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Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

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    Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

    Um Unklarheiten über den vermeintlichen Käuferschutz von Gleitschirmen bei Zahlungen über Paypal auszuräumen, sei hier expressis verbis darauf hingewiesen, dass:

    Beim Kauf von Gleitschirmen KEIN Käuferschutz besteht!

    Bei Paypal steht in der AGB folgendes:

    3.2 Anspruch auf Käuferschutz besteht beim Erwerb der meisten Waren und Dienste (einschließlich Fahrkarten, immaterieller Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte und sonstige Lizenzen) mit folgenden Ausnahmen:
    • Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge)

    • Nachzulesen unter Anspruchsberechtigung Absatz 3



    Es besteht ein hartnäckiger Glaube (deswegen Glaube), dass Käufer von einem Gleitschirm, die über Paypal zahlten einen Käuferschutz hätten.
    Dem ist aber nicht so. Zu bedenken gilt, dass eine Versicherung nie zahlt, wenn sie nicht muss, ausser der Betrag ist so klein, dass ein unmotivierter Sachbearbeiter den Schaden einfach durchwinkt.
    Zuletzt geändert von Gobert; 14.04.2016, 05:40.

    #2
    AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

    Geht es hier um Käufer oder Verkäufer Schutz?
    Käuferschutz besteht natürlich auch bei Gleitschirmen: https://www.paypal.com/de/webapps/mp...rotection-full

    Kommentar


      #3
      AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

      hi code 5, in dem von dir verlinkten Artikel > [QUOTE3.2 Anspruch auf Käuferschutz kann für den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten, immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) mit folgenden Ausnahmen bestehen:
      • Erwerb von Grundeigentum (darunter jegliche Form von Wohneigentum),
      • Erwerb von Unternehmen (darunter jegliche Gegenstände oder Forderungen, die Teil eines Unternehmens oder einer Unternehmensakquisition sind),
      • Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge),][/QUOTE]

      Kommentar


        #4
        AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

        Code
        Sehr aufmerksam, natürlich geht es um den Käuferschutz, denn da ist Paypal stark, zu stark, meinen die Verkäufer! Aber im Gleitschirmmarkt hat der Käufer keinen Schutz.

        Lies nochmals, was ich geschrieben habe, danke.

        Moses
        unter Absatz 5 wirst du fünfig
        Zuletzt geändert von Gobert; 13.04.2016, 16:38.

        Kommentar


          #5
          AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

          Zitat von Gobert Beitrag anzeigen
          unter Absatz 5 wirst du fünfig
          Nö. Der von Dir verlinkte Absatz 5 behandelt den Verkäuferschutz.

          Ganz schön wirr, Deine Beiträge.

          Gruß.

          Kommentar


            #6
            AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

            Hi Gobert,

            was stimmt mit dem Zitat aus dem Link von Code5 nicht, ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass selbst in dem von Ihm verlinkten Artikel der GS ausgeschlossen ist.

            Kommentar


              #7
              AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

              Moses
              Danke, sollte jetzt richtig sein.

              Kommentar


                #8
                AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                Gail
                Sorry, recht hast du.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                  Vice versa gilt natürlich auch für den Verkäufer.
                  Mann kann sich also die teuren Gebühren ersparen!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                    Hallo
                    Ist ein Gleitschirm nun ein Flugzeug oder ein Sportgerät?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                      Zitat von reinhard may Beitrag anzeigen
                      Hallo
                      Ist ein Gleitschirm nun ein Flugzeug oder ein Sportgerät?
                      Weder noch: ein Gleitschirm ist - zumindest in Deutschland - ein Luftfahrzeug & Luftsportgerät.

                      Gruß.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                        Zitat von reinhard may Beitrag anzeigen
                        Hallo
                        Ist ein Gleitschirm nun ein Flugzeug oder ein Sportgerät?

                        Luftfahrzeug>schwerer als Luft>ohne Kraftantrieb>Gleitschirm

                        Def. Luftfahrzeug: Ein Luftfahrzeug ist ein Gerät, das innerhalb der Erdatmosphäre fliegt oder fährt. ---> https://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrzeug

                        Luftsportgerät: https://de.wikipedia.org/wiki/Luftsportger%C3%A4t
                        Die Luftsportgeräte umfassen eine Gruppe von Fluggeräten, bei denen die Sportausübung als Hauptverwendungsszweck angesehen werden kann. Als Luftsportgeräte gelten Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber und Leichte Luftsportgeräte mit einer Leermasse von unter 120 kg. Zu den Leichten Luftsportgeräten zählen die Hängegleiter, Gleitschirme, Fallschirme, Trikes und Motorschirme.


                        Luftfahrzeugklassen: https://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrzeugklasse

                        § 1 Abs. 2 des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) definiert den Begriff Luftfahrzeug für die weitere Verwendung im deutschen Luftrecht durch eine Listung von Hauptgruppen. Umgekehrt ist somit jedes einzelne Luftfahrzeug nach deutschem Recht eindeutig einer dieser Luftfahrzeugklassen zuzuordnen::
                        1. Flugzeuge
                        2. Drehflügler
                        3. Luftschiffe
                        4. Segelflugzeuge
                        5. Motorsegler
                        6. Freiballone und Fesselballone
                        7. (weggefallen) (In früheren Fassungen des LuftVG stand hier "Drachen")
                        8. Rettungsfallschirme
                        9. Flugmodelle
                        10. Luftsportgeräte
                        11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

                        Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
                        Zuletzt geändert von Flatlander; 13.04.2016, 17:21.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                          Zitat von Gailtaler Beitrag anzeigen
                          Weder noch: ein Gleitschirm ist - zumindest in Deutschland - ein Luftfahrzeug & Luftsportgerät.

                          Gruß.
                          OK, juristisch sicher nicht ganz klar. Mir ist jedenfalls ein Fall bekannt, bei dem Paypal kein Problem damit hatte...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                            Es ist juristisch ganz klar, habe genug Verträge bei der Swiss Re gelesen und korrigiert.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                              lasst Euch doch das Geld mit Payapal unter "Geld an Familie und Freunde Schicken" zukommen, das spart a) die Gebühren und b) Freunde verlangen ihr Geld bestimm tnicht über den Käuferschutz zurück :-) Gruß bigben
                              „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                              NOVA Team Pilot

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