Du da mithörst und dann nicht hineinfliegst? Ich glaube kaum...

            2. Du benötigst ein in DE zugelassenes Flugfunkgerät. Selbstredend Handpuste, da Sportgerät ohne Festeinbaumöglichkeit.

            3. Näheres: http://www.dhv.de/web/piloteninfos/a...reckenfliegen/

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              #7
              AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

              Zitat von soundglider Beitrag anzeigen
              PS: Du kannst deinen Gleitschirm für den Flugfunk zulassen, dann brauchst du ein Kennzeichen, das du beim DHV beantragen kannst, und natürlich ein BZF. Das Gerät kann beim Gleitschirm natürlich nicht fest verbaut sein, es gibt für den Flugfunk zugelassene Handscanner.
              Und welche Geräte wären das zum Beispiel ?
              Man kann ja nur noch Flugfunk-Geräte mit dem neuen 8.33 KHz Raster zulassen, und da ist mir kein tragbares Funkgerät (also z.B. sowas wie ICOM IC-A 6E 8,33 kHz) bekannt das in DE eine offizielle Zulassung hat.
              Lasse mich aber gerne eines besseren belehren...

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                #8
                AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

                Zugelassen sind meines Wissens als Sonderregelung für Luftfahrzeuge <120kg Leergewicht alle Funkgeräte, die eine DFS Zulassung als Bodenfunkstelle haben
                s.z.B. http://www.motor-schirm.de/kl_index_artikel.htm (klick auf den artikel mit flugfunk)

                Habe da aber auch keinen Marktüberblick, und auch genaue Info zur aktuellen Rechtslage ist immer schwierig zu finden. Bin schon länger aus der Segelfliegerei raus und daher auch nicht auf dem Laufenden.

                Aber naja, wie gesagt, wenn man höflich ist und sich an die Sprechfunkdisziplin hält wird niemand etwas sagen, selbst wenn man ohne Kennzeichen rumfliegt.
                Zuletzt geändert von soundglider; 11.11.2015, 21:58.
                https://vimeo.com/soundglider
                πάντα ῥεῖ

                Kommentar


                  #9
                  AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

                  Mir sind z.Zt. ebenfalls keine Handfunkgeräte bekannt, die in DL zulassungsfähig währen (d.h. die sowohl 8,33 kHz Kanalraster unterstützen als auch die strengen deutschen Spezifikation erfüllen).

                  Bodenfunkstellen mögen zwar bis 120kg zulassungsfähig sein (?), aber das ändert ja nichts daran, dass sie auf Grund von Baumaß, Stromversorgung und Antenne am Gleitschirm beliebig unpraktisch sind.

                  Insgesamt leider eine äußerst unbefriedigende Situation...

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                    #10
                    AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

                    Zitat von soundglider Beitrag anzeigen
                    Zugelassen sind meines Wissens als Sonderregelung für Luftfahrzeuge <120kg Leergewicht alle Funkgeräte, die eine DFS Zulassung als Bodenfunkstelle haben
                    s.z.B. http://www.motor-schirm.de/kl_index_artikel.htm (klick auf den artikel mit flugfunk)
                    Hallo Sebastian,
                    danke für den Link. Der Artikel dort fasst die Anforderungen für den legalen Betrieb einer Flugfunke in DE gut zusammen, nämlich:
                    • Rufzeichen (Kennzeichen) für die Luftfunkstelle
                    • Zulassung des Gerätes durch LBA oder LFS
                    • Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur (BNA)
                    • Flugfunklizenz (BZF oder alternativ "Sprechfunkerlaubnis nach § 44 Abs. 2 Satz 2 LuftPersV" - sprich UL-Schein)

                    Er listet auch einige Geräte -- die sind aber entweder nicht zugelassen, oder haben nur 25kHz Raster. Die 25kHz-Funken darf man auch weiterhin betreiben, aber das eigentliche Problem für Neueinsteiger ist nun die "Frequenzzuteilung". Denn dazu muss man auch ein Gerät samt Zulassungsnummer benennen. Und die BNA lehnt mittlerweile mit Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage Anträge ab, in denen ein Gerät genannt wird, das zwar eine (alte) Zulassung hat, aber nicht das 8.33kHz Raster unterstützt. Habe das selber in 2014 durchexerziert und bin gescheitert. Dass es solche Geräte (zumindest Stand Ende 2014) in einer für GS-Flieger tauglichen Bauart (also tragbar) gar nicht gibt, ist anscheinend irrelevant...
                    Glücklich kann sich schätzen, wer bereits eine Frequenzzuteilung aus der "25kHz-Epoche" hat -- die gilt weiterhin, nach meinem Verständnis bis 2018.
                    Die "legalste" (sprich am wenigsten illegale) Lösung, die mir bei diesem Dilemma einfällt wäre: 1) UL-Schein, 2) Frequenzzuteilung für Einbaugerät in UL, 3) Nutzung eines zugelassenen 25kHz Gerätes im GS.....
                    Wer bessere Infos hat oder eine Lösung weiß -- freue mich über jeden Hinweis.

                    PS: und eigentlich wäre das doch auch eine Aufgabe für unseren Verband... Die Infos auf der DHV-Seite Flugfunk beim Streckenfliegen entsprechen dem Stand von 2009 und sind leider veraltet ...

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                      #11
                      AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

                      Zitat von THR Beitrag anzeigen
                      PS: und eigentlich wäre das doch auch eine Aufgabe für unseren Verband... Die Infos auf der DHV-Seite Flugfunk beim Streckenfliegen entsprechen dem Stand von 2009 und sind leider veraltet ...
                      Danke fürs Hochholen. Das Thema kam schon öfters und interessiert bei mir daheim jeden, der bei Ostwind auf Strecke geht - der stößt nämlich nach ca. 60km an einen ehemaligen LR F (nun ja RMZ).

                      Weil auch ich mangels Alternativen schon mal vor diesem abbrechen musste, habe ich mich bei einem der letzten Male (wird wohl so 2-3 Jahre her sein) durch alle Beteiligten von LBA, Bundesnetzagentur und DHV durchtelefoniert - speziell bei letzterem (der ja angeblich besagte Sprecherlaubnis für Luftsportgeräte erteilen kann) mit dem traurigen Ergebnis, dass keiner was weiß, jeder auf alte Quellen verweist, die Zuständigkeit im Kreis herum geschoben wird und offenbar keiner das Interesse oder die Eier hat, hier mal Stellung zu beziehen. Nicht mal auf eine Klärung, ob mit Kennzeichnung der Luftfunkstelle eine Nummer auf dem GS oder aber eine Frequenzzuteilung gemeint ist, konnten sich die Beteiligten einigen.

                      Ich will - wie wohl wir alle - lediglich eine Bestätigung meines Verbands in der Form: "Ja, wir bestätigen, dass (a) ein GS ein Luftsportgerät ist, wir (b) immer noch die Sprecherlaubnis hierfür erteilen dürfen und das (c) hiermit tun". Aber das ist, lieber DHV, wohl zuviel verlangt .

                      Da nun aber ein Verstoß gegen das Luftrecht (Einflug ohne Hörbereitschaft) schwerer bestraft und leichter nachzuweisen (brauchst bloß nach einem Unfall kein Gerät dabei gehabt zu haben) als ein Verstoß gegen höchst nebulöse Funkregeln - die ja nicht mal die Autoritäten kennen - ist, und sich die Leute im Tower besagten Flughafens am Telefon sehr viel pragmatischer gezeigt haben (die wollen einfach Unfälle vermeiden statt im Zweifelsfall gegenüber jedem Telekommunikationsanwalt den eigenen Hintern zu retten), dürft Ihr gerne raten, was ich jetzt mache


                      CU
                      Shoulders
                      Stefan Ungemach
                      pfb.ungemachdata.de/

                      Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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                        #12
                        AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

                        Du hast Dir ein Garmin 430 ins Cockpit montiert und statt der Reserve eine Autobatterie unterm Sitz?

                        ;-) Marty
                        Gruß, Marty

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                          #13
                          AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

                          Vor ca. 1 Jahr habe ich das auch recherchiert.
                          Aktuell kein für DE zugelassenes Handfunkgerät zu bekommen. Alte kann man zwar weiter verwenden, wenn man sie besitzt, es gibt dafür aber keine neue Frequenzzuweisung. Also gebraucht kaufen und anmelden: Geht nicht.
                          Ich habe mit ICOM telefoniert: IC-A24E / IC-A6E sind in der Zulassung, das ist aber kompliziert und kann dauern.

                          Nicht zugelassene Geräte verwenden? Das kann extrem teuer und unangenehm werden, wegen Errichtung einer nicht zugelassenen Funkanlage (Straftat)..

                          Es soll ja einige Piloten geben, die darauf pfeifen, mir ist das zu heiß.

                          Also: Ich hätte jetzt den Schein, bekomme aber kein Gerät.
                          Einen Scanner darf ich ja betreiben, damit kann ich mich aber schlecht beim Tower anmelden...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

                            Ich wäre sehr interessiert, wenn es in der Richtung Neuigkeiten gibt. Möchte eigentlich die Berechtigung erwerben, aber aktuell bringt es mir ja nichts…

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

                              In vielen Fällen reicht die Kombination von Handy und Flugfunkscanner.

                              In Büchel und Nörvenich (CTR (HX)) kann man am Tower anrufen ob aktiv oder nicht (normalerweise ab Fr Nachmittag, Sa und So). Wenn man dann ganz korrekt ist, hört man während des Über-/Durchflugs die Flugplatzfrequenz ab.

                              Die Segelflugsektoren von Hahn und Köln kann man nutzen, solange die Segelflugsektoren aktiv sind und man die entsprechenden Frequenzen abhört. Es gibt eine Dauerrundfunksendung.


                              Die Aktivierung beantragen kann man per Telefon. Ob es klappt?

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